Commerzbank: „America First“. Bundesregierung missachtet deutsches Arbeitsrecht

2
2592

Unsubstantiierte Kündigung leitender Angestellter auf Druck der USA. Wie US-Behörden und Investoren Überwachung und Strafe durchsetzen

Auf Verlangen der USA entließ die Commerzbank vier Mitarbeiter, obwohl sie nach deutschem und EU-Recht legal gehandelt hatten. Haupteigentümer der Commerzbank ist der deutsche Staat.

Die USA wachen über die Commerzbank - auch in DeutschlandDie Commerzbank kündigte dem leitenden Mitarbeiter Lars C. am 23. März 2015 wegen angeblichen Fehlverhaltens. Er hatte mit seiner Abteilung internationale Zahlungen für die staatliche Reederei des Iran abgewickelt. Nach deutschem und EU-Recht war alles legal.

Die staatseigene Bank griff bei ihrem rechtsnihilistischen Manöver auf hochkarätige Rechtsfirmen und Berater zurück: Allen & Overy, Cleary Gottlieb, Alix Partners.

Arbeitsgerichte: Kündigung ist unwirksam

Kurz vor der Kündigung hatte die Commerzbank am 11. März 2015 einer Consent Order, einer Vergleichsanordnung des Finanzgerichts des Staates New York zugestimmt. Nach vierjährigen Ermittlungen gestand die Bank Gesetzesverstöße ein. Sie verpflichtete sich


Aus erster Hand informiert sein? Profis lesen Emails.
Jetzt den kostenlosen Email-Newsletter der aktion ./. arbeitsunrecht ► bestellen

  1. Lars C. und drei weitere Mitarbeiter zu entlassen,
  2. an die US-Behörde ein Strafgeld von 1,45 Milliarden US-Dollar (1,3 Mrd. Euro) zu zahlen,
  3. sich in Deutschland bis 2018 wegen des US-Iran-Embargos überwachen zu lassen.

Die Regelung wurde in New York von Cleary Gottlieb ausgehandelt.

Der Hamburger Betriebsrat der Commerzbank hatte der Kündigung widersprochen. Das Arbeitsgericht Frankfurt am Sitz der Commerzbank-Zentrale wies die Kündigung zurück. Das tat dann auch in zweiter Instanz das Landesarbeitsgericht Hessen mit Urteil vom 13.7.2016. Lars C. habe sich keines Fehlverhaltens schuldig gemacht, das Arbeitsverhältnis bestehe fort. (LAG Hessen: Urteil vom 13.07.2016 – 18 Sa 1498/15)

Druckkündigung: Wie die Commerzbank sich erpressen lässt

Commerzbank-Logo auf GlasfassadeDie Commerzbank ging gegen das Urteil zum Bundesarbeitsgericht. Sie argumentierte: Wir mussten kündigen, weil sonst die USA ihre Drohung wahr machen und der Bank die Lizenz für ihre Niederlassung in New York entziehen könnte.

Der Druck aus den USA sei so „außerordentlich“ und „gewaltig“ gewesen, dass es zwecklos war, sich zu wehren. Die US-Behörde habe eine „wirksame Abschreckung durch persönliche Bestrafung“ gefordert.

Deshalb forderte der Anwalt der Bank, Hans-Peter Löw (Allen & Overy, Frankfurt a.M.) das Bundesarbeitsgericht zur Anerkennung eines Rechtsbruchs auf:

„Es kommt nicht darauf an, ob ein Kündigungsgrund gegeben ist und ob die Kündigung mit der deutschen Rechtsordnung vereinbar ist.“1

Die so genannte Druckkündigung (Was ist das?) gehört zum Standard-Arsenal des Union Busting (Was ist das?). Meist scheitert sie vor Gericht. Sie wird häufig gegen Betriebsratsmitglieder angewendet, aber auch gegen leitende Angestellte. Das Antidiskriminierungsgesetz schränkt diese früher sehr beliebte juristische Finte zwar erheblich ein. Druckkündigungen führen trotzdem indirekt zum Ziel: Die planmäßig Zerrüttung des Vertrauensverhältnisses durch den Arbeitgeber zermürbt die unschuldig bescholtenen Beschäftigten.

In diesem Fall zog die Commerzbank die Berufung vor dem BAG zurück – das peinliche Manöver hätte wohl zu viel Aufmerksamkeit hervorgerufen. Somit ist das Urteil des LAG Hessen rechtskräftig.

Unternehmen ignoriert Gerichtsauflagen

Das Magazin Wirtschafts-Woche jubelte: „Gegen das deutsche Arbeitsrecht sind nun aber auch die US-Richter machtlos.“2 Der Jubel war verfrüht. Die Bank zog die Kündigung durch.

Zunächst kam sie über ein Jahr lang den Auflagen des Urteils nicht nach. Sie zahlte kein Gehalt, bot keinen anderen Arbeitsplatz an und gab auch nicht die Ehrenerklärung ab, dass sich Lars C. keines Fehlverhaltens schuldig gemacht habe. Erst im September 2017, nachdem die ohnehin geringe Öffentlichkeit ganz erstorben war, handelte die Bank mit ihm einen Aufhebungsvertrag aus. Die Einzelheiten bleiben geheim.

Die Bank gab keine Ehrenerklärung ab. Der Mitarbeiter bleibt gekündigt, bekommt eine Abfindung in unbekannter Höhe und verlässt die Bank. Ob ihn eine andere Bank zu beschäftigen wagt, ist ungewiss.

Bundesregierung deckt Rechtsbruch

Die Bundesregierung unter Angela Merkel rettete 2008 die Commerzbank vor dem Bankrott. Der deutsche Staat ist deshalb bis heute mit 15,6 Prozent der Aktien der weitaus größte Eigentümer der Bank.

Die zwei Vertreter der Regierung im Aufsichtsrat gehören allerdings zur Finanzlobby: Markus Kerber, der seine berufliche Karriere bei der Deutschen Bank und der Bank Warburg in der City of London begann und schon während seiner Zeit als Hauptgeschäftsführer des BDI in den Aufsichtsrat berufen wurde. Dann Anja Mikus: Sie begann ihre Karriere bei der Allianz, dann war sie bis 2017 Chefin der Kapitalanlagefirma Arabesque Asset Management in London, inzwischen wurde sie zur Leiterin des Atomfonds (konzernfreundliche kerntechnische Entsorgung) ernannt.

Das in der Regierung zuständige Finanzministerium unter dem Bankenlobbyisten Wolfgang Schäuble hatte die Verantwortung noch weiter ausgelagert. Die beiden Mitglieder des Aufsichtsrats handeln „weisungsunabhängig“. Das bedeutet hier: keine Weisungen der Bundesregierung, sondern, im Bedarfsfall, aus den USA. Das wird unterstützt durch die nach dem deutschen Staat zwei größten Miteigentümer der Bank, die US-Hedgefonds Blackrock und Cerberus: Sie sind sowieso an US-Weisungen gebunden.

Aufsichtsrat ahnungslos

Die Mitglieder des Commerzbank-Aufsichtsrats können ihre Hände und Gewissen ohnehin in Unschuld waschen: Sie wurden mit der Kleinigkeit offiziell nicht befasst. Deshalb hat die verdi-Vertreterin im Aufsichtsrat Beate Mensch, verdi-Landesbezirk Hessen, vom Fall Lars C. noch nie gehört. Mark Roach vom verdi-Bundesvorstand kennt den Fall, hatte anfangs den Hamburger Betriebsrat im Widerspruch gegen die Kündigung beraten, ist aber über den Fortgang des Verfahrens nicht informiert und kritisiert hier die Bundesrepublik als „Nachtwächterstaat“.

Der Betriebsrat der Bank in Hamburg weiß nur, dass inzwischen irgendeine Einigung erzielt wurde, dass „beide Seiten zufrieden“ seien und Lars C. die Bank verlasse.

Die Bundesregierung organisiert oder deckt Rechtsbruch, US-Hörigkeit, Intransparenz, Verantwortungslosigkeit und Vergessen. Auch die bisherige Bundesarbeitsministerin Andrea Nahles und ihre Nachfolgerin Katarina Barley wollen sich zu dem Fall nicht äußern. Wahrscheinlich haben auch sie davon noch nie etwas gehört.

„America First“: Voller Durchgriff auf deutschen Unternehmen?

Die Wirtschafts-Woche hatte in ihrer Inszenierung deutscher Unabhängigkeit noch hinzugefügt: „Wichtig, dass die Wünsche der US-Justiz ausnahmsweise mal unerfüllt bleiben.“ Das Gegenteil ist der Fall: Die „Wünsche“ der US-Justiz werden in Deutschland auch auf diesem Gebiet zur Regel.

Die von den USA beauftragte Beratungsfirma Alix Partners hat bis 2018 Zugang zu allen von ihr verlangten Unterlagen aller Commerzbank-Filialen weltweit und berichtet in die USA, ob die Bank nun brav alle US-America First-Embargo-Regeln einhält. Die Kosten der Überwachung trägt die Überwachte.

So löst sich der Bruch des deutschen und europäischen Rechtsstaats in Duldung, Komplizenschaft, Nichtwissen und Verdrängen auf. Merkel-Deutschland als Staat der drei Affen: Ohren zu, Augen zu, Mund zu.

Unabhängig davon, ob die Präsidenten Obama oder Trump heißen – „America First“ – kann weiter durchregieren. Solche von den Überwachten bezahlten US-Embargo- und Terroristen-Überwacher sitzen inzwischen auch in den Vorstandsetagen von Deutsche Bank, Bilfinger, Siemens, Daimler und VW.2


Fußnoten / Quelle

1 Stefan Buchen: Kündigung wegen US-Drucks ist rechtswidrig, NDR.de 5.8.2017

2 Commerzbank: Deutsche Gesetze schlagen US-Justiz, Wirtschafts-Woche 29.6.2017

3 ebd. / Werner Rügemer: Daimler: 280.000 Mitarbeiter nach Terrorlisten überprüft. Wieviel Geheimdienst steckt in europäischen Unternehmen?, arbeitsunrecht.de 9.2.2015

Schön, dass Sie da sind!

Der Verein aktion ./. arbeitsunrecht e.V. stellt alle Inhalte kostenfrei und ohne Werbung zur Verfügung. Wir sind unabhängig von Stiftungen, Parteien, Gewerkschaften und staatlicher Förderung. Helfen Sie uns dabei, sorgenfrei über die Runden zu kommen!
Damit wir auch in Zukunft unbequeme Nachrichten verbreiten können: Bitte spenden Sie! !
Vorheriger ArtikelSiemens-Schaltwerk Berlin: Erneute Schlappe vor Gericht
Nächster ArtikelI-SEC / Fraport: Wann ermittelt die Staatsanwaltschaft?

2 Kommentare

    • Germany First wäre sicher nicht der richtige Schluss. Das hatten wir auch schon mal… Wie wäre es mit general Workers Rights and Human Rights first (allgemeine Arbeits- und Menschenrechte zuerst)?

      Mit besten Grüßen
      Elmar Wigand

Kommentarfunktion ist geschlossen.