Volker Rieble + das ZAAR: Poltern für das Kapital

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Ein erbitterter Feind selbstbewusster Arbeitnehmer und sein Think-tank.

Anlässlich des unerwarteten Todes von Barbara Emme im März 2015 veröffentlichen wir zwei Texte aus dem Buch „Die Fertigmacher“ von Werner Rügemer + Elmar Wigand von Oktober 2014

Einen Sekt auf den Sieg. Emmely vor dem BAG in Erfurt. (Quelle: nrzh.de, Foto: Uwe Pohlitz, Erfurt)
Einen Sekt auf den Sieg. Emmely vor dem BAG in Erfurt. Der ArbeitsUnrechtsJurist Volker Rieble hetzte und schäumte. (Quelle: nrzh.de, Foto: Uwe Pohlitz, Erfurt)

Volker Rieble (* 1961) wird im Milieu der etablierten Arbeitsrechtler und Personalmanager („die 40 führenden Köpfe“) als „unbequemer, aber kluger Kopf“ gelobt, der „immer wieder den Finger in die Wunde legt“. Doch der Unbequeme ist rechtlich unsauber und macht es sich vor allem selbst bequem.

Auf der Website der Universität München präsentiert er sich als Universitätsprofessor mit dem Lehrstuhl für Arbeitsrecht und Bürgerliches Recht. Doch das täuscht: Rieble ist Direktor des Zentrums für Arbeitsrecht und Arbeitsbeziehungen (ZAAR) an der Universität. Das Institut – wie Rieble selbst – werden durch die Arbeitgeberverbände Metall und Chemie finanziert. Bei deren Stiftung ist er angestellt, nicht an der Universität. Er ergattert das Renommee der unabhängigen Wissenschaft. Er verleumdete die Kassiererin „Emmely“, die wegen eines angeblich unterschlagenen Pfandbonds (1,30 €) fristlos entlassen wurde, als „notorische Lügnerin“ und „Straftäterin“. Außerdem enttarnte der Tarnkappenprofessor in einer Fachzeitschrift Emmelys Pseudonym indem er – gegen die juristischen Regeln – ihren vollen Familiennamen veröffentlichte, beschimpfte ferner ihren Rechtsanwalt als „fragwürdig“. Benedikt Hopmann konnte sehr zum Leidwesen Riebles vor dem Bundesarbeitsgericht Emmelys Wiedereinstellung bei Kaiser’s erreichen.

Rieble poltert wie ein primitiver Provinzunternehmer, dabei mag zusätzlich eine Rolle spielen, dass er Mitglied der schlagenden Verbindung Corps Rhenania Freiburg ist. „Auch wer fünf Cent stiehlt, muss rausgeschmissen werden“ – so kommentierte er die fristlose Kündigung einer Altenpflegerin, die sechs übriggebliebene Maultaschen mitgenommen hatte. Auch hier bleibt der unsaubere Provokateur nicht bei seinem rechtlichen Leisten, sondern fantasiert, dass dann die Lohnabhängigen ihr wahres Gesicht zeigen würden: Wenn in einem solchen Fall nur abgemahnt würde, wäre das das Signal „Feuer frei für Diebe! Dann sind wir auch irgendwann so weit, dass die Leute glauben, sie müssten gar nicht mehr richtig arbeiten.“


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Das Zentrum für Arbeitsbeziehungen und Arbeitsrecht (ZAAR)

2003 gründeten der Verband der Bayerischen Metall- und Elektroindustrie, der Verband der Metall- und Elektroindustrie Baden-Württemberg und der Bundesarbeitgeberverband Chemie die Stiftung für Arbeitsbeziehungen und Arbeitsrecht (StAR). Sie zahlten aus ihrem Arbeitskampf-Fonds 55 Millionen Euro als Stammkapital ein. Die bayerische Regierung erkannte die Stiftung trotz ihrer einseitigen Interessengebundenheit als gemeinnützig an. Die Stiftung finanziert seit 2004 das Zentrum für Arbeitsbeziehungen und Arbeitsrecht (ZAAR).

Das ZAAR ist ein Institut der Universität München, wird aber privat finanziert.
Volker Rieble, Abbo Junker und Richard Giesen wurden von der Universität zu Professoren und Lehrstuhlinhabern ernannt, wurden sofort beurlaubt und werden wie das Institut mit 17 Mitarbeitern und zwei Dutzend Hilfskräften von der Stiftung bezahlt. Sie bezeichnen sich weiterhin als Professoren der Universität. Zum Forschungsdirektorium des ZAAR gehört noch der Arbeitsrechtler Professor Martin Franzen, der von der Universität bezahlt wird. Die Arbeitgeber nutzen so das wissenschaftliche Image der Universität: Die von ihnen finanzierten Wissenschaftler agieren mit staatlicher Tarnkappe.

Geschäftsführender Direktor des ZAAR ist Rieble. Er zündelt an allen Ecken des klassischen Arbeitsrechts. Er pöbelt gegen „lügende“ und „pöbelnde“ Arbeitsrichter sowie gegen deren „Machtanmaßung“. Er hält Mindestlöhne für „schizophren“. Er beklagt die „Übermacht des Kollektivs“ durch die Gewerkschaften und Betriebsräte. Das Urteil des BAG zur Tarifunfähigkeit der Christlichen Gewerkschaft CGZP hält er für verfassungswidrig. Kommunale Arbeitgeber ermuntert er, Leiharbeiter gegen streikende Erzieherinnen einzusetzen. Frauen wählen laut Rieble ihre niedrigen Löhne freiwillig: „autonom gewählte Ungleichheit“. Tarifflucht bezeichnet er „als notwendiges Korrektiv gegenüber der Tarifmacht der Verbände“. Unter der Überschrift „Mehr Spaß ohne Tarif“ bezeichnet er Tarifverträge als Krankheit, die man „schwer wieder loswird“. Die Frankfurter Allgemeine Zeitung öffnet Rieble häufig ihre Seiten und lässt ihn etwa gegen die Finanzkontrolle Schwarzarbeit (FKS) polemisieren: Die Razzien der „Arbeitspolizei“ seien verfassungswidrig“.

Der beamtete Unternehmens-Pöbler findet, dass Arbeitnehmer von den Arbeitsgerichten zu gut behandelt werden. Deshalb kriminalisiert er Beschäftigte, die gegen ihren Arbeitgeber vor Gericht gehen. So bezeichnete er die Berliner Kassiererin „Emmely“ als „notorische Lügnerin“. Ihre „Rechtsverfolgungsstrategie“, die den Gang bis zum Bundesarbeitsgericht (BAG) beinhalte, beruhe „auf Lug und Trug“. Nachdem das Bundesarbeitsgericht die Kündigung Emmelys als unverhältnismäßig zurückwies, polemisierte Rieble gegen das Urteil: Es führe zu Unsicherheit bei den Arbeitgebern, denn es gebe nun „keine absoluten Kündigungsgründe“ mehr.

Das ZAAR ist besser ausgestattet als die wenigen anderen universitären Arbeitsrechts-Institute, die noch verblieben sind. Das ZAAR betreibt eine eigene Schriftenreihe und einen eigenen Verlag. Zu den Veröffentlichungen gehört der Leitfaden „Rechtsschutz gegen Mindestlohn“. Das ZAAR gibt die „Europäische Zeitschrift für Arbeitsrecht“ heraus. Es veranstaltet Konferenzen und jährliche Kongresse, bei denen als Referenten Vertreter der „christlichen“ Gewerkschaften ebenso auftreten wie Vertreter der Deutschen Bank wie auch Vertreter der großen Arbeitsrechts-Kanzleien, so Gleiss Lutz und Noerr Stiefenhofer.
Bei der Tagung „Freie Industriedienstleistungen als Alternative zur regulierten Zeitarbeit“ 2011 stellte das ZAAR das juristisch aufgemöbelte Rechtskonstrukt der Werkverträge vor (pdf). Damit sollte das seit 2009 geltende Prinzip „gleicher Lohn für gleiche Arbeit“ für Leiharbeiter (equal pay) unterlaufen werden. Teilnehmer der teuren und gutbesuchten Konferenz waren Vertreter u.a. von Bosch, BASF, BMW, Deutsche Bahn, Manpower, Randstad, Metro, Porsche, Siemens und die arbeitsrechtlichen Topkanzleien.

Rieble ist nicht nur beamteter Universitätsprofessor, sondern geht nach eigenen Worten wie andere solcher Tarnkappen-Wissenschaftler zusätzlich einer „freiberuflichen Nebentätigkeit“ nach. Die wird ihm offensichtlich von seinen Sponsoren gern genehmigt. Er tritt häufig als Gutachter für Unternehmen und Anwälte auf, so für ALDI und für die Betriebsratsjäger Helmut Naujoks und Paul-Stefan Freiling. Die Arbeitgeber benannten Rieble beim Fluglotsenstreik 2012 als Schlichter.
Er sieht sich offensichtlich als Teil einer „Mitbestimmungs-Vermeidungs-Industrie“ und fühlt sich getragen von einer „Riesenfluchtbewegung vor der drohenden paritätischen Mitbestimmung“.

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