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„Arschloch“ ist kein Kündigungsgrund

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LKW-Fahrer hatte deutliche Worte für Kundenvertreter gefunden. Landesarbeitsgericht Schleswig-Hostein kassiert fristlose Kündigung. Wir dokumentieren einen Beitrag auf Spiegel-Online vom 20. Oktober 2010:  Es war eine reichlich derbe Verbalinjurie: Ein Kraftfahrer beleidigte sein Gegenüber mehrfach als Arschloch - pikanterweise handelte es sich beim Adressaten um einen Kunden. Dennoch rechtfertigt das keine Kündigung, entschied jetzt das Landesarbeitsgericht Schleswig-Holstein. Kiel - Auch eine deftige...

Management-Lektion Nr. 3

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Als der Körper erschaffen war, wollten alle Körperteile der Boss sein. Ein alter Kalauer bzw. Klassiker aus der Arbeitswelt Das Hirn sagte, "ich sollte der Boss sein, weil ich die Kontrolle über die Funktionen des ganzen Körpers habe." Die Füße meinten, "wir sollten der Boss sein, weil wir das Hirn umhertragen und es dorthin bringen, wo es hinwill." Die Hände sagten,...