taz: Betriebsräte bleiben ungeschützt

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Aktion gegen Arbeitsunrecht in der taz vom 3.5.2021

Alina Leimbach schreibt über das Betriebsrätemodernisierungsgesetz von Hubertus Heil (SPD):

„Das Hauptproblem derzeit ist, dass Union Busting aktuell kein Offizialdelikt ist und nur ähnlich hart wie eine Beleidigung bestraft werden kann. Doch das wird im aktuellen Gesetzesentwurf gar nicht angegangen“, kritisiert Elmar Wigand von der Aktion gegen Arbeitsunrecht. Der Verein erforscht und beobachtet seit 2014 Union Busting, also das gezielte Verhindern von Gewerkschaftsgründungen.

„Wer sich aktuell dafür einsetzt, einen Betriebsrat zu gründen, kann sich auf das Abenteuer seines Lebens einlassen“, erzählt Wigand. Viele Betriebe seien dazu übergegangen, auf Union Busting spezialisierte Kanzleien anzuheuern oder unter Vorwänden Beschäftigten zu kündigen und diejenigen einzuschüchtern, die sich für die Gründung eines Betriebsrats einsetzen.

Wegen der unzureichenden Würdigung als Straftatbestand würden viele Verfahren wegen „mangelnden öffentlichen Interesses“ eingestellt, kritisierte Wigand. „Wenn es mal zu einem der seltenen Prozesse kommt, wird es maximal unter Beleidigung oder als Verstoß gegen das Recht auf informelle Selbstbestimmung angegangen.“ Nötig seien zudem Schwerpunktstaatsanwaltschaften, die nur dazu ermittelten.


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