ADAC Geschäftsführer Wieczorek und seine Amtsführung

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Eine Richtigstellung

Schriftzug_ADAC_HeidelbergDer Geschäftsführer des ADAC Niedersachsen/Sachsen-Anhalt, Hans-Henry Wieczorek nahm Anstoß an unserer Darstellung seiner Konflikte mit Betriebsräten und Beschäftigten sowie seiner eventuellen Verwicklung in einen Skandal um die illegale Überwachung von Betriebsrats-Emails. In den Frontberichten der 13. Kalenderwoche 2013 – dem strittigen Beitrag – haben wir entsprechende Presseberichte verlinkt und kurz kommentiert. Möglicherweise haben wir dabei irreführend oder missverständlich formuliert. Wieczorek beauftragte die Anwälte Michael Winter und Ernst Fricke (Kanzlei Fricke & Coll., Landshut) gegen uns vorzugehen.

Geschäftsführer nicht demokratisch gewählt

Hans-Henry Wieczorek legt Wert auf die Feststellung, dass er als Geschäftsführer eines Vereins NICHT satzungsgemäß demokratisch gewählt werden muss. Das trifft zu. In unserer Berichterstattung wurde in der Tat die Rolle des Geschäftsführers mit der des Vorstandes verwechselt, was wohl daran lag, dass wir der irrtümlichen Meinung waren, der mächtigste Mann eines Vereines müsste auch gewählt werden. Dementsprechend bezog sich unserer Bericht auf die Wiederwahl der bisherigen Vorstandsmitglieder, an der Wieczorek laut NDR ein vitales Interesse hatte.

Laut Medienberichten soll der umstrittene ADAC-Geschäftsführer Wieczorek sich auch deshalb im Amt gehalten haben, weil angeblich zwei Oppostionskandidaten bei der Vorstandswahl aufgrund von Formfehlern ausgeschlossen wurden und zwei weitere sich zurück zogen. (http://www.ndr.de/regional/niedersachsen/hannover/adac289.html). Somit wurde der Vorstand ohne Gegenkandidaten im Amt bestätigt. Bei diesen Gegenkandidaten handelte es sich deshalb auch nicht – wie von uns berichtet – um Kandidaten gegen W. sondern um solche gegen den Vorstand. (http://www.haz.de/Nachrichten/Der-Norden/Uebersicht/Palastrevolution-beim-ADAC-an-Formfehler-gescheitert)

Wieczorek, der ADAC und der Betriebrat

Herr Wieczorek hat nach unserem heutigen Kenntnisstand nicht – wie wir damals geschrieben haben – bei einer Betriebsratswahl interveniert. Ein solches Verhalten wäre nach dem Betriebsverfassungsgesetz strafbar. In seine Amtszeit fallen allerdings zahlreiche aggressiv geführte Konflikte (http://www.ndr.de/regional/niedersachsen/hannover/adac285.html) mit Betriebsräten und kritischen Mitarbeitern, darunter auch die Anwendung von Union Busting Methoden.


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In einem Beitrag des NDR wurde eine wörtliche Aussage des ADAC-Geschäftsführer Wieczorek von einem Zeugen folgt wieder gegeben:

Wenn einer gegen mich ist, z.B. als Betriebsrat, dann bin ich Tag und Nacht damit beschäftigt, diesen Menschen fertig zu machen. Und das schaffe ich auch. (http://www.ndr.de/regional/niedersachsen/hannover/adac285.html, Min. 5:50)

Der Rechtsanwalt Stephan Korb, der bereits über zwei Dutzend ADAC-Mitarbeiter gegen ihren Arbeitgeber vertreten hat, wurde in der Süddeutschen Zeitung vom 26./27. März 2011 folgendermaßen zitiert:

Was beim ADAC Niedersachen/Sachsen-Anhalt passiert ist menschenverachtend. Mitarbeiter werden drangsaliert und unter Druck gesetzt, um sie gefügig zu machen. Es wird ein Angstmanagement betrieben, das totalitäre Züge hat.

Gerichtsverfahren wegen Presseberichten

Der ADAC wollte Korb per „Aufforderung zur Unterlassung“ verbieten, sich dergestalt zu äußern und zog mit diesem Anliegen zunächst das Landgericht Hannover, dann das Oberlandesgericht Celle und legte, als er auch dort nicht Recht bekam, zuletzt sogar eine kleine Verfassungsbeschwerde ein. Rechtsanwalt Stephan Korb konnte sich auch in diesem Verfahren durchsetzen. http://www.ndr.de/regional/niedersachsen/hannover/adac287.html

Die Himmelfahrtsnacht von 20 Jahren

Bei intensiverer Beschäftigung mit der Person Hans-Henry Wieczork, die durch das Vorgehen von Fricke & Collegen erforderlich wurde, sind wir auf einen traurigen Jahrestag gestoßen, der uns den Atem raubte:

Dies aber ist ein anderes Thema, das man auf wikipedia oder in der Super-Illu nachlesen kann.

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Quellen:


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