Frontberichte 12/2020: Gilde, Kinderzimmer, Richter Aluminium, Daimler

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Presseschau: Betriebsratsbehinderung und Union Busting in Deutschland

Foto: Sprühkreide Stencil: Gilde Radikal Asozial

  • Gilde Brauerei / Hannover: Niedergang mit Ansage
  • Kinderzimmer / Hamburg: Initiator von Betriebsratswahl gefeuert
  • Richter Aluminium / Schutterwald: Kündigung gegen Betriebsratsinitiatoren
  • Daimler / Stuttgart: Landesarbeitsgericht bestätigt Unwirksamkeit der Betriebsratswahl

Gilde Brauerei: Niedergang mit Ansage

Seit dem Verkauf der Gilde Brauerei GmbH vom Braukonzern AB InBev an die Brauereigruppe TCB Beteiligungsgesellschaft mbH zum Jahreswechsel 2015/2016 gibt es Konflikte bei der Brauerei. Wir berichteten bereits in den Frontberichten 12/2019 darüber, dass sich Belegschaft und die Gewerkschaft NGG gegen die drohende Aufspaltung des Unternehmens und für einen Tarifvertrag mit gleichem Stundenlohn einsetzten.

Mittlerweile ist die Brauerei in vier eigenständige GmbHs zerschlagen. Mindestens zwei der neuen Gesellschaften mussten zwischenzeitlich Insolvenz anmelden. Betroffen sind die Fass- und Flaschenabfüllgesellschaft Hannover GmbH sowie die Leine Logistik GmbH. Diese wurden mit der Hannoversche Abfüllgesellschaft mbH im Herbst 2019 von der eigentlichen Gilde Brauerei GmbH abgespalten, sind aber noch Teil der TCB-Gruppe. Die insolventen Gesellschaften werden nun durch die Insolvenzverwalter Rainer Eckert und Stefanie Zulauf von der Kanzlei Eckert verwaltet. 

Bereits im vergangenen Jahr machten wir darauf aufmerksam, dass so eine Aufspaltung in verschiedene Unternehmen nicht kostengünstiger sein kann. Jede Einzelunternehmung braucht eine eigene Verwaltung, bezahlt eine eigene Chefetage. Die Unternehmen schreiben sich gegenseitig Rechnungen, müssen aber den künstlichen Wasserkopf auch noch mitfinanzieren. Das kann nur funktionieren, wenn an anderer Stelle massives Lohndumping betrieben wird. – Managementfehler beheben zu wollen, indem mehr Manager beschäftigt werden, funktioniert nicht.


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Den rund 60 Mitarbeitern der beiden insolventen Gesellschaften droht nun der Arbeitsplatzverlust. Zumindest bei der Leine Logistik GmbH scheinen die Insolvenzverwalter nun zudem die Kollegen welche sich an den Streiks im vergangenen Jahr beteiligt hatten bestrafen zu wollen. Da der Betrieb seit Oktober nur in Notbesetzung im Einschichtbetrieb fortgesetzt wird, sind hier nur Kollegen eingesetzt, die nicht an den Streiks teilgenommen hatten. Alle Kollegen die gestreikt hatten sind nun freigestellt und bekommen Insolvenzgeld.

Aussperrung gegen Streikende

Nachdem die Gewerkschaft NGG die Gilde Beschäftigten im Januar zu mehreren Streiks und Demonstrationen für die Durchsetzung eines Tarifvertrags aufgerufen hatte, sperrte die Geschäftsführung der Abfüllgesellschaft 14 KollegInnen aus und verbot ihnen für mehrere Tage das Werksgelände zu betreten. 

Die NGG sieht in der Aussperrung eine unzulässige „Machtdemonstration“ der Geschäftsführung, welche die Teilnahme am Streik bestrafen soll und reichte daher Klage gegen die Maßnahme ein. Da es bei einem Gütetermin nicht zu einer Einigung kam, wird vermutlich noch im November 2020 ein Kammertermin stattfinden, bei dem der zuständige Richter am Arbeitsgericht Hannover Axel von der Straten über die Klage der Gewerkschaft entscheiden muss. 

Vier statt einem Betriebsrat

Der Betriebsrat und die NGG setzten sich auch nach dem Beschluss der Aufspaltung dafür ein, dass es weiter einen einheitlichen Betriebsrat für die verschiedenen Gesellschaften gibt und die Kollegen nicht für jede Gesellschaft einen eigenen wählen müssen. Die Belegschaft vermutete von Anfang an, dass die Aufspaltung gerade dazu dienen soll, die Schlagkraft und Durchsetzungsfähigkeit des Betriebsrats zu schwächen. 

Nun endete das Übergangsmandat des bisherigen Betriebsrates Ende Mai. Laut NGG weigern sich die vier Geschäftsführer weiter, einen Tarifvertrag und einen gemeinsamen Betriebsrat zu vereinbaren. Deshalb mussten die Beschäftigten nun in allen vier Gilde-Betrieben einzelne Gremien wählen. Dies ist auch am 20.05.2020 in allen Teilen passiert. Dadurch erhöht sich die Zahl der Betriebsratsmitglieder von sieben auf zehn. Gleichzeitig nimmt die Schlagkraft des Betriebrates deutlich ab, da ein gemeinsames Handeln für die 130 Mitarbeiter deutlich erschwert ist. 

Kündigung wegen Arbeitszeitverkürzung?

Im Juni kündigte der Geschäftsführer der Hannoverschen Abfüllgesellschaft mbH Alexander Benkert vier Kollegen aus der Dosenabfüllung fristlos. Benkert wirft ihnen vor, eigenmächtig ihre Arbeitszeit verkürzt zu haben. Die Gewerkschaftssekretärin der NGG Lena Melcher sieht in den Kündigungen einen Versuch ein Exempel an engagierten Kollegen zu statuieren. Laut ihr sind die Vorwürfen an den Haaren herbeigezogen. Unter den vier Kollegen ist auch eines der Betriebsratsmitglieder, welches nun vorerst freigestellt wurde. Die NGG kündigte an für alle Mitarbeiter Kündigungsschutzverfahren zuführen. 

Mittlerweile haben drei der kündigten Kollegen jeweils einen Vergleich mit der Geschäftsführung abgeschlossen und sind aus dem Betrieb ausgeschieden. Ein weiterer Kollege kämpft um seine Weiterbeschäftigung. 

Die Gilde Brauerei GmbH ist mit ihrer Gründung 1609 das älteste Unternehmen in der Stadt Hannover. Zurzeit arbeiten noch rund 130 Mitarbeiter bei den vier Teilen der Brauerei. Seit 2016 ist die Brauerei Teil der TCB Beteiligungsgesellschaft.

Quellen:

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Kinderzimmer: Kindertagesstätte feuert Initiator von Betriebsratswahlen

Mit seinem modernen Design und einer rasanten Expansionsstrategie hat sich der private Träger KMK kinderzimmer GmbH & Co. KG seit der Eröffnung des ersten Standorts im Jahr 2012 zu einem der größten Träger für Kindertagesstätten in Hamburg entwickelt. Für die kommenden zwei Jahre ist die Eröffnung von elf weiteren Standorten bereits angekündigt.

Was bei dieser rasanten Expansion auf der Strecke bleibt, sind nicht nur die Gehälter der Angestellten und das Wohl der betreuten Kinder, sondern auch die Mitbestimmungsrechte in dem Konzern. 

Das Unternehmen mit seinen mehreren hundert Mitarbeitern hat bisher keinen Betriebsrat. Ein Grund dafür dürfte sein, dass die Eigentümer und Gesamtgeschäftsführer Karina und Melf Kruse jeden Standort als eigenständige GmbH aufbauen. So müssten die Beschäftigten an jedem Standort einen eigenen Betriebsrat gründen. 

Kündigung wegen der Idee einen Betriebsrat zu gründen

Wie sehr sich die Geschäftsführung der Kinderzimmer Kitas gegen die Mitbestimmungsrechte der eigenen Angestellten sträubt, musste vor kurzem der Erzieher Patrick L. am eigenen Leib erfahren. Nachdem es im laufenden Jahr, insbesondere während der ersten Hochzeit der Corona-Pandemie vermehrt zu Problemen kam, überlegte sich Patrick L. einen Betriebsrat am Kinderzimmer Standort Schilfpark zu gründen. Weitere Mitarbeiter des Standorts unterstützten seine Idee.

Darüber informierte er schließlich auch die örtliche Standortleiterin Laura Stevens am 29. September 2020, welche dann ihrerseits die Regionalleitung und Geschäftsführung ins Bilde setzte. Nur einen Tag später folgte die Kündigung von Patrick L. Während die Regionalleitung die fristlose Kündigung mündlich zunächst als betriebsbedingt gerechtfertigt hatte, steht in der daraufhin erfolgten schriftlichen Kündigung etwas von „gravierenden Pflichtverletzungen“ als Kündigungsgrund. Was genau ihm vorgeworfen wird ist nach wie vor unklar. Es gibt in der Belegschaft wohl Gerüchte, dass dem verhinderten Betriebsratsgründer eine angebliche Verletzung der Maskenpflicht zum Verhängnis werden soll. 

Doch nicht nur Patrick L. muss seine Sachen packen, die Geschäftsführung hat wohl auch einen weiteren Kollege etwa zur selben Zeit wie Patrick L. fristlos gekündigt. Auch er sprach sich offen für die Gründung eines Betriebsrates aus. 

Patrick L. will nun mit Hilfe seiner Anwältin Constanze von der Meden von der Kanzlei Von der Meden & Kretzschmar gegen die Kündigung vorgehen. Kinderzimmer selber will sich zu den Vorwürfen nicht äußern und kommuniziert lediglich über ihren Anwalt Christian Kaiser von der WBP Steuerberater Rechtsanwälte PartGmbB. Während Kaiser hier mit seiner Kanzlei offensichtlich gegen die Gründung eines Betriebsrats vorgeht, berät er sonst auch selber Betriebsräte und führt Schulungen mit diesen durch.

Was strahlt heller, dass eigene Branding oder der schlechte Ruf?

Im Internet versucht sich Kinderzimmer insbesondere durch ein professionelles Design und bunte Bilder als Paradies für Kinder und Angestellte darzustellen. Das hier nicht viel dahinter steht zeigt sich auf zahlreichen Bewertungsportalen. 

Auf Kununu berichten zahlreiche Mitarbeiter von niedrigen Gehältern, fehlendem Weihnachts- und Urlaubsgeld, schlecht organisierten Standortleitungen, zu wenig Personal und zu großen Kindergruppen. 

Zur Frage ob es einen Betriebsrat gibt, schreiben ehemalige Mitarbeiter hier unter anderem: „Nein, gibt es nicht. Das ist auch ausdrücklich nicht erwünscht. Die Stimmung wird hier von Angst beherrscht und noch eher hire und fire.“ 

Die KMK kinderzimmer GmbH & Co. KG ist mit ihren 700 Mitarbeitern und 27 Standorten einer der größten Kita-Träger Hamburgs. In Hamburg gibt es zur Zeit 26 Standorte. Hinzu kommt einer in München. Nach eigenen Angaben betreut das Unternehmen mehr als 4.000 Kinder.

Quelle:

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Richter Aluminium: Kündigung gegen Betriebsratsinitiatoren

Union Busting und Betriebsratsbehinderung scheint bei der Richter Aluminium GmbH im Baden-Württembergischen Schutterwald Tradition zu haben. Nachdem die Geschäftsführung bereits vor drei Jahren einen Kollegen der hier einen Betriebsrat gründen wollte erfolgreich entlassen konnte, versucht es Richter Aluminium unter der Geschäftsführung von Friedrich Sommer nun erneut.

Dieses mal hat es drei Kollegen erwischt, die mit Unterstützung der IG Metall, einen neuen Anlauf starten wollten um endlich einen Betriebsrat bei Richter Aluminium zu gründen. Nachdem die drei versuchten einen Aufruf zur Wahlversammlung am 20.10. im Betrieb aufzuhängen, wurde dieser auf Geheiß der Geschäftsführung abgerissen. Am 08.10.2020 erhielten alle drei die fristlose Kündigungen. Laut Richter haben diese natürlich rein gar nichts mit der geplanten Betriebsratsgründung zu tun. Mittlerweile haben sich bei den dreien sieben Kündigungen angesammelt. Richter scheint es also durchaus ernst damit zu meinen die drei loszuwerden. 

Gleichzeitig mit den Kündigungen sprach die Geschäftsführung gegen die drei Initiatoren und die IG Metall ein Betretungsverbot für das Werksgelände aus. „Wir wollen hier kein Betriebsrat – wir werden das zu verhindern wissen“ so die klare Ansage vom Unternehmen, davon berichtete die IG Metall.

Mittlerweile dürfte das Unternehmen eingesehen haben, dass es um die Gründung eines Betriebsrates nicht mehr drum herum kommt, so berichtet Richter am 13.10.2020 auf der firmeneigenen Homepage: „Um die Kommunikation zwischen Belegschaft und Geschäftsleitung weiter zu verbessern, hat die Richter Aluminium GmbH Schritte eingeleitet, um eine Arbeitnehmervertretung (Betriebsrat) zu installieren.“

Das ein Betriebsrat nicht von der Firmenleitung „installiert“, sondern von der Belegschaft gewählt und gegründet wird, scheint Richter nicht sonderlich zu interessieren. Eine Wahlversammlung plante das Unternehmen jedoch frühestens im Februar 2021, angeblich auf Grund der aktuellen Corona-Situation.

So zog die IG Metall mit ihrem Gewerkschaftssekretär Jonas Peters vor das Arbeitsgericht Offenburg und erstritt sich dort ihr selbstverständliches Zugangsrecht und ebenso das der gekündigten Kollegen. Eine Verhandlung über die Kündigungen steht noch aus. Beim Gütetermin vor dem Arbeitsgericht zeigte sich die Geschäftsführung jedoch unnachgiebig sie will die drei Kollegen in jedem Falle loswerden. Juristische Unterstützung bekommt sie von Frank Hahn aus der Kanzlei Kasper Knacke. Die Kollegen werden von der Kanzlei Bantel und Kollegen vertreten.

Am 29.10.2020 konnte dann die ordnungsgemäße Wahl des Wahlvorstandes stattfinden. mit mehr als 90 Kollegen beteiligte sich ein Großteil der Belegschaft an der Versammlung. Aus neun zur Wahl stehenden Kandidaten (drei von der IG Metall vorgeschlagene und sechs weitere aus der Belegschaft, zum großen Teil aus dem Lager der Geschäftsführung), wurden nach zahlreichen Stichwahlen zwei der Betriebsratsinitiatoren, sowie eine Person aus dem Führungskreis der Firma gewählt. Nun muss der Wahlvorstand für Anfang kommenden Jahres die Betriebsratswahlen vorbereiten. Es bleibt abzuwarten welche Union Busting-Methoden sich Richter noch einfallen lässt, um die Wahl zu behindern.

Zu tun gibt es für den zukünftigen Betriebsrat jedenfalls genug. Neben Problemen bei der Arbeitssicherheit, ungeregelten Arbeitszeiten und Urlaubsregelungen, verdient zumindest ein Teil der Angestellten stark unter vergleichbaren Tariflöhnen. 

Betriebsratsfresser Frank Hahn von Kanzlei Kasper Knacke

Frank Hahn lieferte 2017 die juristische Begleitung zur Behinderung des damals einzigen Betriebsrats bei Matratzen-Concord (siehe Frontberichte 3/17). Die Kanzlei Knacke verlor auch schon in einem Konflikt bei Kärcher in Winnenden, als er das Mandat für einen untätigen, unternehmensnahen Betriebsrat übernahm (ArbG Stuttgart, Az. 22 BV 13/13). Die IG Metall hatte seinerzeit die Auflösung dieses Schein-Gremiums beantragt, weil es nicht einmal in der Lage war, ordnungsgemäß vier Betriebsversammlungen im Jahr durchzuführen (siehe Frontberichte 9/2014 und Stuttgarter Zeitung vom 14.12.2016).

Das juristische Fachportal Juve berichtet, dass RA Frank Hahn 2008 ein langjähriges Mandat des Discounters Lidl hatte. Es ging um Überwachungsmaßnahmen des betriebsratsfeindlichen Discounters (Juve, 28.4.2008).  Lidl stand wegen wiederholter Behinderung von Betriebsratsarbeit und Schikanen gegen Betriebsratsmitglieder mehrmals in der Kritik (Merkur, 24.11.2016, BR 13.04.2017, Hamburger Abendblatt, 19.6. 2010).

Ludwig Richter hat die Richter Aluminium GmbH 1987 gegründet. Seit 2015 gehört Richter Aluminium zur Salmuth-Aluminium-Gruppe, unter der Leitung von Johannes Freiherr von Salmuth. Zur Zeit arbeiten hier rund 110 Angestellte.

Johannes Freiherr von Salmuth ist gleichzeitig Vorsitzender des Aufsichtsgremium der Röchling Gruppe, sowie Vorsitzender des Gesellschafterausschusses der Aluminium-Werke Wutöschingen AG & Co.KG.

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Landesarbeitsgericht bestätigt Unwirksamkeit der Betriebsratswahl der Daimler Zentrale

Bereits in den Frontberichten 03/2019 und 06/2019 hatten wir über die Anfechtung der Betriebsratswahl bei Daimler in Stuttgart berichtet. Am 01.03.2018 hatten die rund 16.000 Beschäftigten des Betriebsteils „Zentrale Stuttgart“ einen neuen Betriebsrat gewählt. Dabei stimmten nur 6.626 Stimmberechtigte bzw. 39,41% der Beschäftigten zwischen neun Listen ab. Unmittelbar nach der Wahl reichten fünf Arbeiter Klage gegen die Wahl ein, um diese für ungültig erklären und wiederholen zu lassen.

Das Arbeitsgericht Stuttgart erklärte die Betriebsratswahl in der Zentrale von Daimler in Stuttgart vom 01.03.2018 bereits mit Beschluss vom 25.04.2019 für ungültig (Aktenzeichen: 21 BV 62/18). Nun bestätigte auch das Landesarbeitsgericht Baden-Württemberg dieses Urteil am 22.10.2020 (Aktenzeichen: 17 TaBV 3/19) und wies die Beschwerden des Betriebsrats und der Daimler AG gegen das erstinstanzliche Urteil zurück.

Das Landesarbeitsgericht hat jedoch die Rechtsbeschwerde beim Bundesarbeitsgericht zugelassen. Sollten Betriebsrat und die Daimler AG keine weitere Rechtsbeschwerde einlegen, müsste die Belegschaft den Betriebsrat neu wählen.

Betriebsteile zu weit entfernt

Im Mittelpunkt der Kritik des Arbeitsgerichts steht dabei, dass zwei Betriebsteile in Berlin und in Gernsbach mit über 600 bzw. 100 Kilometern zu weit entfernt von der Stuttgarter Zentrale sind, um noch als ein Betrieb in Sinne des BetrVG zu gelten. 

Durch die große Entfernung können die Mitarbeiter in Berlin und Gernsbach nicht ausreichend durch den Stuttgarter Betriebsrat vertreten werden, so die Richter. Es habe sich zudem auch kein Mitarbeiter aus den beiden entfernten Betriebsteilen zur Wahl gestellt. Auch ist die Beteiligung an der Betriebsratswahl in beiden Teilen besonders niedrig gewesen, nur sechs der insgesamt 36 wahlberechtigten Mitarbeiter hatten ihre Stimme abgegeben. 

Tarifvertrag zur Bildung von Gemeinschaftsbetrieben

Um bei Neuwahlen in der Zukunft Rechtssicherheit herzustellen, haben nach Abschluss des erstinstanzlichen Verfahrens die Mitarbeiter in Gernsbach und Berlin jeweils beschlossen, an der Wahl des Betriebsrats der Zentrale teilzunehmen.

Zudem schloss im August 2019 die Daimler AG mit der IG Metall einen Tarifvertrag zur Bildung von Gemeinschaftsbetrieben und ordneten in diesem Zusammenhang die Betriebsteile in Gernsbach und Berlin dem Betrieb „Stuttgart Zentrale“ zu.

Quelle:


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