Betreiber-Schwestern kündigen Filmvorführer erneut
Die Kino-Betreiberinnen Adrienne Weißweiler und Sandrine Meyer haben ihren Antrag auf eine einstweilige Verfügung gegen unsere Berichterstattung über die Arbeitsbedingungen im beliebten Kölner Arthouse-Kino zurück gezogen.
Das Ansinnen unsere Berichterstattung per einstweiliger Verfügung unterdrücken zu wollen war schon deshalb absurd, weil es sich gegen den ehemaligen Angestellten Raphael richtete. Die Betreiberinnen hatten ihm im Frühjahr 2025 gekündigt, nachdem er mit Kolleginnen und Kollegen über eine Betriebsratswahl gesprochen hatte.
Der glücklose Anwalt Rüdiger Henning unterstellte Raphael der tragende Informationsgeber für unsere Berichterstattung zu sein. Dabei hatten wir schon in einer Pressemitteilung vor der Verhandlung zur einstweiligen Verfügung am 10.10.2025 öffentlich gemacht, dass gleich mehrere ehemalige Angestellte des Kinos die beschriebenen Zustände eidesstattlich bestätigt hatten. Die Betreiberinnen drohten die Verhandlung am 10.10.2025 denn auch mit Pauken und Trompete zu verlieren: Die Daumen hoch-Affäre… SLAPPstick Anwalt blamiert Arthouse-Kino
Wir hoffen, dass die Schwestern Adrienne Weißweiler und Sandrine Meyer nun die Arbeitsbedingungen im Kino verbessern, anstatt Berichte über Missstände unterdrücken zu wollen. Gute Arbeitsbedingungen (und Produkte) sind der schließlich der einfachste Weg schlechte Presse zu verhindern.
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Erneute Kündigung des verhinderten Betriebsratsgründers
Die Lernkurve scheint bislang allerdings flach. Am 9.10.2025 hatte der verhinderte Betriebsratsgründer Raphael seine Kündigungsschutzklage gewonnen. Und das recht spektakulär: Sachgrundlose Kettenbefristungen sind nicht rechtens, wenn sich die Stellen in ihrer Prägung nicht wesentlich unterscheiden. Damit ist die ganze Befristungspraxis im Cinenova rechtlich nicht haltbar. Wir berichteten am 9.10.25 hier: Wollen Sie Rechtsgeschichte schreiben oder eine Abfindung? Natürlich Rechtsgeschichte! Kölner Arthouse-Kino scheitert mit Kündigungsversuch gegen Betriebsratsgründer.
Nichtsdestotrotz kündigten ihm die rachsüchtigen Schwestern Raphael am 15.10.2025 erneut. Fristlos und ersatzweise zum nächstmöglichen Zeitpunkt. Warum bleibt schleierhaft. Was wäre so schlimm an betrieblicher Mitbestimmung? Sie ist, so steht es im §1 Absatz 1 Betriebsverfassungsgesetz, standardmäßig in allen Betrieben mit mehr als 5 ständig Beschäftigten vorgesehen.
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Jessica ist die Geschäftsführerin der aktion ./. arbeitsunrecht.
Als Influencerin und Autorin bekämpft sie Unternehmerkriminalität und Union Busting. Jessica moderiert mit Elmar Wigand die Sendung arbeitsunrecht FM. Jessica schreibt als freie Journalistin für die Tageszeitung junge Welt und andere Medien. Sie hält Vorträge und berät Gewerkschaften, Betriebsräte und Betriebsratsgründer*innen.




