Corona-Virus: Medizinisches Personal allein gelassen?

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Keine Schutzkleidung für Krankenhaus-Beschäftigte, viel zu wenige Tests.

Wer darf zu Hause bleiben? Was ist mit Lohnfortzahlung?

Deutschlands Verantwortliche bereits zu Beginn der Epidemie überfordert.

Der kommende Mann der CDU? Ärzte in Bayern, Hessen und Niedersachsen beklagen fehlende Schutzausrüstung. Krankenhausbeschäftigte fühlen sich im Stich gelassen. Offenbar taumelt Deutschland unter Gesundheitsminister Jens Spahn (CDU) unvorbereitet in die Pandemie.

Das Corona-Virus, von der Weltgesundheitsorganisation WHO Covid-19 benannt, ist im Dezember 2019 in China ausgebrochen. Während der Vorlaufzeit bis Covid-19 Deutschland erreichte, hat das zuständige Bundesgesundheitsministerium unter Jens Spahn (CDU) offensichtlich nichts unternommen, um Krankenhäuser entsprechend vorzubereiten. Es ist unklar, wie das Personal des Gesundheitswesens im Fall einer Pandemie in Deutschland entlastet werden könnte – und schon gar nicht ist das Ministerium auf die simple Idee gekommen, vorsorglich Schutzmaterialien anzuschaffen.

Ein von der Bundesregierung eingesetzter Krisenstab beschloss erst in der letzten Februar-Woche Schutzausrüstung wie Atemschutz, Handschuhe für medizinisches Personal beschaffen zu wollen. (Screenshot Bundesgesundheitsministerium 01.03.2020). Das Ärtzeblatt berichtete bereits am 07.02.2020 über den Mangel an Schutzausrüstung. (aerzteblatt 07.02.2020, abgerufen 02.03.2020).

Wie verpeilt muss ein System sein, wenn es für den Beschluss dieser naheliegendsten und einfachsten Maßnahme erst einen Krisenstab einrichten muss?

Warnschuss nicht gehört

Dass in den ersten drei Monaten offenbar nichts in dieser Richtung passiert ist, wirkt umso frappierender, als es bereits im Januar 2020 in Bayern bei der Firma Webasto in Stockdorf zu einer Ansteckung unter Webasto-Beschäftigten und ihren Angehörigen gekommen war. Der frühe Warnschuss verhallte ungehört. (Merkur 01.03.2020, abgerufen 01.03.2020).


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Robert Koch-Institut: Rationierung von Schutzausrüstung

Die offensichtliche Verantwortungslosigkeit trifft die Beschäftigten im Gesundheitswesen jetzt mit voller Wucht. Eine Krankenhausmitarbeiterin berichtet auf twitter:

Ein Bonner Krankenhaus rationiert die Schutzausrüstung für Isopatienten auf 1 pro Tag pro Patient. Im Klartext: alles wird mehrfach verwendet. Die ersten Pflegekräfte wollen sich weigern.“

Der Schreiber verweist auf eine entsprechende Anweisung des Robert-Koch-Instituts (RKI) (PDF der Anweisung), deren Titel schon schaudern lässt (zum PDF): Mögliche Maßnahmen zum Ressourcen-schonenden Einsatz von Mund-Nasen-Schutz (MNS) und FFP-Masken in Einrichtungen des Gesundheitswesens bei Lieferengpässen im Zusammenhangmit der neuartigen Coronavirus-Erkrankung COVID-19 (Stand 21.02.2020, gültig solange eine Notfallsituation für diesen Bereich beschrieben wird, vorläufig bis zum 31. August 2020). Darin heißt es unter anderem: 

„… beachten Sie, dass die folgend beschriebenen Maßnahmen eine erhöhte Kontaminationsgefahr und ein höheres Infektionsrisiko aufweisen.“

Bloß: diese sogenannte Notfallsituation ist keineswegs plötzlich, sondern mit Ansage eingetreten. Medizinisches Personal wird sehendes Auges einer großen Gefahr ausgesetzt: im chinesischen Gesundheitswesen infizierten sich 1.716 Mitarbeiter! Sechs davon starben. (Stand 14.02.2020) Grund: Mangel an Schutzausrüstung. (Spiegel 14.02.2020, abgerufen 01.03.2020).

Das Ärtzeparlament Niedersachsen, sowie Ärzte in Bayern und Hessen sind aufgebracht und ratlos. (HAZ 01.03.2020, abgerufen 01.03.2020, Frankfurter Rundschau 01.03.2020, abgerufen 01.03.2020, SZ 28.02.2020, abgerufen 01.03.2020)

Personalmangel im Krankenhaus: Keine Quarantäne für medizinisches Personal in Heinsberg?

Auch Stephan Pusch, Landrat im Kreis Heinsberg, in dessen Zuständigkeitsbereich das aktuell größte Aufkommen von Infektionen in NRW fällt und rund 1.000 Personen unter Quarantäne stehen, offenbart am 28.02.2020 im Interview mit dem WDR ein bemerkenswertes Ausmaß an Arglosigkeit. Die Kapazitäten der Krankenhäuser wolle man stärken, in denen man ihnen Material zur Verfügung stellen würde (sic!) aber auch sehr genau prüfen wolle, ob eine Quarantäne für medizinisches Personal wirklich nötig sei. Wörtlich: „Jeder, der in Quarantäne ist, steht dem Krankenhaus nicht zur Verfügung.“ (Video hier ab min 5.50) Selbiger Landrat überlegt übrigens auch, ob er beispielsweise Schulen nicht wieder öffnen sollte, wenn zu viele Eltern wegen der Kinderbetreuung für die Aufrechterhaltung der Infrastruktur fehlen.  

Schildbürger-Logik: Keine Tests – weniger Corona-Fälle

Das RKI freilich emfpiehlt für Personen, die in direkten Kontakt mit Corona-Infizierten gekommen sind, eine 14-tägige-Quarantäne. Dem besagten Interview-Schnipsel mit dem Heinsberger Landrat ist ganz nebenbei aber auch noch die Info zu entnehmen, dass nicht einmal die 1.000 Menschen in Quarantäne standardmäßig auf Corona getestet werden.

Ähnliches frappierend die Info, dass ein Infizierter aus Erkelenz wegen einer anderen Erkrankung am 13. und 19.02.20 Patient der Kölner Uni-Klinik gewesen war – freilich ohne prophylaktisch getestet zu werden. Denn selbst in Viren-Drehscheiben wie Kliniken werden Patienten und Personal immer noch nicht standardmäßig überprüft. Ein Grund: Das Bundesministerium für Gesundheit hat nicht einmal die Kostenfrage für Corona-Tests geklärt. Nur wer weiß, dass er mit einem Infizierten Kontakt hatte oder sich in einem Risikogebiet aufgehalten hat, bekommt den Test bezahlt. (RND 27.02.2020, abgerufen 01.03.2020)

So ist es offenbar reiner Dusel, dass der Erkelenzer kein Personal infizierte, das dann über eine Inkubationszeit von 14 Tagen Zeit gehabt hätte, Patient*innen und Kolleg*innen anzustecken. (KStA 27.02.22020, abgerufen 01.03.2020)

Anspruch auf Lohnfortzahlung bei Betriebsschließung

In dem Bonner Krankenhaus, das die Mehrfachverwendung von Schutzausrüstung angeordnet hat, sollen sich derweil die Krankmeldungen von Beschäftigten häufen.

Ein Beschäftigter einer nicht benannten Uni-Klinik postete:Unser Plan zu #COVID19 ist übrigens, kurz gefasst: wir planen, nicht betroffen zu sein. Weil alles andere würde ja Einschränkungen beim Geldverdienen bedeuten.“

Prof. Dr. Anja Steinbeck, Direktorin der Uni-Klinik Düsseldorf gibt sich dagegen verantwortungsbewusst und soll ihre Beschäftigte der Uni-Klinik wie auch Studierende der Heinrich-Heine-Universität ausdrücklich dazu aufgefordert haben, zu Hause zu bleiben, wenn sie unsicher sind, ob sie Kontakt zu Infizierten hatten. (Der Westen 01.03.2020, abgerufen 01.03.2020)

Dabei müssen Beschäftigte die Schließung des Betriebs im Rahmen einer Präventionsmaßnahme keineswegs fürchten:

Sie haben, so ließ das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) auf Anfrage des Redaktionsnetzwerks Deutschland (RND) Anspruch auf Lohnfortzahlung:

„Kann der Arbeitgeber bei Auftreten des Corona-virus aufgrund einer behördlichen Anordnung des Infektionsschutzes Arbeitnehmer nicht beschäftigen, werden diese von der Verpflichtung zur Arbeitsleistung frei (…)

Die ausgefallenen Arbeitszeiten müssen grundsätzlich nicht nachgearbeitet werden. Im Hinblick auf die Entgeltfortzahlung gilt, dass der Arbeitgeber grundsätzlich weiter zur Entgeltzahlung verpflichtet bleibt …“

Das Ministerium begründet das mit dem Betriebsrisiko, welches beim Unternehmen liegt (§615 Satz 3 BGB). (Berliner Sonntagsblatt 26.02.2020, abgerufen 01.03.2020) Zwangsurlaub dürfen Unternehmen im Zusammenhang mit dem Coronavirus nicht verhängen.

Selbständige: Ausgleich über Landesverbände

Selbstständige können sich im Fall einer Quarantäne direkt an die Landschaftsverbände wenden, um einen Ausgleich ihres Verdienstausfalls zu beantragen. (VDGS 28.02.2020, abgerufen 02.03.2020)

Betreuung von Kindern

Eltern, die wegen der Betreuung von Kindern nicht zur Arbeit erscheinen können, dürfen in der Regel bis zu 5 Tage unbezahlten Urlaub nehmen. Das Bürgerliche Gesetzbuch sieht für Kinderbetreuung, die nicht anders organisiert werden kann, grundsätzlich auch eine Lohnfortzahlung vor (§ 616 BGB), das kann durch Tarif- oder Arbeitsverträge jedoch auch ausgeschlossen sein.

Verweigerung von Dienstreisen

Beschäftigte dürfen Dienstreisen in Gebiete, für die eine Reisewarnung des Auswärtigen Amts vorliegt, verweigern. Angst vor Ansteckung allein reicht jedoch nicht.

Ausführlichere Infos zum Arbeitsrecht im Zusammenhang mit dem Corona-Virus hat der DGB zusammengestellt: https://www.dgb.de/themen/++co++fdb5ec24-5946-11ea-8e68-52540088cada

Auszeit von zwei Wochen: Die Knochenmühle stoppen?

Derweil mehren sich Wortmeldungen, ob es nicht die beste aller präventiven Maßnahmen sei, einfach allen Lohnabhängigen, die irgendwie verzichtbar sind, eine Auszeit von zwei Wochen zu verordnen und nur noch den absolut notwendigen Minimalbetrieb aufrecht zu erhalten. Nicht nur, dass Ansteckungen in öffentlichen Gebäuden, Schulen, Kindergärten, in öffentlichen Verkehrsmitteln etc. vermieden werden könnten. Die geschundenen Nerven und Knochen könnten sich erholen. 

Ein makaberer Nebenaspekt: Nichts wirkte bisher so effektiv für den Klimaschutz wie das Corona-Virus. Die Feinstaubbelastung in China ist ernorm zurückgegangen. (SZ 01.03.2020, abgerufen 01.03.2020) Hunderte von Containern haben chinesische Häfen gar nicht erst verlassen, der inner-chinesische Flugverkehr ging um 80% zurück (fligthradar 27.02.2020, abgerufen 02.03.2020).

Wirtschaft muss brummen!

Doch solche Überlegungen sind hierzulande undenkbar. Die deutsche Wirtschaft muss brummen bis zum Untergang. Wirtschaftsminister Peter Altmaier und Finanzminister Olaf Scholz wollen die Gelegenheit des Corona-Ausbruchs derweil nutzen, um notleidenden Unternehmer*innen unter die Arme zu greifen (welt 28.02.2020, abgerufen 01.03.2020). Geld für Konjunkturprogramme sei da…


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2 Kommentare

  1. Hallo,
    Ich hab da leider auch einen, so von euch genannten, Frontbericht!!!
    Schlagzeile wäre :
    BRK Mitarbeiter wird gekündigt, weil er sich für Schutzmaßnahmen eingesetzt hat…

    • Schickst Du uns bitte mehr Infos? Das geht auch an buero(at)arbeitsunrecht.de (pgp-Verschlüsselung möglich). Das Bayerische Rote Kreuz ist ja Dauerkunde bei uns, wie auch das Deutsche Rote Kreuz

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