Frontberichte 03/2020: Startups, Farbtex, SAP, Uniklinikum Gießen-Marburg

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Presseschau: Betriebsratsbehinderung und Union Busting in Deutschland

Arbeitsrechte und Mitbestimmung muss auch für fesche Startups gelten! Creative Commons Zero -CC0 – Pixabay.de
  • Startups / Berlin: Staatliche Förderung nur mit Tarifvertrag und Mindestlohn?!
  • Farbtex / Gültstein: Weg frei für Betriebsratswahl
  • SAP / Walldorf: Geheime Einigung zwischen SAP und Betriebsrat
  • Uniklinikum / Gießen-Marburg: Union Busting und Pflegenotstand

Berlin als mutiger Vorreiter für Arbeitsrechte & Mindestlohn oder alles nur heiße Luft?

Startup Förderung nur noch mit Betriebsrat und Tarifvertrag?!

Anfang Januar 2020 ging die Berliner SPD mit der Forderung die finanzielle Förderung durch öffentliche Gelder bei Firmengründungen und Start-Ups an bestimmte Regeln zu binden an die Öffentlichkeit. „Künftig sollte es weder direkte noch indirekte Förderung für Unternehmen ohne Tarifbindung und betriebliche Mitbestimmung geben“, erklärte die stellvertretende Landesvorsitzende, Ina Czyborra, in einer Pressemitteilung

Mit ihrer Forderung löste die SPD-Politikerin einen gigantischen Aufschrei in der Berliner Gründerszene hervor. Hier will man von gesetzlich geregelter Mitbestimmung und Tarifverträgen nichts wissen. 

Lisa Gradow, selbst Unternehmerin und geschäftsführendes Vorstandsmitglied beim Bundesverband Deutsche Startups sieht die betriebliche Mitbestimmung gar als Relikt der Vergangenheit an: „Ich würde die Institution Betriebsrat gefühlt in die selbe Ecke einordnen wie das Faxgerät.“ (Deutschlandfunk 04.02.2020). Mitbestimmung würde in Startups heute „intuitiv“ passieren und brauche daher keinen gesetzlichen Rahmen, so Gradow.

Das diese Träumerei nichts mit der Realität zu tun hat und vermeintlich flache Hierarchien in Unternehmen eben nicht zu mehr Mitbestimmung und besseren Arbeitsbedingungen führen zeigt gerade die Situation in vielen Startups. Hier wird deutlich länger und unregelmäßiger gearbeitet und MitarbeiterInnen verdienen oftmals auch deutlich weniger als in anderen Unternehmen.


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Über Parteigrenzen hinaus Betriebsratsfeindlichkeit

„Diese Einschränkung der wirtschaftlichen Freiheit wäre das Ende Berlins als Start-up-Hauptstadt“, so die Reaktion des Vorsitzenden der Berliner FDP, Sebastian Czaja, auf den Vorschlag der SPD. Auch CDU und Grüne können der Idee nichts abgewinnen. Für die CDU sei die Forderung „fernab von der Lenebsrealität junger Gründer“ (Tagesspiegel, 17.01.2020).

Lediglich die Linkspartei unterstützt den Vorstoß der SPD. Sie fordert in Berlin bereits seit mehreren Jahren Wirtschaftsförderung an gute Arbeitsbedingungen zu binden. Doch schon wenige Tage nach dem Vorstoß rudert SPD Politikerin Czyborra wieder zurück. Sie wolle kleine Unternehmen von der Regelung ausnehmen, erwarte aber weiter von Unternehmen ab etwa 100 MitarbeiterInnen eine faire Bezahlung (Businessinsider, 16.01.2020). 

Öffentliche Ausschreibung missachtet eigene Mindestlohn-Vorgaben

Parallel zu dem obigen Vorstoß gibt es einen Skandal bei der Ausschreibung für das Schulessen in Berlin. Die rot-rot-grüne Regierung in Berlin hat eigentlich für alle zukünftigen Aufträge des Landes Berlins und seiner Bezirke einen Mindestlohn von 12,50 Euro pro Stunde beschlossen, in der aktuellen Ausschreibung für das Schulessen der Berliner Schulen haben sie diesen Beschluss jedoch ignoriert.

In der Ausschreibung verlangt die Verwaltung statt der Eigenverpflichtung zu einem Mindestlohn von 12,50 Euro nur einen Lohn von 9 Euro und damit selbst deutlich weniger als den gesetzlich festgelegten Mindestlohn.

In der Berliner Verwaltung schiebt man sich jetzt nun gegenseitig die Schuld für diesen „Fehler“ zu. Schuld sei ein nicht geändertes Formblatt. Rückgängig machen will man die Ausschreibung jedoch nicht. Dies würde den nahtlosen Übergang zu einem neuen Caterer nach den Sommerferien gefährden, so die Bildungsstaatssekretärin Beate Stoffers. Sie geht zudem davon aus, dass dieser Fehler auch in anderen Abteilungen passieren würde (Tagesspiegel, 03.02.2020).

Quellen:

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Der Weg für einen Betriebsrat bei Farbtex ist nun frei

Lange mussten die Beschäftigten des Zentrallagers des Farben, Tapeten und Bodenbelagherstellers farbtex GmbH & Co KG im baden-württembergischen Gültstein für ihr Recht einen eigenen Betriebsrat gründen zu dürfen kämpfen. Nun hat das Landesarbeitsgericht Stuttgart ihnen recht gegeben.

Bereits am 23.09.2019 teilten die Initiatoren der Betriebsratswahl den Geschäftsführern Robin Randecker, Ulrich Schabel und Bernd Haas mit, dass sie in der darauffolgenden Woche einen Wahlvorstand für eine Betriebsratswahl im Zentrallager durchführen würden. Darauf nahm der Versuch der Geschäftsführung die Wahl mit Hilfe der Union Busting-Kanzlei Buse Heberer Fromm und ihrem Rechtsanwalt Tobias Grambow zu verhindern ihren Lauf.

Zahlreiche Versuche zur Verhinderung der Betriebsratswahl

Zunächst bat die Geschäftsführung darum, die Wahl um wenige Tage zu verschieben. Darauf ließen die Initiatoren sich ein. In diesem Zeitraum trat dann der bestehende Unternehmens nahe Betriebsrat am Farbtex Standort in Singen zurück und setzte selber einen Wahlvorstand ein. Farbtex argumentierte nun damit, dass die Wahl in Gültstein nicht stattfinden dürfe, da es ja bereits einen Wahlvorstand im 120 km entfernten Singen gäbe. 

Der Betriebsrat in Singen hatte sich in den vergangenen Jahren so sehr für die Belange der Belegschaft eingesetzt, dass die Mitarbeiter in Gültstein nicht einmal von dessen Existenz wussten, berichtet die Anwältin der Betriebsratsinitiatoren Alexandra Horschitz. „Die Mitarbeiter in Gültstein wussten nicht einmal, dass es diesen Betriebsrat gibt. Sie haben ihn auch nicht gewählt und er hat sich auch 20 Jahre lang nicht um den Standort bei Herrenberg gekümmert“.

Da die Arbeiter im Zentrallager sich von diesem Manöver der Geschäftsführung nicht abbringen ließen, zog sie mit der Union Busting-Kanzlei Buse Heberer Fromm vor das Arbeitsgericht Stuttgart. Bereits hier musste die Geschäftsführung eine Schlappe einstecken. Die wollte sie jedoch nicht hinnehmen und legte Einspruch gegen das Urteil, welches eine Betriebsratswahl ermöglicht hätte, ein. Am 9. Januar kam es dann zur Verhandlung vor dem Landesarbeitsgericht Stuttgart.
 
Die Vorsitzende Richterin Wiebke Robrecht machte nach anderthalb stündiger Verhandlung in ihrer Entscheidung klar, dass die Mitarbeiter des Zentrallagers selbstverständlich das Recht haben einen eigenen Betriebsrat zu wählen. Der Betriebsrat am Standort Singen sei nur für fünf der Standorte der Firma am Bodensee räumlich zuständig. Alle anderen Standorte, so auch das Zentrallager liegen räumlich zu weit weg. 

Weitere Schikanen gegen den Wahlvorstand

Doch nicht nur vor Gericht gingen Geschäftsführung und Buse Heberer Fromm gegen die Betriebsratsinitiatoren und den Wahlvorstand vor. 
 
Sie versetzten Mitglieder des Wahlvorstandes von ihren bisherigen Arbeitsstellen in andere Abteilungen. So versucht die Geschäftsführung die Moral des Wahlvorstandes zu brechen und von ihrem Anliegen abzubringen. Gleichzeitig sollen sie nicht mehr mit den anderen Mitarbeitern im Lager in Kontakt kommen. 
 
„Uns wurden wissentlich Arbeiten gegeben, die unsere Gesundheit schädigen. Auf unsere Gesundheit wird einfach geschissen! Wir werden von den anderen Kollegen getrennt. Selo ist eigentlich Lagermeister. Er muss seit einiger Zeit Touren fahren. D.h. er wurde als Fahrer eingestellt, damit er keinen Kontakt zu den anderen hat.“ so berichtet Ercan D. Mitglied des Wahlvorstandes. Die Geschäftsführung hat zudem den Bruder von Ercan D. noch vor der Wahl des Wahlvorstandes gekündigt.
 
Es wird sich zeigen, welche Methoden zur Verhinderung der Betriebsratswahl sich die Geschäftsführung noch einfallen oder von Buse Heberer Fromm vorschlagen lassen wird. Die Betriebsratswahl ist nun für den 30. März 2020 geplant.
 
Im Zentrallager der Firma farbtex GmbH & Co KG arbeiten rund 80 Lageristen, Stapler- und Tourenfahrer. Hinzu kommen rund 220 Mitarbeiter in 33 Verkaufscentern und dem Firmensitz in Dornstetten. Insgesamt arbeiten bei der Firma rund 300 Beschäftigte. Robin Randecker leitet das seit 110 Jahren existierende Familienunternehmen in vierter Generation.
 
Quellen:

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SAP und Betriebsratsmitglied einigen sich auf geheime Vereinbarung 

Im Oktober 2019 (Frontberichte 10/2019) berichteten wir ausgiebig über den durch Union Busting motivierten Kündigungsversuch eines Betriebsratsmitgliedes beim Softwarehersteller SAP in Walldorf. Wie das Arbeitsgericht Mannheim in einer Pressemitteilung vom 17.01.2020 mitteilt, haben sich SAP und das betroffene Betriebsratsmitglied im Rahmen einer Güterichterverhandlung (Az. 11 Ca 434/19) auf eine geheime Vereinbarung geeinigt. 

Die Güterichterverhandlung unter der Leitung von Kerstin Miess fand am 16.01.2020 statt, nachdem bei einem ersten Gütetermin am 16.10.2019 die Vorsitzende Richterin Claudia Fath sagte, dass sie eine 50:50 Chance für den Rechtsstreit sehe.

Weder SAP, noch die Christliche Gewerkschaft Metall (CGM) äußerten sich zum Ausgang des Kündigungsstreits in irgendeiner Weise. Beide verwiesen auf die zwei Sätze kurze Mitteilung des Arbeitsgerichts Mannheims. Mitarbeiter aus dem Umfeld des Betriebsrats berichten jedoch, dass das betroffene Betriebsratsmitglied am Tag nach der Einigung mit sofortiger Wirkung von seinem Amt zurückgetreten ist. Die Rhein-Neckar Zeitung sieht das als Hinweis darauf, dass der Betroffene nicht mehr ins Unternehmen zurückkehren werde.

Durch die Geheimhaltung der Vereinbarung ist unklar was die beiden Parteien genau vereinbart haben und wieso sich der Betriebsrat auf eine Einigung statt auf ein Urteil einlässt. Vielleicht ein Hinweis darauf, dass der Betriebsrat eine hohe Geldsumme angenommen hat und dafür auf seine Rechte verzichtet?

Die CGM Anwälte Martin Gerhardt und Joachim Müller vertraten das Betriebsratsmitglied. SAP hat die bereits durch Union Busting Fälle bekannt gewordene Kanzlei Kliemt bzw. ihren Anwalt Frederik Möller beauftragt die Kündigung des Betriebsratsmitglieds durchzufechten. 

SAP Deutschland SE  & Co. KG mit Sitz in Walldorf ist Europas größter Softwarekonzern. Insgesamt beschäftigt SAP rund 98.700 Mitarbeiter, 23.000 davon in Deutschland und 15.000 davon in der Region Rhein-Neckar. Im laufenden Jahr streicht SAP 4.400 Stellen, davon rund 1.000 in Deutschland.

Quellen:

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Rhön-Kliniken gehen gegen Betriebsrat vor anstatt Pflegenotstand zu lösen

Das Universitätsklinikum Gießen-Marburg (UKGM) ist die einzige  in Deutschland privatisierte Uniklinik. Die Folgen dieser Privatisierung müssen die MitarbeiterInnen und PatientInnen seit dem Jahr 2006 ausbaden. Die Rhön-Klinikum AG übernahm das im Jahr zuvor fusionierte Uniklinikum und brachte spätestens 2012 auch die Unternehmensberatung McKinsey mit an Bord. Spätestens seit da heißt das Motto: Privatisieren, Stellen streichen, Profit maximieren (arbeitsunrecht.de 1, 2).

Mitarbeiter berichten von katastrophalen Zuständen

In den vergangenen Monaten gerieten die Standorte des Uniklinikums immer wieder in die Schlagzeilen. So mussten im November 2019 gleich drei Stationen in Gießen wegen Personalmangels schließen. Auch auf anderen Stationen gibt es starken Personalmangel (Frankfurter Rundschau, 10.11.2019).

Am Standort Marburg sieht es kaum besser aus. Die Beschäftigten hier haben im vergangenen Jahr allein bis September 145.000 Überstunden angesammelt. Die Überlastungsanzeigen nehmen von Jahr zu Jahr zu. 125 waren es im Jahr 2016, 312 im Jahr 2018 und im vergangenen Jahr sollen diese nochmals angestiegen sein (mittelhessen.de, 02.12.2019). 

Der Betriebsratsvorsitzende des Standorts Marburg Wolfgang D. berichtet von vor Überlastung weinenden Mitarbeitern und Patienten die in ihrem eigenen Urin und Kot liegen müssen, die man nicht schaffe zu waschen oder umzubetten. Gleichzeitig verlangt die Geschäftsführung unter der Leitung von Gunther Weiß vom Betriebsrat die Aufstockung der Pflegekräfte um 60 Stellen zu bestätigen, obwohl dies laut Betriebsrat nicht der Fall sei. 

In den vergangenen Monaten ist die Geschäftsführung vor allem damit beschäftigt mit allen Mitteln die Darstellung der Situation durch den Betriebsrat zu untergraben und die Berichte von überlasteten Mitarbeitern mit eigenen Berichten zu entkräften. Auf der Internetseite des Klinikums sind alleine sechs Pressemitteilungen veröffentlicht um die Darstellung der aktuellen Situation zu beeinflussen. 

Zuckerbrot und Peitsche

Während sich die Rhön-Kliniken einerseits im Januar 2020 mit der Gewerkschaft Verdi auf eine Lohnerhöhung der Beschäftigten von vier Prozent geeinigt haben (damit verdienen sie immer noch deutlich weniger als an öffentlichen Krankenhäusern), geht die Geschäftsführung mit voller Härte gegen den Betriebsratsvorsitzenden Wolfgang D. vor.

Der Betriebsrat wirft der kaufmännischen Geschäftsführerin Sylvia Heinis vor, dass sie wiederholt gegen die Betriebsverfassung und verschiedene Gesetze verstoßen habe. Dies geht aus einem Info-Schreiben an die Belegschaft hervor. Der Betriebsrat mahnte sie daraufhin ab und leitete ein Compliance-Verfahren gegen sie und den leitenden Geschäftsführer Gunther Weiß ein (Frankfurter Rundschau, 08.01.2020). Dieses lehnte Gabriele Schwarz (ehemalige Leiterin der Rechtsabteilung des Klinikums Marburg) die Compliance-Beauftragte des Konzerns ab, obwohl der Betriebsrat nachweisen konnte, dass die Geschäftsführung einem Teil der Mitarbeiter des Klinikums einen tariflich zustehenden Urlaubsanspruch trotz zweier Urteile des Bundesarbeitsgerichts weiterhin verweigert.

Stattdessen läuft nun ein durch Sylvia Heinis eingeleitetes Compliance-Verfahren gegen den Betriebsratsvorsitzenden Wolfgang D. Heinis wirft ihm vor, durch ein Gespräch über öffentliche Informationen mit der Frankfurter Rundschau dem Konzern geschadet zu haben. Die Compliance-Beauftragte hat im Rahmen des Verfahrens zudem den Betriebsrat der Uniklinik Marburg aufgefordert, seinen Anwalt von der Schweigepflicht zu entbinden und das Gremium aufgefordert, ihm seine Beschlüsse und Unterlagen zur Einsicht zur Verfügung zu stellen. Beides lehnte der Betriebsrat Anfang Februar 2020 ab (Frankfurter Rundschau, 03.02.20). 

Hier misst die Compliance-Beauftragte nicht nur offensichtlich mit zweierlei Maß, sondern das interne Compliance-Verfahren wird als Union Busting-Methode missbraucht. Der Betriebsratsvorsitzende musste sich schon 2018 eines Amtsenthebungsverfahrens erwehren. Dieses ging mit einem Vergleich aus. Wolfang D. machte auch jetzt nochmal klar, dass er sich von der Geschäftsführung nicht einschüchtern lasse und seine Arbeit als Betriebsratsvorsitzender weiter mache: „Ich werde weiterhin darauf achten, dass Recht, Ordnung und Gesetz von der Geschäftsführung eingehalten und beachtet werden – hierfür sind wir von den Beschäftigten gewählt worden.“

Bei seinem Vorgehen gegen Mitarbeiter und Betriebsrat bekommt Rhön regelmäßig rechtliche Unterstützung durch die Kanzlei Seufert und ihren Anwalt Bernhard Lambrecht. Der Betriebsrat wird von Rechtsanwalt Jürgen Schreiber vertreten.

Die Rhön-Klinikum AG beschäftigt rund 17.000 Mitarbeiter, 9.700 davon an dem Universitätsklinikum Gießen-Marburg (UKGM) und hat 2018 einen Umsatz von 1,23 Milliarden Euro gemacht. 

Quellen:


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