Präzedenzfall vor ArbG Köln: Lieferando soll Handy-Reparatur bezahlen

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Kurier verklagt Lieferando vor Arbeitsgericht Köln auf Schadensersatz.

  • In Zukunft Diensthandys für alle? Präzedenzfall hat Millionenpotential.

  • Lieferando bestreitet legitime Ansprüche mit absurden Argumenten. 

Vor dem Arbeitsgericht Köln klagt der Lieferando-Kurier Leon A. auf Erstattung einer Handy-Reparatur, nachdem ihm sein mobiles Endgerät bei der Arbeit herunter gefallen war.

Lieferando und andere Rad-Kurierdienste verlangen ganz selbstverständlich von ihren Fahrern (Riders), dass sie bei der Arbeit private Fahrräder und Handys verwenden. Das widerspricht eigentlich allen Gepflogenheiten, die sich zwischen Arbeitern und Unternehmern seit den letzten 150 Jahren entwickelt haben. Wir halten die geübte Praxis von Lieferando für anmaßend und sittenwidrig.

Das Unternehmen behauptet im konkreten Fall dreist, das kaputte Handy habe nichts mit der Arbeit zu tun: „Der Schaden wird vielmehr im privaten Einsatz enstanden sein.“

Das Kölner Gerichtsverfahren behandelt einen Streitwert von 120,- Euro. Das gilt als Bagatelle. Potentiell geht es aber um Millionen — wenn wir an das Heer der rund 10.000 Lieferando-Fahrer*innen in Deutschland denken.


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Der Fall ist ein Präzedenzfall. Wenn Leon siegt, können sich alle anderen Rider in Zukunft auf das Kölner Urteil berufen. Deshalb ist das Verfahren brisant.

Mittwoch, 29. September 2021, 10:00 Uhr
Arbeitsgericht Köln, Saal V
, Blumenthalstr. 33, 50670 Köln.

Die aktion ./. arbeitsunrecht meint:

Wenn Lieferando seinen Kurieren Diensthandys stellen würde, hätte sich dieser Prozess wohl schnell erledigt. Lieferando müsste die Reparatur selbstverständlich bezahlen oder aber dem einzelnen Rider die Reparaturkosten vom Lohn abziehen, die Beweislast läge ansonsten beim Unternehmen — was sehr wenig Aussicht auf Erfolg hätte, da die Riders allein unterwegs sind und zumeist keine weiteren Zeugen befragt werden können.

Lieferando zeigt sich in diesem Verfahren als das Gegenteil eines kulanten Arbeitgebers: geizig, gierig, anmaßend und dazu hintertrieben argumentierend.

Der Fall hat einige Bedeutung, da er nur einen Schluss zulässt: Lieferando muss Diensthandys stellen!

Mehr Informationen (sowie bizarre Zitate aus dem Schriftsatz des Leipziger Lieferando-Anwalts Danilo Friedrich-Goodall) finden Sie hier: https://arbeitsunrecht.de/arbeitsunfall-vor-gericht-lieferando-will-handy-reparatur-nicht-bezahlen/


Für Nachfragen, Hintergrundgespräche und Interviews in dieser Sache stehe ich Ihnen gern zur Verfügung!

Kontakt:
Elmar Wigand, Pressesprecher, +49 176  588 656 23, presse(a)arbeitsunrecht.de

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