Burger King: Fressen oder gefressen werden

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 Franchise-Nehmer gegen Beschäftigte | aggressive Finanzdienstleister am Werk

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Schmeckt uns nicht! (Foto: wikicommons)

Während die Unterdrückung von Gewerkschaften und Betriebsräten in der deutschen Systemgastronomie beim Branchenführer McDonalds seit Jahren geräuschfrei von statten geht, knirscht es bei der Nummer zwei Burger King immer wieder hörbar im Gebälk.

Am 2. Mai 2013 meldete die internationale Finanzfachpresse einen erfolgreichen Verkauf der deutschen Burger King GmbH, einer Tochter der Burger King Worldwide AG, mit ihren 91 Filialen an das Konsortium Yi-Ko Holding GmbH (Sitz in Stade).

Eine Woche später greifen die neuen Besitzer Ergün Yildiz und Alexander Kolobov bereits zu scharfen Waffen. Zu ihrem neuen Machtbereich gehören nun u.a. vier von fünf Fillialen im Raum Dortmund und Lünen. Das lokale Portal lokalkompass.de berichtete am 9. Mai 2013, Yildiz habe alle Distriktleiter aufgefordert, gegen folgende, z. T. langwierig erkämpfte Rechte von Betriebsräten vorzugehen:

  • Betriebsvereinbarungen zu kündigen,
  • Beteiligungsrechte des Betriebsrates (BR) bei Dienstplänen zu untersagen
  • BR-Sitzungen während der Arbeitszeit zu untersagen,
  • neue Dienstkleidung ohne Beteiligung der BR einzuführen.
  • Umkleidezeiten nicht mehr zu vergüten

Falls diese Angaben stimmen – davon gehen wir aus -, stellen sie in einen bewussten Bruch geltender Gesetze und gültiger Vereinbarungen dar.


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Besonders ärgerlich scheint der letzte Punkt: Um ein Vergütung von Umkleidezeiten zu erzwingen, war die Gewerkschaft Nahrung Gaststätten Genuss (NGG) nach eigenen Angaben zusammen mit sieben Angestellten einer Filiale in Dortmund-Kley im Februar 2012 in einen langwierigen Rechtsstreit gegen Burger King gezogen (siehe NGG-Pressemitteilung).

Erst nachdem das Bundesarbeitsgericht am 19. 09. 2012 entschieden hatte, dass Umkleidezeiten als vergütungspflichtige Arbeitszeiten zu sehen seien (5 AZR 678/11), lenkte die Burger King GmbH im Februar 2013 ein. Nun wollen die neuen Chefs offenbar das Rad zurück drehen und schalten – auch ohne Aussicht auf juristischen Erfolg – auf maximalen Konflikt, um Beschäftigte, BR und die Gewerkschaft massiv unter Druck zu setzen.

Hart umkämpfte BR-Gründung

Dass in Dortmunder Burger King Filialen überhaupt Betriebsräte entstanden sind, musste im Jahr 2006 hart erkämpft werden. Ein Protokoll des NGG-Sekretärs Manfred Sträter, das auf labournet.de abrufbar ist, dokumentiert die Union-Busting-Strategie der Burger King GmbH von April bis Juni 2006:

  • So wurde das Betriebsratsmitglied Selvathirasa S. viermal fristlos gekündigt – mit z. T. unsubstatiierten bzw. konstruierten Gründen, drei weitere Arbeitnehmervertreter erhielten je zwei fristlose Kündigungen.
  • Am Tag der Betriebsratswahl, dem 24. April 2006, parkte ein Assistant Manager vor dem Wahllokal in der Dortmunder Borussiastraße, um aufzuzeichnen, wer sich an der Wahl beteiligte, wie Sträter vermutet.
  • Burger King focht die BR-Wahl auf juristischem Wege an. Am 28. April 2006 durchsuchten acht Polizisten, die in drei Polizeiwagen angerauscht waren Räume und Schränke des Betriebsrats. Hintergrund: Die Burger King-Managerin Jutta Veldboer hatte einen Durchsuchungsbefehl bei der Staatsanwaltschaft Dortmund erwirkt.

Die Vorwürfe von Seiten der Geschäftsleitung waren in weiten Teilen substanzlos und vor Gericht unhaltbar. Sie waren auf maximale Verunsicherung der Beschäftigten und ihrer gewählten Vertreter ausgerichtet – ein typisches Union Busting Verhalten, das in Deutschland seit Jahren Schule macht.

Stress und Lohndumping auch in Kassel, Chemnitz und Glauchau

Letztendlich konnten sich die Betriebsräte und ihre Gewerkschaft in Dortmund aber durchsetzen. Jetzt fürchten sie, erneut unter Feuer zu geraten. Diese Annahme ist keineswegs unbegründet, wenn man in andere Städte schaut. In Kassel verkaufte Burger King seine Filialen im Jahr 2010 ebenfalls an ein Franchise-Unternehmen: die BL Restaurant Management GmbH unter Geschäftsführer Bernd Leinemann. Unter dessen Regiment hagelte es Abmahnungen und Kündigungen, wie Lokalpresse und NGG übereinstimmend berichteten.

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Arbeitsgericht, Landesarbeitsgericht, Bundesarbeitsgericht (Foto: wikicommons)

So wurde der Kasseler Gesamtbetriebsratsvorsitzende Jimmy K. fristlos gekündigt. Er konnte im Dezember 2011 vor Gericht seine Wiedereinstellung erreichen. Auch hier stellten sich die Vorwürfe als substanzlos bzw. überzogen und konstruiert heraus. Die Hessische/Niedersächsische Allgemeine Zeitung berichtete im Oktober 2011 von systematischen Schikanen gegen langjährige Beschäftigte in Kassel durch den Franchise-Nehmer: „Der will mich loswerden, weil ich ihm zu teuer werde.“

Ähnlich lautende Vorwürfe erhob die ARD-Sendung Fakt am 23. April 2013 (Sendemanuskript pdf). Nach dem Übergang von Burger King zum Franchise-Unternehmer Helmut Brunnhuber (Food Star GmbH) soll der Lohn an den Standorten Chemnitz und Glauchau bis zu 20 Prozent unter den Branchentarif gedrückt worden sein.

Hintergrund: aggressive Finanzdienstleister 3G Capital / Justice, Berggruen

Burger King wurde 2010 für vier Milliarden Dollar an die „Heuschrecke“ 3G Capital verkauft. Hinter dem Untnernehmen stehen laut Spiegel.de „wohlhabende Brasilianer“, TPG, Bain und Goldman Sachs. 2012 ging „Burger King Worldwide“ (BKW) an die Börse. Die britische Investmentfirma Justice ( gehört u.a. Karstadt-Besitzer Nicolas Berggruen) kaufte für 1,4 Mrd. Dollar 29 Prozent der BKW-Aktien, 3G blieb Mehrheitsaktionär (Bericht Die Welt). Die Financial Times Deutschland (ftd) schrieb am 29. 11. 2012 in zynischer Wortwahl: „Bereits kurz vor dem Börsengang im Juni 2012 wurde die Deutschland-Zentrale in München entrümpelt. Von 117 Mitarbeitern mussten 91 gehen.“

Franchise-Nehmer klagen über Burger King’s Methoden

Seit Ende 2012 verstärken sich in Deutschland insbesondere Klagen von Franchise-Nehmern, die sich von Burger King unter Druck gesetzt und übervorteilt fühlen. Die Litigation-PR-Agentur Naima setzte mit burgerschaden.de eine eigene Kampagnen-Seite ins Werk, um Druck im Sinne der geschädigten Franchise-Nehmer auszuüben.

Über 90% der ca. 700 Burger King Filialen in Deutschland werden von etwa 170 Franchise-Nehmern betrieben. Ergün Yildiz, CEO der Yi-Ko Holding GmbH, hofft laut Pressemitteilung zum größten Franchise-Nehmer Deutschlands aufzusteigen (Info businesswire). Sein Partner Alexander Kolobov gilt als treibende Kraft hinter dem Auftstieg von Burger King in Russland. Beim Kauf der 91 deutschen Filialen wurden sie von der Großkanzlei Graf von Westphalen beraten. Für den Bereich Arbeitsrecht zeichnet deren Hamburger Fachanwalt Malte Evers verantwortlich, der somit auch in die o.g. Union-Busting-Strategie eingebunden sein dürfte.

In Dortmund stellt sich nun die Frage, wer am Ende die schlechteren Träume haben wird. Franchise-Nehmer und CEO Ergün Yildiz oder die Arbeitnehmer seiner Filialen.

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Mehr Lesen:

Beschäftigte und Betriebsräte unter Druck

Franchise-Nehmer unter Druck

Business-Infos

  • businesswire über Verkauf der Burger King GmbH an Holding
  • Was ist eigentlich Franchise? Die Franchise-Falle erklärt der Berliner Tagesspiegel anhand der Sandwich-Kette Subway .

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3 Kommentare

  1. Meine Sohn arbeitet zeit ca 12 Jahre Beim Burgerking zeit drei Monaten bekommt seine Lohn immer verspätet er hat Ärger mit Vermieter und andere beglaubigter weil er seine Zahlungen nicht pünktlich machen kann.

  2. Hallo, ich habe heute 2 jobangebote erhalten auf diese ich mich bewerben soll und ja auch muss. Jedoch für 6,50 euro was soll ich nun tun wie soll ich handeln

    • Der DGB und die SPD fordern 8,50 € Mindestlohn. Wenn jemand 40 Stunden für 8,50 € arbeitet bekommt er/sie im Monat ungefähr soviel wie Hartz IV. Daher halte ich 8,50 € für zu wenig. (Die Linke fordert z.B. 10,- EUR Mindestlohn.)
      Ein Niedriglohn von 6,50 € kann nur funktionieren, wenn er mit Alg II aufgestockt wird. Ich halte es für einen Skandal, wie sich in Deutschland Arbeitgeber mittlerweile völlig selbstverständlich und ungeniert auf der staatlichen Niedriglohnsubventionierung ausruhen.
      Punkt2: Was nichts kostet, ist auch nix. Nach diesem Motto werden die Niedriglohnarbeiter oftmals von Vorgesetzten behandelt. Der Hartz-IV-Aufstocker-billig-Lohn führt meiner Beobachtung nach direkt zu Respektlosigkeit und Schikanen.

      Ein praktischer Tipp: Wenn sie den Job bestimmt nicht bekommen wollen, fragen sie im Bewerbungsgespräch nach einem Betriebsrat. Und nach Themen wie Arbeitsschutz, Überstunden, festen Dienstplänen etc.

      mit besten Grüßen
      Elmar Wigand

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