Union Busting-News mit Jessica Reisner. Arbeitsunrecht und Betriebsratsbehinderung in Deutschland.

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DeepL / Massenentlassungen wegen Betriebsratsgründung?
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Thoughtworks / Kündigungsversuche gegen Betriebsratsmitglieder
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Arbeitsgericht München / Fahrer muss Tram mit Bundeswehrwerbung fahren
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UFO und Cockpit / Arbeitszeitgesetz muss auch für fliegendes Personal gelten
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F.EE / Arbeitsgericht Schwandorf muss Wahlvorstand einsetzen
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Massenentlassung bei DeepL: Gewerkschaften werfen Unternehmen Union Busting vor
Köln: Die Gewerkschaften IG Metall und verdi werfen dem KI-Unternehmen und Übersetzungsdienst DeepL in einer gemeinsamen Erklärung Union Busting vor. Hintergrund ist, dass auf den Versuch einer Betriebsratsgründung im März 2026 nun Massenentlassungen folgen sollen.6
DeepL kündigte am 7. Mai 2026 den Abbau von rund 250 Stellen an. Betroffen ist ein erheblicher Teil der rund 620 Beschäftigten in Deutschland. Laut Einschätzung von IG Metall und verdi will DeepL so eine erstmalige Betriebsratswahl am Kölner Stammsitz behindern. Denn nur zwei Monate vor der Ankündigung der Stellenstreichungen hatten die Beschäftigten mit Unterstützung der IG Metall im März 2026 einen Wahlvorstand gewählt. Dieser sollte anschließend eine Betriebsratswahl organisieren.
DeepL soll jedoch die Herausgabe von Beschäftigtendaten, die der Wahlvorstand für die Organisation benötigt, verzögert haben. Die Betriebsratswahl konnte deshalb bislang nicht stattfinden. Darüber berichten die Gewerkschaften in einer gemeinsamen Pressemitteilung. Das ist ungewöhnlich, liegt in diesem Fall aber einfach daran, dass beide Gewerkschaften hier Angestellte und Betriebsratsgründer unterstützen.
Jan Brauburger von der IG Metall Berlin kritisiert die Kündigung eines erhebliches Teils der Mitarbeiter unmittelbar vor einer Betriebsratsgründung als Schlag ins Gesicht der Menschen, die DeepL erfolgreich gemacht haben. Er fordert, das Recht auf einen Betriebsrat zu respektieren.
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Dieser fromme Wunsch dürfte allerdings ins Leere gehen. Denn zumindest in einer Auseinandersetzung mit dem SE Betriebsrat, also dem Betriebsrat der europäischen Deepl SE, hat DeepL mit der Union Busting-Kanzlei Pusch Wahlig zusammen gearbeitet. Das bestätigten IG Metall und verdi auf Anfrage der Aktion gegen Arbeitsunrecht. Welche Kanzlei das Union Busting in Köln betreibt, ist dagegen noch nicht geklärt.
Pusch Wahlig-Anwälte sind auch schon für den Lieferdienst Flink, das Hasso-Plattner-Institut und den Autoverleiher Sixt mit ihren demokratiefeindlichen Dienstleistungen gegen Betriebsratsgründer vorgegangen. (Mehr dazu hier).
Für die DeepL-Angestellten ist die aktuelle Situation laut Gewerkschaft massiv belastend. Und das nicht zum ersten Mal: Laut IG Metall und verdi hatte die DeepL-Belegschaft schon 2024 einen Betriebsrat wählen wollen. Die Geschäftsführung soll damals erheblichen Druck ausgeübt haben.
Bei DeepL freilich hat man für die geplanten Stellenstreichungen andere Begründungen gefunden: man wolle stärker auf KI setzen.
Die Jury des Startupverbandes Deutschland verlieh dem DeepL-Gründer Jaroslaw Kutylowski bei den German Startup Awards am 21. Mai 2026 gerade erst den Preis des Gründers des Jahres .
Auf Anfrage ließ der Startupverband Deutschland uns wissen, dass er sich grundsätzlich nicht zu Einzelunternehmen und deren internen Angelegenheiten äußere. Schade, denn wir hätten gerne gewusst:
- ob es beim Startupverband Deutschand einen Betriebsrat gibt
- wieviele der Firmen-Gründer aus der Jury 2026 und dem Vorstand des Verbandes in ihren Firmen mit einem Betriebsrat zusammen arbeiten
- ob Berichte zu Behinderung von Betriebsratsarbeit Einflluss auf die Entscheidungsfindung haben
Kanzler Friedrich Merz (CDU) hielt bei der Preisverleihung des Startupverbandes Deutschland am 21. Mai 2026 die Eröffnungsrede. Die Regierungssprecherin teilte der Aktion gegen Arbeitsunrecht auf Nachfrage mit, dass die Regierung die Auswahl der Preisträger nicht kommentieren werde. Auch das schaden, wenngleich sich der Erkenntnisgewinn vermutlich begrenzt gewesen wäre. So war denn auch die besagte Eröffnungsrede von Phrasen und Versprechen von Steuerentlastungen und Bürokratieabbau für die Unternehmer geprägt. Einen Schlenker zu Verantwortung für Angestellte, Arbeitsbedingungen, geschweige demokratischer Mitbestimmung in Startups, sucht man, wenig überraschend, vergebens. ► zurück nach oben
Kündigungen für Betriebsratsmitglieder bei Toughtworks
Berlin: Die US-amerikanische IT-Consultant-Firma Thoughtworks versuchte zwei Betriebsratsmitgliedern zu kündigen.
Laut der Berlin Tec Workers Coaltion begleitet die Kanzlei Seitz das Union Busting-Manöver. Die Union Busting-Dienstleister der Kanzlei Seitz Partnerschaft berieten den Verlag Dumont bezüglich der überfallartigen Schließung der Druckerei in 2023. Anwält*innen der Kanzlei Seitz hatten schon das Mandat für die Firma Borbet in individualrechtlichen Arbeitsrechtsfragen, als Borbet zunehmend Aufträge an tarifloseTöchter vergab – um mutmaßlich den tarifgebundenen Standort mit aktivem Betriebsrat schließen zu können. Seitz versuchte außerdem den Abbruch eines Streiks an der Uni-Klinik Bonn per einstweiliger Verfügung erzwingen. 2017 hatte Seitz das Mandat für Esprit, als die Kette eine Betriebsratsvorsitzende zu kündigen versuchte.
Die Berlin Tec Workers Coalition, TWC, ist ein Zusammenschluss von Angestellten im Technologie-Bereich.
Die außerordentlichen Kündigungen wurden in der Berliner Niederlassung ausgesprochen. Der 7-köpfige Betriebsrat verweigerte die Zustimmung. Die Firma will sie deshalb vom Arbeitsgericht ersetzen lassen. Darüber berichten das nd und die taz. 1 2
Interessant bei den konstruiert klingenden Kündigungsgründen ist, dass neben angeblichen Datenschutzverstößen auch zwei Wikipedia-Links genannt werden. Mit ihnen soll eines der Betriebsratsmitglieder Kritik an ein Zusammenarbeit mit dem US-Militär untermauert haben.
In einem Link soll es dabei um die Auflistung der zahlreichen Überfälle der USA auf andere Länder gehen. Beim anderen Link um die Kriegsverbrechen im US-Gefangenenlager Abu Ghraib. Eine Mitarbeiterin berichtet der taz, dass sich Thoughtworks früher nach politischen Diskussionen auch schon einmal gegen die Zusammenarbeit mit Kunden entschieden habe. Doch das habe sich in den letzten Jahren geändert.
Abfindungen kommen für die Gekündigten laut taz nicht in Frage. Man wolle die Auseinandersetzung durchfechten.
Zu den Geschäftsbereichen von Thoughtworks gehören die Modernisierung von Unternehmensplattformen und die Bereitstellung von Software mit Schwerpunkt auf künstlicher Intelligenz. Für das Unternehmen arbeiten laut wikipedia an 49 Standorten rund 10.000 Menschen. 3 ► zurück nach oben
Arbeitsgericht München: Bundeswehr-Tram muss gefahren werden
München: Drei pazifistische Trambahnfahrer der Münchner Verkehrsgesellschaft MVG verweigerten Anfang 2025 Straßenbahnen mit Bundeswehrwerbung zu steuern.
Die Fahrer begründeten Ihre Entscheidung mit Artikel 4 des Grundgesetzes. Der regelt unter anderem, dass niemand gegen sein Gewissen zum Kriegsdienst an der Waffe gezwungen werden dürfe.
Einer der Fahrer, der dafür eine Ermahnung, also eine mildere Form der Abmahnung erhielt, klagte auf Entfernung der Ermahnung aus seiner Personalakte. Die MVG ihrerseits hat auf dem Wege einer Widerklage beantragt festzustellen, dass der Kläger grundsätzlich verpflichtet sei, die Straßenbahn mit der Bundeswehr-Werbung zu fahren. Darüber berichtet die Tageszeitung junge Welt. 4
Das Arbeitsgericht München der MVG recht gegeben. Gewissensnot reiche nicht aus, um das »Fahren einer Tram mit Bundeswehr-Werbung zu verweigern«. Wir halten das in Zeiten von Kriegshetze und gesellschaftszersetzender Aufrüstungsausgaben für ein fatales Urteil. Wenn die Gewissensfrage bei der Werbung für das Sterben und Morden für Länder- und Wirtschaftsinteressen nicht greifen soll, wann dann? Wie soll man denn kein Gewissen entwickeln, wenn man sich an der Normalisierung der Militarisierung der Gesellschaft beteiligen soll?
Das Gericht argumentierte mit dem organisatorischen Mehraufwand, den jeder verursachen könne, der sich auf Gewissensnöte beziehe. Dabei liegt das eigentliche Dilemma darin, dass Verkehrsverbünde überhaupt Werbeflächen verkaufen (was scheinbar keinen kritischen Mehraufwand darstellt). Würde der ÖPNV so finanziert, dass diese Prostitution öffentlichen Gutes nicht nötig wäre, hätte die Verhandlung nicht stattfinden müssen. So aber gelten Werbeeinnahmen mehr als Gewissensnöte und Interessen der Angestellten – und auch der Fahrgäste, die mit Werbung penetriert werden. ► zurück nach oben
Arbeitszeitgesetz auch für Flugpersonal?
Deutschland: Die Unabhängige Flugbegleiter Organisation UFO und die Pilotenvereinigung Cockpit e.V. fordern in einem gemeinsamen Papier, dass das Arbeitszeitgesetz auch für fliegendes Personal gelten soll.5 Besondere Berufe, so die Verfasser, verlangen Ausnahmeregelungen und keine Pauschalausnahmen vom Schutzzweck des Arbeitszeitgesetzes. Die jetzige Pauschalausnahme von fliegendem Personal aus dem deutschen Arbeitszeitgesetz ist laut dem Papier unzeitgemäß und sachgrundlos.
Die Problematik ist klar: Fliegendes Personal ist zu allen Tages- und Nachzeiten im Dienst. Und auch an Wochenenden und Feiertagen wird durchgeflogen. Dazu kommen anstrengende Zeitzonenwechsel.
Trotz der besonderen Verantwortung, die auf den Angestellten der Branche lastet, sind sie vom Arbeitszeitgesetz ausgenommen. Für sie gelten laut dem Papier europäische Flugdienst- und Ruhezeitregeln, die Mindeststandards setzen. Doch das Sozialleben nicht schützen.
Konkret fordern UFO und VC:
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maximal 48 Stunden Arbeitszeit innerhalb von sieben Tagen
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maximal 90 Stunden innerhalb von 14 Tagen
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eine tägliche Höchstarbeitszeit von zehn Stunden, mit Ausnahmen nur bei verbindlichem Ausgleich
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48 Stunden zusammenhängende Ruhezeit innerhalb jedes Sieben-Tage-Zeitraums
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Ortstage, die nicht mehr in gesetzlichen Mindestruhezeiten hineingeplant werden dürfen
Derzeit liege die faktische rollierende wöchentliche Arbeitszeit-Obergrenze für fliegendes Personal bei 60 Stunden innerhalb sieben aufeinanderfolgender Kalendertage. Danach sind lediglich 36 Stunden zwingender Erholung vorgesehen. ► zurück nach oben
Betriebsratsgründung bei F.EE Automatisierung
Neunburg in Bayern: Das Arbeitsgericht wird wohl einen Wahlvorstand beim Automatisierungsunternehmen F.EE einsetzen müssen. Die Wahl eines Wahlvorstandes scheiterte. Laut einem Bericht in der Mittelbayerischen Zeitung war die Geschäftsführung unter Hans Fleischmann, Gerlinde Fleischmann, Robert Fleischmann und Franz Weinzierl, hier nach einem bekannten Muster vorgegangen.8 Vor der Wahl des Wahlvorstandes hatte die Geschäftsleitung laut Gewerkschaft Stimmung gegen eine Betriebsratsgründung gemacht. Dann übernahm eine Führungsperson die Versammlungsleitung der Wahlversammlung und ließ darüber abstimmen, ob überhaupt eine Wahl stattfinden soll. Daraufhin sollen 54% der Anwesenden gegen eine Betriebsratsgründung gestimmt haben.
Das nutzt aber nichts. Denn wenn drei Personen einen Betriebsrat gründen wollen und daran gehindert werden, können sie die Einsetzung eines Wahlvorstandes beim Arbeitsgericht beantragen. Denn ob ein Gesetz wie Betriebsverfassungsgesetz Gültigkeit hat oder nicht, ist eben nichts, worüber man abstimmt.
Eine zänkische, von der Geschäftsführung aufgehetzte Meute kann eine Betriebsratsgründung durch Stimmungsmache und Einschüchterung nicht verhindern. Angestellte haben ein Recht auf demokratische Mitbestimmung nämlich auch dann, wenn eine angebliche Mehrheit im Betrieb keinen Betriebsrat möchte.
Es ist ein bisschen wie bei der Sklavenbefreiung. Wenn auch nur drei von dreihundert Sklaven frei leben möchten, kann auch eine angebliche Mehrheit am Rockzipfel der Geschäft- oder besser Plantagenführung ihnen ihr Menschenrecht nicht abstreiten. Im schlimmsten Fall endet die Sklaverei dann auch für den berühmten Onkel Tom, der so gerne unter Zwang weiter seinem Herren gedient hätte.
Apropos USA, Sklavenhaltung und Betriebsverfassungsgesetz: Die Firma F.EE, mit ihren 1000 Mitarbeitern weltweit, wurde gerade erst von der US-Investmentgesellschaft One-Equity-Partner (OEP) übernommen. One Equity Partners verwaltetet laut wikipedia über 10 Milliarden US-Dollar, die sich vor allem auf die Sektoren Industrie, Gesundheitswesen und Technologie verteilen.
Quellen
1 Christian Lelek: Tech-Unternehmen geht gegen Betriebsrat vor, nd, 27.5.2026 https://www.nd-aktuell.de/artikel/1199963.mitbestimmung-tech-unternehmen-geht-gegen-betriebsrat-vor.html
2 Jonas Wahmkow: Frontalangriff auf den Betriebsrat, taz, 28.5. 2026 https://taz.de/Union-Busting-bei-Thoughtworks/!6182289/
3 Wikipedoa-Eintrag zu Toughworks https://en.wikipedia.org/wiki/Thoughtworks
4 Susanne Knütter: »Da könnte ja jeder kommen«, junge Welt, 28.5.2026 https://www.jungewelt.de/artikel/523314.bundeswehr-tram-da-k%C3%B6nnte-ja-jeder-kommen.html
5 UFO-Online: https://ufo-online.aero/images/ueberufo/policypaper/pdf/Positionspapier_Arbeitszeitgesetz.pdf
6 IG Metall und verdi: Nach Kündigungswelle bei DeepL: Gewerkschaften werfen Unternehmen Behinderung der Betriebsratswahl vor, Mai 2026 https://berlin.igmetall.de/presse/pressemitteilungen/2026/nach-kuendigungswelle-bei-deepl-gewerkschaften-werfen-unternehmen-behinderung-der-br-wahl-vor
7 UFO-Online: https://ufo-online.aero/images/ueberufo/policypaper/pdf/Positionspapier_Arbeitszeitgesetz.pdf
8 Jan Lange: Bekommt F.EE in Neunburg einen Betriebsrat? – Arbeitsgericht Schwandorf muss entscheiden Mittelbayerische Zeitung,2.6.2026 https://www.mittelbayerische.de/lokales/landkreis-schwandorf/bekommt-fee-in-neunburg-einen-betriebsrat-arbeitsgericht-muss-entscheiden-21265915

Jessica ist die Geschäftsführerin der aktion ./. arbeitsunrecht.
Als Influencerin und Autorin bekämpft sie Unternehmerkriminalität und Union Busting. Jessica moderiert mit Elmar Wigand die Sendung arbeitsunrecht FM. Jessica schreibt als freie Journalistin für die Tageszeitung junge Welt und andere Medien. Sie hält Vorträge und berät Gewerkschaften, Betriebsräte und Betriebsratsgründer*innen.




