Corona-Krise: Tipps + Links zu Arbeitsrecht und Betriebsratsarbeit

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Manche Unternehmer*innen setzen Beschäftigte vor dem Hintergrund der Corona-Krise massiv unter Druck Zusatzvereinbarungen, Aufhebungsverträge oder gar Kündigungen zu unterschreiben. Andere fordern „ihre Beschäftigten“ auf, Überstunden abzufeiern, bezahlten oder gar unbezahlten Urlaub zu nehmen.

Lasst euch keine spontanen Unterschriften abnötigen!

Wenn Unternehmen, Träger, Auftraggeber euch bei der Arbeit keinen oder nur mangelhaften Schutz vor einer Infektion bieten, wenn ihr zur Unterzeichnung von Erklärungen (zum Beispiel zu Vorerkrankungen und Arbeiten auf eigenes Risiko) genötigt werden sollt, oder anderweitig unter Druck gesetzt werdet, solltet ihr die Aktion gegen Arbeitsurnecht, eure Gewerkschaft oder versierte Arbeitsrechtler*innen kontaktieren.

Während der Corona-Krise gibt es vorübergehende Regelungen zugunsten Beschäftigter, wie die Möglichkeit der telefonischen Krankschreibung  für zwei Wochen bei Atemwegsinfekten (siehe Pressemitteilung der Kassenärztlichen Bundesvereinigung, 23.03.2020:) Auch für Betriebsräte gelten in dieser Phase, in der ihre Arbeit besonders wichtig und unverzichtbar ist, besondere Regelungen.

Hier finden Beschäftigte eine erste Orientierung zu Ihren Rechten während der Krise:


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Bundesministerium für Arbeit und Soziales

Sammlungen Deutscher Gewerkschaftsbund DGB:

Hinweise für mobile EU-Beschäftigte

Sammlungen für Freie und Journalist*innen

Infos für Betriebsräte

bund-Verlag:


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