Kölner IHK lässt Kammer-Kritiker überwachen

1
2904

Die Industrie- und Handelskammern sind ein rechtswidriges Zwangsmonopol. Sie haben in einer Demokratie nichts zu suchen

Ein Blick in die Geschichte zeigt: Die IHK steht auf sehr wackligen Beinen

Mit 30.000 Euro will die Kölner IHK eine externe Agentur beauftragen, um „Kammerkritiker“ und „Verweigerer“ zu überwachen. So steht es im Wirtschaftsplan für 2018. Der Kritik-Beauftragte soll in social media-Plattformen und Internet-Foren „relevante Vorgänge“ erspähen, um die IHK-Oberen „rechtzeitig über eventuelle Aktivitäten von Verweigerern“ zu informieren.1

Zwangsmitgliedschaft, Zwangsbeiträge

Die IHK stehen seit Jahrzehnten unter Kritik. Vier Verbände von Kleinunternehmern und Selbständigen protestieren gegen ihre Zwangsmitgliedschaft und Gebührenpflicht. Jeder „Gewerbetreibende“ von der Marktfrau bis zum Großkonzern ist automatisch Mitglied und muss zahlen.
Aber in der Zwangsgemeinschaft herrscht zudem Ungleichheit. Je geringer der jährliche Gewinn, desto höher ist der Prozentsatz der Umlage. Bei einem Gewinn von 10.000 Euro im Jahr beträgt die Umlage bei den 79 IHK in Deutschland zwischen 1 und 2,3 Prozent, während etwa bei 3 Millionen Gewinn nur 0,1 bis 0,6 Prozent zu zahlen sind, zusätzlich zum ebenfalls gestaffelten Grundbeitrag.


Aus erster Hand informiert sein? Profis lesen Emails.
Jetzt den kostenlosen Email-Newsletter der aktion ./. arbeitsunrecht ► bestellen

Da kommt schon etwas zusammen, wenn etwa die Kölner IHK ihre 150.000 Mitglieder über die Jahrzehnte routinemäßig abkassiert. Wer nicht zahlte – Zwangsvollstreckung. Inzwischen ist man aufgrund der Kritik etwas vorsichtiger geworden.

Die Kammerkritiker, von den IHK-Lobbyisten als „Verweigerer“ bezeichnet, gehen mittlerweile in Deutschland in die hunderttausende. Der letzte Schreck fuhr den Oberen in die Glieder, als kürzlich in der Vollversammlung der Hamburger IHK plötzlich die „Verweigerer“ die Mehrheit hatten. Sie fordern nicht nur die Abschaffung der Zwangsmitgliedschaft und der Zwangsbeiträge. Sie fordern auch, dass die Kammern mit dem Zwangsgeld nicht weiter teure Empfänge, Ehrungen und Preisverleihungen veranstalten und die Kammergebäude zu teuren Repräsentanzen ausbauen, auch im Berliner Regierungsviertel.

475.000 für den Geschäftsführer

Die Kammern als Anstalten des öffentlichen Rechts haben mithilfe des Zwangsgelds immer mehr Aufgaben an sich gezogen: Richterbenennung bei den Arbeitsgerichten, Berufsausbildung, Gutachterwesen, Betrieb von Tochtergesellschaften. IHK-Präsidenten ermahnen Kommunalpolitiker zu Privatisierungen und Sozialkürzungen, machen also ganz primitive Unternehmer-Lobbypolitik.

Und man belohnt sich standesgemäß. Nach jahrzehntelanger Verweigerung geben die Kammern auf öffentlichen Druck neuerdings die Einkommen ihrer Geschäftsführer bekannt: In Hamburg sind es 475.000 Euro, in Köln bekommt Hauptgeschäftsführer Ulf Reichardt, immerhin 320.000 Euro, wovon 140.000 Euro Prämien sind – wobei keine Leistungen bekannt sind, die hier prämiiert werden. Dazu kommen noch eine üppige Zahlung in die Pensionsrücklage und sonstige Vergünstigungen, deckte der Bundesverband für freie Kammern auf.2

Die IHK als Akteure der Nazi-Politik

Der ehemalige Kölner IHK-Präsident, SS-Mann und Bankier Kurt Freiherr von Schröder war ein Wegbereiter Hitlers. Hier als Zeuge der Nürnberger Prozesse 1947.

Die Industrie- und Handelskammern waren in der Nazizeit aktive Vollstrecker der Nazipolitik. In Köln beispielsweise verdrängte im Mai 1933 Kurt Freiherr von Schröder von der Investmentbank J.H. Stein den jüdischen Unternehmer Paul Silverberg als Präsident der IHK. Schröder hatte bekanntlich in seiner Villa im Kölner Stadtteil Lindenthal am 4.1.1933 das entscheidende Geheimtreffen von Hitler mit dem vorherigen Reichskanzler Franz von Papen organisiert, das zur Kanzlerschaft Adolf Hitlers führte.

Die Nazis trieben auch die allerkleinsten Gewerbetreibenden, „Minderkaufleute“ genannt, die keinen eigenen Geschäftsbetrieb hatten, als Zwangsmitglieder in die Kammern. Alles musste kontrolliert werden. Die Kammern koordinierten Nazipolitik, zum Beispiel bei Arisierungen. Dazu mussten sie keineswegs gezwungen werden. Widerstand ist nirgends bekannt geworden.

Deshalb beurteilten die Besatzungsmächte nach dem 2. Weltkrieg die Kammern als unzulässige Ansammlung von politischer und wirtschaftlicher Macht. Sie durften nur noch als privatrechtliche Vereinigungen auftreten, ohne Zwangsmitgliedschaft. Die britische Besatzungsmacht mit der Labour-Regierung im Rücken trat dafür ein, dass Wirtschaftskammern gebildet wurden: darin sollten auch die abhängig Beschäftigten und Gewerkschaften vertreten sein. In mehreren Bundesländern wurden solche paritätischen Wirtschaftskammern eingerichtet.3

Mit Konrad Adenauer: Ein Gesetz der vorläufigen Ewigkeit

Doch davon wollten die Konzernlobby und ihre Adenauer-Regierung nichts wissen. Sie wollten die alten Verhältnisse wiederhaben. Die bekamen sie von Adenauers Regierungsmehrheit, in deren Koalitionsparteien CDU, CSU, Deutsche Partei (DP) und Bund der Heimatlosen und Entrechteten (BHE) teilweise die Zahl der Ex-Nazis überwogen. Diese Bundestagsmehrheit beschloss 1956 das IHK-Gesetz.

Doch diese Rechtsgrundlage ist äußerst dubios. Sie widerspricht jeglicher Rechtsstaatlichkeit. Routinemäßig heißt es beschönigend in den meisten historischen Rückblicken, natürlich auch in Wikipedia: Das IHK-Gesetz stammt von 1956. Das ist nicht falsch. Aber wenn man nur ein bisschen genauer hinschaut, dann sieht man, wie das Gesetz heißt: „Gesetz zur vorläufigen Regelung des Rechts der Industrie- und Handelskammern“.

Ein vorläufiges Gesetz, das seit 61 Jahren gilt?

Wir haben es also mit einer Vorläufigkeit zu tun, die ewig dauern soll. Die subventionierten Betreiber des Zwangsmonopols wollen nicht ein richtiges Gesetz – sie fürchten die öffentliche Diskussion, die dabei aufkommen würde. Sondern sie wollen die Verewigung eines Zustandes,  in der Gründungszeit eines neuen Staates, erstmal für vorläufig erklärt wurde.

In den 1950er Jahren war die Erinnerung an die Rolle der IHK in der Nazi-Zeit noch lebendig. Die Entscheidungen der Besatzungsmächte lagen erst ein paar Jahre zurück. Da machte man halt einen faulen Kompromiss: Damit die IHK mal ans Laufen kommen, machen wir ein Gesetz, das erstmal nur vorläufig gilt. Über die Einzelheiten können wir ja dann in Ruhe weiterdiskutieren. Diese Ruhe wurde zur Friedhofsruhe, zur gewollten Ewigkeit, bis heute.

Bei Hitler war nicht alles schlecht…

Da war und ist sie also wieder, seit 1956, mit allen wichtigen Einzelheiten: Die Zwangsmitgliedschaft auch der Marktfrauen und kleinen Selbständigen. Und da waren sie auch wieder: Die Zwangsbeiträge aus Grundbeitrag und nach Gewinn gestaffelter Umlage. Per Amtshilfe bekamen und bekommen die IHK die Gewinnmitteilungen aus den Finanzämtern und die Handelsregistereintragungen aus den Amtsgerichten. Betroffen sind sogar Handwerker mit ihrem „nichthandwerklichen Betriebsteil“: Doppelte Zwangsmitgliedschaft in der Handwerkskammer und in der IHK.

Und so spielen sich die IHK – 1990 als demokratische Errungenschaft natürlich auch in die Gebiete der ehemaligen DDR importiert – als Vertreter der „Gesamtinteressen der Wirtschaft“ auf. Die meisten, die in dieser Wirtschaft tätig sind, die abhängig Beschäftigten, gehören nach diesem Selbstverständnis nicht zur Wirtschaft. „Die Wirtschaft“, das ist die Minderheit der Unternehmer.

Die IHK „vertritt die Interessen von rund 150.000 Mitgliedsunternehmen“, verkündet die Kölner IHK auf ihrer Website. Aber nicht mal das tut sie. Deshalb klagten seit der Verabschiedung des Gesetzes tausende Kleinunternehmer und Selbständige gegen die Zwangsmitgliedschaft.

Das Bundesverfassungsgericht wies das 1962 letztinstanzlich ab – das Urteil wird seitdem zur Abweisung der vielen neuen Klagen immer wieder herangezogen, bis heute. Das IHK-Gesetz wurde unter allen Folgeregierungen immer wieder ein bisschen angepasst, zuletzt im März 2017 – aber an der Vorläufigkeit halten bisher alle Regierungen fest.

Auch die christlich und liberal lackierten Vertreter der „Rechte des Individuums“ – wenn es darauf ankommt (auf das Partialinteresse der Privatunternehmer), lieben und verteidigen sie das staatlich geschützte Zwangsmonopol.

Irgendwann muss Schluss sein!

Zwangsmitgliedschaft, Zwangsbeiträge – freie Wirtschaft? Professionelle Bespitzelung der eigenen Mitglieder – Demokratie? Und die Zwangsmitglieder müssen ihre Bespitzelung noch selbst bezahlen? Machen wir endlich Schluss mit diesem asozialen Irrsinn!

Am 12.08.1953 weihte Konrad Adenauer die IHK Regensburg ein. Was der verschmitzt blickende Mann links hinter ihm wohl gerade in seine Ledertasche steckt? (Foto: IHK Regensburg, Wikicommons CC 3.0)

Fußnoten

1 IHK will Kritiker überwachen lassen, Kölner Stadt-Anzeiger 2.12.2017, https://www.ksta.de/wirtschaft/internetaktivitaeten-ihk-will-kritiker-ueberwachen-lassen-28987376

3 Martin Will: Selbstverwaltung der Wirtschaft. Tübingen 2010, S. 368ff.


Schön, dass Sie da sind!

Der Verein aktion ./. arbeitsunrecht e.V. stellt alle Inhalte kostenfrei und ohne Werbung zur Verfügung. Wir sind unabhängig von Stiftungen, Parteien, Gewerkschaften und staatlicher Förderung. Helfen Sie uns dabei, sorgenfrei über die Runden zu kommen!
Damit wir auch in Zukunft unbequeme Nachrichten verbreiten können: Bitte spenden Sie! !
Vorheriger ArtikelToys R Us: Solidarität mit Mona! Protest in Würselen am 3. Advent
Nächster Artikel

1 Kommentar

  1. In diesem System ist so einiges asozial. Dazu gehören auch die immer weitergehenden BAMPF Aktionen … unter der schützenden Hand von Merkel die dies seit Jahren weiß. Als Ausgleich schicken wir wieder deutsches Militär an die russische Grenze.
    Wichtig ist jedoch das der Brotkorb immer in die richtige Höhe gehangen wird.

Kommentarfunktion ist geschlossen.