Frontberichte 07/2021: DRK, Westspiel, Atos, Spargel Ritter & Daimler

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Presseschau: Betriebsratsbehinderung und Union Busting in Deutschland

Foto: Creative Commons Zero -CC0 – Pixabay.de
  • Deutsches Rotes Kreuz / Paderborn: DRK verhindert Betriebsratswahlen
  • Westspiel / NRW: Land NRW als Union Buster?
  • Atos / Hamburg: Kündigungsversuch der stellv. Konzernbetriebsratsvorsitzenden scheitert
  • Ritter / Bornheim: Erfolg für Erntehelfer: rund 100.000 Euro Lohnnachzahlung
  • Daimler / Rastatt: Leiharbeiter lassen sich aus Angst vor Kündigung nicht auf Corona testen

Deutsches Rotes Kreuz verhindert Betriebsratswahlen

Bereits seit Monaten kämpft die Geschäftsführung des Kreisverbands Paderborn des Deutschen Roten Kreuzes unter der Leitung von Stefan Vogel gegen die Neuwahl des örtlichen Betriebsrates. Dieser wurde erst im Jahr 2019 gegründet und muss nun neu gewählt werden, da das DRK den befristeten Vertrag eines Betriebsratsmitglieds nicht verlängerte und nun nicht mehr genug Mitglieder bzw. Nachrücker zur Verfügungen stehen. Ein Schelm, wer Böses dabei denkt, dass die Geschäftsführung ausgerechnet den Vertrag dieser Mitarbeiterin nicht verlängert hat. Dass mit der Mitarbeiterin gleich der gesamte Bereich der Migrationsberatung weg fällt, scheint das DRK dabei geflissentlich in Kauf zu nehmen. Bis heute hat das DRK dem Betriebsrat weder ein eigenes Büro noch entsprechende Arbeitsmittel für die Betriebsratsarbeit zur Verfügung gestellt, obwohl es dazu gesetzlich verpflichtet ist.

Zersplitterung des Kreisverbandes 

Da der Kreisverband Paderborn einen Teil seiner Arbeit in eine gemeinnützige Service GmbH ausgegliedert hat, diese jedoch weiterhin mit dem Kreisverband wie ein Betrieb arbeitet, strebte der Betriebsrat die Wahl eines Betriebsrats für den gesamten Betrieb an. 

Für Unternehmen wie das Deutsche Rote Kreuz ist es zwecks Zersplitterung und Schwächung der Belegschaft sinnvoll zig verschiedene Töchter zu gründen, in denen dann jeweils eigene Beetriebsräte gewählt werden müssen. Was für Beschäftigte ein riesiger Nachteil ist, zahlt sich für geschmeidige Führungskräfte aus: jede Tochter hat eine eigene Geschäftsführung, ein eigenes Personalbüro, eine eigene Buchhaltung usw.. Der wertschöpfende Teil der Belegschaft muss so Wasserköpfe mitfinanzieren, während sich die Geschäftsleitung einen Teil Getreuer per Pöstchen- und Postenverteilung warmhalten kann. 

Zusätzlich ermöglichen solche Konstrukte über gegenseitige Rechnungsstellungen Gewinne zu verschleiern. Eine in Deutschland übliche Praxis, die dringend verboten gehört. Es muss klar gelten: Eine Firma, eine Belegschaft!


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DRK verbreitet Falschinformation zum Wahltermin

Zunächst bekam der für die Neuwahl des Betriebsrats gebildete Wahlvorstand auch die notwendigen Unterlagen für den Gesamtbetrieb durch den Vorstand des Kreisverbandes, doch dann ging dieser unter der Leitung von Stefan Vogel zum Angriff gegen Wahlvorstand und Betriebsratskandidaten über. 

Der Vorstand ging mit seinem Vorsitzenden und seinem Justiziar Ewald Hügemann gerichtlich gegen die für den 24.03.2021 geplante Betriebsratswahl vor. Das Arbeitsgericht Paderborn stimmte dem Ersuchen einer Einstweiligen Verfügung gegen die Betriebsratswahl zu, diese wurde jedoch nicht rechtskräftig, da die Gewerkschaft Verdi dagegen Beschwerde beim Landesarbeitsgericht einlegte.

Trotzdem verhinderten Vorstand und Anwalt die Betriebsratswahl eigenmächtig indem die Geschäftsleitung die Wahl per E-Mail am Vortag einseitig absagte, diese als „verboten“ bezeichnete und am folgenden Wahltag den Wahlvorstand aus seinem Wahllokal warf. Gleichzeitig verwiesen sie die Wahlvorstandsmitglieder des Geländes und verboten ihnen an jenem Tag das Gelände erneut zu betreten.

Geschäftsführung legt mit Kündigungen nach

Doch damit noch lange nicht genug. Ehemalige Betriebsratsmitglieder die auf die Rundmail der Geschäftsführung antworteten, um die Sachlage ins richtige Licht zu rücken, erhielten prompt Abmahnungen für ihre Meinungsäußerungen. Hinzu kommen mehrere dilettantische Kündigungsversuche gegen den bisherigen Betriebsratsvorsitzenden, seine Stellvertreterin und zwei Wahlvorstandsmitglieder.

Trotz gesetzlichem Kündigungsschutz stellte die Geschäftsführung den zwei Wahlvorstandsmitgliedern die Kündigungen direkt aus. Für die Kündigung der beiden Betriebsratsmitglieder lehnte der Betriebsrat die notwendige Zustimmung zu den Kündigungen ab, woraufhin die Geschäftsführung Zustimmungsersetzungsverfahren vor dem Arbeitsgericht anstrebte. Am 5. und 11.05.2021 werden die ersten Anhörungen dazu vor dem Arbeitsgericht Paderborn stattfinden.

Die konstruierten Kündigungen dürften vor Gericht keinerlei Bestand haben. Der Zweck, der hier erfüllt werden soll, ist die demokratisch gewählten Betriebsratsmitglieder zu zermürben, an ihnen Exempel zu statuieren und den Rest der Belegschaft einzuschüchtern. Ziel: In Zukunft soll sich niemand mehr bereit erklären für den Betriebsrat oder den Wahlvorstand zu kandidieren. 

Gewerkschaft stellt Strafanzeige gegen die DRK Geschäftsführung

Da sich die Geschäftsführung per Mail und in hausinternen Rundschreiben damit rühmte die Betriebsratswahl verboten und verhindert zu haben, hat die Gewerkschaft Verdi nun Strafanzeige wegen Behinderung der Betriebsratsarbeit gestellt. Ein Mittel was in Deutschland von den Gewerkschaften eher selten angewendet wird. Dabei ist die Behinderung der Betriebsratsarbeit nach § 119 BetrVG strafbar und kann mit bis zu einem Jahr Gefängnis bestraft werden.

Da die Nichtverfolgung von Straftaten gemäß § 119 BetrVG eher die Regel als eine Ausnahme ist, fordert die Initiative aktion ./. arbeitsunrecht schon seit Jahren die Einrichtung sogenannter Schwerpunktstaatsanwaltschaften für Arbeitsbeziehungen und Arbeitsrechte. Denn viele Staatsanwält*innen und Richter*innen erkennen Union Busting selbst in den offensichtlichen Fällen oft nicht. Darüber hinaus bedarf eines einer ganzen Reihe weiterer Maßnahmen zum besseren Schutz von Betriebsräten. Die aktion ./. arbeitsunrecht hat deshalb bereits 2017 eine Reihe von Reformvorschlägen erarbeitet: Betriebsräte stärken – Mitglieder und Neugründer schützen, Unternehmerkriminalität bekämpfen.

Der DRK Paderborn Betriebsrat wird von der Rechtsanwältin Nicole Vieker von der Kanzlei Vieker & Chatziparaskewas juristisch beraten und vertreten. Zudem erhalten die von Kündigungen und Abmahnungen betroffenen KollegInnen individuellen Rechtsschutz durch die Gewerkschaft Verdi.

DRK gegen Betriebsräte – Christlicher Justiziar Hügemann vorneweg dabei

Das DRK Paderborn wird durch den hauseigenen Justiziar Ewald Hügemann vertreten. Dieser ist gleichzeitig Mitglied in der Mittelstands- und Wirtschaftsunion Paderborn und Mitglied im Kirchenvorstand der katholischen Kirchengemeinde St. Georg in Paderborn. Wie er sein Vorgehen gegen Mitarbeiter des DRK mit seinem christlichen Menschenbild unter einen Hut bekommt, bleibt sein Geheimnis. Der sonntägliche Gottesdienst, sobald er wieder möglich ist, scheint jedenfalls eine guter Anlass die versammelten Gemeindemitglieder über das Vorgehen des DRK und ihres Kirchenvorstandsmitgliedes zu informieren.  

Das Deutsche Rote Kreuz ist in den vergangenen Jahren immer wieder durch knallhartes Union Busting gegen Betriebsräte und engagierte KollegInnen aufgefallen. Allein wir haben in den letzten Jahren neben Paderborn über Union Busting beim DRK in Ludwigsburg, Bayern und Rottweil berichtet. Auch den vielen ehrenamtlichen HelferInnen dürfte der Umgang mit den Angstellten des DRK nicht verborgen bleiben. Vor diesem Hintergrund wird mit der Zeit der Ein oder Andere sein ehrenamtliches Engagement doch noch einmal überdenken? 

In unserer Sendung arbeitsunrecht FM Nr. 12 vom 26.03.2021 führten wir zum Union Busting des Deutsches Roten Kreuzes Paderborn ein ausführliches Interview mit Gewerkschaftssekretär Tim Bergmann. Diese und auch alle weiteren Sendung finden Sie auf arbeitsunrecht.de/FM.

Der DRK Kreisverband Paderborn ist zuständig für 9 Ortsverbände und rund 1.000 freiwillige HelferInnen. Neben zahlreichen sozialen Angeboten betreibt der Kreisverband auch einen eigenen Pflege- und Rettungsdienst. 

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Westspiel: Land NRW als Union Buster?

Im Glücksspiel wird mit harten Bandagen gekämpft, auch gegen die eigenen Mitarbeiter. So unter anderem auch beim nordrhein-westfälischen Casino-Betreiber Westdeutsche Spielbanken GmbH. Das besondere an diesem Fall ist, dass die GmbH ein Unternehmen des Landes NRW und der NRW-Bank ist.

Der Gesamtbetriebsrat der Westspiel GmbH hat sich jetzt in einem Brief an NRW- Ministerpräsident Armin Laschet gewandt, weil die Westspiel Geschäftsführer Georg Lucht und Jochen Braun dem Vorsitzenden des Gesamtbetriebsrats Dieter S. und seiner Vertretung mit fristlosen Kündigungen, Strafanzeigen und Schadensersatzforderungen gedroht haben sollen.

Betriebsrat und engagierte Mitarbeiter kämpfen gemeinsam gegen die drohende Privatisierung des gut laufenden Casinobetriebes und prangern nicht nur den „brutalen Kurs“ und die erheblichen Einschüchterungsversuche der Geschäftsführung gegen die eigenen Mitarbeiter an, sondern auch die weitere Unterstützung der Privatisierung durch die Landesregierung. 

Dieter S. berichtet in seinem Brief an den Ministerpräsidenten weiter, dass Betriebsratsmitglieder „wie Kriminelle von der Personalchefin und zwei Anwälten der Geschäftsführung zu vertraulichen Unterlagen verhört“ würden. Die Geschäftsführung konstruiert angebliche Falschaussagen der Betriebsratsmitglieder und will diese dadurch unter Druck setzen. (Einzelgespräch sind tunlichst zu vermeiden! Bestehen Sie immer darauf, dass ein Betriebsratsmitglied bei Personalgesprächen dabei ist.)

Hinter diesem knallharten Union Busting dürften Konflikte über die Altersversorgung der Beschäftigten und einen neuen Tarifabschluss stehen. Mittlerweile sollen mehr als 60 Klagen vom Betriebsrat und Westspiel-Mitarbeitern beim Arbeitsgericht anhängig sein. 

Die Beschäftigten rechnen in Folge der Privatisierung mit einem massiven Abbau von Kündigungsschutz und Arbeitnehmerrechten. NRW-Finanzminister Lutz Lienenkämper will den Verkauf lediglich an einen Kündigungsschutz der Beschäftigten bis zum Jahr 2023 knüpfen.

Bereits seit 2018 läuft der Prozess zum Verkauf und der Privatisierung der Casinos. Mittlerweile läuft ein Bieterverfahren für den Verkauf. Das Land NRW will die beteiligten Unternehmen und den im Raum stehenden Kaufpreis jedoch geheim halten. Die Landesregierung hat zudem im Vorhinein darauf verzichtet einen Mindestverkaufspreis festzulegen. Waren hier etwa findige Lobbyisten am Werk, die sich ein profitables Unternehmen zum Ramschpreis auf dem Rücken der Beschäftigten aneignen wollen?

Die landeseigene Westdeutsche Spielbanken GmbH betreibt Casinos in Aachen, Bad Oeynhausen und Dortmund sowie über eine Tochtergesellschaft in Duisburg. Zu Westspiel gehört zudem eine weitere rechtlich selbstständige GmbH über die Casinos in Bremen und Bremerhaven betrieben werden. Insgesamt arbeiten rund 1.000 Menschen in den Casinos. Mehr als 65 Millionen Euro führten die Casinos 2019 an die Landeskasse ab. 

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Atos: Kündigungsversuch der stellvertretenden Konzernbetriebsratsvorsitzenden scheitert

Der private Klinikbetreiber ATOS Klinik Fleetinsel Hamburg GmbH & Co KG kassierte vor dem Arbeitsgericht Hamburg eine herbe Schlappe. Der Versuch die Krankenpflegerin Anja C. zu kündigen, die stellvertretende Betriebsratsvorsitzende in der Privatklinik Fleetinsel und zugleich stellvertretende Konzernbetriebsratsvorsitzende ist, scheiterte gründlich.

Das Unternehmen warf der Beschäftigten Betrug bei der Abrechnung ihrer Betriebsratsarbeit vor, da sie diese oft am Wochenende und an Feiertagen machen würde. Von Januar bis September stellte sie der Klinik dafür insgesamt 184,35 Stunden in Rechnung. Dies sollte nun vor dem Arbeitsgericht als fristloser Kündigungsgrund herhalten. 

„Das sind konstruierte Standardvorwürfe, um Betriebsräte unschädlich zu machen“, so Simon Dilcher, Anwalt der Betriebsratsvorsitzenden. Laut Dilcher seien die Kündigungsgründe offensichtlich konstruiert und auch viel mehr darauf ausgelegt psychischen Druck auszuüben, als tatsächlich Erfolg zu haben. Ähnlich sah das scheinbar auch die Vorsitzende Richterin Maspfuhl, welche die Kündigung als unbegründet abwies. Atos hat nun noch bis Mitte Mai die Möglichkeit, Beschwerde gegen das Urteil einzulegen.

Geschäftsführer der Klinik ist neben Martin von Hummel und Marc Breitfeld auch Lars Timm. Der Atos Chief Operating Officer, Lars Timm findet als Union Buster bereits Erwähnung auf unserer Webseite (Frontbreichte 01/2020). Als Regionalgeschäftsführer des privaten Gesundheitskonzerns Ameos verantwortete er 2019 14 fristlose Kündigungen als Vergeltung für Warnstreiks.

Juristisch setzte Atos beim Kündigungsversuch auf die Rechtsanwältin Ines Heydasch von der Union Busting Kanzlei Buse Heberer Fromm. Die Kanzlei ist eine der berüchtigsten deutschen Union Busting Kanzleien und darauf spezialisiert unliebsame Betriebsräte und engagierte Beschäftigte mit allen Mitteln loszuwerden. 

Die ATOS Klinik Fleetinsel Hamburg GmbH & Co KG gehört zur ATOS Gruppe, welche in Deutschland acht Privatkliniken betreibt. Nach eigenen Angaben strebt die Gruppe den Aufbau eines größeren Netzes an Spezialkliniken an. In den Atos-Kliniken sollen jedes Jahr mehr als 20.000 orthopädische Behandlungen durchgeführt werden.  

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Erfolg für Erntehelfer: 100.000 Euro Lohnnachzahlung

Der Bornheimer Spargelstreik errang im Frühjahr 2020 bundesweite Aufmerksamkeit. Nun vermeldet die Basisgewerkschaft Freie ArbeiterInnen Union (FAU) einen erfreulichen Sieg für über einhundert geprellte Erntehelfer:innen. Diese erhalten eine Lohnnachzahlung im sechsstelligen Bereich. 

Im Mai 2020 streikten Erntehelfer aus Ost-Europa, die auf dem Spargel- und Erbeerhof Ritter in Bornheim bei Köln arbeiteten. Die Spragelhofbetreiber Klaus und Sabine Ritter hatten die Arbeiter nicht nur um Lohn geprellt, sondern sie auch in unhygienischen Containern zwischen Friedhof und Kläranlage einkaserniert und mit Essen zweifelhafter Qualität versorgt. 

Auch wenn die FAU den genauen Betrag wegen einer Schweigeklausel leider nicht nennen darf, ist davon auszugehen, dass die Vergleichssumme nicht unter dem ursprünglichen Streitwert von 100.000,- Euro liegt. Drei Verfahren sind weiter beim Arbeitsgericht Bonn anhängig. 

Die FAU Bonn sorgte damals schnell für solidarische Unterstützung und Öffentlichkeit, organisierte aber auch juristischen Beistand durch den Rechtsanwalt Harald Klinke. Er hielt über Tage minutiös die Personalien und Lohnansprüche der Erntehelfer:innen nach und ermöglichte damit erst die Klagen, die jetzt zum Erfolg führten.

Spargelbauer Claus Ritter und seine Frau saßen mehrere Monate in Zwangshaft, weil sie die Kooperation mit dem Insolvenzgericht, trotz des offensichtlichen Unrechts, verweigerten. Mit beteiligt an der Ausbeutung der Erntearbeiter war zudem der eingesetzte Insolvenzverwalter Andreas Schulte-Beckhausen.

Wir meinen, dass Verschwiegenheitsklauseln in solchen Zusammenhängen verboten werden müssten. Mit Verschwiegenheitsklauseln wird den Opfern das Recht der freien Meinungsäußerung abgekauft, die Täter:innen werden geschützt und der Öffentlichkeit das Recht auf freie Information vorenthalten.

Nichts desto trotz: herzlichen Glückwunsch an die FAU und alle, Unterstützerinnen, die diese Lohnnachzahlungen mit ihrem Einsatz möglich gemacht haben.

Quellen:

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Daimler: Leiharbeiter lassen sich aus Angst vor Kündigung nicht auf Corona testen

Seit Beginn der Pandemie sind Arbeitsstätten ein deutlicher Treiber des Infektionsgeschehens. Dazu gehören auch die gigantischen Produktionshallen der deutschen Automobilindustrie. Nachdem die Personalabteilung einen Leiharbeiter in einem Werk der Daimler AG in Rastatt aufgrund seiner Corona-Infektion kündigte, verzichten dort nun zahlreiche Leiharbeiter aus Angst vor Kündigungen auf Corona-Schnell-Tests.

Über diesen und weitere Fälle berichten mittlerweile mehrere Zeitungen. Der Leiharbeiter berichtet darin, dass sein Meister ihm offen gesagt hätte, dass er nur aufgrund seiner Corona-Erkrankung seinen Job verloren habe. Dabei hat sich der Leiharbeiter zu einer sehr hohen Wahrscheinlichkeit während der Arbeitszeit im Daimler Werk angesteckt. Hier wurden allein im April mehr als 40 Infektionen gemeldet. Die Dunkelziffer dürfte noch weitaus höher sein. 

Bei Daimler Rastatt soll es zudem eine Anweisung gegeben haben im Fall eines positiven Tests Arbeitskollegen nicht als Kontaktpersonen zu nennen. Mitarbeiter kritisieren zudem, dass an den Bändern keinerlei Sicherheitsabstand einzuhalten sei. Angesichts solcher haarsträubenden Berichte könnte man meinen die Bundesregierung drängt nun auf strengere Regeln für Unternehmen. Das Gegenteil ist der Fall.

Keine Testpflicht in Unternehmen

Unternehmen müssen, so eine neue Verordnung des Bundesarbeitsministers Hubertus Heil, lediglich Tests anbieten. Es gibt weder eine Pflicht wirklich zu testen, noch eine Dokumentationspflicht. Es gibt nicht einmal Sanktionen für den Fall, dass doch keine Test angeboten werden. Offiziell sind zwar Strafen bis 30.000 Euro möglich. In einem Artikel der SPD-Parteizeitung „Vorwärts“ heißt es jedoch, dass Unternehmen, die ihr Bemühen nachweisen würden, keine Sanktionen zu befürchten haben.

Statt wirkungsvolle Maßnahmen gegen die vermehrten Ausbrüche an Kitas, Schulen und im beruflichen Umfeld zu ergreifen, beschließt die Regierung lieber eine Ausgangssperre nach 22.00 Uhr. Dabei ist es schon heute so, dass ein guter Teil der Bevölkerung in einer Art Arbeitsquarantäne lebt.

Bei Daimler in Rastatt arbeiten rund 6.500 Mitarbeiter und ist damit eines der größten Unternehmen der Region. Weltweit beschäftigt die Daimler AG rund 288.000 Mitarbeiter und produziert pro Jahr rund 2,8 Millionen Fahrzeuge. 

Quellen:


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2 Kommentare

  1. Liebe Kommentator, liebe Kommentatorin, auf welchen Beitrag beziehen Sie sich? Wir bemühen uns um größtmögliche Sachlichkeit. Es ist uns allerdings wirklich ein Anliegen, die handelnden Personen zu bennennen und ihr demokratiefeindliches und in Teilen rechtswidriges Verhalten offen zu legen. Wir halten es für gesellschaftszersetzend und schädlich, wenn Verantwortliche geschützt werden, in dem verallgemeinert nur von „der Geschäftsführung“ oder „dem Management“ gesprochen wird. Das wird fälschlicherweise oft als aggressiv wahrgenommen, weil Leserinnen und Leser es eher gewohnt sind, dass in Beiträgen von DGB-Gewerkschaften oder Presseartikeln, Betriebsratsmitglieder mit vollem Namen genannt werden (was Sie bei uns nicht finden werden), die Verantwortlichen jedoch meist nicht namentlich erscheinen.

  2. Wäre es nicht besser für die Sache etwas weniger heftige Worte zu setzen und sachlicher zu argumentieren? Ist doch recht persönlich. Das schreckt mich ab.

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