Rheinische Musikschule: Solidarität mit Honorarkräften

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Musiklehrer*innen kämpfen für soziale Absicherung

Künstler*innen haben keinen Beruf sondern eine Berufung. Sie arbeiten aus purer Freude. Oder nicht? (Postkarte zu einer Ausstellung von Andreas Mayer-Brennstuhl, Kunstakademie Esslingen)

Viele Städte und Kommunen glauben Geld zu sparen, wenn Musikschullehrer*innen auf Honorarbasis arbeiten, anstatt durch feste Arbeitsverträge ein Mindestmaß an sozialer Absicherung zu genießen. An der Rheinischen Musikschule Köln sowie in Berlin regt sich Widerstand gegen haarsträubende Arbeitsbedingungen für hochqualifiziertes Personal:

  • kein Anspruch auf Lohnfortzahlung während der Schulferien
  • kein Anspruch auf Lohnfortzahlung im Krankheitsfall
  • kein Mutterschutz
  • keine Mitbestimmungsrechte
  • Kettenbefristungen
  • kein Kündigungsschutz
  • Altersarmut

Kölner Lehrer*innen, die sich im Forum der Honorarkräfte der RMS (Rheinischen Musikschule) zusammengeschlossen haben, gehen nun in die Offensive und fordern ein längst überfälliges Umdenken der Stadt. Sie haben eine Petition aufgesetzt, die hier unterschrieben werden kann.

Darin fordern die Musikschullehrer*innen:

  • deutlich höhere städtische Zuschüsse für die Rheinische Musikschule Köln (RMS)
  • Festanstellung der Lehrkräfte nach Tarifvertrag oder vergleichbare Bezahlung der Honorarkräfte
  • Angleichung der Honorarentwicklung an den Tarifvertrag des öffentlichen Dienstes (TVöD)
  • Honorarfortzahlung bei Krankheit u. Schwangerschaft

Ein schwankendes Einkommen ohne festen Arbeitsvertrag macht jede verbindliche Planung zunichte. Schon die Wohnungssuche wird zum Spießerutenlauf – viele Vermieter wollen Verdienstbescheinigungen oder Arbeitsverträge, was bei freien Selbständigen schwierig werden kann.


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Rücklagen, um den Verdienstausfall während Krankheitszeiten oder Ferien abzufedern, lassen sich von dem kargen Stundenlohn nicht bilden (Es gibt in der Regel 25,- Euro für 60 min Einzelunterricht eines Kindes in Köln. Am Tag sind nicht mehr als 5 Zeitstunden zu schaffen). Die Honorarkräfte müssen Fahrtkosten, Beiträge zur Krankenversicherung und private Vorsorge für den Fall der Berufsunfähigkeit, sowie Altersvorsorge selbst tragen.

Hohe Fluktuation und Qualitätsmängel

Der Verband deutscher Musikschulen (VdM 1) forderte im seinem Stuttgarter Appell vom 18.05.2017 ebenfalls eine Rückkehr zu Festanstellungen. Im Mittelpunkt der Kritik an der Arbeit mit Honorarkräften steht hier vor allem die Sorge um den Qualitätsanspruch der Musikschulen. Ständig wechselnde Lehrer*innen erschweren nicht nur den Zugang einzelnen Kinder zu ihrem Instrument. Die schlechten Arbeitsbedingungen und mangelnde Perspektiven auf Festanstellungen an Musikschulen führen auch dazu, dass eine Laufbahn als Musikpädagog*in nur noch Wenigen als erstrebenswert gilt.

Bundessozialgericht fällt Honorarkräften in den Rücken

Zu Guter Letzt fürchten Musikschuldirektoren mögliche Nachforderungen der Sozialversicherungskassen durch Status-Überprüfungen, die die Rentenversicherung mit Blick auf mögliche Scheinselbständigkeit durchführt. Diese Befürchtung wurde im Sommer 2017 durch das Landessozialgericht NRW Essen noch bestärkt: Für einen Lehrer, der gegen die Musikschule Ahaus geklagt hatte, waren nach Einschätzung des Gerichts Sozialversicherungsbeiträge nachzuzahlen (siehe Musikschule-intern vom 04.08.17).

In einem viel beachteten Urteil hat das Bundessozialgericht am 14.03.2018 nun dieses Urteil des Landessozialgerichts NRW gekippt (BSG, Urteil v. 14.3.2018, B 12 R 3/17 R, Vorinstanz LSG Nordrhein-Westfalen, Urteil v. 6.7.2016, L 8 R 761/14, siehe Haufe ). Das Bundessozialgericht sieht in den fragwürdigen Arragements keine Scheinselbständigkeit. Entscheidend sei, dass ein freies Arbeitsverhältnis vereinbart und auch gelebt worden sei.

Geiz in der Bildung: nicht besonders geil

Angepriesen wird die Beschäftigung von Honorarkräften in der Regel durch Wirtschaftsberater wie Rödl & Partner mit Sitz in den renommierten Kranhäusern im Kölner Rheinauhafen. In einer Organisations- und Effizienzuntersuchung, die z.B. die Stadt Hürth (eine Kölner Nachbargemeinde) dort für 50.000,- Euro in Auftrag gegeben hat, schlugen die Wirtschaftsberater von Rödl&Partner 2017 vor, auslaufende  Beschäftigungsverhältnisse an der Hürther Musikschule durch Verträge mit Honorarkräften zu ersetzen (mehr Infos hier). Eine Schildbürger-Rechnung, denn die Kosten, die der Kommune durch aufstockende Leistungen, gegebenenfalls Arbeitslosengeld II während der Sommerferien und Altersarmut entstehen könnten, lassen Rödl & Partner  außen vor. Ebenso rechnen Wirtschaftsberater den gesellschaftlichen Schaden durch fehlende Sozialversicherungsbeiträge und Lohnsteuern nicht ein. Ein erhöhter Verwaltungsaufwand durch die Abrechnung monatlich abweichender Stundenzahlen und eine hohe Fluktuation der Honorarkräfte fällt selbstredend ebenfalls unter den Tisch.

Die Honorarkräfte indes versuchen sich, in der Hoffnung auf bessere Stundensätze in privaten Unterricht zu flüchten. Eine Lösung, die sie selbst kritisch sehen. Privater Unterricht läuft der sozialen und integrativen Idee der Musikschulen zu wider: Wenn öffentlich geförderter Musikunterricht an kommunalen und städtischen Musikschulen nicht mehr gewährleistet ist, werden Kinder von finanziell knappen Eltern noch mehr benachteiligt.

Kommunen und Städte betrachten die Angebote durch Musikschulen jedoch als freiwillige Leistung, die festgeschriebenen Aufgaben der Verwaltung nachgeordnet ist.

Der Begriff Musikschule taucht im 175 Seiten starken Koalitionsvertrag von CDU, CSU und SPD genau einmal auf. Auf Seite 166 wird beschworen: „Um jedem von Kindesbeinen an Zugang zu kulturellen Angeboten zu ermöglichen, unterstützen wir mit Bundesmitteln die Initiative ‚Kultur macht stark. Bündnisse für Bildung‘ mit außerschulischen Angeboten wie Vorlesepaten, Theatern, Musikschulen oder Bibliotheken.“

Unterzeichnen Sie jetzt die Petition der Honorarkräfte der Rheinischen Musikschule Köln!

Auch in Berlin hat der Landesmusikrat klare Forderungen formuliert:


Fußnoten

1 Der VdM ist der Fach- und Trägerverband der rund 930 öffentlichen, zumeist kommunalen Musikschulen, in denen an bundesweit 4.000 Standorten über 1,4 Million Kinder, Jugendliche und Erwachsene von mehr als 39.000 Fachlehrkräften im gesamten Spektrum des Musizierens unterrichtet werden.


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