Die aktion ./. arbeitsunrecht e.V. erklärt sich solidarisch mit streikenden Postboten und Briefverteilern
Wir kritisieren Streikbruchmaßnahmen der Deutschen Post AG und ein Fehlurteil des Arbeitsgerichts Bonn.

Die Deutsche Post AG hat in den letzten vier Geschäftsjahren enorme Gewinne erwirtschaftet. Für 2015 liegt die Gewinnerwartung bei 3 Milliarden Euro. Doch die Beschäftigten der Deutsche Post AG sollen auf ihren Anteil an den Milliardengewinnen verzichten und in Zukunft sogar schlechter gestellt werden. Anstatt Verträge zu entfristen und die Löhne zu erhöhen, will das Management bis zu 20.000 Postangestellte in schlechtere Verträge bei den 49 neu gegründeten „Post Delivery Gesellschaften“ zwingen.
Nach dem Streik der Lokführer und Zugbegleiter hat nun der Post-Streik eine große Bedeutung für alle Beschäftigten in Deutschland und das Entstehen einer Streikkultur. Es ist kein Zufall, dass beide Konflikte bei ehemaligen Staatsbetrieben stattfinden, die nach neoliberalen Standard-Lehren auf dem Rücken der Beschäftigen zergliedert und privatisiert wurden. Und so ähneln sich auch die Strategien, mit denen die Gewerkschaften GdL und ver.di von den Dax-Riesen Post/DHL und DB vorgeführt werden sollen: Unannehmbare Forderungen, Scheinverhandlungen, deren Scheitern Programm ist, Krisen-PR gegen Streiks und Gewerkschaften.
Arbeitsgericht Bonn billigt illegalen Streikbruch
Die Deutsche Post AG setzt laut übereinstimmenden Presseberichten Beamte als Streikbrecher ein. Vorgesetzte sollen Streikende außerdem einschüchtert haben, Mitarbeiter unter Druck gesetzt worden sein, den Streik zu boykottieren.
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Wir verurteilen die Methoden des Streikbruchs, mit denen sich das Management der Deutschen Post AG unserer Meinung nach außerhalb der Legalität bewegt. Die aktion./.arbeitsunrecht kritisiert in diesem Zusammenhang eine Entscheidung des Arbeitsgerichts Bonn unter dem Vorsitz von Wilfried Löhr-Steinhaus, das tatsächlich der merkwürdigen Begründung folgen wollte, der Streikbrecher-Einsatz von Beamten sei eine „freiwillige Versetzung“. Wir können diese Logik nicht nachvollziehen und gehen davon aus, dass dieses Urteil in höheren Instanzen kassiert wird. Ein Grundsatz-Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 2.3.1993 (1 BVR 1213/85) ist eindeutig; es macht keine Ausnahme bezüglich irgendeiner „Freiwilligkeit“. Doch bis diese Fehlentscheidung der Bonner Richter korrigiert wird, gewinnt die Post wertvolle Zeit.
Propaganda gegen Streikende und ihre Ziele
Zur Kunst des Arbeitskampfes gehört wie selbstverständlich die Beeinflussung der öffentlichen Meinung:
- Die rechtlichen Konsequenzen für Empfänger und Absender von Briefen, die nicht pünktlich kommen, werden in schillerndsten Farben ausgemalt. Damit wird systematisch versucht, Kunden als Opfer eines fremden Konflikts, in gesteigerter Forn gar als Geiseln der Gewerkschaft darzustellen. (So betonten Ratgeber-Sendungen schon im Vorfeld des Bahnstreiks auffällig oft, Unternehmen könnten ganz selbstverständlich Abmahnungen verteilen, wenn Beschäftigte aufgrund von Streiks verspätet zur Arbeit erschienen).
- Der Gewerkschaft wird Eigennützigkeit vorgeworfen
- Dabei ist offenbar kein Argument zu billig, um nicht durch die Redaktionskonferenz zu kommen: Die Gewerkschaft soll angeblich gegen die Schaffung neuer Arbeitsplätze sein.
Tatsächlich geht es beim aktuellen Konflikt darum, die weitere Umwandlung von regulären Festanstellungen in schlecht bezahlte Teilzeitjobs zu verhindern.
Anti-Streik-Berieselung durch 3.700 Flachbildschirme

Während die meisten PR-Methoden von anderen Unternehmen bekannt sind, machte die die Post AG durch eine Neuerung von sich reden, die an den Großen Bruder aus George Orwells Roman „1984“ erinnert: In den Betrieben wurden 3.700 Flachbildschirme aufgestellt, die mit Unternehmens-Propaganda bespielt werden. Offenbar direkt aus der Bonner Zentrale. An den Streiktagen gab es Sondersendungen, in denen Manager zu Wort kamen, die das Unternehmen lobten und priesen. Immerhin stoppte das Arbeitsgericht Lüneburg diese totalitäre Zentral-Berieselung als unzulässigen Eingriff in die Meinungsfreiheit vorerst.
Profit ist einbehaltener Lohn
Die Mitarbeiter der Deutschen Post AG haben im letzten Tarifvertrag Zugeständnisse bezüglich Pausenregelungen und Zuschlägen gemacht und niedrigere Einstiegslöhne akzeptiert. Nun ist es an der Zeit, die Beschäftigten an den Milliarden-Gewinnen zu beteiligen! Diese fließen bislang in die Taschen der Hauptaktionäre, zu denen die Bundesrepublik Deutschland mit derzeit 21% gehört,
vertreten durch Finanzminister Wolfgang Schäuble, sowie der US-Investor Blackrock mit 5,48%, der zusätzlich an allen übrigen 29 DAX-Unternehmen beteiligt ist und überall auf maximale Profite drängt.
Wenn mal ernsthaft und sinnvoll an Personalkosten gespart werden soll, dann vielleicht hier: Der Post-Vorstandsvorsitzende Frank Appel kassierte im Jahr 2014 satte 5,2 Mio. Euro. 2012 waren es noch 3,5 Mio. gewesen. Somit hat der Top-Manager, der sein Handwerk bei der berüchtigten Unternehmensberatungs-Firma McKinsey lernte, seine Bezüge innerhalb kürzester Zeit um fast 50% gesteigert.
Die aktuellen Forderungen der Gewerkschaft würden laut Schätzungen lediglich 300 Millionen Euro pro Jahr ausmachen; der Unternehmensgewinn würde also nur um 10 Prozent geschmälert. Das muss drin sein!
Wir wünschen den Streikenden, dass sich noch viele KollegInnen anschließen, um gemeinsam ihre berechtigten Forderungen durchsetzen!
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Quellen:
- Heike Langenberg: Billig, billiger, Deutsche Post AG, verdi.de, 9. Juni 2015
- Poststreik warum? Flugblatt für Kunden, 15. Juni 2015 (pdf, 181 kB)
- Post darf Beamte als Streikbrecher einsetzen, Die Zeit, 26. Mai 2015
- Verbot Beamte als Streikbrecher einzusetzen – Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 2.3.1993 (1 BVR 1213/85)
- Post berieselt Mitarbeiter mit Propaganda-TV, Die Welt, 17. Mai 2015
- Die Post hat Verdi eine Falle gestellt, Wirtschaftwoche, 3. Juni 2015;
- Einkommen Frank Appel, Gehaltsreporter.de, abgerufen 15. Juni 2015
- Das sind Deutschlands Top-Verdiener, Berliner Zeitung 15. Juni 2015
- „Wir verstehen nicht, was Verdi gegen 6000 unbefristete Arbeitsplätze hat“, Handelsblatt, 9.6.2015
- Deutsche Post AG: Stimmrechtsanteil-Erhöhung von Blackrock, presseportal.de, 27. Januar 2015
Offener Brief eines Unternehmers an die Deutsche Post
http://www.pressenza.com/de/2015/06/offener-brief-eines-unternehmers-an-die-deutsche-post/
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