Fahrer der Spedition Wilking unterliegt im Kündigungsschutzprozess. Ein Lehrstück.
Am 23.07.2025 verhandelte das Arbeitsgericht Herne unter Vorsitz von Richter Ulrich Nierhoff die Kündigungsschutzklage des LKW-Fahrers Marcel G. gegen die die Waltroper Spedition Wilking. Die Verhandlung war ein Lehrstück in Sachen vermeidbare Fehler und Fehleinschätzungen Gekündigter. Das Urteil fiel zugunsten der Firma aus. Marcel prüft, in Berufung zu gehen.
Interessant ist der Fall nicht nur, weil Marcel G. plante einen Betriebsrat zu gründen um, nach seinen Worten, Missstände bezüglich fehlender Genehmigungen und Fahrzeugmängel zu beheben. Über den Youtuber German Truck Driver mit 163 Tausend Followern, läuft auch eine regelrechte Schmähkampagne gegen den Fahrer.
Im analogen Leben verhandelte die 5. Kammer des Arbeitsgerichts Herne vor nur wenigen Zuschauern über die Rechtmäßigkeit der fristlosen Kündigung Marcels am 14.03.2025. Wilking wirft dem Trucker vor, für die Weiterfahrt eines Transports einen Tankgutschein in Höhe von 200,- Euro verlangt zuhaben. Ein unvereidigter Zeuge bestätigte das. Und schon schien Richter Nierhoff überzeugt und wischte weitere Hinweise auf Unstimmigkeiten durch Marcel G. vom Tisch.
Am Ende des Tages ist Marcel G. seinen Job los und muss die Kosten des Rechtsstreits tragen. Ein Fehler: Marcel war ohne seinen Anwalt Karl Ronald Neumann, der für sich als Trucker-Anwalt wirbt, in die Verhandlung gegangen. Dieser hatte sich kurzfristig krank gemeldet. Statt Vertagung zu beantragen war sich Marcel seiner Sache zu sicher.
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Richterliches Desinteresse statt Generalabrechnung mit Skandalpotential
Eine Fehleinschätzung, der viele Gekündigte erliegen. Sie erwarten im Kündigungsschutzverfahren eine öffentliche Generalabrechnung, bei der sie Missstände im Betrieb öffentlich machen. Doch wo sie Skandalpotential sehen, winken Arbeitsrichter müde ab.
Denn die Arbeitsrichter bleiben in der Regel ganz nah am Kündigungsgrund. Weitere Aspekte interessieren nur, sofern sie zur Klärung der Frage der Rechtsmäßigkeit der Kündigung beitragen. Und wenn der eigene Anwalt sie schon in den Schriftsätzen eingeführt hat. Neues kann in der mündlichen Verhandlung in der Regel nicht mehr eingebracht werden.
Auch Marcel G. hatte sich einen Showdown erhofft. Doch auch wenn er in Berufung geht wird das Landesarbeitsgericht (LAG) nur verhandeln, was bereits in den Schriftsätzen steht. Neue Fakten können nur eingebracht werden, sofern sie später bekannt wurden. Bestenfalls fordert das LAG selbst die Parteien auf, entscheidungsrelevante Aspekte, neu zu erklären. Fehlende Fakten aufgrund von Nachlässigkeit des Anwalt bleiben dagegen außen vor.
Deshalb sollten Gekündigte ihren Anwalt sorgsam wählen und bei Zweifeln unbedingt wechseln. Schlecht aufgearbeitete Schriftsätze, Ahnungslosigkeit und Desinteresse haben schon viele Gekündigte um ihr Recht gebracht.
Der Youtuber German Truck Driver (GTD), alias Kai Nußbaum, war nicht zur Verhandlung erschienen. Dabei generiert er mit dem Fall zehntausende Klicks. Nach der Veröffentlichung eines wieder gelöschten Videos, in dem er Marcel nach seiner Kündigung selbst interviewte, postete GTD ein zweites Video mit Unternehmer Henrik Wilking und wechselte komplett die Seiten. Das Video mit Henrik Wilking und Wilking-Angestellten mit über 100.000 Views und 3.000 Likes ist als Anschauungsmaterial durchaus sehenswert. Auch wenn die lärmige Aufmachung schwer erträglich ist.
Staatsanwaltschaft ermittelt gegen Wilking
Auch viele Follower des GTD stehen auf Unternehmerseite. Darunter offensichtlich viele Berufskraftfahrer. In der Branche scheint es einen Art Kodex zu geben, bei dem Grenzüberschreitungen durch Unternehmen als Notwendigkeit gesehen und komplizenhaft mitgetragen werden. Kein Wunder, dass verdi unter Truckern nur schwer organisieren kann.
Die Staatsanwaltschaft Bochum bestätigt auf Anfrage der Autorin wegen Vorenthaltens und Veruntreuens von Arbeitsentgelt nach §266a StGB gegen Wilking zu ermitteln. Unternehmer Henrik Wilking möchte sich dazu nicht äußern.
Der Fall wirft nicht nur ein Schlaglicht auf die Logistikbranche. Er scheint auch noch nicht ausgestanden. Dem Laien stockt jedenfalls der Atem, wenn im GTD-Video vom 18.05.2025 Henrik Wilking sagt, dass er und die Kollegen einig seien, dass in der Firma niemand einen Betriebsrat brauche und ein Fahrer beteuert, in sechs Jahren nicht einmal Druck von der Dispo bekommen zu haben. Überschreitungen fänden auf freiwilliger Basis statt. Klingt nach geliefert wie bestellt.
redaktioneller Hinweis
Der Text erschien am 31.7.2025 in leicht geänderter Form der Tageszeitung junge welt.
Jessica Reisner: Richter bremst Trucker aus, junge welt, 31.07.2025 https://www.jungewelt.de/artikel/505184.mitbestimmung-bei-speditionen-richter-bremst-trucker-aus.html

Jessica ist die Geschäftsführerin der aktion ./. arbeitsunrecht.
Als Influencerin und Autorin bekämpft sie Unternehmerkriminalität und Union Busting. Jessica moderiert mit Elmar Wigand die Sendung arbeitsunrecht FM. Jessica schreibt als freie Journalistin für die Tageszeitung junge Welt und andere Medien. Sie hält Vorträge und berät Gewerkschaften, Betriebsräte und Betriebsratsgründer*innen.




