GSA Fleisch: Für Lohnräuber wird die Luft langsam dünner

0
2137

Stellungnahme der aktion ./. arbeitsunrecht zum neuen „Gesetz zur Sicherung von Arbeitnehmerrechten in der Fleischwirtschaft“ (GSA Fleisch)

Am 1. Juni 2017 verabschiedete der Bundestag überraschend ein Gesetz, das menschenverachtende Arbeitsbedingungen in der Fleisch-Industrie eindämmen soll.
Indusdtrielle-Fleisch-Produktion_GSA-FleischDie aktion ./. arbeitsunrecht begrüßt das GSA Fleisch als Schritt in die richtige Richtung. Wir fordern allerdings eine Ausweitung auf die gesamte Wirtschaft. Außerdem befürchten wir,  dass das neue Gesetz ohne öffentlichen, politischen Druck ein weiterer Rohrkrepierer im Arsenal deutscher Arbeitsgesetze wird.

Netzwerke hochgradig krimineller Sub-Unternehmer bringen Menschen aus Rumänien, Bulgarien und anderen Ländern nicht nur an deutsche Schlachthöfe, beuten sie aus, prellen sie um ihren Lohn, zwingen sie in menschenunwürdige Behausungen, feuern sie bei Krankheit oder wenn sie ihre Rechte einfordern (mehr dazu: Billiges Fleisch: Lohnsklaven im Schlachthof-Dschungel).

Das GSA Fleisch stellt nicht nur Methoden krimineller Sub-Unternehmer unter Strafe, sondern macht auch Firmen verantwortlich, die auf solche Sub-Unternehmer zurück greifen. Generalunternehmer sollen nicht länger durch angebliche oder vorgetäuschte Unwissenheit vor Strafe geschützt werden.

Dazu Jessica Reisner:


Aus erster Hand informiert sein? Profis lesen Emails.
Jetzt den kostenlosen Email-Newsletter der aktion ./. arbeitsunrecht ► bestellen

Wir haben durch unsere Kampagne PutzfrauenPower! mit vergleichbaren Methoden in der Hotel-Reinigung zu tun.

Deshalb freuen wir uns, dass endlich ernsthafte Versuche unternommen werden, eine Schneise in das Dickicht aus profit-optimierten Firmen und ihren skrupellosen Sub-Unternehmern zu schlagen.


Auf dem Laufenden bleiben: Abonnieren Sie unseren Newsletter!


Das Hotel InterConti Düsseldorf agiert im Zusammenspiel mit dem Reinigungs-Sub-Unternehmer Karly Zingsheim (ZHS) und dessen Sub-Sub-Unternehmer MACOC prinzipiell nicht anders als Fleisch-Giganten wie Tönnies, Vion oder Wiesenhof.

Sie alle beuten Einwanderer aus wirtschaftlich notleidenden Ländern aus und umgehen dabei geltendes Recht. Oder sie beauftragen Dritte, Recht zu brechen.

Das steht im Gesetz:

Ob das GSA-Fleisch Clemens Tönnies (Schalke 04) irgendwann zum Verhängnis wird?
Bratwurst, Bier und Spiele: Clemens Tönnies in der Veltins-Arena. Bislang kommt der skrupellose Fleisch-Mogul als Boss von Schalke 04 recht ungeschoren davon. (Bild: Wikicommons)
  • Firmen sollen in Zukunft für die Machenschaften ihrer Sub-Unternehmer haftbar gemacht werden.
  • Arbeitsmittel, Schutzkleidung und persönliche Schutzausrüstung müssen vom Unternehmen gestellt werden (anstatt vom Lohn abgezogen zu werden).
  • Der Lohn muss in Euro ausgezahlt werden (nicht in Essensmarken oder Säcken von Reis)
  • Leistungen oder angebliche Leistungen der Unternehmer (wie Schlepper-Dienste, Unterbringung) dürfen nicht vom Lohn abgezogen werden. Ebenso dürfen keine konstruierten Strafbeträge abgezogen werden, um den Mindestlohn oder Tariflöhne der Branche mit Tricks zu unterlaufen.
  • Die Stunden müssen genauestens dokumentiert werden. Eine Fälschung von Stundenzetteln wird erschwert.
  • Bußgelder bis zu 30.000 bzw. 50.000 Euro werden fällig für falsche oder nicht vorhandene Stunden-Angaben und falsch abgeführte Sozialversicherungsbeiträge.

Kritik und Verbessungsvorschläge

Auch wenn es Fehler hat, hilft neue Gesetz (hier im Wortlaut, pdf) den Leiharbeitern und Werkvertraglern in der Fleisch-Branche – zumindest politisch und moralisch. Es kann auch für Beschäftigte und Ausgebeutete anderer Branchen als Ansporn dienen. In diesem Sinne sollte es als sinnvoller Vorstoß genutzt werden.

Allerdings merken wir an:

a) Vergleichbare Missstände sind in zahlreichen anderen Branchen zu finden:

Hotels, Gebäudereinigung, Vergnügungsparks, Bau-Unternehmen, Paket- und Kurierdienste, Speditionen, aber auch Unternehmen der Chemie und Metall-Industrie, insbesondere deren Zulieferer.

Die dahinter liegende Philosophie heißt „Optimierung der Wertschöpfungskette“. Dieses Standard-Rezept der Unternehmensberater geht einher mit einer Zerschlagung betrieblicher Mitbestimmung und gewerkschaftlicher Organisierung durch Aufspaltung der Belegschaften, Abschmelzen der Kernbelegschaft, Auslagerungen an Sub-Unternehmer, Werkverträge und Leiharbeit.

Je weiter am Rand Beschäftigte in diesen verschachtelten, kaum überschaubaren Sub-Unternehmer-Netzwerken stehen, desto schwerer sind sie gewerkschaftlich zu organisieren, desto seltener gibt es Betriebsräte und Tarifverträge. Um so stärker sind die Menschen aber von Arbeitsunrecht, Lohndumping, Lohnraub und der Missachtung von Arbeitsschutz-Gesetzen betroffen.

b) Ausweitung auf alle Branchen!

Wir fordern, dass das Gesetz GSA Fleisch auch in der Hotel- und Reinigungsbranche angewendet wird. Und nicht nur dort: Es muss erweitert werden zu einem „Gesetz zur Sicherung von Arbeitnehmerrechten in der gesamten Wirtschaft“. Alles andere wäre unlogisch und halbherzig.

c) Das zu erwartetende Bußgeld ist zu gering.

Die maximale Strafe muss empfindlich sein. Damit ein Gesetz ernst genommen wird und nicht als als Bagatelle oder Kavaliersdelikt gehandelt wird, muss der Strafrahmen in Relation zum Konzernumsatz deutlich erhöht werden, mindestens aber das Jahreseinkommen eines Hauptgeschäftsführers oder Vorstandsvorsitzenden betragen.

Die Verletzung von Aufklärungs- und Auskunftspflichten muss von einer Ordnungswidrigkeit zu einer Straftat erhoben und ins Strafgesetzbuch übernommen werden. Begehung dieser Straftat ist auch fahrlässig möglich.

d) Zahloser Tiger, solange Behörden untätig bleiben

Das Gesetz wird keine Geltung erlangen, solange kein kontrollierendes Personal (Staatsanwälte, Fahnder, Kriminalbeamte) vorhanden ist bzw. die Behörden über entsprechende Etats verfügen

Kritik des katholischen Priesters Peter Kossen

Wir schließen uns der Einschätzung des katholischen Priesters Peter Kossen (Bistum Münster) an, der seit Jahren für die Rechte und Würde migrantischer Arbeiter in der Fleisch-Industrie kämpft:

Das Gesetzesvorhaben weist in die richtige Richtung. Es greift allerdings zu kurz. Es braucht unbedingt einen Systemwechsel in der Fleischindustrie.

Das Verhältnis: 20% Stammbelegschaft zu 80% Werkvertrags- und Leiharbeiter muss umgekehrt werden. Dafür muss ein gesetzlicher Rahmen geschaffen werden, der das erzwingt. Selbstverpflichtungen der Branchen führen nicht zu diesem Wechsel.

Der Sumpf krimineller Subunternehmer muss ausgetrocknet werden, damit die weit verbreitete Ausbeutung und der Menschenhandel endlich ein Ende hat!

Gesetzliche Vorschriften sind nur so gut, wie sie kontrolliert und durchgesetzt werden. Dazu fehlt den zuständigen Behörden vielfach das Personal und die rechtliche Handhabe. Es bedarf einer Bündelung der Zuständigkeiten, verbunden mit der Möglichkeit, Verstöße direkt zu ahnden.


Ansprechpartner für Presse-Gespräche: Elmar Wigand | 0157. 754 64 151


Weitere Informationen


Sie finden unsere Arbeit sinnvoll? Unterstützen Sie uns mit einer Spende oder werden Sie Fördermitglied!


 


Schön, dass Sie da sind!

Der Verein aktion ./. arbeitsunrecht e.V. stellt alle Inhalte kostenfrei und ohne Werbung zur Verfügung. Wir sind unabhängig von Stiftungen, Parteien, Gewerkschaften und staatlicher Förderung. Helfen Sie uns dabei, sorgenfrei über die Runden zu kommen!
Damit wir auch in Zukunft unbequeme Nachrichten verbreiten können: Bitte spenden Sie! !
Vorheriger ArtikelPutzfrauenPower! für taz Panter Preis nominiert
Nächster ArtikelPutzfrauenPower! Aktion gegen Lohnraub in Düsseldorf