Tönnies zieht das Ringelschwänzchen ein

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Schlacht-Konzern stoppt einstweilige Verfügung gegen Berichterstattung der aktion ./. arbeitsunrecht

Manchmal läuft es rund. Die aktion ./. arbeitsunrecht ist in der Causa Tönnies so zufrieden wie diese Schweine in den Schweizer Alpen, die sich gemeinschaftlich in der Sonne wärmen. An der Ausbeutung von Werkvertragsarbeiter*innen ändert sich durch einen erfolgeich abgewehrten juristischen Angriff kurzfristig leider genauso wenig wie an dem alltäglichen Tierleid in den Tönnies-Schlachthöfen. Immerhin: Wir können jetzt Klartext reden.

Was tun gegen Maulkorb-Anwälte und Konzern-Propaganda? Methode Schertz Bergmann erfolgreich ausgekontert!

Ab sofort darf über den Tönnies-Konzern wieder offen behauptet werden:

  • systematischer Lohnraub durch unbezahlte Überstunden, fehlende Zuschläge für Sonntags- und Nachtarbeit, Prellen der Beschäftigten um die Bezahlung von Rüst- und Wegezeiten
  • Kündigungen nach Arbeitsunfällen
  • Tönnies-Werkvertragsarbeiter*innen haben Gewerkschaftern von 16-Stunden-Schichten berichtet.
  • Arbeitsplatzvernichtung: Zerstörung regionaler Wirtschaft durch Preisdumping und planmäßigen Aufkauf von Schlachthöfen in Deutschland und Europa, um sie zu schließen.
  • Lohnraub und Kündigungen bei Verletzung und Krankheit.

Sieg auf ganzer Linie: vollständiger Rückzug der Gegenseite

Bereits am 07.11.2019 hat Tönnies den Antrag auf einstweilige Verfügung gegen die aktion ./. arbeitsunrecht zurückgezogen (Landgericht Berlin Az. 27 O 474/19).

Die Nachricht darüber erreichte uns erst am 22.11.2019. Die Pressekammer Berlin bleibt damit ihrer Linie treu, schlampig zu arbeiten und die Aktion gegen Arbeitsunrecht systematisch zu benachteiligen.

Die 27. Kammer des Berlin Landgerichts unter dem Skandal-Richter Holger Thiel (bekannt durch sein „Künast-Urteil“) hatte am 30.08.2019 eine einstweilige Verfügung gegen die aktion ./. arbeitsunrecht e.V. durchgewunken, die sich auf oben genannte Details bezog (Lohnraub, systematische Expansion in Deutschland und Europa im Stil einer Heuschrecke, 16 Stunden-Schichten), wesentliche Kritikpunkte jedoch nicht tangierte. Damit wollte die Tönnies-PR offensichtlich unseren Aktionstag #Freitag13 sabotieren und die Aktion gegen Arbeitsunrecht diskreditieren.


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Helge Reich. Tönnies-Anwalt. Schertz Bergmann
Der Schertz-Anwalt Helge Reich L.L.M wird auf der Webseite seiner Kanzlei recht merkwürdig dargestellt: mit abgschnittener Schädeldecke. Er ist nach eigener Auskunft seit 2010 Partner von Christian Schertz und hat seinen prestigeträchtigen „Heckspoiler“ L.L.M. (Master of Laws) per juristischer Schnellbleiche in Wellington, Neuseeland erworben. (Foto: Schreenshot, https://www.schertz-bergmann.de/anwaelte/reich/ 25.11.2019, Ausschnitt).

Tönnies-Tribunal findet dennoch statt

Die Aktion gegen Arbeitsunrecht wird auch ohne anstehende Gerichtstermine in Berlin am Ball bleiben. Wir bereiten ein Tönnies-Tribunal für September 2020 vor.

In die Freude über die Nachricht mischte sich im Büro der aktion./.arbeitsunrecht auch Bedauern: Zu gerne hätten wir in einem öffentlichen Verfahren das kriminogene System Tönnies seziert. Ehemalige und aktuell bei Tönnies Beschäftigte hätten ebenso als Zeugen geladen werden können wie der Verantwortliche des dänischen Firmenkonstrukts, dem der Tönnies-Konzern gehört.

Wir hätten uns außerdem auf die Ergebnisse von Kontrollen, die im Auftrag des Ministeriums für Arbeit Gesundheit und Soziales NRW 2019 an Schlachthöfen durchgeführt wurden, beziehen können, oder den zuständigen Sachbearbeiter für Arbeitsschutz beim Regierungspräsidium Detmold als Zeugen vernehmen können.

Vermutlich haben sich Tönnies und die Medien-Verhinderungskanzlei Schertz Bergmann deshalb dazu entschlossen, es nicht auf einen Prozess ankommen zu lassen.

Eine Begründung für den plötzlichen Rückzug findet sich im abschließenden Schriftsatz der Kanzlei Schertz Bergmann nicht, allerdings schreibt deren Volljurist Helge Reich:

„Gleichzeitig kündigt die Antragsgegnerin an die Verhandlung am 21. November für öffentlichkeitswirksame Eigenwerbung nutzen zu wollen.

Das belegt eindrücksvoll, dass es der Antragsgegnerin eben nicht um eine Auseinandersetzung in der Sache geht, sondern lediglich darum sich auch unter bewusster Nutzung falscher fakten öffentlich zu profilieren und ihr eigenes Weltbild unter allen Umständen aufrechterhalten zu können. Auch das ist selbstentlarvend, gleichwohl aufschlussreich.“

Im Stile eines Mafia-Paten endet der Schertz-Anwalt:

„Die Antragstellerin nimmt das zur Kenntnis.“

(Fehlende Kommas wie im Orginal.)

Presse-Sprecher Elmar Wigand erklärt:

„Tönnies und seine PR-Berater haben offensichtlich erkannt, dass sie ihre schwierige Lage nur verschärfen, wenn sie einen langwierigen Medien-Prozess in Berlin anstrengen.

Das angekratzte Image des Schlacht-Konzerns und seines Chefs wäre dadurch nicht besser geworden – zumal Tönnies mit der Wahl der Presse-Kammer Berlin in ein weiteres Fettnäpfchen getreten ist:

Der Vorsitzende Richter Holger Thiel ist durch sein skandalöses, untragbares Künast-Urteil als Richter in Meinungsfragen beinahe ebenso verbrannt wie Clemens Tönnies als Unternehmer und Schalke-Boss durch seine rassistischen Ausfälle vor der Kreishandwerkerschaft Paderborn.“

Skandalös: 27. Kammer des Landgericht Berlin arbeitet einseitig, schlampig und rechtswidrig

Mit unserem Anwalt Eberhard Reinecke (Schön & Reinecke, Köln) konnten wir bislang allen Maulkorbversuchen von Unternehmen paroli bieten.

Die aktion ./. arbeitsunrecht hatte zuletzt mit ihrem Anwalt Eberhard Reinecke einen Antrag auf Befangenheit des Richter Holger Thiel und einer Besitzerin gestellt.

Die 27. Kammer des Berliner Landgerichts hatte unserer Partei vor dem Erlass der einstweiligen Verfügung keine Möglichkeit zur Stellungnahme eingeräumt. Anschließend blieb das Verfügungsverfahren über Wochen in der Luft hängen. Auch juristische Laien konnten unschwer ahnen, dass kein fairer Prozessverlauf zu erwarten war. 

Das bestätigte sich jetzt: Die Information, dass Tönnies seinen Antrag bereits am 07.11.2019 zurückgezog, erreichte unseren Anwalt Eberhard Reinecke erst am 22.11.2019. Das bedeutet, dass unser Recht auf freie Meinungsäußerung über zwei Wochen ohne jede rechtliche Grundlage eingeschränkt war.

Richter Holger Thiel hatte peinliche Berühmtheit mit einem Urteil erlangt, dass schwerste Beleidigungen der Politikerin Renate Künast als von der Meinungsfreiheit gedeckt wertete (Az 27 AR 17/19). Die Kanzlei Bernard Korn und Partner stellte inzwischen Strafanzeige gegen Holger Thiel und seine zwei Beisitzer wegen Rechtsbeugung (23.9.2019, https://www.ckb-anwaelte.de/strafanzeige-wegen-des-verdachtes-der-rechtsbeugung-gegen-berliner-richter-im-fall-kuenast-eingereicht/).  

Schertz Bergmann: schlechte Verlierer

Die Medienkanzlei Schertz Bergmann, deren Name in den Ohren ängstlicher Gewerkschafter, Redakteure und Justiziare in vergangenen Jahren wie Donnerhall klang, steht für professionelle Einschüchterung kritischer Berichterstatter*innen.

Schertz Bergmann zieht voll durch, wenn die Position ihrer Mandantschaft auch nur ansatzweise haltbar ist. Die Kanzlei sucht nach Lücken und Ansatzpunkten, es einfach mal zu versuchen, um die Gegenseite zu diskreditieren und unter Stress zu setzen.

Wie ist der Methode Schertz Bergmann beizukommen?

Das Gegenmittel ist nach unserer Erfahrung:

  • verstärkte Recherche,
  • verstärkte Öffentlichkeitsarbeit,
  • das Nutzen der Prozesstermine, um unbequeme Zeugen – auch gegen ihren Willen – vorzuladen und zu verhören.
  • Spenden sammeln, um Anwaltskosten zu bestreiten.

Keine Hilfe ist es dagegen, wenn Initiativen und Gewerkschaften eilfertig Unterlassungserklärungen unterzeichnen, wenn sie statt einzelner Passagen ganze Beiträge löschen und zu allem Überfluss die geforderten Honorare an Schertz Bergmann zahlen. Dafür gibt es leider zahlreiche Beispiele.

Schertz Bergmann-Anwalt ohne Sportsgeist

Der erfolglose Rechtsanwalt Helge Reich entpuppt sich bei der Rücknahme des Tönnies-Antrags als schlechter Verlierer. In seinem larmoyanten Schriftsatz unterstellt er uns ein Arbeiten mit falschen Fakten, obwohl er selbst gerade krachend vor die Wand gefahren ist. Das grenzt an groben Unfug: Unsere Beweisführung zur Faktenlage wäre Dreh- und Angelpunkt des Verfahrens gewesen.

Es spricht einiges dafür, dass sowohl Tönnies wie seinen Anwälten klar war, dass wir – auch mit den Ergebnissen der Kontrollen des nordrhein-westfälischen Ministeriums für Arbeit Gesundheit und Soziales im Rücken – die von uns erhobenen Vorwürfe hätten belegen können. Während Tönnies und Schertz Bergmann trotz eidesstattlicher Erklärungen mehrerer bei Tönnies eingesetzter Sub-Unternehmer*innen sich ihrer Position scheinbar unsicher waren.

Vielleicht steckte Helge Reich auch noch in den Knochen, dass Tönnies und sein Pressesprecher André Vielstädte ihrerseits eine einstweilige Verfügung der aktion./.arbeitsunrecht als endgültige Regelung anerkennen mussten. Tönnies hatte auf seiner Website  behauptet, es hätte ein Gesprächsangebot an unsere Initiative gegeben, das wir ignoriert hätten. Eine reine Erfindung, um uns zu diskreditiern und den presserechtlichen Angriff durch Schertz Bergmann zu rechtfertigen. Wir konnten Vielstädte über das Landgericht Köln erfolgreich das Maul stopfen.

Medien-Manipulation à la Schertz Bergmann

Ärgerlich bleibt, dass diverse Medien sowohl das PR-Fake-News-Konstrukt eines angeblichen Gesprächsangebots übernommen hatten und darüber berichteten, dass Tönnies eine einstweilige Verfügung gegen uns erwirken konnte. So konnte Tönnies mit Hilfe von Schertz Bergmann das Medienecho zu unserem Aktionstag Schwarzer Freitag13 am 13.09.2019 beeinflussen. Eine Kompensation für diesen immateriellen Schaden sieht das Presserecht leider nicht vor. 

Wie geht es weiter?

Die Spatzen pfeifen von den Dächern, dass es im kriminogenen Sub-Unternehmer-Milieu des Tönnies-Konzerns zu Lohnraub, Verstößen gegen das Arbeitszeitgesetz und sittenwirdriger Ausbeutung zu kommen scheint. Was aussteht, sind entsprechende rechtsstaatliche Maßnahmen zur Beendigung dieser Zustände und zur Strafverfolgung der Verantwortlichen – bei Lohnraub steht z.B. auch Sozialabgabenbetrug im Raum. Wir werden deshalb mit großen Interesse verfolgen, welche Folgen die Kontrollen des Ministeriums für Arbeit Gesundheit und Soziales NRW an Schlachthöfen tatsächlich haben werden.

Darüber hinaus bleibt es an uns, genügend Druck auf die verantwortlichen Institutionen aufzubauen, damit die Ausbeutung der Werkvertragsarbeiter*innen und das Tierleid an Tönnies-Schlachthöfen enden. 

Zu guter Letzt geht ein sehr herzlicher Dank an unsere Unterstützer*innen!


Quellen + weitere Infos:


Schön, dass Sie da sind!

Der Verein aktion ./. arbeitsunrecht e.V. stellt alle Inhalte kostenfrei und ohne Werbung zur Verfügung. Wir sind unabhängig von Stiftungen, Parteien, Gewerkschaften und staatlicher Förderung. Helfen Sie uns dabei, sorgenfrei über die Runden zu kommen!
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2 Kommentare

  1. Meines Erachtens ist bei der Infinitiv Erweiterung mit zu kein Komma mehr zu setzen. Das ist schon seit vielen Jahren so. Deswegen fehlen keine Kommata in dem Text des Anwalts, denke ich.

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