Bremer Hafenstauerei: Behinderung von Betriebsratswahl

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Strafanzeige gegen Geschäftsführer gestellt

Die rund 80 Beschäftigten der Bremer Hafenstauerei Kpt. Schultze versuchen momentan erneut einen Betriebsrat zu gründen, nachdem vor 8 Jahren ein bereits existierendes Gremium systematisch demontiert wurde.

Motivation der Beschäftigen, so ist zu hören, soll ein massiver Abbau von tariflichen Rechten sein, der mit einer funktionierenden und konsequenten Interessenvertretung möglicherweise hätte verhindert werden können.

Das Institut ICOLAIR schreibt am 4. Oktober 2012:

>>durch blosse „Rundschreiben“ wurden einseitig Rechte der Beschäftigten eingeschränkt oder ganz beseitigt, so durch Arbeitszeitverlängerungen, unbezahlte Schichten, den Wegfall von Nachtzuschlägen und Schmutzgeld und die Reduzierung von Lohnfortzahlungen bei nicht angetretenen Schichten>>

Die betroffenen Arbeiter und ihr Anwalt Rolf Geffken haben inzwischen Strafanzeige und Strafantrag wegen Behinderung der Betriebsratswahl (§ 119 Betriebsverfassungsgesetz) gegen den Geschäftsführer der Hafenstauerei Stefan Schultze gestellt.


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Als Union-Buster tritt der Bremer Rechtsanwalt Michael Fliss (Kanzlei Schackow) hervor. Die Bremer Hafenstauerei ist zudem im „Unternehmensverband Bremische Häfen“ (UBH) organisiert.

In dem Betrieb ist die Hafengewerkschaft Contterm (Fachgewerkschaft deutsche Seehäfen) verankert, ebenso ver.di. Obwohl die neu gegründete Contterm aus Unzufriedenheit mit ver.di entstanden ist, ziehen die Mitglieder der konkurrierenden Organisationen in diesem Betrieb offenbar an einem Strang. Eine gewerkschafts- oder betriebsratsfeindliche Gruppe aus unternehmenshörigen Beschäftigten, wie sie gerne vom Management und Beratern gegründet wird, ist derzeit nicht erkennbar.

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Mehr infos:

„Stauer brauchen Beistand“, junge Welt vom 8. 10. 2012.

Meldung zur Betriebsratsgründung im Blog >>Bremer Feierabend>> vom 5. August 2012

– Über Zwist zwischen ver.di und Contterm: Nordseezeitung vom 14. Juli 2012.

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Zur weiteren Information dokumentieren wir folgende Pressemitteilung:

ICOCLAIR info nr. 121
Bremer Hafenstauerei behindert Betriebsratswahl – Strafantrag bei Staatsanwaltschaft

Gegen den Geschäftsführer der Hafenstauerei Schultze in Bremen wurde Strafanzeige und Strafantrag wegen Behinderung einer Betriebsratswahl gestellt.

Seit geraumer Zeit versucht die Unternehmensleitung die Bildung eines Betriebsrates zu verhindern. Nachdem man vor etwa 8 Jahren durch eine „Betriebsversammlung“ den amtierenden Betriebsrat „abwählen“ liess und an dessen Stelle einen „Vertrauensmann“ bestimmte (!), wurden und werden aktuell Versuche der Gewerkschaft contterm und mehrerer Beschäftigter der Firma, einen neuen Betriebsrat zu wählen von der Geschäftsleitung unterlaufen.

Unter Verletzung von Bestimmungen des Betriebsverfassungsgesetzes und der Wahlordnung wurde zunächst die Aushändigung einer Beschäftigtenliste verweigert, ohne die eine Wahl nicht durchgeführt werden kann. Diese waren daher gezwungen, zunächst selbst eine Liste zu erstellen. Nachdem auf einer Wahlversammlung sich alle anwesenden Beschäftigten für einen Wahlvorstand aussprachen, wurde beim Arbeitsgericht „die Wahl des Wahlvorstands“ angefochten, obwohl das Gesetz nur eine Anfechtung der Betriebsratswahl kennt, sodass bereits mit der Einleitung eines solchen Verfahrens die Wahl erneut behindert wurde.

Dem Wahlvorstand wurde eine Betriebsadresse in der Firma verweigert, ebenso die Erstattung des Lohnausfalls der Wahlvorstandsmitglieder wegen einer Wahlvorstandsschulung. Ferner wurde und wird weiterhin auf die einzelnen Mitglieder des Wahlvorstands Druck ausgeübt. Obwohl der Wahlvorstand berechtigt war, an einer Schulung teilzunehmen, wurde von den Mitgliedern verlangt, daran nicht teilzunehmen.

Die Behinderungen durch die Geschäftsleitung erscheinen wenig zufällig: Seit 2009 betreibt die Firma den Abbau tariflicher Rechte der Mitarbeiter: Durch Änderung der Standardarbeitsverträge, durch sog. „Betriebsvereinbarungen“ (ohne Betriebsrat!) und schliesslich durch blosse „Rundschreiben“ wurden einseitig Rechte der Beschäftigten eingeschränkt oder ganz beseitigt, so durch Arbeitszeitverlängerungen, unbezahlte Schichten, den Wegfall von Nachtzuschlägen und Schmutzgeld und die Reduzierung von Lohnfortzahlungen bei nicht angetretenen Schichten.

Das Strafverfahren ist daher zwingend notwendig, um den immer weiter um sich greifenden Versuchen mancher Unternehmen, die Rechte von Betriebsräten und die unternehmerische Pflicht zur strikten Neutralität bei Betriebsratswahlen zu missachten, einen Riegel vorzuschieben.


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