Generalstaatsanwaltschaft Hessen: Betriebsräte schützen!

Kriminellen Unternehmern und Beratern das Handwerk legen. Nachahmer abschrecken!

Online-Petition & Protest-Email an den hessischen Generalstaatsanwalt Prof. Dr. Helmut Fünfsinn.

Generalstaatsanwalt Fünfsinn
Prof. Dr. Fünfsinn ist Hessens oberster Staatsanwalt. (Foto: Artmax, CC BY-SA 3.0 DE)

Derzeit sorgen Fälle von Betriebsratsbehinderung durch den Unrechtsanwalt Helmut Naujoks am Frankfurter Flughafen für Aufsehen und Empörung.

Strafanzeigen wegen Betriebsratsbehinderung werden von hessischen Staatsanwälten routinemäßig niedergeschlagen oder eingestellt und haben noch nie zu einer Verurteilung geführt.

Eine Kursänderung ist nötig:

  • Aggressionsbereite, kriminelle Unternehmer durch empfindliche Strafen abschrecken!
  • Betriebsräte und Betriebsratswahlen durch beherztes Eingreifen schützen!
  • Die Überlastung hessischer Arbeitsgerichte durch juristische Nachstellungen (Stalking) und institutionellen Rechtsmissbrauch eindämmen!

Betriebsratsbehinderung ist kein Kavaliersdelikt, sondern gemäß §119 Betriebsverfassungsgesetz eine Straftat. Sie geschieht zumeist in Tateinheit mit anderen Rechtsbrüchen. Die körperlichen, seelischen und wirtschaftlichen Folgen für die Opfer sind oft verheerend.

Es wird Zeit, dass sich was ändert: Machen wir Druck! Hier unterschreiben:

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