Unimensa Bochum: Kündigung wegen 2 Fritten und 2 Frikadellen

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Arbeitsgericht entscheidet zu Gunsten eines langjährigen Mitarbeiters

18 Jahre hatte Mesut K. in der Mensa der Ruhruni-Bochum gearbeitet, bis ihm aus einer Bagatelle ein Strick gedreht werden sollte. Bis heute bestreitet er die lächerlich anmutenden Vorwürfe.

Wir dokumentieren einen Artikel der BILD-Ruhrgebiet von M. Engelberg, 4. November 2010.

Hamm – Das wird der Uni Bochum aber nicht schmecken…


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Gestern bügelte das Landesarbeitsgericht Hamm die fristlose Kündigung eines Mensa-Mitarbeiters ab. Die Konsequenz: Mesut K. (51)* behält seinen Job.

18 Jahre arbeitete er in der Hochschulgastronomie der Ruhruni. Im Juli 2009 wurde er fristlos gekündigt, hatte laut Betreiber zwei einzelne Fritten und zwei Frikadellen gegessen. Und: Als er erwischt wurde, soll er sich geweigert haben, mit in das Büro des Chefs zu kommen. Im ersten Prozess vor dem Arbeitsgericht wurde die Kündigung kassiert. Gestern sollte die nächste Instanz entscheiden.

Richter Dr. Karl-Herbert Dudenbostel (61) im Prozess: „Wir glauben, dass der Mitarbeiter die Sachen gegessen hat. Aber, eine Abmahnung hätte ausgereicht. Wir halten die Kündigung für überzogen.“

Heiko Jansen (35), Pressesprecher des Mensabetreibers nach dem Urteil: „Wir haben nicht nur wegen der Frikadellen gekündigt. Uns ging es auch um seine Verweigerung.“

Mesut K. konnte nach dem Urteil nicht strahlen. Er: „Ich habe nichts gegessen. Das ist und bleibt eine Lüge.“
*Name geändert


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