Der Deutsche Anwaltverein hat am 24.03.2020 eine Stellungnahme veröffentlicht, die unter der Überschrift „Zu der Notwendigkeit, die Handlungsfähigkeit der Betriebspartner in der aktuellen Krise zu gewährleisten“ steht.
In dieser Stellungnahme werden eine Reihe von Änderungen des Betriebsverfassungsgesetzes, aber auch Änderungen des Arbeitszeitgesetzes, des AÜG und des SGB III gefordert: https://www.vdj.de/mitteilungen/nachrichten/nachricht/covid-19-pandemie-kein-geeigneter-katalysator-fuer-einseitigen-lobbyismus/