Amtsenthebung der Betriebsratsvorsitzenden Mona vorerst missglückt – Fortsetzung am 21.03.2019
Am 29.11.2018 begleiteten solidarische Unterstützer die Gewerkschafterin Mona E. zu einem Kammertermin am Arbeitsgericht Aachen. Im Rahmen fortgesetzter Betriebsratsbehinderung versucht Toys R Us (demnächst Smyth Toys) die Betriebsratsvorsitzende der Würselener Filiale per Amtsenthebungsverfahren zu demontieren. Mona E. arbeitet auch in zahlreichen Ausschüssen des Gesamtbetriebsrats.
Der konstruierte Vorwurf der Geschäftsleitung lautet, Mona E. hätte unverhältnismäßig viel Zeit für die Betriebsratsarbeit aufgewendet. Dabei machte das Management selbst durch seine Verweigerungshaltung einen Großteil der BR-Arbeit erst nötig.
Kampf um Tarifvertrag
Hintergrund des Angriffs auf Mona E. ist der seit 2015 geführte Kampf der Beschäftigten für eine Bezahlung nach Einzelhandelstarif. Mona E. steht als Mitarbeitervertreterin in Würselen einer Gewerkschaftshochburg vor. Das Management unter Toys R Us-Geschäftsführer Detlef Mutterer hofft offensichtlich, ein Exempel an Mona statuieren zu können.
Das Geld, für das die Beschäftigten seit 2015 kämpfen, investiert das Management jedoch lieber in den glücklosen Anwalt Nicolai Besgen (Kanzlei Meyer-Köring) und die 2018 eingestellte Inhouse-Union-Busterin (Was ist das?) Christina Jennissen.
Aus erster Hand informiert sein? Profis lesen Emails.Jetzt den kostenlosen Email-Newsletter der aktion ./. arbeitsunrecht ► bestellen
Zum Kammertermin am 29.11.18 erschien außerdem Personalleiterin Sabine Sonntag, deren Tage im Unternehmen zur großen Freude vieler Beschäftigter aber gezählt sein sollen. Gerüchten zufolge soll sie demnächst zur nahezu permanent betriebsratslosen Kosmetik-Kette Douglas wechseln.
Absprache zum Rahmen der Freistellung
In der Verhandlung am 29.11.2018 musste der Vorsitzende Richter Dr. Klaus Brondics (Direktor Arbeitsgericht Aachen) ergründen, welche Rahmenbedingungen bezüglich des zeitlichen Umfangs für die Betriebsratsarbeit zwischen Marktleiter Norbert S. und Mona E. in einer Besprechung am 06.02.2017 mündlich festgelegt worden waren.
Das Gespräch war auf Initiative von Marktleiter Norbert S. zustande gekommen, der sich Planungssicherheit für die Personaleinsatzplanung verschaffen wollte. Mona hatte vorausschauend den für sie zuständigen Gewerkschaftssekretär Kay Mühle (Gewerkschaft Vereinigte Dienstleistungen) zum Gespräch dazu gebeten.
Als geladener Zeuge konnte Kay Mühle dem Vorsitzenden Richter nunmehr darlegen, dass am 06.02.17 vereinbart wurde, was §37 Abs. 2 Betriebsverfassungsgesetz ohnehin regelt: Betriebsratsratsmitglieder sind in erforderlichen Ausmaß von ihrer beruflichen Tätigkeit freizustellen.
Da die erforderliche Betriebsratsarbeit oftmals sogar die Arbeitszeit von Mona E. überstieg, wurde vereinbart, dass Mona E. zukünftig in der Personaleinsatzplanung nicht mehr berücksichtigt wird, sondern regelmäßig von 10.00 – 17.00 Uhr Betriebsratsarbeit macht. Sollte keine Betriebsratsarbeit anliegen, würde sie sich beim Marktleiter melden und ihre Arbeitskraft zur Verfügung stellen. Es wurden weder eine zeitliche Befristung noch eine Widerrufsregelung vereinbart. Die Absprache wurde nie schriftlich fixiert.
Ex-Marktleiter verweigert sich den Union Bustern
Ebenfalls als Zeuge sagte der ehemalige Marktleiter Norbert S. aus. Mit seiner Aussage nahm die Verhandlung eine unerwartet unschöne Wendung für das Trio-Infernale auf Unternehmensseite. Denn Norbert S. bestätigte nicht nur die Aussagen des Gewerkschaftssekretärs, sondern bezeugte zudem ausdrücklich
- dass Mona auch nach der Besprechung am 06.02.17 täglich ein- und ausstempelte,
- dass Mona allmorgendlich eine Liste vorgelegte, die darlegte, welche Arbeiten sie im Rahmen der Betriebsratsarbeit für welche Zeiten geplant hatte,
- dass er schon aus Sicherheitsgründen (für den Fall eine Räumung) stets wusste, wann Mona in welchem Raum arbeitete,
- dass er im Gespräch mit Mona und dem Gewerkschaftssekretär keine Widerrufsregelung vereinbart hatte.
Für das konfliktorientiert Management war das offensichtlich zu friedlich. Ab Sommer 2017 setzte es einen von den Kolleg*innen gefürchteten Mobber als stellvertretenden Martkleiter ein und zog Norbert S. kurze Zeit später aus Würselen ab. (Interview mit Mona dazu hier). Aktuell schikaniert das Management Mona mit willkürlichen Lohnkürzungen, die bei dem ohnehin geringen Gehalt eine existentielle Bedrohung für sie darstellen.
Melkkuh Smyth
Das Angebot des Vorsitzenden Richters, das Gehörte noch einmal in Schriftsätzen zu verarbeiten, nahm der zunehmend missgelaunte Anwalt auf Unternehmensseite, Nicolai Besgen, selbstredend gerne an. Jeder Schriftsatz spült schließlich Geld in die Kassen der hoch bezahlten Union Busting-Dienstleister – eine Erkenntnis, die den Gebrüdern Smyth möglicherweise noch nicht gekommen ist.
Union Busting-Anwälte handeln vor allem im eigenen Interesse, wenn sie Konflikte eskalieren. Darin liegt ein Grund für meterdicke Schriftsätze und unzählige Verfahren, welche Richter und Gewerkschafter an die Belastungsgrenze bringen.
Der nächste Termin vor dem Arbeitsgericht Aachen ist für 21.03.2019 um 10.00 Uhr festgesetzt.