Interclean: Schmutziger Krieg im Centro Oberhausen

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Gladbecker Reinigungsfirma zermürbt  Betriebsrat. Bedrohungen, Schikanen, Vetternwirtschaft.

Interclean sackt sogar Trinkgeld der Klo-Frauen ein!

Das Einkaufszentrum Centro in Oberhausen ist Hauptauftraggeber der Interclean aus Gladbeck (Foto: threedots, Quelle: wikicommons)
Das Einkaufszentrum Centro in Oberhausen ist Hauptauftraggeber der Interclean aus Gladbeck (Foto: threedots, Quelle: wikicommons)

Starker Tobak im Herzen des Ruhrgebiets: Ein autoritärer Chef setzt eine breite Palette von Union Busting Methoden gegen neu gewählten Betriebsrat ein. Gewerkschafter werden systematisch aus der Firma gemobbt. Hinzu kommt eine ungute Verfilzung der Putzfirma mit dem Management des CentrO Oberhausen – laut wikipedia die größte Shopping-Mall Europas, rund 23 Millionen Besucher im Jahr. Wir fragen uns: Was macht eigentlich die zuständige Staatsanwaltschaft?

Im Jahre 2012 gründete sich bei der Gladbecker Firma InterClean Gebäudereinigung und Gebäudedienste GmbH (ca. 120 Mitarbeiter) ein Betriebsrat. Bis heute haben nur zwei von sieben gewählten Betriebsratmitgliedern durchgehalten. Die anderen fünf gewählten Arbeitnehmervertreter, sowie die 5 Kolleginnen und Kollegen von der Reserveliste, haben dem Druck ihres Arbeitgebers Helmuth Barkowski, Geschäftsführer der Reinigungsfirma Interclean, nicht stand gehalten. Eigentlich waren sie durch das Betriebsverfassungsgesetz geschützt….

Oller Container als Betriebsratsbüro

Zum wiederholten Male trafen sich im Februar 2014 nun Betriebsrat und Geschäftsführer Barkowski vor dem Gelsenkirchener Arbeitsgericht, weil Barkowski dem Betriebsratsgremium seit der Wahl im Dezember 2012 weder Material noch angemessene Räumlichkeiten zur Verfügung stellt (WAZ 06.02.14). Dazu ist er nach §40 Abs. 2 des Betriebsverfassungsgesetzes (BetrVG) verpflichtet. Das Verfahren endete in einem Vergleich: Interclean wird dem Betriebsrat bis zur nächsten Wahl eine 100m² große Wohnung im Firmengebäude zur Verfügung stellen. Danach muss Interclean dem Betriebsrat eine entsprechend ausgestattetes 35m² großes Büro zur Verfügung stellen. So die Zusage.

Viele Beschäftigte trauen den Zusagen ihres Chefs nicht mehr, denn bisher hat Helmuth Barkowski  die Betriebsratsmitglieder bezüglich der Raum-Frage immer wieder vertröstet. So sollten sie in einem im Winter unbeheizten Container, der sich im Sommer wiederum stark aufheizte, tagen und als Toilette ein separat aufgestelltes Bauarbeiterklo benutzen. Das Inventar bestand aus einem Tisch und einigen Stühlen. Das Gremium verlegte seine Treffen wegen der untragbaren Zustände deshalb öfter in das Gewerkschaftshaus in Oberhausen oder gleich ins Büro ihres Anwalts in der Kanzlei Stolz & Faust.


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Die Brüder Barkowski: Verstrickung von Management und Subunternehmen

200px-ECB_Hazard_Symbol_C.svgHauptauftraggeber von Interclean ist das Centro Oberhausen: Dort ist der Bruder von Helmuth Barkowski, Michael Barkowski, just für den Bereich Reinigung zuständig (rationell reinigen). Ob dieser Umstand bei der Auftragsvergabe eine Rolle spielte weiß niemand. Wohl bekannt ist jedoch, dass Michael Barkowski ungeliebten Mitarbeitern der Firma Interclean als zuständiger Bereichsleiter im Centro massiv Druck macht. Und noch eins ist sicher: Durch das Brüderpaar Barkowski droht das Centro Oberhausen nun in Verruf zu kommen.

Der erste Betriebsratsvorsitzende gab sein Amt und seine Beschäftigung bei Interclean auf, als er gesundheitlich bereits stark angeschlagen war und sein Familienleben durch das Betriebsrat-Bashing Schaden genommen hatte. Bereits im Vorfeld der Betriebsratswahl bekam er drei unberechtigte Abmahnungen, dann die Kündigung, obwohl er als Miteinladender zur Wahlversammlung gemäß § 15 Abs. 3 und 3a KSchG nicht ordentlich kündbar war. Dieses Verfahren gewann er vor dem Arbeitsgericht. Als Betriebsratsvorsitzendem wurde ihm wegen angeblichem Arbeitszeitbetrugs gekündigt. Auch diese Kündigung wurde von Gericht kassiert, doch der Betriebsratsvorsitzende sah sich nicht in der Lage, seine Stelle bei Interclean wieder anzutreten.

Ein Vorarbeiter, der ebenfalls Mitglied des Betriebsrats war, wurde vor die Wahl gestellt, entweder Vorarbeiter oder im Betriebsrat zu bleiben und zurückgestuft zu werden. Der jetzigen Vorsitzenden Desdemona E. soll unter dem Deckmantel eines Personalgesprächs angeboten worden sein, im Falle ihres Rücktritts eine Art Ombudsfrau für Personalangelegenheiten zu werden und dafür 20 Stunden zusätzlich bezahlt zu bekommen.

Abzocke von Toiletten-Personal und -Nutzern

Erst im Januar stand Barkowski vor Gericht, weil eine „Toilettenfrau“, die den von Barkowski kreierten Beruf der „Trinkgeldaufsicht“, auch „Sitzerin“ genannt, ausübte, einen Anteil am Trinkgeld einklagte (WAZ 21.01.14). „Sitzer“ werden eigens eingestellt, um den Teller mit dem vermeintlichen Trinkgeld zu bewachen. Sie erhalten 5,20 Euro die Stunde, während das Personal, das tatsächlich die Toiletten reinigt 9,31 Euro pro Stunde erhält. So muss für die „Sitzer“ nicht der Mindestlohn in der Gebäudereinigung bezahlt werden (z.Z. in NRW 9,31 Euro). Die Einnahmen vom Teller (das sollen pro Tag bis zu 300,- Euro, vor Weihnachten aber auch schon mal 8000,- Euro sein) fließen zu 100% an Interclean. Die Beschäftigten sehen davon nichts. Lediglich im Eingangsbereich wird mit einem Schild darauf aufmerksam gemacht, dass das „Tellergeld“ zum Unterhalt der Toiletten diene. Die meisten Kunden dürften aber trotzdem davon ausgehen, dass es sich um ein Trinkgeld handelt, das unmittelbar den Reinigungskräften zugute kommt. IG-Bau Gewerkschaftssekretärin Gerlinde Schenk spricht sogar von Täuschung (WDR). Richter Johannes Jasper vom Arbeitsgericht in Gelsenkirchen geht ebenfalls davon aus, dass der „Kunde“ glauben müsse, das Geld käme dem Reinigungspersonal zugute und sprach Simone R. einen Auskunftsanspruch über die Höhe des „Tellergeldes“ während ihrer Beschäftigung zu. In einem zweiten Schritt will Simone R. in der nächsten Instanz einen Anteil des Geldes einklagen.

Schadenseratzandrohungen, anonyme Anrufe, bizarre PR-Meldungen

Bemerkenswert bei Interclean: der schmutzige Umgang mit Kritik (Foto: Tanakwho, Quelle: wikicommons)
Bemerkenswert bei Interclean: der schmutzige Umgang mit Kritik (Foto: tanakawho, Quelle: wikicommons)

Interclean wird durch Anwalt Martin Löbbecke (Kanzlei Löbbecke, Böse, Guvert und Partner, Gladbeck) vertreten. Engagierte Bürger und Beschäftigte von Reinigungsfirmen bekamen Post von ihm, nachdem sie eine Petition gegen die Abzocke des Toilettenperonals unterschrieben hatten. Ihnen wurde mit einer Schadenersatzklage gedroht. Die Petition wurde laut IG Bau-Gewerkschaftssekretärin Gerlinde Schenk in Windeseile von 20.000 Personen unterschrieben, ist jedoch aus unerfindlichen Gründen im Netz nicht mehr auffindbar. Auch Interclean-kritische Artikel sollen verschwunden sein, was darauf schließen lässt, dass möglicherweise ein externes Unternehmen beauftragt wurde, „Reputations-Management“ zu betreiben. (Ein ähnlicher Versuch wurde – ohne Erfolg – in einem anderen Fall auch schon gegen arbeitsunrecht.de gestartet. Siehe hier.)

Es geht aber noch schlimmer: Die beiden Damen, die die Petition ins Leben gerufen haben, trauen sich nicht, an die Öffentlichkeit zu gehen, da sie, seit die Petition online stand, täglich Drohanrufe bekamen und mittlerweile um das Wohl ihrer Familien fürchten. Die Anrufe waren zum Teil anonym, zum Teil sind die Anrufer aber auch bekannt.

Dass man bei Interclean außerdem noch nicht einmal davor scheut, bewusst verleumnderische Falsch-Informationen als „Pressemitteilungen“ rauszugeben, fälschlicherweise die Auflösung des Betriebsrats zu verkünden und sich als besonders sozialer Arbeitgeber zu präsentieren, kann man hier nachlesen: „Wegweise Leitidee – Neutraler Manager für Angestelltenzufriedenheit statt korrupter Betriebsrat“  und „Die Auflösung unseres Betriebsrats“.

Stranfantrag wegen Behinderung der Betriebsratsarbeit

Die Betriebsratsvorsitzende Desdemona E. erhielt in Zusammenhang mit ihrer Betriebsratstätgikeit eine Abmahnung, in einem anderen Fall wird ihr „Computer- betrug“ vorgeworfen. Vermutlich vor Gericht nicht haltbar und lediglich konstruiert, um sie zu zermürben und den Mitarbeitern zu verstehen zu geben, dass einem Betriebsratsarbeit bei Interclean „nicht gut bekommt“ und wer sich engagiert mit ständigem Ärger rechnen muss. Die Interclean-Beschäftigten sollten sich trotzdem zur Wahl aufstellen lassen, denn Helmuth Barkowski und sein Anwalt Martin Löbbecke werden demnächst vermutlich Nachhilfe bezüglich des Betriebsverfassungsgesetzes (BetrVG) bekommen. Gewerkschaftssekretärin Gerlinde Schenk bereitet einen Strafantrag wegen Behinderung der Betriebsratsarbeit nach §119 des BetrVG vor.  Im Mai 2014 soll der neue Betriebsrat stehen und wird dann hoffentlich vernünftig arbeiten können.

Wer steckt dahinter?

Im Jahr 2009 wurde ein ähnlich rücksichtsloser Fall von Betriebsratszerschlagung im Reinigungsgewerbe bei der Firma aktiv Gebäudereinigung aus Kamp-Lintfort bekannt. Damals war die Union Busting Kanzlei Schreiner + Partner beratend tätig. Es scheint so, als ob dieses Beispiel Schule gemacht hätte. Augenfällig ist die Ähnlichkeit der Methode. Auch die damalige aktiv Gebäudereinigung bot dem Betriebsrat anstelle angemessener Räume bloß einen schäbigen Container als Versammlungsraum an und setzte damit ein Zeichen.

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Mehr Infos:

Im diesem youtube-Video schildern Betriebsratsmitglieder und Gewerkschafterinnen der IG BAU schockierende Aktionen gegen den Betriebsrat bei aktiv, Kamp-Lintfort am 16. Juli 2009:


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