Beschreibung
Darf in keinem Betriebsrats- oder Personalbüro fehlen: Das Foto der aufständischen Matrosen auf der SMS Zähringen aus dem Jahr 1918.
Dass wir heute Betriebsräte wählen können, haben wir den mutigen Männern und Frauen zu verdanken, die im November 1918 Arbeiter- und Soldatenräte gegründet haben. Sie haben das sinnlose Morden des 1. Weltkriegs beendet und das deutsche Kaiserreich gestürzt.
Heute regelt das Betriebsverfassungsgesetz die Wahl von Betriebsräten. Das Grundgesetz garantiert das Recht, sich gewerkschaftlich zu organisieren und Betriebsgruppen zu gründen.
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Bei Selbst-Abholung in den Büros der Aktion gegen Arbeitsunrecht in Köln oder Berlin entfällt das Porto selbstverständlich.