Arbeitsunfall vor Gericht: Lieferando will Handy-Reparatur nicht bezahlen

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Rider klagt vor Arbeitsgericht Köln auf Schadensersatz.

Aktion gegen Arbeitsunrecht ruft zu Prozessbeobachtung auf!

LIeferando-Kurier nachts auf der Straße
Bild: / Pixabay

Lieferando bestreitet legitime Ansprüche mit absurden Argumenten.

Leipziger Arbeitsrechtsanwalt provoziert mit skurrilem Schriftsatz: „Mehrfaches der Erdbeschleunigung“ & „ideologisch instrumentalisiert“

Vor dem Arbeitsgericht Köln klagt der Lieferando-Kurier Leon A. auf Erstattung einer Handy-Reparatur, nachdem ihm sein mobiles Endgerät bei der Arbeit herunter gefallen war.

Lieferando und andere Rad-Kurierdienste verlangen ganz selbstverständlich von ihren Fahrern (Riders), dass sie bei der Arbeit private Fahrräder und Handys verwenden. Das widerspricht eigentlich allen Gepflogenheiten, die sich zwischen Arbeitern und Unternehmern seit den letzten 150 Jahren entwickelt haben.

Dass die Beschäftigten Lieferando somit massiv entlasten1 und von unternehmerischer Verantwortung befreien, dankt ihnen das Management jedoch nicht. Es wird vielmehr auch noch frech: Lieferando weigert sich, Handys zu reparieren, die bei der Arbeit und durch die Arbeit kaputt gegangen sind.

Wir halten die geübte Praxis von Lieferando für anmaßend und sittenwidrig.


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Klagt ein Fahrer auf Schadensersatz — wie nun Leo A. in Köln — behauptet das Unternehmen dreist, das habe nichts mit der Arbeit zu tun: „Der Schaden wird vielmehr im privaten Einsatz enstanden sein.“ (Zitat Schriftsatz RA Danilo Friedrich-Goodall)

Diese dreiste Geiz- und Knauser-Politik dürfen wir Lieferando nicht länger durchgehen lassen. Die Aktion gegen Arbeitsunrecht ruft zur solidarischen Prozessbeobachtung auf!

Diensthandys für alle! Fahrrad-Reparaturen und Equipment bezahlen!

Mittwoch, 29. September 2021, 10:00 Uhr
Arbeitsgericht Köln, Saal V
, Blumenthalstr. 33, 50670 Köln.

Wenn Lieferando seinen Kurieren Diensthandys stellen würde, hätte sich dieser Prozess wohl schnell erledigt. Lieferando müsste dem Rider die Erstattung der Reparatur vom Lohn abziehen, die Beweislast läge ansonsten beim Unternehmen — was sehr wenig Aussicht auf Erfolg hätte, da die Riders allein unterwegs sind und zumeist keine weiteren Zeugen befragt werden können.

Das Kölner Gerichtsverfahren behandelt einen Streitwert von 139,- Euro. Das gilt als Bagatelle. Potentiell geht es aber um Millionen — wenn wir an das Heer der rund 10.000 Lieferando-Fahrer*innen in Deutschland denken.

Der Fall ist ein Präzedenzfall. Wenn Leon siegt, können sich alle anderen Rider in Zukunft auf das Kölner Urteil berufen. Deshalb ist der Fall wichtig.

Anbetracht der Brisanz verwundert es, dass der niederländische Konzern Just Eat Takeaway, zu dem Lieferando gehört, mit dem Leipziger Arbeitsrechtler Danilo Friedrich-Goodall ein ziemliches Leichtgewicht aufbietet, das zudem aufwändig nach Köln anreisen muss. Absurder Nebenaspekt: Anwahtshonorar und Fahrtkosten überwiegen den Streitwert um ein Vielfaches.

Ein Blick auf die Webseite der sächsischen Drei-Personen-Kanzlei Baumgärnter Friedrich Rechtsanwälte verrät einen Funfact: Danilo Friedrich-Goodall fungiert auch Geschäftsführer der Leipziger Opernball GmbH.

Der sächsiche Opernfreund lässt in seinem Schriftsatz durch skurrile, teils lächerlich anmutende Argumentationen aufhorchen:

„Grundsätzlich werden derartige Forderungen von der Beklagten beglichen, so dass hier unklar ist, warum der Kläger – offenbar ideologisch instrumentalisiert – klagt, ohne dem Unternehmen seine Forderung kund zu tun. Wir verwehren uns insoweit gegen entstandene Kosten.“

Aufhorchen lassen folgende Punkte:

  1. der unsachgemäße, deplatzierte Einwurf, der Kläger sei „ideologisch instrumentalisiert“. Das Gericht hat unabhängig von der Person zu urteilen. Von welchem Überzeugssystem sich eine Person, die vor Gericht steht, mutmaßlich leiten lässt, darf bei einer gerichtlichen Beurteilung nur dann eine Rolle spielen, wenn es z.B. um Tatmotive geht. Hier soll dem Gericht wohl verdeckt signalisiert werden: Der Kläger ist ein subversives Element und muss bitte abgewiesen werden, um den Produktionsablauf nicht zu gefährden.
  2. Mangelnde Logik / Schein-Logik. Reparaturen werden von Lieferando üblicherweise beglichen, hier aber nicht, weil…? Aus purem Trotz gegen eine Person, die angeblich der falschen Ideologie anhängt? Unsere Vermutung: Lieferando behandelt tausende andere ebenso mies.

Die zweite Lieferando-Argumentationslinie lautet:

Wir bestreiten einfach alles!

  1. Das Handy sei nicht währden der Arbeit kaputt gegangen.
  2. Sollte es doch während der Arbeit kauptt gegangen sein, dann bestimmt durch Fahren auf dem Bürgersteig. Oder durch unsachgemäße Befestigung. „Eine unbefugte, bußgeldbehwehrte Befahrung des Bürgersteigs führt automatisch zum Verlust des Anspruchs.“
  3. Der Fahrer könnte auch wie ein wahnsinniger gerast sein. Hier wird der Schriftsatz richtig lustig. Vor allem, wenn man ihn laut liest. Danilo Friedrich-Goodall lässt seiner Phantasie und gesammelten Weltraum-Physik-Kenntnissen freien Lauf:

„Bei einer durchschnittlichen Geschwindigkeit von 18 km/ legt ein Radfahrer in jeder Sekunde 5 m zurück. Fährt er mit der vom Kläger vorgetragenen „durchschnittlichen“ Geschwindigkeit über eine Bordsteinabsenkung, wird das Vorderrad innerhalb von drei Hunderstel Sekunden um 3 cm nach oder unten von oder auf den Bordstein katapultiert.

Dabei tritt eine Beschleunigung auf, die ein Mehrfaches der Erdbeschleunigung annehmen kann. Dies ist allgemeines Radfahrerwissen – und ein sensibles Gerät wie ein Telefon ist bei einer solchen Fahrweise „zu bedenken.“

Lieferando zeigt sich in diesem Verfahren als das Gegenteil eines kulanten Arbeitgebers: geizig, gierig, anmaßend und dazu hintertrieben argumentierend.

Der Fall hat einige Bedeutung, da er nur einen Schluss zulässt: Lieferando muss Diensthandys stellen! Dann bliebe den Arbeitsgerichten eine Schildbürger-Argumentation wie die oben stehende in Zukunft erspart.


Anmerkung / Fußnote

1 Tatsächlich kommt schnell eine ziemliche Summe zusammen. Wenn Lieferando allen 10.000 Fahrerinnen in Deutschland ein Huawei-Diensthandy für 100,- Euro zur Verfügung stellen würde, kostete das allein 1. Mio. Euro. Hinzu kämen Zusatz-Kosten und laufende Kosten für Konfiguration, Wartung & Reparatur. Gemessen an den Ausgaben für Lieferando-Werbespots bei der Fußball EM 2021 wäre das andererseits gut investiertes Geld auf Peanuts-Niveau.


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5 Kommentare

  1. Das Winkeladvokaten, wie Herr Goodall mit diesen kruden Versatzstücken überhaupt in den Gerichtsaal gelassen werden um die selbstverständliche Bereitstellung von Arbeitsmitteln seitens des Unternehmens zu verhindern ist krank.

    Keinen Fußbreit solchen Chaoten, Diensthandys für alle Lieferando Rider!

    Andre Koletzki

  2. Es wird dem Gerät doch zu entnehmen sein, wann es aufgab. Ob aktuell eine Order anstand. Oder ist das Display betroffen?

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