Betriebsrat unter Beschuss

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Aktive Betriebsräte im Fadenkreuz. Besonders schwer haben es Neugründungen

So haben sich die Zeiten gewandelt: Heute sind es Arbeitgeber, die die Gründung von Betriebsräten bekämpfen. Als die Betriebsräte 1952 eingeführt wurden, leisteten Gewerkschaften, Sozialdemokraten und KPD massiven Widerstand gegen die Verabschiedung des Betriebs-Verfassungsgesetzes (BetrVG). Sie wollten echte Mitbestimmung und eine stärkere Verankerung der Gewerkschaften im Betrieb. „Die Protestbewegung gegen das BetrVG 1952 war eine der ersten und größten politischen Bewegungen der Arbeitnehmerschaft gegen die Wiederherstellung alter Besitz- und Machtverhältnisse in der 1949 gegründeten Bundesrepublik“ (1).

Heute haben sich viele Gewerkschafter mit dem Gesetz arrangiert, doch nun werden Sozialpartnerschaft und Co-Management in zahlreichen Betrieben und ganzen Branchen von Arbeitgeberseite aufgekündigt. Betriebsratsneugründungen gelten als unerwünscht. Einige Unternehmen gehen auch zum Frontalangriff gegen langjährige und etablierte Betriebsräte vor.

Wir raten dringend, die Neugründung eines Betriebsrats nicht auf die leichte Schulter zu nehmen. 

Nur weil ein entsprechendes Recht im Gesetz verankert ist, heißt das noch lange nicht, dass Firmen-Chefs, Personal-Manager und ihre Berater es auch anerkennen und umsetzen. Auf dieser Web-Seite sind einige haarsträubende Fälle dokumentiert. (Siehe Kategorie 03 Gegen Betriebsräte) Haarsträubend ist auch die Untätigkeit vieler Staatsanwälte bei der Verfolgung offensichtlicher Behinderungen von Betriebsratswahlen, also planmäßigen Rechtsverstößen gegen § 119 BetrVG.

Grundlegende Tipps:

  • Die Betriebsratswahl insgeheim und in ganz kleinem Kreis vorbereiten
  • Nichts überstürzen
  • Versierte und kampferprobte arbeitnehmerfreundliche Anwälte und Berater hinzu ziehen – nicht irgendwelche Softies oder Wald-und-Wiesen-Anwälte.
  • Auch auf Seiten der Gewerkschaften gibt es „solche und solche“. Manche Sekretäre helfen mehr, manche eher weniger.
  • Sich auf Notfälle und Worst-Case-Szenarien vorbereiten
  • Sich vorher schon Hilfe holen
  • Die Argumente und Strategien des Union-Busting studieren und kennen lernen.

Auch langjährige Betriebsräte geraten zunehmend unter Beschuss. Oft geht es um die Mehrheit im Betriebsrat, die durch unternehmerfreundliche Kandidaten erzielt werden soll. Manchen ist fast jedes Mittel recht, um einzelnen aktive Betriebsräte rauszuschießen.


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Mehr erfahren: Grundlegende Texte | Brennpunkt Betriebsrat


Fußnote:
(1) Zitat: Siebert, Gerd/Becker, Knut: „Betriebsverfassungsgesetz mit Wahlordnung und Drittelbeteiligungsgesetz – Kommentar für die Praxis, 12. Auflage“, Münster 2009, S. XXIX

 


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