Mundipharma: Betriebsratswahl angefochten

0
2681

Harte Vorwürfe: Vorgesetzte üben massiven Druck aus | Mobbing gegen Betriebsratsmitglieder

Mundipharma_Limburg_Firmengelaende
Mundipharma wurde bekannt durch das Wund-Desinfektionsmittel Betaisodona. Der Pharma-Konzern gehört der US-amerikanischen Purdue Pharmaceuticals L.P. Purdue vertreibt das „Schmerzmittel“ Oxykodon, das in den USA unter dem Namen Oxycontin als legale Droge massenhaft geschnupft und gespritzt wurde und dort 2010 auf Platz 5 der umsatzstärksten Medikamente lag. Nach schlechter Publicity und Kritik von Medizinern brach der Verkauf ein.

Das hessische Landesarbeitsgericht (LAG) mit Sitz in Frankfurt verhandelt derzeit die Anfechtung der vergangenen Betriebsratswahl beim US-Pharmakonzern Mundipharma in Limburg an der Lahn. Diese wurde durch Mitglieder einer Liste beantragt, die bei der Wahl 2014 ihre Mehrheit verloren hat. Unter ihnen auch die ehemalige Vorsitzende des Gremiums. Der Vorwurf der Wahlbeeinflussung steht konkret im Raum und war Gegenstand umfangreicher Zeugenbefragungen.

Als Anwalt der Gegenseite trat u.a. Bernd Weller aus der als renommiert geltenden Großkanzlei Heuking Lüer Kühn Wojtek auf.

Dieser Prozess ist keineswegs die erste Begegnung der Arbeitnehmervertreter und der Geschäftsleitung vor Gericht:

Bisheriger Höhepunkt der juristischen Auseinandersetzungen war ein Verfahren 2013, bei dem das Gericht den Versuch, die 2010 gewählte Vorsitzende aus dem Betriebsrat auszuschließen, für ungültig erklärt hatte: Obwohl diese sich nicht untadelig verhalten habe, sei das im Betriebsverfassungsgesetz vorgesehene Quorum von einem Viertel der Wahlberechtigten nur unter Einflussnahme und Druck „von oben“ zustande gekommen. Das Gericht hielt es für erwiesen, dass leitende Angestellte und Manager die Rauswurf-Initiative auf manipulative Weise mit durchgesetzt haben. Das Urteil des LAG Hessen vom 19.09.2013 ist hier einsehbar:  Az 9 TaBV 225/12. Solche vom Management gesteuerten Belegschaftsinitiativen gegen Betriebsräte [1] gehören  zum Standard-Arsenal des Union Busting (Was ist das?).


Aus erster Hand informiert sein? Profis lesen Emails.
Jetzt den kostenlosen Email-Newsletter der aktion ./. arbeitsunrecht ► bestellen

Ein gelbes Betriebsratsmitglied war vom selben Gericht am 23. Mai 2013 vom Betriebsrat ausgeschlossen worden, weil es die arbeitnehmerorientierte BR-Vorsitzende durch Hitlervergleiche beleidigt hatte: Az: 9 TaBV 17/13. Mundipharma hat in der Tebarz-von-Elst-Stadt Limburg etwa 1.000 Beschäftigte.

Was jetzt verhandelt wird, ähnelt dieser früheren Auseinandersetzung: War die ehemalige Mehrheitsliste bei den Betriebsratswahlen unterlegen, weil die Geschäftsleitung zugunsten von KandidatInnen in den Wahlkampf eingegriffen hat, die ihr genehmer sind? Wurde aus der Chefetage offensiv Stimmung gegen eine Wiederwahl der Vorsitzenden gemacht?

Scheunentreffen: Führungskräfte werden gegen Betriebsrat aufgepeitscht

Am 21. Mai 2015 fand ein erster Termin beim LAG statt, der vor allem der Zeugenbefragung diente. Ein ehemaliger Geschäftsführer eines der Teilunternehmen, der in dieser Funktion auch Leiter der Rechtsabteilung war, berichtete von einer denkwürdigen Begebenheit: Eines späten Abends hätte sich eine Mitarbeiterin bei ihm gemeldet, die zuvor beim sogenannten „Scheunentreffen“ gewesen sei – eine Sonderveranstaltung für Führungskräfte und außertariflich Beschäftigte. Gemeinsam mit drei weiteren KollegInnen aus der Rechtsabteilung – allesamt ausgebildete JuristInnen – sei sie derart über die Art und Weise erschrocken, in der zwei Vertreter des Unternehmens den Betriebsrat auf der Veranstaltung schlecht gemacht hätten, dass sie sofort für den folgenden Morgen ein Meeting eingefordert habe, um die Lage zu besprechen. Man habe dann ein Gedächtnisprotokoll verfasst, und dieses an die Muttergesellschaften in den USA und England geschickt, um dort auf die Missstände beim deutschen Ableger aufmerksam zu machen.

Wer den amtierenden Betriebsrat wählt, gilt als Verräter?

In diesem Papier, das der Zeuge zur Verhandlung mitbrachte, wird geschildert, wie der Personalleiter Martin Schöne und der damalige Geschäftsführer Gunther Niederheide die amtierende Betriebsratsmehrheit als destruktive und verantwortungslose Kraft dargestellt haben, die dem Unternehmen schade. Auch hätten sie von einer Wiederwahl der Vorsitzenden abgeraten und an die Anwesenden appelliert, sich für die Kandidatur von „konstruktiveren“ Leuten einzusetzen.
Es folgte die Anhörung des Personalleiters. Dieser hatte große Schwierigkeiten, sich an Einzelheiten zu erinnern. Es sei wohl auf dem „Scheunentreffen“ auch um die Betriebsratswahl gegangen, und man habe zwei Beispiele präsentiert, wie der Betriebsrat Maßnahmen aus unerfindlichen Gründen blockiere. Aber Aussagen mit direktem Bezug zur anstehenden Wahlentscheidung? Nein, vermutlich nicht. Konfrontiert mit der Frage, ob er bei anderer Gelegenheit gesagt habe, dass es „Verrat am Unternehmen“ sei, die BR-Vorsitzende wiederzuwählen, antwortete er ähnlich: An jedes Wort könne er sich jetzt nicht mehr erinnern, aber „Verrat“? Nein, das sei eigentlich nicht seine Wortwahl.

Nach dem Personalleiter trat einer jener Mitarbeiter in den Zeugenstand, die am Zustandekommen des spontanen Meetings beteiligt waren – der Autor des „Memos“, das international weitergereicht wurde. Dieser, im Gegensatz zu seinem damaligen Vorgesetzten immer noch in der Rechtsabteilung beschäftigt, war sichtlich bemüht, sich von der damals niedergeschriebenen Sicht der Dinge zu distanzieren und nicht schlecht über seine Chefs zu reden. Auf Nachfrage des Richters musste er dann aber doch einräumen, dass er sich bei der Verschriftlichung seiner Erinnerungen des Vorabends darum bemüht habe, keine Unwahrheiten oder Übertreibungen einzubauen: „Wenn es da so steht, dann wird es wohl so gewesen sein.“

Fazit: Offene Feindschaft

Eine Entscheidung des Gerichts steht noch aus. Unübersehbar ist, dass zwischen Unternehmen und einem Teil des Betriebsrates offene Feindschaft herrscht. Wieso? Was die Unternehmensleitung als unverständliche Blockadehaltung der ehemaligen Betriebsratsvorsitzenden sieht, ist aus Sicht ihres Anwalts Tjark Menssen lediglich gewissenhafte Betriebsratsarbeit: „Sie hat mit ihrem Amtsantritt begonnen, auf die Informations- und Beteiligungsrechte zu bestehen, die das Betriebsverfassungsgesetz garantiert. Das war Mundipharma von ihren Amtsvorgängern nicht gewohnt. Sie hat den Unmut der Unternehmensleitung auf sich gezogen, weil sie ihr Amt ernst genommen hat.“

Am 16. Juli 2015 wird das Verfahren mit weiteren Zeugen fortgesetzt.

– – – – – – – – – – – –

Fußnoten:

[1]  Weil Unterschriftensammlungen und Misstrauensvoten gegen amtierende Arbeitnehmervertreter beinahe zwangsläufig mit Mobbing und Rufschädigung einher gehen, müssen sie als extrem aggressiv eingestuft werden, mitunter geradezu widerlich. Weil diese Methodik meist durch Personalverantwortliche und Vorgesetzte in Gang gesetzt wird, funktioniert sie nur über Druck von oben und ist von einem demokratischen wie rechtsstaatlichen Standpunkt betrachtet wertlos. Da solche Aktionen zumeist Verstöße gegen §119 BetrVG beinhalten dürften, sind sie nach unserer Einschätzung oftmals sogar kriminell.


Schön, dass Sie da sind!

Der Verein aktion ./. arbeitsunrecht e.V. stellt alle Inhalte kostenfrei und ohne Werbung zur Verfügung. Wir sind unabhängig von Stiftungen, Parteien, Gewerkschaften und staatlicher Förderung. Helfen Sie uns dabei, sorgenfrei über die Runden zu kommen!
Damit wir auch in Zukunft unbequeme Nachrichten verbreiten können: Bitte spenden Sie! !
Vorheriger ArtikelKik setzt Schreiner + Partner auf Betriebsrat an
Nächster ArtikelPost AG: Lohndumping, Streikbruch, Profitgier