Stellungnahme der Sozietät Reinecke Forst zum Ergebnis des Verfahrens Brinkmann ./. Klinikum Lippe GmbH
[Janet König veröffentlichte am 22. Mai 2026 in der Lippischen Zeitung einen tendenziösen Bericht, in dem sie einen Vergleich mit dem Klinikum Lippe vor dem OLG Köln (Az.15 U 261/25) als vollständige Niederlage Walter Brinkmanns darstellte. Sie unterschlug, dass scharfe Kritik an den Zuständen im Klinikum und an der Personalführung des Dr. Hütte vom Gericht ausdrücklich unbeanstandet blieb, weil sie von der Freiheit der Meinungsäußerung gedeckt sei. Die Unterlassung, auf die sich die Parteien einigten, betraf nur mehr zwei spezifische Aussagen. Mehr zum Hintergrund des Konflikts siehe unten. Anmerkung Elmar Wigand, Pressesprecher der Aktion gegen Arbeitsunrecht. ]
Walter Brinkmann hat in wesentlichen Punkten obsiegt | als pdf
Aufgrund der Veröffentlichung in der Tagespresse (Lippische Zeitung) halten wir es für sinnvoll, den Prozessausgang sachlich zu kommentieren. Nach unserer Auffassung war die Berufung in wesentlichen Punkten erfolgreich. Damit sich davon jeder ein Bild machen kann, fügen wir in der Anlage den Tenor des erstinstanzlichen Urteils des Landgerichtes Detmold bei, sowie den Vergleichsvorschlag des Oberlandesgerichtes Köln, der mittlerweile von beiden Parteien angenommen worden ist. In dem Tenor des Urteils des Landgerichtes Detmold haben wir die Passagen gelb gezeichnet, die auch nach dem Vergleich noch verboten sind, wobei allerdings ohnehin neben dem Vergleich das Urteil des Landgerichtes Detmold keine eigenständige Wirkung hat.
Aus dem Dokument ist schnell zu erkennen, dass auch Walter Brinkmann in ganz wesentlichen Punkten obsiegt hat. Das gilt insbesondere für die vom Landgericht Detmold als Kern des Verbotes angesehene Untersagung „den Verdacht zu erwecken und/oder erwecken zu lassen, im Klinikum Lippe sei es aufgrund von Personalmangel und Überlastung des Personals zu mehreren Todesfällen gekommen“ Diese Formulierung eines Verbotes wäre uferlos und die Aufhebung dieses Verbotes ist weit über den Einzelfall hinaus eine wichtige Verteidigung der Meinungsfreiheit.
Statt des pauschalen Verbotes wie im Urteil des Landgerichtes Detmold, geht es nunmehr nur noch um einzelne Äußerungen von Herrn Brinkmann. Zwei dieser Äußerungen wird Herr Brinkmann nicht wiederholen, in einem Fall ging es vor allem um die Frage, ob in einem konkreten Fall eine Frau bei besserer Pflegeausstattung nicht hätte sterben müssen, bei der anderen Äußerung ging es um die Frage, ob die Initiative auch Beschwerdebriefe erhalten hatte, in denen nicht nur über schlechte Pflegesituation geklagt wurde, sondern auch mitgeteilt wurde, dass diese zum Tode geführt hat.
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Uneingeschränkt als zulässige Meinungsäußerung hat das Oberlandesgericht Köln hingegen die pauschale Bestätigung der Frage des Interviewer angesehen, wie aber auch die Äüßerung von Walter Brinkmann über den Tod eines zwölfjährigen Mädchens.
Die Kosten für die Abmahnung von knapp 500 € werde auf gut 120 € reduziert.
Dass auch das Oberlandesgericht von einem erheblichen Teilerfolg von Herrn Brinkmann ausging, wird schon daran deutlich, dass jeder der Parteien ihre Kosten selber trägt und die Gerichtskosten geteilt werden.
Es ist immer schön, wenn beide Parteien mit dem Vergleich zufrieden sind. Es fragt sich dann immer nur, ob dieses Ergebnis nicht auch weniger kostenträchtig hätte erzielt werden können.
Eberhard Reinecke ist der Rechtsanwalt von Walter Brinkmann (Sprecher des Aktionsbündnis Klinikum Lippe)

Zum Hintergrund:
Der Sprecher des „Aktionsbündnis Klinikum Lippe„, Walter Brinkmann, wurde vom Klinikum Lippe mit Hilfe der berüchtigten Berliner Medienkanzlei Schertz Bergmann verklagt Aussagen zu unterlassen, die Pflegenotstand, Arbeitsschutz und die Gefährdung von Leib und Leben der Patienten betrafen. Diese fielen in einem Interview mit Elmar Wigand in der Sendung arbeitsunrecht FM #10/2024 vom am 5. Juni 2024. (Siehe: Skandal-Klinikum Lippe: Der Fisch stinkt vom Kopf her. Interview mit Kritiker Walter Brinkmann, arbeitsunrecht in deutschland, 29.11.2026)
Die Verfahren wurden unter der Leitung des umstrittenen Gesundheitsmanagers Dr. Johannes Hütte angestrengt, der aufgrund großen öffentlichen Drucks im Frühjahr 2025 aus dem Amt entfernt wurde. Merkwürdigerweise führte das Klinikum Lippe die kostspieligen presserechtlichen Verfahren gegen seinen prominentesten Kritiker auch nach der Ära Hütte weiter und sorgte somit für beständigen Wirbel rund um die fragwürdigen bis beängstigenden Zustände bei einem der größten kommunalen Krankenhäuser Deutschlands. So kam es beim letzten Prozesstermin am 12. Mai 2026 zu einer Solidaritätskundgebung vor dem Kölner Oberlandesgericht.








