Der Wahlvorstand löst sich überraschend vor Gericht auf
Im Bericht des Berliner Journalisten Christoph M. Kluge zur Verhandlung vor dem Arbeitsgericht Berlin am 14.11.2022 spielt die Aktion gegen Arbeitsunrecht eine prominente Rolle. Tobias Pusch, Rechtsanwalt bei der Union Busting-Kanzlei Pusch Wahlig Workplace Law, scheint während der Verhandlung ziemlich frei gedreht zu haben. Fand er es zuletzt noch kritisch, dass angeblich Mitglieder der Freie Arbeiterinnen Union FAU Berlin die Wahl des Wahlvorstands begleitet hätten, machte er am 14.11.2022 die Aktion gegen Arbeitsunrecht als angeblichen Mit-Organisator der Versammlung aus. Im Beitrag des Tagesspiegel zur Gerichtsverhandlung heißt es:
„Bereits in der schriftlichen Begründung hatte das Anwaltsbüro die anarchosyndikalistische
Kleingewerkschaft Freie Arbeiter*innen-Union (FAU) als treibende Kraft hinter der Wahl
bezeichnet – und ihr vorgeworfen, verfassungsfeindliche Ziele zu verfolgen. Ihre Beteiligung sei
daran erkannt worden, dass Wahlhelfende Westen mit dem FAU-Logo trugen. Ein Wahlhelfer und
eine FAU-Sprecherin sagten dem Tagesspiegel jedoch übereinstimmend, dass die Anarcho-
Gewerkschaft nichts mit der Wahl zu tun gehabt habe.
Bei der Verhandlung am Montag sprach Pusch nun nicht mehr über die FAU. Stattdessen warf er
einem Verein namens „Aktion gegen Arbeitsunrecht“ vor, in die Durchführung der Versammlung
involviert gewesen zu sein.
Dieser Verein führe „rein politische Kampagnen“ und verfolge damit das langfristige Ziel, die
gesamte Branche der Lieferdienste „kaputt zu machen“. Ein Sprecher des Vereins, der im
Publikum saß, rief dazwischen, beschimpfte Pusch und warf ihm vor, keine Ahnung von der
Materie zu haben.
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Tatsächlich unterstützten Vertreter:innen des Vereins die Proteste von Lieferdienst-
Beschäftigten immer wieder, bereits seit den ersten Streikaktionen 2020 beim Flink-
Konkurrenten Gorillas. Ein Artikel auf der Website des Vereins wirft Flink „Union Busting“ vor, also die systematische Bekämpfung von Gewerkschaftsarbeit. Die „Aktion gegen Arbeitsunrecht“
befasst sich allerdings nicht nur mit dieser Branche, sondern auch mit Arbeitskämpfen zum
Beispiel in der Industrie oder bei Fluggesellschaften.“
Auch der Einsatz unseres Vorstandsmitglied Rechtsanwalt Martin Bechert für die Durchsetzung des Betriebsverfassungsgesetzes scheint bei Flink, wo man auf gesetzlich nicht abgesicherte Schein-Vertretungen setzen will, nicht gut anzukommen:
„Der Flink-Sprecher Boris Radke wies die Vorwürfe zurück. „Diese Aussagen sind absolut unter der
Gürtellinie“, sagte er dem Tagesspiegel. „Dagegen werden wir uns wehren und Herrn Bechert
rechtlich belangen.“ Die Ops Committees seien „unabhängige Gremien“, deren Arbeit allen
Beschäftigten zugutekomme. Bechert hingegen sei selbst ein politischer Aktivist und „Teil eines
Systems, das versucht, Flink zu sabotieren“.“
Den kompletten Artikel finden Sie hier als PDF
Quelle (Bezahlschranke):
Christoph M. Kluge: Kein Weiterkommen – Einen Betriebsrat wird es beim Lieferdienst Flink vorerst nicht geben. Der Wahlvorstand löst sich überraschend vor Gericht auf, Tagesspiegel, 15.11.2022, https://www.tagesspiegel.de/berlin/kehrtwende-vor-dem-berliner-arbeitsgericht-vorerst-kein-betriebsrat-beim-lieferdienst-flink-8874151.html