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Klinikum Lippe mit Schertz Bergmann gegen Walter Brinkmann: Gericht erstellt Vergleichsvorschlag

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Schertz-Antrag auf Verhandlung unter Ausschluss der Öffentlichkeit scheitert

Der 15. Zivilsenat am Oberlandesgericht Köln attestiert Walter Brinkmann und seinem Anwalt Eberhard Reinkecke in II. Instanz teilweise Erfolgsaussichten. Das freute die rund 20 solidarischen Begleiterinnen der Verhandlung, die sich schon vor Verhandlungsbeginn vor Gericht zu einer Kundgebung getroffen hatten. 

Aber eben nur teilweise. Deshalb wird das Gericht einen Vergleichsvorschlag vorlegen, über den die Parteien mit Frist bis 4. Juni 2026 Stellung nehmen können. Kommt es zu keiner Einigung wird am 25.6.2025 ein Urteil durch das OLG Köln ergehen.

Solidaritätskundgebung für Walter Brinkmann vor dem OLG Köln, 12. Mai 2026: Unterstützer*innen kamen vom Aktionsbündnis Klinikum Lippe, dem Uniklinikum Essen, von der Aktion gegen Arbeitsunrecht, der Katholischen Arbeitnehmerbewegung KAB. 

Die Parteien sind Walter Brinkmann, Rentner, Ex-Telekom-Betriebsratsvorsitzender und Sprecher des Aktionsbündnis Klinikum Lippe. Und auf der anderen Seite die Klinikum Lippe GmbH. Walter Brinkmann setzt sich mit dem Aktionsbündnis für Personalentlastung und Patientenwohl am Klinikum Lippe ein. In diesem Zusammenhang gab er im Juni 2024 ein Interview in der Sendung arbeitsunrecht FM #16/24 , welches das Klinikum zum Anlass für eine Unterlassungsklage nahm, die sie mit Hilfe von Clara von Harling, Anwältin bei der  berüchtigten und mutmaßlich teuren Berliner Abmahnkanzlei Schertz Bergmann, verfolgte.

In erster Instanz bekam das Klinikum am Landgericht Detmold recht. Begründung: Das Interview sei geeignet, den Verdacht zu erwecken, dass es im Klinikum wegen Personalmangels zu Todesfällen gekommen sei.  Gegen dieses Urteil reichte Walter Berufung ein. Zumindest teilweise erfolgreich. Denn der 15. Senat am Oberlandesgericht nahm einzelnen Sätze aus dem ersten Absatz des Interviews ganz genau unter die Lupe. Und war sich bei einem von drei Punkten letztlich nicht sicher, ob sie als Meinungsäußerung einzuschätzen sei oder nicht. 


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Was das Gericht mit der Vorsitzenden Richterin Brigitte Richter und den Richtern am Oberlandesgericht OliverJörgens und Julia Bettina Onderka allerdings sehr klar hatten: Es gibt ein großes öffentliches Interesse.  Und natürlich auch gerade dann, wenn es sich um ein Krankenhaus und damit um eine große öffentliche Institution handelt. 

Vermutlich auch deshalb war der Antrag der Kanzlei Schertz Bergmann auf eine Verhandlung unter Ausschluss der Öffentlichkeit schnell vom Tisch. Witzigerweise hatte die Schertz-Bolde hier ausgerechnet mit Betriebsgeheimnissen und vertraulichen Patientendaten argumentiert.  Dass Johannes Hütte, der damalige Geschäftsführer der Klinikums Lippe,  seinerzeit der Presse gegenüber selbst mit Personalnot und Überbelegung argumentierte, darf wohl als Beweis gelten: Ein Betriebsgeheimnis waren die skandalösen Zustände im Klinikum nicht. Und ein Erfolgsrezept auch nicht. 

Eine Einigung klingt, wenn man sich im Recht fühlt, mehr als unbefriedigend. Könnte aber die Kosten, auf denen Walter ohne Berufung sitzen geblieben wäre, deutlich reduzieren. Denn auch das gehört zur Geschichte: Ein Klinikum in öffentlicher Hand verpulvert Geld, um mit einer berüchtigten Promi-Abmahn-Kanzlei gegen einen finanziell durchschnittlich aufgestellten Rentner vorzugehen. Da wird Verteidigung schnell zur existentiellen Kostenfrage. Umso besser, dass Walter so viele solidarische Unterstützer hat. 

Das fragliche Interview aus 2024 kann hier nachgelesen und anghehört werden: Skandal-Klinikum Lippe: Der Fisch stinkt vom Kopf her. Interview mit Kritiker Walter Brinkmann

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Walter Brinkmann, Eberhard Reinecke und Elmar Wigand. Kundgebung für Meinungsfreiheit und Patientenwohl vor dem OLG Köln, 12.5.2026.
Walter Brinkmann, sein Anwalt Eberhard Reinecke und Elmar Wigand (Aktion gegen Arbeitsunrecht). Kundgebung für Meinungsfreiheit und Patientenwohl vor dem OLG Köln, 12.5.2026.

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