Frontberichte 31. – 34. KW

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Arbeitsunrecht | Presseschau vom 29. 07. – 21. 08. 2013

#Neupack / Hamburg:  Doch keine Einigung? +++ #Hollister / Frankfurt:  Mitarbeiter gegen Toiletten-Überwachung +++ #Abercrombie & Fitch / Hamburg: Dienstbeginn 4 Uhr nachts +++ #H&M / Heilbronn:  Filialleiter rief Polizei +++ #Landeskriminalamt / Düsseldorf: 11 Kopien für 35,- Euro?

Neupack: Doch kein Einigung? Streikende weiter unter Beschuss

igbce_neupack8 Monate hat die Belegschaft des Verpackungsherstellers Neupack in Hamburg gestreikt (siehe Elbe Wochenblatt vom 13.08.2013 und, 16.07.2013). Einen Tarifvertrag konnte die Gewerkschaft IGBCE trotzdem nicht durchsetzen. Gewerkschaftsvertreter und Neupack-Geschäftsführung einigten sich jedoch auf Verbesserungen, wie höhere Gehälter für die meisten Beschäftigten, nachvollziehbare Eingruppierungen, genaue Tätigkeitsbeschreibungen und eine 38-Stunden-Woche.  Bevor die Belegschaft im November 2012 in Streik trat, waren hohe Lohnunterschiede bei gleicher Tätigkeit, sowie willkürliche Bonsuzahlungen an der Tagesordnung.

Die Unterzeichung der Betriebsvereinbarung stand laut Neues Deutschland vom 02.08.2013 noch einmal auf der Kippe, als die Neupack-Geschäftsführung plötzlich darauf bestand, die zwischenzeitlich per Leiharbeit aus Polen angeheuerten Streikbrecher weiter beschäftigen zu wollen. Der Betriebsrat verweigerte dazu seine Zustimmung. Zu groß war die Sorge, dass Teile der Stammbelegschaft, die sich am Streik beteiligt hatten, durch die Leiharbeiter ersetzt werden würden.

Tatsächlich ist im Artikel von einem Propaganda-Feldzug gegen die ehemals Streikenden die Rede. Auch, dass die Betriebsvereinbarung wegen der von Neupack geforderten Weiterbeschäftigung der Leiharbeiter, zunächst nicht zustande kam, wurde den Streikenden angelastet. Die Verträge der Leiharbeiter laufen spätestens im ersten Quartal 2014 aus, bei einigen wohl auch früher. Wenn es zu betriebsbedingten Kündigungen kommen sollte und ein Sozialauswahl getroffen werden müsste, würden länger Beschäftigte bevorzugt behandelt. Die Leiharbeiter müssten als erste gehen, langjährige Beschäftigte wären besser vor Kündigung geschützt.


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Welle von Kündigungen: Prozess-Termin gegen BR-Vorsitzenden

Das Thema Kündigung dürfte laut Rote Fahne News  vor allem Betriebsratsmitglied Murat G. in den Knochen sitzen. 6 Kündigungen hat Neupack mittlerweile gegen ihn ausgesprochen. Der erste Prozesstermin im Arbeitsgericht Hamburg, Osterbekstraße 96, 22083 Hamburg- Barmbek (U-Bahn Saarlandstraße), findet am Montag, 23.9, 2013 um 9.15 Uhr, statt.

http://www.neues-deutschland.de/artikel/830335.doch-einigung-bei-neupack.html?sstr=neupack

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#Hollister: Mitarbeiter gegen Toiletten-Überwachung

Hollister-Mitarbeiter die nach Ladenschluss in der Filiale in der Frankfurter MyZeil die Regale auffüllen und den Laden wieder herrichten, sogenannte Overnighter, mussten sich laut Journal Frankfurt bei Toilettengängen von Wachmännern begleiten lassen, die die Anweisung hatten, die Toiletten nach Gebrauch auf Sauberkeit zu überprüfen.  Nur eine weitere Schikane, wie ver.di-Gewerkschaftssekretärin Lutfa Rahman sagt. Sie wird wie folgt zitiert:

„Hollister lässt sich immer wieder etwas Neues einfallen, um die Mitarbeiter einzuschüchtern und sie so davon abzubringen, sich über die Arbeitsbedingungen zu beschweren.“

Anwältin Tania Ihle, die die Arbeitnehmerseite vertritt, hat beim zuständigen Amtsgericht eine einstweilige Verfügung eingereicht. Erstens seien solche Kontrollen mitbestimmungspflichtig, müssten also vom Betriebsrat mit getragen werden und zweitens sei zu prüfen, ob sie in dieser Form überhaupt zulässig seien. Mit Erfolg: am 21.08.2013 meldet die Welt, dass man Hollister, zumindest in der Frankfurter Filiale, von der Toiletten-Begleitung absehen will.

Hollister (Abercrombie & Fitch), deren Erfolgs-Konzept laut beschallte, schwummrige Verkaufsräume und modelartige Verkäufer/innen sind, war wegen haarsträubender Arbeitsbedingungen bereits zwei Mal in unsere Frontberichte geraten:

https://arbeitsunrecht.de/frontberichte-10-und-11-kw-2013/ https://arbeitsunrecht.de/frontberichte-14-kw-2013/

Die Verkäufer/innen, die bei Hollister „Store-Models“ genannt werden, hatten damals noch Anweisung, während der Arbeit (aus eigener Tasche bezahlte) Hollister-Produkte und Flip-Flops zu tragen. Zumindest das Flip-Flop-Thema ist erledigt, es dürfen alternativ auch 2 andere Sorten Schuhwerk getragen werden (die aber sehr genau benannt und festgelegt sind, nämlich modische „Chucks“ oder einfarbige „Lo-Top Slip-on Vans“ ) . Zudem waren die „Store-Models“ damals ständiger Videoüberwachung ausgesetzt und mussten am Feierabend täglich ihre Taschen vorzeigen.

Bereits am 08.08.2013 berichtet ebenfalls die Welt, dass sich auch in einer Hamburger Filiale von Abercombrie & Fitch Widerstand regt. Dort sollen die Mitarbeiter, die 9,50/Stunde verdienen nun ab morgens 04.00 Uhr zum Dienst antreten.

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#H&M: Filialleiter rief die Polzei

Die Betriebsratswahlen in der Heilbronner H&M Filiale wurden laut Stimme vom 09.08.2013 gestört und verzögert, weil sich der Filialleiter, im Artikel leider nicht namentlich benannt, durch zwei Wahlbeobachter von ver.di gestört fühlte. Er bemühte eigens die Polizei, um sein Hausrecht geltend zu machen. Erst das Eingreifen des Gesamtbetriebsrates und der Hamburger Geschäftszentrale brachten Ruhe in das Verfahren und die ver.di-Vertreter durften bleiben. Die Heilbronner H&Mler sind nun 4 Damen und einen Herren, die den Betriebsrat stellen, vertreten. Wir gratulieren!

http://www.stimme.de/heilbronn/nachrichten/stadt/Polizeieinsatz-bei-Betriebsratswahlen;art1925,2864960

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#Landeskriminalamt Düsseldorf: dem Verbrechen auf der Spur?

Ein eher abstruser Fall, so berichtete die Welt, fand vor dem Düsseldorfer Arbeitsgericht seine Verhandlung. Ein Betriebsratskandidat im Landeskriminalamt hatte in der betriebseigenen Druckerei, angeblich in Absprache mit 2 Kollegen,  11 Kopien für seine Kandidatur in Auftrag gegeben. Die Kollegen stritten eine solche Absprache später ab, dem Kandidaten wurden 35,- Euro in Rechnung gestellt. Er weigerte sich zu zahlen und so schaukelte sich der Streit hoch, bis er vom Arbeitsgericht Düsseldorf zu 675,- Euro Strafe verurteilt worden ist.

Das wirklich bemerkenswerte an dem ansonsten, auch was die Rolle des Betriebsratskandidaten betrifft, etwas fragwürdigen Fall ist jedoch: Die Druckerei des Landeskriminalamtes hat ausgerechnet (man mag sich nicht ausmalen, wie lange das gedauert hat), der Chef der Druckerei hätte für die elf Kopien eine Stunde gebraucht.

35,- Euro und eine Stunde Arbeitszeit für 11 Kopien – das LKA scheint auch hier echte Spezialisten in seinen Reihen zu haben.

http://www.welt.de/regionales/duesseldorf/article118702918/Mitarbeiter-soll-675-Euro-fuer-elf-Kopien-zahlen.html


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