ADAC Geschäftsführer Wieczorek und seine Amtsführung

Eine Richtigstellung

Schriftzug_ADAC_HeidelbergDer Geschäftsführer des ADAC Niedersachsen/Sachsen-Anhalt, Hans-Henry Wieczorek nahm Anstoß an unserer Darstellung seiner Konflikte mit Betriebsräten und Beschäftigten sowie seiner eventuellen Verwicklung in einen Skandal um die illegale Überwachung von Betriebsrats-Emails. In den Frontberichten der 13. Kalenderwoche 2013 – dem strittigen Beitrag – haben wir entsprechende Presseberichte verlinkt und kurz kommentiert. Möglicherweise haben wir dabei irreführend oder missverständlich formuliert. Wieczorek beauftragte die Anwälte Michael Winter und Ernst Fricke (Kanzlei Fricke & Coll., Landshut) gegen uns vorzugehen.

Geschäftsführer nicht demokratisch gewählt

Hans-Henry Wieczorek legt Wert auf die Feststellung, dass er als Geschäftsführer eines Vereins NICHT satzungsgemäß demokratisch gewählt werden muss. Das trifft zu. In unserer Berichterstattung wurde in der Tat die Rolle des Geschäftsführers mit der des Vorstandes verwechselt, was wohl daran lag, dass wir der irrtümlichen Meinung waren, der mächtigste Mann eines Vereines müsste auch gewählt werden. Dementsprechend bezog sich unserer Bericht auf die Wiederwahl der bisherigen Vorstandsmitglieder, an der Wieczorek laut NDR ein vitales Interesse hatte.

Laut Medienberichten soll der umstrittene ADAC-Geschäftsführer Wieczorek sich auch deshalb im Amt gehalten haben, weil angeblich zwei Oppostionskandidaten bei der Vorstandswahl aufgrund von Formfehlern ausgeschlossen wurden und zwei weitere sich zurück zogen. (http://www.ndr.de/regional/niedersachsen/hannover/adac289.html). Somit wurde der Vorstand ohne Gegenkandidaten im Amt bestätigt. Bei diesen Gegenkandidaten handelte es sich deshalb auch nicht – wie von uns berichtet – um Kandidaten gegen W. sondern um solche gegen den Vorstand. (http://www.haz.de/Nachrichten/Der-Norden/Uebersicht/Palastrevolution-beim-ADAC-an-Formfehler-gescheitert)

Wieczorek, der ADAC und der Betriebrat

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Frontberichte 18. KW

Lohndumping, Arbeitsunrecht und Union-Busting in Deutschland vom 29.04. – 05.05.2013

Legoland/Günzburg/Neu-Ulm +++ UPS/Ditzingen +++ Frauenthal Group, Linnemann-Schnetzer/Ahlen +++ Penny Süd +++ Lohndumping/EU Sozialkommissar rügt Deutschland, Missachtung der Sozialcharta +++

Moderne Kampfformen: NGG in Schwaben setzt Lohnkrieger ein

Moderne Kampfformen: NGG in Schwaben setzt Klonkrieger als Lohnkrieger ein

# Legoland: Hetzjagd auf  Betriebsrat?

Zum dritten Mal in den Frontberichten dabei ist Legoland (siehe 12. KW, 3. KW). Vor dem Arbeitsgericht in Neu-Ulm musste der entlassene Betriebsratsvorsitzende Nikolaus L. leider eine Niederlage hinnehmen. Beobachter vermuten, dass kreative Gründe für seine Kündigung gesucht wurden, weil er sich für einen Tarifvertrag stark gemacht hatte.

So schreibt das Portal B4B-Schwaben am 30. April 2013: “Die Tarifverhandlungen werden von der Parkleitung strikt abgelehnt. Seit dem ersten Warnstreik im vergangenen Herbst leitete die Parkleitung drei fristlose Kündigungsverfahren gegen den Betriebsratsvorsitzenden ein.”

Ein youtube-Video zeigt eine Beeindruckende Gewerkschaftsdemonstration von 500 Leuten zur Eröffnung des Legolandparks am 23. März 2013. Die Leute skandieren: “Legoland heißt er – uns bescheißt er!” (hier zu sehen). Inzwischen kündigte der Legoland-Park laut Presse ein Hausverbot gegen den NGG-Sekretär Tim Lubecki an. (weiterlesen …)

Frontberichte 13. KW 2013

Arbeitsunrecht und Unionbusting in Deutschland vom 25.03. – 31.03.2013

Rhenus Logistics/Mannheim: Bossing gegen BR-Mitglied +++ ADAC/Niedersachsen gegen Mitarbeiter und Betriebsräte / Wieczorek sichert sich Macht im Verein

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Alles in Ordnung bei Ihnen? Eine ADAC PR-Mitarbeiterin auf dem NRW-Tag 2008 (Quelle: Wikicommons)

Rhenus Mannheim

Flut von Abmahnungen, fristlose Kündigung, Versetzung an einen unzumutbaren Arbeitsplatz: Hand in Hand arbeiten die Geschäftführung und die Betriebsratsmehrheit von Rhenus Logistics laut kommunalinfo-mannheim  gegen das Betriebsratsmitglied Sebastian C. zusammen.

Um ihn vor der Belegschaft zu diskreditieren, wurde den Beschäftigen vom Regionalleiter Jörge erklärt, dass der Rechtsstreit gegen den Gewerkschafter die Firma Rhenus Logistics bereits 80.000,- Euro gekostet habe und es deshalb keine Lohnerhöhungen geben könnte. Ein makaberer Scherz, der die Grenze zur Mitarbeiterverdummung überschreitet: Genau dafür, also einen anständigen Lohn sowie für besseren Gesundheitsschutz trat Sebastian C. konsequent ein. (weiterlesen …)

Sanofi-Aventis: LAG Köln kassiert Verdachtskündigung

Ugur K. kann vor dem Landesarbeitsgericht seine Wiedereinstellung erstreiten

Der fristlos gekündigte Transportarbeiter wollte kein Geld (in Form einer Abfindung), er wollte Gerechtigkeit. Auch wenn sein Arbeitgeber, die Kölner Firma Nattermann (Sanofi-Aventis) am 28. November 2012 vor der 3. Kammer der Landesarbeitsgerichts Köln erneut deutlich machte, dass man Ugur K. auf keinen Fall wieder bei der Arbeit sehen wollte, “um ein Zeichen in die Firma zu setzen” (Zitat Personalchef Walther Rixen), ließ sich der Familienvater auf keinen Vergleich ein.

Es ging um nicht weniger als die Wiederherstellung seiner Ehre, die durch schwere und nicht bewiesene Anschuldigungen in den Schmutz gezogen worden war. (weiterlesen …)

Maredo: Enttäuschende Urteile und überraschende Durchsuchung

Arbeitsgericht bestätigt zwei von drei Kündigungen gegen Betriebsräte / Staatsawaltschaft durchsucht Maredo-Filiale

Am 31. Juli 2012 endeten die Prozesse im Frankfurter Union-Busting-Verfahren gegen den Mardo-Betriebsrat in der Fressgass-Filiale mit einer herben Enttäuschung für die Seite der Gewerkschafter und Betriebsräte sowie ihre Unterstützer_innen.

Die Kündigung zweier von drei Gewerkschaftern wurde vom Amtsgericht bestätigt. Als Grund wurde tatsächlich “Eigentumsdelikte” wie der Verzehr von Brotkanten oder mit Kohlensäure angereichertem Leitungswasser angenommen. Dem Betriebsratsvorsitzenden Mimoun B. sollte der angebliche Verzehr von Maredo-Fleisch-Produkten zum Verhängnis werden,  die er aber als Muslim nicht angerührt haben will, weil sie nicht den Reinheitsvorschriften seiner Religion entsprächen.

Dass es sich bei den Kündigungen um gezielte und strategisch eingesetzte gewerkschaftsfeindliche Vergeltungsmaßnahmen von Seiten des Unternehmens handelte, spielte bei der Urteilsfindung offenbar keine Rolle. Das Gericht folgte der Strategie der Kanzlei Buse Heberer Fromm und untersuchte “Eigentumsdelikte”. (weiterlesen …)