Firmenich: Kampf um Kandidatenliste zur Betriebsratswahl

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Was ist das Betriebsverfassungsgesetz noch Wert? Wer schützt Betriebsräte vor Personalchefs wie Britta Maria Janssen?

Solidarität mit dem Betriebsrat bei Firmenich! Der nächste Gerichtstermin findet vor dem Arbeitsgreicht Köln (Pohligstraße 9, 50969 Köln) am 22. September 2015 um 11.00 Uhr in Saal 102 statt. (Aktenzeichen ArbG Köln 14 BV 84/15). Wer Union Buster Peter Wallisch mal live erleben will, hat hier die Gelegenheit. (Foto GNU-Lizenz, CC Tubifex)

Update zum Betriebsrats-Bashing beim Parfümhersteller

Der milliardenschwere Schweizer Konzern Firmenich stellt künstliche und kunstvolle Gerüche her. Damit wird vom roten Haribo-Gummibärchen bis zum Lidl-Waschmittel aus den Dalli-Werken alles versetzt, was schon beim Öffnen der Verpackung Aromen und Parfüme frei setzen soll. Während auf der Website der Firma für „Happyness and Well-Being“ durch olfaktorische Beeinflussung beworben wird, geht die Geschäftsleitung hinter den Kulissen mit härtesten Bandagen gegen Betriebsratsmitglieder vor. Die Personalchefin Britta Maria Janssen aus Erkelenz ( „Firmenich: der faule Duft des Union Busting“) hat sich nach Stand unserer derzeitigen Recherchen der Be- und Verhinderung von Betriebsratsarbeit gemäß §119 BetrVG schuldig gemacht. [1]

Im Fokus des aggressiven Vorgehens von Britta Maria Janssen und (Un-)Rechtsanwalt Peter Wallisch stand zunächst der stellvertretende Betriebsratsvorsitzende Nikola P.  Mit Wellen konstruierter Abmahnungen und einem Zustimmungsverfahren zu seiner Kündigung sollte offenbar ein Exempel statuiert werden. Sie erreichten, dass die Belegschaft nach allen Regeln der Kunst aufgehetzt und gespalten, die Atmosphäre vergiftet wurde.

Der amtierende Betriebsrat geriet in die Krise, weil ein Mitglied das Handtuch warf und kein Ersatzmitglied mehr zur Verfügung stand,  – ein Grund war nach glaubhaften Darstellungen aus dem Betrieb auch, dass eine Stellvertreterin mit befristeten Verträgen durch Nicht-Verlängerung kalt entsorgt worden sein soll. Dadurch brach der Betriebsrat zusammen und Neuwahlen stehen ins Haus. (Andere Stimmen aus der Firma bestreiten diese Darstellung, allerdings ohne weitere Fakten zu nennen. Siehe Kommentare)

Hans Peter Riegel aus Bonn aromatisiert seine roten Gummibären mit einem Duftstoff des Parfümherstellers Firmenich. Abnehmer ist unter anderem Aldi-Süd. (Foto Jessica Reisner)
Aufstand der roten Gummibärchen. Haribo aromatisiert sie bislang mit einem Duftstoff aus dem Hause Firmenich. (Foto J. Reisner)

Vorausgegangen war die gezielte Anwendung einer der miesesten Union Busting-Methoden (was ist das?), die im Vorgehen gegen gewählte Arbeitnehmervertreter üblich sind: Führungskräfte sollen Beschäftigte unter Druck gesetzt haben, eine Unterschriftensammlung gegen den Betriebsrat zu unterzeichnen. Nun drängt Personalchefin Janssen höchstpersönlich auf schnelle Neuwahlen. Das ist eher ungewöhnlich.


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Soll ein gelber Betriebsrat installiert werden?

Die Vorsitzende des Wahlausschusses, Betriebsratsmitglied Maria B., pocht allerdings auf die gesetzesgemäße Durchführung der Wahl. Mit Hilfe des Anwaltes Philip Stühler-Walter stellte der Wahlausschuss nach §7 und §5 Abs 3, 4 BetrVG in Verbindung mit §18 Sozialgesetzbuch IV fest, welche Personen wahlberechtigt sind und erstellte eine entsprechende Wahlliste. Wahlberechtigt sind alle Personen über 18 Jahren und die Auszubildenden ab dem ersten Tag der Betriebszugehörigkeit. Leiharbeiter dürfen mitwählen, wenn sie seit 3 Monaten im Betrieb sind.

Leitende Angestellte und Fat Cats von der Kandidatenliste gestrichen

Ausgeschlossen von der Kandidatenliste zur BR-Wahl sind dagegen leitende Angestellte. Ob ein Beschäftigter als leitender Angestellter einzustufen ist, macht sich daran fest, ob an ihn das Durchschnittsgehalt leitender Angestellter der jeweiligen Firma gezahlt wird. Oder daran, dass das Jahresentgelt das Dreifache der Bezugsgröße nach § 18 des Vierten Buches Sozialgesetzbuch überschreitet. Dieser Betrag liegt derzeit bei einem Jahresentgelt von 102.000,- Euro.

Am Firmenich-Standort Kerpen sind demnach 9 Beschäftigte per BetrVG nicht dazu berechtigt an Betriebsratswahlen teilzunehmen. Darunter offensichtlich einige Personen, die das Management gerne im neu zu wählenden Gremium gesehen hätte. Als Krönung des Rechtsnihilimus soll die Personalchefin der Vorsitzenden des Wahlausschusses mit einem Strafantrag gedroht haben, sollten die von der Geschäftsleitung gewünschten Personen nicht noch auf der Wahlliste erscheinen.

Sowohl Maria B., die sich für korrekte Betriebsratswahlen einsetzt, als auch der freigestellte Nikola P. werden wieder kandidieren. Einige Beschäftigte, die angeben, die Liste gegen den Betriebsrat damals unter Druck unterzeichnet zu haben, kündigten hinter vorgehaltener Hand bereits an, ihr Kreuz dennoch wieder bei Nikola P. und Maria B. machen zu wollen.

Ein paar Fakten zu Firmenich

Für den CEO Patrick Firmenich und seine Verwandten, die das Unternehmen nunmehr in vierter Generation besitzen und von Genf aus leiten, arbeiten weltweit rund 6.000 Beschäftigte.  In der Aroma- und Duftstoff-Branche, die weltweit eine Oligopol-Struktur aufweist, ist Firmenich die Nr. 2. Jahresumsatz 2009/2010: 2,84 Mrd. Schweizer Franken. (Quelle: Wikipedia.de) In Kerpen bei Köln ist der einzige Firmenich-Standort in Deutschland. Hier arbeiten nur rund 70 Beschäftigte vorwiegend für den Vertrieb der Produktpalette.

Pläne für den Standort unklar?

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Patrick Firmenich wurde 2014 von der Unternehmervereinigung Swiss-American Chamber of Commerce (AmCham, Schweizerisch-Amerikanische Handelskammer) für seine Verdienste mit dem Albert Gallatin Preis geehrt. Die AmCham ist eine marktradikale Interessenvertretung, die für die Einschränkung von Arbeits- und Mitbestimmungsrechten nach US-Vorbild wirbt. Es ist sehr gut möglich, dass der Firmenich-Boss hier einen hardgekochten Stil im Umgang mit Betriebsräten näher gebracht bekommt sowie direkten Konktakt zu Union Busting-Dienstleistern erhält. (Bild: Ausschnitt Mitteilung zur Verleihung des Gallatin Awards 2014, screenshot vom 18. Juni 2015. Original:  AmCham.ch )

Firmenich hatte sich zwecks Bearbeitung des ungeliebten Betriebsrats zunächst von der als renommiert geltenden Wirtschaftskanzlei CMS Hasche Sigle beraten lassen. Nachdem das Mandat an die One-Man-Show des Hardcore-Arbeitsrechtlers Peter Wallisch ging, wurde es richtig schmutzig. CMS Hasche Sigle bemüht sich offenbar, nach außen das Image einer gediegenen internationalen Law Firm zu wahren. (Hinter den Kulissen waren CMS-Anwälte sowohl bei der Bekämpfung von Betriebsräten beim Kranhersteller Atlas in Delmenhorst (Fil Filipov), als auch UPS am Standort Köln-Bonn aktiv, wie das Buch „Die Fertigmacher“ festhält). Peter Wallisch, der sich auch als Trainer und Vorstandmitglied des Vereins für integrierte Mediation e.V. ausgibt, steht dagegen offenbar gerne als Mann für’s Grobe in der Öffentlichkeit. Er scheute bereits im Fall Götz Brot keine schmutzigen Methoden bei der skrupellosen Zerschlagung eines Betriebsrat.

Wozu das alles?

Eine Anti-Betriebsrats-Beratung durch die Kanzlei CMS Hasche Sigle, offenes Union Busting durch Peter Wallisch, Einigungsstellen und Mediationen: das alles schlägt teuer zu Buche. Wir fragen uns, was hinter diesem Manöver steckt. Es war keineswegs so, dass der Betriebsrat ins Fadenkreuz geriet, weil er empfindliche Forderungen gestellt hätte. Dazu kam das Gremium erst gar nicht, da seine Mitglieder sofort unter Beschuss gerieten. Der Grund für das aggressive Vorgehen muss also woanders ligen, sofern man davon ausgeht, dass hier keine mitbestimmungsfeindlichen Amokläufer am Werk sind (diese gibt es durchaus!), sondern kühl kalkulierende Geschäftsleute.

Verfolgen wir die zweite Option, so kommen wir zu folgenden Überlegungen: Soll der Standort in Kerpen geschlossen werden? Dann wäre ein Sozialplan mittlerweile auch kaum teurer, als die Kosten welche durch die meterdicken Schrift- und üppigen Stundensätze der Union Buster produziert wurden. Sollen Firmenteile oder gar die Firma verkauft werden? Dann ginge es hier um das berühmt-berüchtigte Aufhübschen der Braut, denn eine betriebsratsfreie Firma lässt sich auf den internationalen Kapitalmärkten, die nach US-amerikanischen Standards messen, leichter versilbern. Was Firmenich wohl nicht eingerechnet hat, ist ein möglicher Imageschaden.

Jene Beschäftigten, die vielleicht glauben, dass sie in Zukunft keinen konfliktbereiten Betriebsrat brauchen, sollten daher anfangen sich Gedanken zu machen. Denn nach einer Übernahme durch aggressive Finanzinvestoren kreist für gewöhnlich erst Recht der Hammer.

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Fußnoten

[1] Bei Geldstrafen wegen Verstößen gegen $119 BetrVG wird mit einem Tagessatz von einem Dreißigstel des Nettogehalts gerechnet. Bei bisher ausgeurteilten Fällen kamen zwischen 120 und 150 Tagessätze zusammen.

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Weiter lesen:

„Firmenich: der faule Duft des Union Busting“ – Bericht auf arbeitsunrecht.de vom April 2015


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7 Kommentare

  1. Sehr geehrter Herr Wigand,

    leider vergaßen Sie in Ihrem o.g. Kommentar zu erwähnen, dass Sie nicht gerade freundlich am Telefon waren. Zudem sagte ich Ihnen bei der ersten Anfrage, dass ich meinen Namen nicht buchstabieren möchte, da ich in keinster Form auf Ihrer Seite erwähnt werden möchte. Ich bin laut geworden aufgrund Ihrer doch uns gegenüber sehr arroganten und pampigen Antworten und penetranten Unterbrechungen und der Ignoranz meines Wunsches. Vielleicht ist Ihnen dies schon zur Gewohnheit geworden, dass Sie ihre Unfreundlichkeit schon gar nicht mehr bemerken und es als „normal“ betrachten. Oder es ist eine gekonnte Taktik, Leute aus der Fassung zu bringen und ich bin darauf angesprungen. Demnach denke ich, dass auch eine Fortsetzung des Telefonats keine weiteren Ergebnisse gebracht hätte. Aber dies ist hier sicherlich nicht das Thema.

    Auch ich kann Ihnen bestätigen, dass der Vertrag der besagten Kollegin schlichtweg ein befristeter Vertrag war und er einfach ohne weitere Verlängerung auslief; dies hatte definitiv nichts mit „ Kalt-Entsorgen“ zu tun. Dies können Sie nun glauben oder nicht.

    Auch bin ich mit Ihrer Art und Weise einige Vermutungen in den Raum zu werfen – ohne Fakten zu nennen – nicht einverstanden. Dies ist – so sehe ich es – in keinster Weise unserer derzeitigen Situation förderlich, denn unsere Abmachung im Gremium war für Ruhe zu sorgen.

    Die Bitte, die wir an Sie herantragen wollten, war den Artikel aus dem Netz zu nehmen – aber ich denke die würde ohnehin auf taube Ohren stoßen. Ich fordere Sie aber auf, keine weitern Artikel zu veröffentlichen, die nicht vom ganzen noch bestehenden Gremium abgezeichnet sind

    • Sehr geehrte Frau Winzeck,

      Ihrem bizarren Wunsch, alle unsere Artikel über Firmenich vor einer Veröffentlichung gegenzulesen, kann ich leider nicht entsprechen. Wir sind tatsächlich unabhängig.

      MfG
      Elmar Wigand

    • Es gibt Menschen, denen man mit freundlichkeit begegnet. Auch Differenzen lassen sich in freundlichem Ton beseitigen

      Und es gibt …, da hilft gar nichts!

      Telefonat mithören? Ekelig!
      Und BR sein und Arbeitgeberinteressen zu vertreten ist noch ekeliger!

      Frau Winzek, haben sie unerlaubt Telefonat mitgehört?

      Und haben sie als BR- Mitglied Arbeitgeberinteressen vertreten?

      Und haben sie gegen die Interessen der Belegschaft gehandelt?

      Und, warum lassen sie zu, dass ihre BR-Kollegin gehen muß. Warum verschwenden sie keinerlei Energie, um den Vertrag der BR-Kollegin zu entfristen?

      Es gibt sicherlich noch ganz viele Fragen, die ich mir nicht alle ersparen möchte: „Können Sie noch ins Spiegel blicken“und werden sie noch rot oder …nicht mehr?

      gute Nacht!

  2. Sehr geehrte(r) Ch. Schulz, sehr geehrter Herr Wigand,

    nachdem Sie in Ihrem letzten Post meinen Namen ohne meine Zustimmung erwähnt haben, sehe ich mich gezwungen, nun auch persönlich zu Ihren zum Teil polemischen Äußerungen Stellung zu nehmen.

    Zum Einen habe ich Ihnen deutlich zu verstehen gegeben, dass ich nicht wünsche, dass Sie meinen Namen erwähnen und zum Anderen versichere ich
    Ihnen, dass ich nicht hysterisch und vor allen Dingen nicht verängstigt durch die derzeitige Situation bin.

    Wie Frau / Herr Schulz richtig ausführt, gab es für die Nichtverlängerung des Zeitvertrages andere Gründe – und aus meiner Sicht sollte damit keineswegs der Betriebsrat diskreditiert werden.

    Ich bitte um Nachsicht, dass ich Ihnen aufgrund der Vertraulichkeit nicht mehr dazu sagen kann – aber ich bin schon erstaunt, warum Sie davon ausgehen, dass Ihre Informationen der Wahrheit entsprechen und anderslautende Informationen unwahr sind.

    Ich habe auch unser Telefonat in anderen Erinnerung. So hatte ich den Eindruck, dass Sie gar kein Interesse an meiner Sicht hatten, sondern vielmehr den Dialog durch Ihr Verhalten beenden wollten. Ein sachlicher Dialog wurde von Ihrer Seite weder forciert, noch eingefordert.

    Abschließend möchte ich Sie auch darauf aufmerksam machen, dass Sie aus meiner Sicht mit der Bekanntgabe meines vollständigen Names meine Persönlichkeitsrechte verletzt haben und eine entsprechende juristische Prüfung dieses Sachverhaltes behalte ich mir ausdrücklich vor.

    Mit freundlichen Grüßen

    • Sehr geehrte Frau Schwarz!

      Sie haben mich ausdrücklich in ihrer Funktion als Betriebsratsvorsitzende angerufen. Als solche sind sie eine nach dem Betriebsverfassungsgesetz gewählte Interessenvertreterin. Ein Betriebsrat ist kein Geheimrat – und im Übrigen auch kein verlängerter Arm des Managements.

      Einer evtl. juristischen Auseinandersetzung sehe ich gelassen entgegen. Ich würde Ihnen davon abraten, zumal Sie sich ja mit ihrem letzen Post dann auch nochmal selbst outen.

      MfG
      Elmar Wigand

      PS:
      Vielleicht sollten Sie auch mit dem Possenspiel aufhören und unter einem Decknamen hier weitere Mitteilungen absetzen, auf die sie dann Bezug nehmen. Lächerlich.

  3. Guten Tag,
    zu Ihrem Post muss ich Ihnen leider mitteilen, dass der Inhalt nicht in allen Punkten der Wahrheit entspricht. So soll z.B. ein zeitlich befristeter Arbeitsvertrag nicht verlängert worden sein, um den Betriebsrat handlungsunfähig zu machen – aber dies entspricht nicht der Wahrheit.

    Es ist mir auch zu Ohren gekommen, dass der hier erwähnte Betriebsrat versucht hat, die Fakten richtig zu stellen – aber dies soll von einem Ihrer Mitarbeiter (Herrn Wigand) abgelehnt worden sein.

    Aus meiner Sicht gehört zu einer korrekten Sachverhaltsdarstellung die Wahrheit – und nichts als die Wahrheit.

    Ich kann verstehen, dass Ihre Art der Darstellung mehr Leser generiert, aber dies sollte nicht dazu führen, dass Sie wissentlich die Unwahrheit sagen.

    Eine objektive Berichterstattung ist das Herz unserer Meinungsfreiheit – aber unter Meinungsfreiheit verstehen wir nicht, eine wissentlich falsche Sachverhaltsdarstellung.

    Hätten Sie objektiv und verantwortungsbewusst recherchiert, wäre Ihnen vermutlich nicht passiert, dass Sie die Unwahrheit sagen.

    Vielleicht überdenken Sie Ihren Standpunkt und setzen sich mit den Betroffenen in Verbindung, um sich die objektiven Fakten mitteilen zu lassen – und damit verbinde ich dann auch die Hoffnung, dass Sie Ihre falschen Aussagen richtig stellen. HKS

    • Sehr geehrte(r) Ch. Schulz!

      Ich haben ihren Hinweis aufgenommen und die entsprechende Passage im Post ergänzt. Was allerdings „die Wahrheit“ bei Firmenich in Kerpen ist, wird schwer feststellbar sein. Soviel Lügen und Verleumdungen wie dort gezielt gestreut werden…

      Tatsächlich rief mich heute eine Frau an, die sich als Heike S., Betriebsratsvorsitzende ausgab. Im Laufe des Gesprächs stellte sich heraus, dass zusätzlich eine Frau Winzeck mithörte, die sich dann aktiv ins Gespräch einmischte. Als ich Frau Winzeck (oder ähnlich) nach der Schreibweise ihres Namens fragte, rastete sie aus, fing an zu schreien und legte auf. Ob es sich wirklich um die besagten Personen handelte, kann ich allerdings nicht angeben. Informationen flossen in dem Gespräch nicht. Das zu behaupten, wäre gelogen.
      Ich hatte den Eindruck, dass es der Personalabteilung bei Firmenich unter Anwendung der Methoden von Union Buster Peter Wallisch gelungen ist, einen Teil der Belegschaft – einen Teil des Betriebsrats eingeschlossen – in komplette Hysterie zu treiben.

      Geltendes Recht und Gesetz wie das Betriebsverfassungsgesetz scheinen in Kerpen nur noch als ferne Instanzen von irgendwo ganz weit draußen wahr genommen zu werden. Meine Meinung ist: Eine Staatsanwaltschaft, die sich ernst nimmt müsste ordentlich und fair ablaufende Wahlen durchsetzen. Notfalls auch mit empfindlichen Maßnahmen. Das ist momentan purer Wilder Westen. Am liebsten würde der hysterische Mob die letzten Aufrechten vermutlich lynchen. Wer ordungsgemäße Wahlen durchsetzen will, gilt als Nestbeschmutzer. Der Laden ist anscheinend komplett außer Rand und Band geraten.

      MfG
      Elmar Wigand

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