Heilbronn: Orchestermusiker wegen Konzert gekündigt

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Cellist und Geigerin gefeuert, weil sie mit privatem Ensemble in der Freizeit aktiv waren.

Das Württembergische Kammerorchester Heilbronn kündigt ein Musiker-Ehepaar weil es im privaten Ensemble angeblich ohne Genehmigung einer „Nebentätigkeit“ nachgegangen sein soll. Beide waren als Betriebsräte und Gewerkschafter der Deutschen Orchestervereinigung (DOV) aktiv.

Wir dokumentieren einen Bericht auf klassik.info vom 25. Juni 2010 : 

Nach der vom Bundesarbeitsgericht jüngst kassierten rechtswidrigen fristlosen Kündigung gegenüber der Kassiererin Emily wegen Einlösung geringwertiger Pfandbons, hat jetzt leider auch ein deutsches Orchester einen „Emily-Skandal“.


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Das Management des Württembergischen Kammerorchesters Heilbronn hat vor wenigen Tagen zwei als Betriebsräten tätigen, miteinander verheirateten Orchestermitgliedern, dem Solo-Cellisten und der Stimmführerin der 2. Geigen, die auch Gewerkschaftsdelegierte ist, fristlos gekündigt. Die Kündigungen erfolgten laut Deutscher Orchestervereinigung (DOV), weil die beiden Musiker mit ihrem renommierten Kammermusik-Trio in der Freizeit angeblich ohne Nebentätigkeitgenehmigung aufgetreten sein sollen. Die Musikerin ist im 5. Monat schwanger und steht damit eigentlich unter besonderem Kündigungsschutz. Öffentliche Solidaritätserklärungen des gesamten Orchesters blieben bisher ungehört.

Die Deutsche Orchestervereinigung protestiert in einer Pressemitteilung scharf gegen die fristlose Kündigung einer schwangeren Musikerin und ihres Mannes aus nichtigem Anlass.
„Dieser Fall ist ein Skandal und ein besonders dreister Versuch, künstlerisch erfolgreiche und für ihren Betrieb engagierte Orchestermusiker mundtot zu machen“, erregt sich Gerald Mertens, Geschäftsführer der DOV. „Es ist völlig legitim, dass Orchestermitglieder neben ihrem Dienst auch Kammermusik machen. Das gehört selbstverständlich zum Berufsbild eines Musikers. Allein die Berliner Philharmoniker haben mehr als 30 Kammermusikvereinigungen in ihren eigenen Reihen“, erläutert Mertens.

„Selbstverständlich sind derartige Nebentätigkeiten anzuzeigen, was die beiden betroffenen Musiker in der Vergangenheit auch stets getan haben. Dass ein Arbeitgeber auf eine jetzt angeblich nicht vorliegende Nebentätigkeitsanzeige mit fristlosen Kündigungen reagiert und dann noch gegenüber einer schwangeren Betriebsrätin und ihrem Mann, die als Stimmführer des Orchesters dessen Leistungsträger sind, ist völlig unverhältnismäßig und rechtswidrig“, so Mertens weiter. „Diese krasse Überreaktion von Orchestermanager und Chefdirigent wird vor den Arbeitsgerichten keinen Bestand haben. Nicht die Musiker, sondern die Orchesterleitung sollte sich fragen, ob sie am richtigen Platz ist“, so Mertens abschließend.

25.06.10

Württembergischen Kammerorchesters Heilbronn


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