Handelskette hält Gemüse für geklaut obwohl sie aus dem Container stammen.
Obwohl sich das Missverständnis aufklären ließe, beharrt der Supermarkt auf Hausverbot. Man beruft sich auf die Weisung, dass keine alte Ware mitgenommen werden dürfe. Die Putzfirma Seguin und Meseberg GmbH aus Magdeburg kündigt daraufhin der Mitarbeiterin, weil sie keine andere Beschäftigung anbieten kann.
Wir dokumentieren einen besonders skurriler Fall aus Ostwestfalen, der in der Neuen Westfälischen vom 17. Juli 2010 abgedruckt ist :
Löhne. Wenn der Arbeitgeber mit einer Angestellten seit Jahren zufrieden ist, dann wird er eines wohl kaum tun – sie fristlos kündigen. Einer Reinigungskraft aus Löhne ist aber genau das jetzt passiert. Das Problem: Die 44-Jährige hat beim wichtigsten Kunden ihres Arbeitgebers Hausverbot. Der Fall beschäftigt jetzt das Herforder Arbeitsgericht.
Seit 14 Jahren hat die verwitwete Türkin für die Firma Seguin und Meseberg GmbH aus Magdeburg geputzt. Größter Auftraggeber des Unternehmens ist eine bundesweite Handelskette, die Großmärkte betreibt. Einen davon in Löhne.
No SLAPP! Stop Union Busting! Fachkonferenz für Demokratie & Meinungsfreiheit im Betrieb | 9. Nov. 2024 | Köln | ► Mehr erfahren ► Jetzt anmelden!
Dort hat die 44-jährige Mutter von vier Kindern zuletzt gearbeitet. Sechs Stunden täglich. „Sie braucht das Geld dringend, sie ist alleinerziehend“, sagt die Anwältin der Frau, Serap Toygar-Oflu, aus Bad Oeynhausen.
Dann kam der 4. Februar dieses Jahres. Da begegnete der Filialleiter des Marktes der Reinigungskraft auf dem Firmengelände. Die Frau hatte eine Tüte mit Kohlköpfen bei sich. „Die hat sie aus dem Abfallcontainer auf dem Parkplatz mitgenommen“, sagt die Anwältin. Sie habe sich nichts dabei gedacht. Die Handelskette dagegen glaubte, dass der Salat aus dem Lager stammt, zeigte die Frau wegen Diebstahls an und erteilte ihr Hausverbot.
Die Crux: Selbst wenn die 44-Jährige den Salat aus dem Abfallcontainer genommen hat, bliebe es bei dem Hausverbot, denn auch das ist nicht erlaubt. „Ich habe noch einen Kollegen gefragt und der hat gesagt, das sei kein Problem“, wehrt sich die Beschuldigte. Sie habe von einem Verbot nichts gewusst.
Weil der Großmarkt vor Ort der einzige Kunde von Seguin und Meseberg ist, hatte die Firma nach dem Vorfall keine Beschäftigung mehr für ihre Mitarbeiterin. „Wir haben ihr angeboten in Magdeburg zu arbeiten, aber sie wollte wegen der Kinder nicht umziehen“, erklärt Geschäftsführerin Brigitte Meseberg. So sei nur die fristlose Kündigung geblieben. „Wir bedauern das sehr, weil sie bislang eine zuverlässige Mitarbeiterin war“, so Meseberg. Das Ganze habe schon fast tragische Züge.
Man gehe davon aus, dass es sich tatsächlich um Salat aus dem Müll handelte und nicht aus dem Lager. Dennoch: Die Firma hat vor Gericht ein Schreiben aus dem Jahr 2007 vorgelegt. In diesem bestätigt die 44-Jährige, dass sie über das Verbot, Waren aus dem Abfall mitzunehmen, informiert wurde.
„Da steht zwar ihre Unterschrift, aber meine Mandantin kann gar nicht genug Deutsch, um so eine Erklärung zu verstehen“, moniert die Bad Oeynhauser Anwältin. „Man hätte ihr das übersetzen müssen.“
Dass eine fristlose Kündigung danach der einzige Weg war, bestreitet Toygar-Oflu: „Da hätte eine Abmahnung gereicht oder zumindest eine ordentliche Kündigung mit angemessener Abfindung“, sagt sie.
Die Reinigungskraft klagte deshalb vor dem Arbeitsgericht. Der Richter schlug einen Vergleich vor. Die fristlose Kündigung soll in eine fristgerechte umgewandelt werden, die Frau erhält eine Abfindung. Außerdem sagt die Firma zu, die 44-Jährige wieder einzustellen, sobald es eine Aufgabe im Raum Löhne gibt.
Anwältin Serap Toygar-Oflu will den Vergleich aber auszuschlagen. „Wir sind mit der Höhe der Abfindung nicht zufrieden.“ Die Summe nannte sie nicht. Man werde das Gericht eine Entscheidung treffen lassen. „Notfalls gehen wir bis zum Bundesarbeitsgericht“, so Toygar-Oflu: „Denn ich sehe deutliche Parallelen zum Fall ,Emmely‘.“ (siehe Kasten).
Joachim Klevemann, Direktor des Herforder Arbeitsgerichts, widerspricht da: „Dieser Fall ist schon etwas anders gelagert.“
Der Großmarkt hat inzwischen nach NW-Informationen ein Gesprächsangebot der Anwältin abgelehnt. Er bleibt beim Hausverbot.
Einzig gute Nachricht für die gekündigte Löhnerin: Das Verfahren wegen Diebstahls wurde eingestellt.
Wir möchten den Lesern den Ausgang des Verfahrens nicht vorenthalten und teilen hierzu mit, dass der Großmarkt, nachdem er das Gespräch mit uns gesucht hat, die Kündigung zurückgenommen hat.
Somit haben wir unser Ziel für unsere Mandantin erreicht.
Wegen solchen Kleinigkeiten und beharren auf Prinzipien werden noch mehr Menschen dazu gebracht zu den Tafeln zu gehen um sich das zu holen, was die Firmen dann spenden. Ich kann jedem nur sagen wenn ihr in oder bei einer Fa. arbeitet, die die Möglichkeit hat, der verwendung des Abfalls, immer mit dem Chef sprechen und um Erlaubniss der Mitnahme bitten. Nur das haben die meisten verlernt.
Meist wird einem geholfen, oder man bekommt eine andere Möglichkeit. Meine Erfahrung.
Kommentarfunktion ist geschlossen.