Frontberichte 06/2019

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Presseschau: Betriebsratsbehinderung und Union Busting in Deutschland

Nicht nur Fußballerisch nicht auf der höhe der Zeit. Auch Arbeits- und Gewerkschaftsrechte bleiben bei Schalke auf der Strecke.
Wo st 01 / Wikimedia Commons / CC-BY-SA-3.0-DE, 2010-06-04 Schalke 04-Geschäftsstelle 01, CC BY-SA 3.0 DE

Nicht nur fußballerisch nicht auf der höhe der Zeit.
Auch Arbeits- und Gewerkschaftsrechte bleiben bei Schalke auf der Strecke.

  • FC Schalke 04 / Gelsenkirchen: Klima der Angst vor Betriebsratswahl
  • Daimler / Stuttgart: Betriebsratswahl ungültig?
  • Fresenius / Frankfurt: Weltweites Netzwerk zum Kampf gegen Union Busting
  • Würth / Künzelsau: Stress um Betriebsratsgründung und rechte „Gewerkschafter“
  • Amazon / Pforzheim: Arbeitsgericht bestätigt Kündigung eines Betriebsratsmitglieds
  • Foodora / Münster: Seit Jahren Behinderung der Betriebsratsgründung
  • Sea Life / Oberhausen: Betriebsrat kämpft gegen Auflösung und Entlassung

Zoff auf Schalke? Mitarbeiter gründen einen Betriebsrat

Nicht nur in Sachen Fußball lief es in den letzten Monaten beim Gelsenkirchener Fußballclub FC Schalke 04 schlecht. Auch in Sachen Arbeits- und Gewerkschaftsrechte scheint der Verein massiven Aufholbedarf zu haben.

Nachdem die  Schalk 04 Vorstandsmitglieder Schristian Heidel, Peter Peters und Alexander Jobst Ende 2018 die Geschäftsstelle umstrukturierten hatten, haben die rund 600 Mitarbeiter auf einer Mitarbeiterversammlung im Dezember die Gründung eines Betriebsrats beschlossen. Der Schalke-Vorstand hatte zuvor versucht, eine Betriebsratsgründung durch die Einführung eines alternativen Mitarbeiter-Rates ohne gesetzlich festgelegte Rechte zu verhindern.


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Betriebsratswahl in einem Klima der Angst

Verschiedene Medien berichteten seit Monaten über Probleme in der Geschäftsstelle. Dabei zitieren sie anonyme Mitarbeiter, welche von einem Klima der Angst und Einschüchterung bei Schalke berichten. In dieser Atmosphäre fand Ende März schließlich erfolgreich die Betriebsratswahl statt. Dabei haben die Mitarbeiter 13 Vertreter in das Gremium gewählt. 

Laut dem Schalker Blogger Hassan Talib Haji sollen insbesondere Peter Peters und Alexander Jobst aus dem Schalke-Vorstand bis zum Ende versucht haben, die Wahl zu verhindern. Der Blogger berichtet davon, dass es zu massiven Einschüchterungen gekommen ist und es intern neben Arbeitszeiten und Arbeitsbedingungen noch viel größere Probleme gebe. Details wollte der Blogger zum Schutz seiner internen Quellen bisher nicht nennen. 

Laut der Hamburger Morgenpost haben in der Bundesliga neben Schalke bislang nur der Ruhrpott-Rivale Borussia Dortmund und der VfL Wolfsburg einen Betriebsrat. Für die anderen Clubs wird es also höchste Zeit!

Aufsichtsrats-Chef als massiver Ausbeuter und Union Buster bekannt

Bereits im Jahr 2016 versuchte das Management durch eine Prozesslawine unliebsame Mitarbeiter loszuwerden. Die Geschäftsleitung versuchte unter anderem eine 52-Jährige Mitarbeiterin mit vier haltlosen Kündigungen und Schikanen wie das unregelmäßige Zahlen von Löhnen und dem vorenthalten des Weihnachtsgeldes fertig zu machen. 

Mit von der Partie ist dabei der für massive Ausbeutung und Union Busting bekannte Billig-Schlachter, Werkvertrags-Ausbeuter und Vorstandsvorsitzender der Tönnies Holding GmbH & Co. KG Clemens Tönnies. Bereits seit 1994 sitzt Tönnies im Aufsichtsrat von Schalke und ist aktueller Aufsichtsrats-Vorsitzender. Zur Zeit ist Tönnies auch für den Aktionstag gegen Horror-Jobs #Freitag13 nominiert. 

Bei der Mitgliederversammlung der Schalker am 30. Juni will Tönnies sich erneut in den Aufsichtsrat wählen lassen.

Tönnies will Kritiker zum Schweigen bringen

Nicht nur gegen die eigenen Angestellten geht Tönnies dabei mit aller Härte und Schikanen vor. Auch seine Kritiker und all jene, die über seine Machenschaften berichten, geraten in das Fadenkreuz des skrupellosen Unternehmers. 

So überzieht Tönnies zur Zeit mit der Anwaltskanzlei Schertz Bergmann die Gruppe Jour Fixe – Gewerkschaftslinke Hamburg mit Abmahnungen und Gerichtsverfahren.

Mit ähnlichen Maßnahmen hat Tönnies auch die IG Werkfairträge in Rheda-Wiedenbrück und das Bündnis gegen die Tönnies-Erweiterung in Gütersloh versucht zum Schweigen zu bringen. 

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Gericht erklärt Betriebsratswahl bei Daimler für ungültig

Bereits in den Frontberichten 03/2019 hatten wir über die Anfechtung der Betriebsratswahl bei Daimler in Stuttgart berichtet. Das Arbeitsgericht Stuttgart erklärte die Betriebsratswahl in der Zentrale von Daimler in Stuttgart vom März 2018 nun für ungültig (Aktenzeichen: 21 BV 62/18). Als Grund für die Entscheidung nannte der Vorsitzende Richter Michael Büchele den Verstoß gegen wesentliche Vorschriften des Betriebsverfassungsgesetzes (BetrVG).

Betriebsteile zu weit entfernt

Im Mittelpunkt der Kritik des Arbeitsgerichts steht dabei, dass zwei Betriebsteile in Berlin und in Gernsbach mit über 600 bzw. 100 Kilometern zu weit entfernt sind von der Stuttgarter Zentrale, um noch als ein Betrieb in Sinne des BetrVG zu gelten. 

Durch die große Entfernung können die Mitarbeiter in Berlin und Gernsbach nicht ausreichend durch den Stuttgarter Betriebsrat vertreten werden, so die Richter. Es habe sich zudem auch kein Mitarbeiter aus den beiden entfernten Betriebsteilen zur Wahl gestellt. Auch ist die Beteiligung an der Betriebsratswahl in beiden Teilen besonders niedrig gewesen, nur sechs der insgesamt 36 wahlberechtigten Mitarbeiter hatten ihre Stimme abgegeben. 

Urteil noch nicht rechtskräftig

„Wir werden sehr genau prüfen, ob wir in die 2. Instanz gehen oder ob wir Neuwahlen einleiten. Auf jeden Fall bleibt der Betriebsrat bis zu einer finalen Klärung mit allen Rechten und Pflichten im Amt“, so der aktuelle Betriebsratsvorsitzende Jörg S. 

Inwieweit Daimler oder der Betriebsrat selbst zwischenzeitlich Rechtsmittel gegen den Beschluss des Arbeitsgerichts eingelegt haben, ist bisher nicht bekannt. 

Quellen:

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Weltweites Netzwerk zum Kampf gegen Union Busting bei Fresenius gegründet

Parallel zur Jahreshauptversammlung des Pharmakonszerns Fresenius haben sich in Frankfurt mehr als 50 Vertreter von Beschäftigten und Gewerkschaften getroffen, um ein weltweites Bündnis für die Einhaltung von Menschenrechten zu gründen. Dabei geht es dem Netzwerk unter anderem darum, weltweite Standards bei Gewerkschafts- und Arbeitsrechten durchzusetzen. 

Das Netzwerk will deshalb eine globale Rahmenvereinbarung zwischen Gewerkschaften und multinationalen Unternehmen wie Fresenius durchsetzen. „Wir fordern von Fresenius einen verbesserten sozialen Dialog mit den Beschäftigten – inklusive einer globalen Rahmenvereinbarung über gewerkschaftliche Rechte. Das Unternehmen muss dafür sorgen, dass sich Beschäftigte in Gewerkschaften organisieren können, ohne Repression fürchten zu müssen“, sagt Alke Boessiger, stellvertretende Generalsekretärin von UNI Global Union.

Insbesondere in den USA ist der dortige Ableger Fresenius Medical Care dafür bekannt, dass er massiv versucht, Beschäftigte am Aufbau kollektiver Interessenvertretungen zu hindern.

Die internationalen Gewerkschaftsverbänden Public Services International (PSI) und UNI Global Union, die weltweit die Beschäftigten aus dem öffentlichen und privaten Dienstleistungssektor vertreten, koordinieren das neu gegründete Netzwerk. Die beiden Verbände sprechen zusammen für rund 50 Millionen ArbeiterInnen.

Der Pharma-Riese Fresenius

Die Fresenius SE & Co.KGaA ist ein deutsches Medizintechnik- und Gesundheitsunternehmen mit Sitz im hessischen Bad Homburg. Seine Krankenhaussparte Fresenius Helios ist mit über 60.000 Beschäftigten die größte private Klinik-Kette Deutschlands. Weltweit sind insgesamt rund 280.000 Menschen in über 100 Ländern bei Fresenius beschäftigt.

Quellen:

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Stress um Betriebsratsgründung und rechte „Gewerkschafter“ bei Würth

„Betriebsräte gelten in Familienunternehmen meist als Kriegserklärung. Man ist ja eine Familie“, so schreibt die Heilbronner Stimme in einem Zeitungsartikel über die Betriebsratsgründung beim Würth Stammhaus Adolf Würth GmbH & Co. KG im baden-württembergischen Künzelsau. Tatsächlich hat sich das Unternehmen lange erfolgreich gegen einen Betriebsrat in der Zentrale des „Schraubenkönig“ Würth gewehrt. 

Ein zahnloser Vertrauensrat reicht nicht!

Seit über 30 Jahren existiert in dem Werk mit heute rund 7.500 Beschäftigten und einem Jahresumsatz von 2 Milliarden Euro ein sogenannter Vertrauensrat. Dieses alternative Mitbestimmungsorgan der Belegschaft, hat keinerlei gesetzlich verbriefte Rechte und ist damit auf das Wohlwollen der Konzernspitze angewiesen. 

Insbesondere der Firmenpatriarch Reinhold Würth hat Jahrzehnte gegen die Etablierung von Betriebsräten in seinen Unternehmen gekämpft. Auch wenn das operative Geschäft heute in den Händen des Würth-Geschäftsführers Norbert Heckmann liegt, geschieht bei Würth nichts gegen den Willen von Reinhold Würth. Er ist als Vorsitzender des Stiftungsrates immer noch die letzte Instanz im Unternehmen.

Zumindest öffentlich will sich die Familie Würth jedoch dieses Mal nicht gegen die Gründung eines Betriebsrats stellen. Trotzdem hätten sie zu gerne weiter an einem zahnlosen Vertrauensrat festgehalten.

Rechte Betriebsratsinitiative 

Die Initiative zur Gründung des Betriebsrats bei Würth ging von verschiedenen Gruppen innerhalb der Belegschaft aus. Eine davon steht in direktem Zusammenhang mit der rechten Gruppe „Zentrum Automobil“ die seit Jahren rechte Betriebsratsmitglieder in verschiedenen Autofabriken stellt. Geführt hat diese Initiative Daniel Hurlebaus, seinerseits AfD-Schatzmeister in Ortenau. 

Mittlerweile hat Würth Daniel Hurlebaus mehrfach fristlos gekündigt. Bei einer ersten Verhandlung vor dem Arbeitsgericht Crailsheim Beschuldigte der Rechtsanwalt von Würth, Prof. Martin Diller (Kanzlei Gleiss Lutz), Hurlebaus, dass er eine E-Mail an Würth-Mitarbeiter geschickt hätte, die über ein Tracking-System verfüge und das Online-Verhalten der Empfänger auf Servern der rechten Gruppe „Zentrum Automobil“ speichere. Daniel Hurlebaus Anwalt, Dirk Schmitz, selbst in AfD-Kreisen aktiv, bestreitet, dass man seinem Mandant nachweisen  könne, dass er die E-Mail abgeschickt hat. Schließlich hätten auch andere Menschen auf das Postfach Zugriff.

Weiterhin wehrt sich Würth gegen die Aussage von Hurlebaus, dass ihm Geld angeboten worden sei, wenn er von einer Betriebsratsgründung absehe. 

Wahlvorstand gewählt

Laut Informationen der IG Metall Schwäbisch Hall wurde am 3. Juni auf einer Betriebsversammlung von rund 2000 Kollegen ein Wahlvorstand zur Vorbereitung der Betriebsratswahlen gewählt. Spätestens im September soll dann der neu gewählte Betriebsrat seine Arbeit aufnehmen.

Die Gewerkschaft sieht insbesondere bei Arbeitszeiten, Pausen und beim Kündigungsschutz für ältere Mitarbeiter in der Logistik dringenden Bedarf für eine engagierte Arbeitervertretung im Betrieb. 

Quellen:

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Amazon: Arbeitsgericht stimmt Kündigung eines Betriebsratsmitglieds zu

Das Arbeitsgericht Pforzheim hat der außerordentlichen Kündigung des 29-jährigen Betriebsratsmitglieds Thomas M. zugestimmt. Damit folgte Richter Andreas Nagel den Forderungen von Amazon Pforzheim Personalchef Dirk Rathje und seinem Anwalt Lars von Scheven von der Kanzlei Eversheds Sutherland (Germany) LLP.

Der Richter sah es als erwiesen an, dass Thomas M. auf zwei Betriebsversammlungen im November 2018 vorsätzlich seine Kollegen zum Erschleichen von Arbeitszeit aufgefordert hätte. Das Betriebsratsmitglied soll demnach während einer Belehrung zur richtigen Zeiterfassung übersetzt haben und den Satz „Hide somewhere, when nobody sees you“ hinzugefügt haben. Damit soll er die Verpflichtung zur vertrauensvollen Zusammenarbeit mit dem Arbeitgeber „relativ grob verletzt haben“, so Nagel.

Die Gewerkschaft Verdi und Thomas M. sehen das vollkommen anders. Für die Gewerkschaft Verdi war es eine flapsige, unbedachte und nicht ernst gemeinte Aussage. Deshalb stimmte auch der Betriebsrat der Kündigung nicht zu und machte das Arbeitsgerichtsverfahren notwendig. Die Gewerkschaft hat mittlerweile Beschwerde gegen den Beschluss des Arbeitsgericht Pforzheim eingelegt.

Konkret geht es um das allgemein bekannte Problem bei Amazon, dass an den Stempeluhren die Schlangen oftmals so lang sind, dass weder beim ein-, noch beim ausstempeln die Mitarbeiter pünktlich stempeln können, wenn sie sich nicht frühzeitig auf den Weg zur Stempeluhr machen. Ein frühzeitiges Anstellen an den Stempeluhren wird jedoch durch das Unternehmen verboten. 

Quellen:

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Foodora: Betriebsratsgründung in Münster verhindert

Bereits im Frühjahr 2017 haben Carlotta R., Lukas N. und Joscha M. die Initiative ergriffen und versuchen mit der Gewerkschaft Nahrung Genussmittel Gaststätten (NGG) einen Betriebsrat bei Foodora in Münster zu gründen. 

Mit dem Betriebsrat wollen sie unter anderem Probleme wie intransparente Schichtplanungen, Ersatz von Verschleißteilen für die Fahrräder oder die bisher außerhalb der Arbeitszeit stattfindende Säuberung der Arbeitsmittel, wie der Transportrucksäcke für das Essen, angehen. 

Von Anfang an legte Foodora ihnen jedoch so viele Steine wie möglich in den Weg. So weigerte sich der Konzern etwa alle Beschäftigten zu einer Versammlung zur Wahl eines Wahlvorstandes einzuladen. Ebenso weigert der Konzern sich bisher hilfsweise eine Mitarbeiterliste an die NGG herauszugeben, damit diese alle Fahrer zu der Versammlung einladen kann.

Bereits am 28. Januar 2019 berichteten wir (Sieg im Liefer-Krieg? Lieferando schluckt Foodora) darüber wie Foodora mit juristischer Hilfe durch ihre Berliner Rechtsanwältin Anja Mengel (Kanzlei Schweibert Lessmann) versuchte durch die Schließung des Münsteraner Büros die Betriebsratswahl zu verhindern. 

Betriebsrat ohne festen Betriebsort?

Nun argumentiert Foodora also damit, dass die Fahrer in Münster gar keinen Betriebsrat gründen können, da es keinen festen Betriebsort gebe. Die gesamte Arbeit der Fahrer wird allein über eine digitale Plattform koordiniert. 

Der NGG-Gewerkschaftssekretär Piet Meyer fordert insbesondere für solche Fälle eine Überarbeitung und Konkretisierung des Betriebsverfassungsgesetz (BetrVG), damit Betriebsratsgründungen nicht durch solche juristischen Winkelzüge verhindert werden können. – Die aktion ./. arbeitsunrecht hatte 2017 eine eigene Broschüre mit Reformvorschlägen zum BetrVG vorgelegt, der um die Problematik fehlender fester Betriebsstätten zu ergänzen sein wird.

Keine Entscheidung durch das Arbeitsgericht

Am 03. Mai 2019 fand schließlich vor dem Arbeitsgericht Münster eine Verhandlung über die gerichtliche Einsetzung eines Wahlvorstandes in Münster statt. Das Gericht rügte zunächst die im November 2017 durchgeführte Wahlversammlung, da nicht alle Beschäftigten zu dieser eingeladen wurden. Es fällte jedoch auch keine Entscheidung, sondern schlug einen Vergleich zwischen den beiden Parteien vor und regte eine Wiederholung der Wahlversammlung an. Wie Foodora auf den Vergleichsvorschlag reagierte ist bisher nicht bekannt.

Allein in Münster arbeiten zur Zeit rund 60 Fahrer für den Lieferdienst Foodora. Lieferando hat zum Jahreswechsel 2018/2019 den Konkurrenten Foodora vollständig übernommen.

Quellen:

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Betriebsrat vom Aquazoo Sea Life kämpft um Mitbestimmung

Immer wieder taucht das britische Unternehmen Merlin Entertainments Group im Zusammenhang mit Union Busting-Methoden (Was ist das?) und schlechten Arbeitsbedingungen auf (auch bei uns). Zu der Unternehmensgruppe gehört auch der Aquazoo Sea Life in Oberhausen. 

Zusammenlegen von Betrieben um dem Betriebsrat zu zerschlagen?

Das Unternehmen versuchte den Betriebsrat von Sea Life Oberhausen zu zerschlagen und die Gründung eines neuen Betriebsrats bei Legoland Oberhausen zu verhindern, in dem es behauptete die beiden Unternehmen wären ein gemeinsamer Betrieb und dürften daher nur einen gemeinsamen Betriebsrat gründen. 

Der Betriebsrat berichtet immer wieder, dass der britische Konzern ihnen Steine in den Weg legt und sie die Durchsetzung der Mitbestimmungsrechte immer wieder neu erkämpfen müssen. Laut Thomas Schicktanz (IG Bau) lehnt der Konzern Gespräche mit der Gewerkschaft seit Jahren grundsätzlich ab.

Maulkorb für Betriebsratsmitglied

Nun versucht der Konzern ein Mitglied des Betriebsrats außerordentlich zu kündigen. Da der Betriebsrat der Kündigung jedoch nicht zustimmte, landete der Vorgang zwecks Zustimmungsersetzungverfahren vor dem Arbeitsgericht. Als Grund für die Kündigung musste ein privater Facebook-Post herhalten, in dem das Betriebsratsmitglied den Umgang des Unternehmens mit seinen Angestellten kritisierte. 

Hier ließ sich der Betroffene auf einen mehr als faulen Vergleich mit seinem Arbeitgeber ein. So wurde die Kündigung in eine Abmahnung umgewandelt. Gleichzeitig darf er sich nicht mehr öffentlich über die Arbeitsbedingungen bei Sea Life äußern, weder in Sozialen Netzwerken, noch in der Presse. Damit wird die Meinungsfreiheit in der Arbeitswelt unterbunden und engagierte Kollegen werden mundtot gemacht. 

Quellen:


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