Frontberichte 09/2020: Alpenhain, Adient, Freudenberg, Prominent

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Presseschau: Betriebsratsbehinderung und Union Busting in Deutschland

Käse von „glücklichen Kühen“? Jedenfalls sicher nicht von glücklichen Mitarbeiter*innen! Käseproduktion bei Alpenhain – Foto von Couleur auf Pixnio
  • Alpenhain / Pfaffing: Mit allen Mitteln gegen Gewerkschaft und Tarifvertrag
  • Adient / Zwickau: Amtsenthebungsverfahren gegen Betriebsratsvorsitzenden
  • Freudenberg / Weinheim: Arbeitsgericht weist Kündigung von Betriebsratsvorsitzendem zurück
  • Prominent / Heidelberg: Betriebsrat gegen „Zwei-Klassen-Lohnsystem“ 

Alpenhain: Gegen Gewerkschaft und Tarifvertrag ist jedes Mittel recht

Seit Jahren streiten Belegschaft, Gewerkschaft und Betriebsrat für einen Tarifvertrag bei der Alpenhain Käsespezialitäten GmbH im bayrischen Pfaffing. Doch die Familie Hain, der die Firma nun in vierter Generation gehört, lehnt dies in Gutsherrenmanier kategorisch ab. Eigentümerfamilie und Geschäftsführung unter Stefan Kost und Robert Winkelmann scheinen unter dessen alle Mittel Recht um gegen die Gewerkschaft im Betrieb vorzugehen. 

Mit allen Mitteln gegen die Gewerkschaft und den Betriebsrat

Nach jahrelangem Konflikten und Auseinandersetzungen hat der Kleinkrieg der Alpenhain Geschäftsführung gegen die Gewerkschaft NGG und ihre Gewerkschaftssekretäre nun einen neuen Höhepunkt erreicht. Am 22. August 2020 ließ die Geschäftsführung das Auto des Gewerkschaftssekretärs Manuel Halbmeier mit einer Parkkralle vorübergehend stilllegen, als dieser sich zu einer Besprechung mit dem Betriebsrat auf dem Werksgelände einfand.

Dies ist ein weiterer Versuch mit allen Mitteln die Gewerkschaft aus dem Betrieb herauszuhalten. Bereits am 25. September 2019 hatte die Alpenhain Geschäftsführung einen Gerichtsbeschluss gegen den Gewerkschaftssekretär erwirkt, nachdem dieser das Gelände nur nach Anmeldung und zu Betriebsratssitzungen und Betriebsversammlungen betreten dürfe. 

Für Geschäftsführer Robert Winkelmann scheint unterdessen klar zu sein, dass er „die Mitarbeiter vor einer aus seiner Sicht zerstörerischen Haltung der Gewerkschaft zu schützen“ habe, so eine Verlautbarung des Unternehmens. Die NGG sieht in der gesamten Aktion einen massiven Einschüchterungsversuch, von dem sie sich aber nicht beeindrucken lassen möchte.


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Bereits in der Vergangenheit hatte die Geschäftsführung fünf Mal versucht den stellvertretenden Betriebsratsvorsitzenden Rudi V. mittels einer fristlosen Kündigung loszuwerden. Jeden dieser Versuche hat das Arbeitsgericht kassiert und scheiterte so damit.

Fehlender Tarifvertrag führt zu schlechteren Arbeitsbedingungen

Im Vergleich mit anderen Firmen der Branche, haben die Mitarbeiter bei Alpenhain deutlich schlechtere Arbeitsbedingungen, berichten etwa Gewerkschafter und Betriebsrat. So würden die Mitarbeiter sowohl bei den Themen Arbeitszeit, Urlaub und Bezahlung deutlich schlechter dastehen als Kollegen in Betrieben mit Tarifvertrag.

Auch der Betriebsratsvorsitzende Mehmet B. berichtet von schlechten Arbeitsbedingungen, so sei Wochenendarbeit für alle verpflichtend, ohne dass es dazu einen entsprechenden ordentlichen finanziellen Ausgleich gäbe. Zudem soll die Geschäftsführung von den Mitarbeitern erwarten, dass sie jederzeit zu jeder Schicht am kommenden Tag verfügbar seien, eine Freizeitplanung sei dadurch schlicht unmöglich. 

Die Geschäftsführung weigert sich jedoch kategorisch mit der Gewerkschaft NGG überhaupt Gespräche über einen eigenen Haustarifvertrag zu führen. Auch mehrere Streiks in den vergangenen Monaten konnten daran bisher nichts ändern. 

Die Gewerkschaft überlegt unterdessen die Mitarbeiter zu einem unbefristeten Streik aufzurufen, sollte sich Alpenhain weiterhin nicht gesprächsbereit zeigen. 

Seit 115 Jahren werden in dem Familienunternehmen der Alpenhain Käsespezialitäten GmbH in vierter Generation Käseprodukte hergestellt. Mit rund 450 Angestellten hat das Unternehmen 2019 einen Umsatz von rund 119 Millionen Euro gemacht.

Zum Firmenverbund gehören auch die beiden Unternehmen Alpma Alpenland Maschinenbau GmbH und Frischpack GmbH. Auch bei Frischpack gibt es seit Jahren massives Union Busting durch die Geschäftsführung gegen die ehemalige stellvertretende Betriebsratsvorsitzende Monika A. (Frontberichte 04/2019).

Quellen: 

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Amtsenthebungsverfahren wegen Betriebsratsarbeit bei Adient

Beim VW-Zulieferer Adient schlagen in den vergangenen Wochen die Auseinandersetzungen zwischen Geschäftsführung und Betriebsrat hohe Wellen. Wegen unterschiedlichen Meinungen und Forderungen über die Höhe des Kurzarbeitergeldes will Adient den Vorsitzenden des Betriebsrates seines Amtes entheben lassen. 

Grundlage der Auseinandersetzung war die Forderung des Betriebsrats, dass das während der Corona-Krise staatlich garantierte Kurzarbeitergeld von 60 bzw. 67 Prozent des Lohns von Adient auf bis zu 80 Prozent aufgestockt werden sollte. 

Nachdem Adient die Forderung des Betriebsrates ablehnte, rief dieser durch seinen Betriebsratsvorsitzenden die Einigungsstelle an. Dies soll ihm, wenn es nach Adient geht, nun zum Verhängnis werden. Adient sieht die Forderung nach Aufstockung des Kurzarbeitergeldes als rechtswidrig an und will den Betriebsratsvorsitzenden daher seines Amtes entheben lassen. 

Betriebsrat und Gewerkschaft sehen dies als absurd an, da der Betriebsrat bei Kurzarbeit Mitbestimmungsrechte hat. Eine grobe Pflichtverletzung wie es das Gesetz zur Amtsenthebung eines Betriebsratsmitglieds vorsieht, liegt hier zudem überhaupt nicht vor, so Benjamin Zabel von der IG Metall Zwickau. Zabel berichtet von zahlreichen ähnlichen Fällen aus der Region bei denen Unternehmen die Mitbestimmungsrechte des Betriebsrates nicht achten würden. 

Ein Gütetermin vor dem Arbeitsgericht Zwickau hat bereits ohne Ergebnis stattgefunden. Im November soll dann der erste Kammertermin folgen. Bis dahin bleibt der Betriebsratsvorsitzende weiter im Amt. 

Die Adient Zwickau GmbH gehört mit seinen 300 Mitarbeitern zum internationalen Adient plc Konzern. Adient ist der weltweit größte Autositzhersteller, nach eigenen Angaben mit einem Marktanteil von 33%. 2017 machte der Konzern weltweit einen Umsatz von rund 16,2 Milliarden Euro. Für das Unternehmen mit Hauptsitz in Dublin, Irland, arbeiten weltweit rund 86.000 Mitarbeiter. 

Quellen:

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Arbeitsgericht sieht keinen Kündigungsgrund für Betriebsratsmitglied bei Freudenberg

Erst im Herbst 2019 hatte die Belegschaft der Freudenberg & Co. KG, der Führungsgesellschaft der Freudenberg Gruppe, erstmals einen Betriebsrat gegründet und ist direkt in den Genuss der Union-Busting Methoden (Was ist das?) des Konzerns gekommen (Frontberichte 04/2020). 

Mit dem konstruierten Vorwurf, der Betriebsratsvorsitzende würde seine Arbeit vernachlässigen versuchte die Unternehmensleitung, bestehend aus Mohsen SohiRalf Krieger und Tilman Krauch, die Zustimmung zur außerordentlichen Kündigung von Wolfgang S. beim Betriebsrat zu erlangen. Dieser lehnte eine Zustimmung ab, so dass das Unternehmen die Ersetzung der Zustimmung durch das Arbeitsgericht Mannheim beantragte.

Nachdem die Parteien beim Gütetermin vor dem Arbeitsgericht Mannheim am 15.01.2020 keine Einigung erzielen konnten, trafen sich die Parteien am 22.07.2020 erneut vor dem Arbeitsgericht zum Kammertermin. 

Die Vorsitzende Richterin der 13. Kammer des Arbeitsgerichts Mannheim Kerstin Miess sah keine ausreichenden Gründe für eine außerordentliche Kündigung des Betriebsratsvorsitzenden vorliegen. Zwar habe der Betriebsratsvorsitzende Pflichtverletzungen begangen und auch das Arbeitsverhältnis sei von beiden Seiten aus „stark belastet“, für die angestrebte außerordentliche Kündigung reiche dies aber nicht aus. 

Ein zweites Verfahren ist zudem weiter offen, dabei geht es darum, ob der Betriebsratsvorsitzende als leitender Angestellter überhaupt für den Betriebsrat hätte kandidieren dürfen.

Bei Freudenberg & Co. KG, der strategischen Führungsgesellschaft der Freudenberg Gruppe, sind 240 MitarbeiterInnen beschäftigt. Die Gesellschaft steuert und überwacht die Aktivitäten der Freudenberg Gruppe. Die Freudenberg & Co. KG mit Sitz in Weinheim ist eine Unternehmensgruppe in Familienhand, die als Zulieferer verschiedener Branchen, wie der Automobil-, der Maschinenbau-, Textil-, Bau- und Telekommunikationsindustrie tätig ist. 

Quellen:

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„Zwei-Klassen-Lohnsystem“ und Betriebsratsbehinderung bei ProMinent

Bei der Service- und Vertriebsgesellschaft Prominent Deutschland GmbH des Heidelberger Dosierpumpenherstellers Prominent GmbH gibt es seit längerem Auseinandersetzungen zwischen dem engagierten Betriebsrat und der Geschäftsführung unter der Leitung von Andreas Dulger und Rainer Dulger, den beiden Söhnen des einstigen Firmengründers. Rainer Dulger ist gleichzeitig Präsident des Arbeitgeberverbandes Gesamtmetall

Prominent hält an „Zwei-Klassen-Lohnsystem“ fest

Das Unternehmen bezahlt die 93 Mitarbeiter der Vertriebsgesellschaft seit Jahren in großem Maße unterschiedlich. So haben 43 Mitarbeiter ältere Verträge mit einem Gehalt nach Tarifvertrag und die anderen 50 Mitarbeiter nicht, wodurch diese „beträchtlich weniger“ Gehalt bekommen. 

Der Betriebsrat versucht nun alle Mitarbeiter nach einem einheitlichen Lohnsystem bezahlen und den Tarifvertrag auf alle Mitarbeiter anwenden zu lassen. Da die Geschäftsführung sich quer stellte, musste das Arbeitsgericht Mannheim darüber entscheiden. Am 25.06.2020 entschied das Gericht zugunsten von Prominent, da es kein einheitliches Lohnsystem sehe und die Anzahl der Mitarbeiter, deren Lohn sich nicht nach dem Tarifvertrag bemisst höher sei als andersherum.

Kai Golücke aus der Kanzlei Mainwerk hat Prominent in diesem Verfahren vertreten. Der Anwalt des Betriebsrats war Rolf Grüning, Rechtsschutzsekretär der IG Metall Tauberbischofsheim. 

Drohungen und Nichtbeachtung der Mitbestimmungsrechte

Auch in zwei weiteren Verfahren vor dem Arbeitsgericht Mannheim streitet der Betriebsrat um seine im Betriebsverfassungsgesetz verbrieften Rechte. 

Dabei geht es zum einem um ein Computerprogramm zur Überwachung der Leistung der Mitarbeiter, welches von Prominent ohne die Mitbestimmungsrechte des Betriebsrates zu achten konzernweit eingesetzt wird. Hier haben sich Geschäftsführung und Konzernbetriebsrat darauf geeinigt eine Betriebsvereinbarung auszuhandeln, um den Streit beizulegen. Ob dies gelingt bleibt abzuwarten.

In einem weiteren Verfahren wirft der Betriebsrat der Geschäftsführung vor, Drohungen gegen ihn und seine Arbeit ausgesprochen zu haben. Konkret geht es um den folgenden Satz, den die Geschäftsführung auf einer Mitarbeiterveranstaltung gesagt haben soll: „Der Betriebsrat riskiert mit seinen Forderungen einen Stellenabbau in Deutschland.“ Außerdem wirft Prominent dem Betriebsrat vor zu viel Zeit mit Sitzungen und Besprechungen zu verbringen und das dadurch andere Mitarbeiter die Arbeiten der Betriebsratskollegen mittragen müssten, so der Prominent Anwalt Lenas Götz aus der Kanzlei Mainwerk. 

Richter Daniel Obst regte auch in diesem Verfahren einen Vergleich der beiden Parteien an, dazu solle Prominent eine Erklärung abgeben, dass sie die Betriebsratsarbeit nicht einschränken wollte und diese auch künftig nicht einschränken will. Ob es zu dem Vergleich kommt bleibt abzuwarten. Es bleibt zudem fraglich ob solch eine Erklärung überhaupt mehr Wert ist, als das Papier auf dem sie geschrieben steht. 

Die Prominent GmbH und ihre Tochtergesellschaft Prominent Deutschland GmbH werden in zweiter Generation von der Eigentümerfamilie Dulger geführt. Das 1960 gegründete Unternehmen beschäftigt heute rund 2.700 Mitarbeiter und ist heute weltweit tätig. 2018 machte das Unternehmen einen Umsatz von rund 300 Millionen Euro. 

Quellen:


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