Weil er sein Mittagessen nicht bezahlt haben soll
Die Bundeswehr warf dem Mann vor, eine Mahlzeit in der Truppenküche der Klotzbergkaserne in Idar-Oberstein (Kreis Birkenfeld) ergaunert zu haben. Das Verwaltungsgreicht kassierte die Kündigung als ungerechtfertigt.
Wir dokumentieren einen Beitrag des Bonner General-Anzeiger vom 06.10.2010 :
Koblenz. (dpa) Die fristlose Entlassung eines Soldaten wegen eines nicht bezahlten Mittagessens im Wert von 2,70 Euro hat das Verwaltungsgericht Koblenz aufgehoben. Die Entlassung sei weder aus Gründen der militärischen Ordnung noch des Ansehens der Bundeswehr gerechtfertigt, hieß es in einer Mitteilung vom Mittwoch.
Für die Gefahr der Nachahmung fehle es an konkreten Anhaltspunkten. Auch eine Wiederholungsgefahr sei nicht gegeben, da der 23 Jahre alte Kläger – ein Zeitsoldat im Dienstgrad eines Hauptgefreiten – sich zuvor tadellos verhalten habe. Zudem habe er das Essen zumindest nachträglich bezahlt.
No SLAPP! Stop Union Busting! Fachkonferenz für Demokratie & Meinungsfreiheit im Betrieb | 9. Nov. 2024 | Köln | ► Mehr erfahren ► Jetzt anmelden!
Die Bundeswehr warf dem Mann vor, eine Mahlzeit in der Truppenküche der Klotzbergkaserne in Idar-Oberstein (Kreis Birkenfeld) ergaunert zu haben. Sie argumentierte, der Hauptgefreite habe damit das Vertrauen des Dienstherrn missbraucht. Zudem bestehe Nachahmungsgefahr.
Der Soldat legte zunächst erfolglos Beschwerde ein und klagte nun vor dem Verwaltungsgericht. Er bestreitet das Dienstvergehen. Gegen das Urteil kann die Zulassung der Berufung vor dem Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz beantragt werden.
Der Fall weckt Erinnerungen an die Kündigung der Supermarkt- Kassiererin „Emmely“. Sie hatte – allerdings nach 31 Jahren Betriebszugehörigkeit – im Jahr 2008 ihre Stelle verloren, weil sie zwei liegengebliebene Pfandmarken für 1,30 Euro eingelöst hatte.
Die Frau klagte, ging durch mehrere Instanzen, wurde bundesweit bekannt und siegte im Juni 2010 nach mehr als zwei Jahren vor dem Bundesarbeitsgericht, das ihre fristlose Kündigung aufhob.