Presseartikel zum Fall Ugur K. gegen Sanofi-Aventis

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Am 04.12.2012 erschien in der jungen Welt ein Artikel unseres Autors Elmar Wigand zum Fall Ugur K. gegen Sanofi-Aventis:

Landesarbeitsgericht Köln: Sanofi-Aventis muss entlassenen Bandarbeiter wieder einstellen

Am vergangenen Mittwoch konnte der Arbeiter Ugur K. ein Urteil erwirken, das ihn endlich wieder ruhig schlafen lassen dürfte. Die 3. Kammer des Kölner Landesarbeitsgerichts unter Vorsitz von Dr. Jochen Keitner kassierte eine Verdachtskündigung, die der Kölner Pharma-Produzenten Nattermann, ein Tochterunternehmen von Sanofi-Aventis, im Januar 2011 nach 16 Jahren Betriebszugehörigkeit gegen K. ausgesprochen hatte.

K. war beschuldigt worden, ein Medikament für Säuglinge namens Doliprane Suspension während der Nachtschicht planmäßig und massenhaft mit einem anderen Nattermann-Produkt, Bronchicum Elexir S, verschmutzt zu haben, indem er das Mittel mit einer Pipette auf Verschlußkappen gespritzt habe. Das Unternehmen hatte seinerzeit mit fortwährender Unruhe unter den Beschäftigten am Fließband zu kämpfen. »Wir haben die komplette Mannschaft unter Generalverdacht genommen«, sagte Personalchef Walther Rixen im Prozeß. »Wir wollten ein Zeichen in die Firma setzen.« Ein Ermittlungsverfahren wegen Sabotage wurde zwar bald eingestellt. Vor dem Arbeitsgericht half K. das jedoch nicht. Hier griff zunächst das Prinzip der Verdachtskündigung. Nun reicht seit dem »Pfandbon«-Urteil des Bundesarbeitsgerichts vom Juni 2010 eine Bagatelle nach langer Betriebszugehörigkeit nicht mehr als Kündigungsgrund. Teile des Unternehmerlagers haben, unterstützt durch spezialisierte Anwälte, auf die geänderte Rechtsprechung reagiert, indem sie erstens keine einzelnen Bagatellen mehr vortragen, sondern einen ganzen Strauß von angeblichen Verfehlungen (wie im Fall Maredo), zweitens das Level von einer Bagatelle zu einer ausgewachsenen Straftat anheben (wie hier), oder drittens die Personalakten präventiv mit Abmahnungen füllen (wie bei ALDI üblich). Diese Strategie ist hier einmal erfolgreich durchkreuzt worden. Es bleibt zu hoffen, daß das Urteil (Az. 3 Sa 561/12) auch anderen Beschäftigten helfen kann.


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