Frontberichte 01/2020: Samsung, Ameos, Stadtwerke Pinneberg, Playmobil

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Presseschau: Betriebsratsbehinderung und Union Busting in Deutschland

Korea, 17.12.2019. Der Samsung Aufsichtsratsvorsitzende Lee Sang Hoon wird von der Polizei abgeführt. Zusammen mit anderen Top-Managern wandert er wegen Union Busting in den Knast. (Foto: Screenshot People’s World, USA, 20.12.2019 https://www.peoplesworld.org/article/samsung-boss-sent-to-prison-for-union-busting/ )
  • Samsung / Südkorea: Gefängnisstrafe wegen Union Busting
  • Ameos Kliniken / Salzlandkreis: Arbeitskampf oder 800 Entlassungen?
  • Stadtwerke / Pinneberg: Abmahnungen, Kündigung und Gehaltskürzung gegen Betriebsratsmitglieder
  • Geobra Brandstätter / Zirndorf: Gerichtlicher Erfolg gegen Union Busting
  • Arbeitsministerium / Initiative für einfachere Gründung von Betriebsräten

Gefängnisstrafen für Samsung Manager wegen Union Busting

Die Behinderung der Gewerkschafts- und Betriebsratsarbeit ist strafbar und kann auch in Deutschland zu Gefängnisstrafen von bis zu einem Jahr führen. Nur passiert das hier nicht. Wie es anders laufen kann, zeigt ein Fall aus Südkorea.

Nach der Verurteilung von 26 MitarbeiterInnen wegen Verstößen gegen Gewerkschaftsgesetze muss der Technik-Konzern Samsung Electronics in Südkorea eine ganze Reihe hoher Posten im Management neu besetzen. 

Einer der verurteilten ist Lee Sang Hoon. Der ehemalige Verwaltungschef von Samsung Electronics muss nun wegen seiner massiven Maßnahmen gegen GewerkschafterInnen für 18 Monate ins Gefängnis. Der Manager hatte gemeinsam mit 25 anderen Vertretern des Managements bei dem Samsung Subunternehmen Samsung Electronics Service die dortige Gewerkschaft bespitzelt, in ihrer Arbeit behindert und tat alles dafür, um sie aufzulösen.

Lee Sang Hoon ist der dritte Top-Manager von Samsung, den ein Gericht in Südkorea in kurzer Zeit wegen Union Busting-Methoden zu einer Gefängnisstrafe verurteilte. Nur eine Woche früher traf es den Vize-Präsidenten von Samsung, Kang Kyung Hoon. Auch er muss nun für 16 Monate ins Gefängnis.


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Und wie sieht es in Deutschland aus?

Auch in Deutschland könnte Union Busting zu schweren Strafen führen. Wer Betriebsräte in ihrer Tätigkeit behindert oder Betriebsratswahlen be- oder verhindert, dem drohen laut Betriebsverfassungsgesetz bis zu einem Jahr Freiheitsstrafe oder Geldstrafen (§119 Betriebsverfassungsgesetz).

Bisher gibt es jedoch in Deutschland kaum Strafverfahren wegen Union Busting. Dies liegt sowohl daran, dass Betriebsräte und Gewerkschaften kaum Anzeige erstatten, als auch daran dass Staatsanwaltschaften diese Anzeigen noch seltener verfolgen. In den seltenen Fällen, in denen es zu Verurteilungen kam, durften sich die betroffenen Unternehmer*innen über lächerlich niedrige Geldstrafen freuen.   

Die Initiative aktion ./. arbeitsunrecht fordert daher schon seit Jahren die Einrichtung von sogenannten Schwerpunktstaatsanwaltschaften für Arbeitsbeziehungen und Arbeitsrechte. Denn viele Staatsanwält*innen und Richter*innen erkennen Union Busting selbst in den offensichtlichen Fällen oft nicht. Darüber hinaus bedarf eines einer ganzen Reihe weiterer Maßnahmen zum besseren Schutz von Betriebsräten. Die aktion ./. arbeitsunrecht hat deshalb bereits 2017 eine Reihe von Reformvorschlägen erarbeitet: Betriebsräte stärken – Mitglieder und Neugründer schützen, Unternehmerkriminalität bekämpfen

siehe auch Beitrag: Arbeitsministerium / Initiative für einfachere Gründung von Betriebsräten

Quellen:

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Ameos Kliniken erpressen Mitarbeiter: Einstellung der Arbeitskämpfe oder 800 Kündigungen

Die in der Schweiz ansässige Ameos AG betreibt in Deutschland, Österreich und der Schweiz Kliniken und Pflegeeinrichtungen. Die Ameos AG expandiert dabei durch den Aufkauf von maroden Kliniken und den Versuch in bestimmten Regionen eine Monopolstellung zu bekommen. Das geht zu Lasten der Arbeitsbedingungen und der Löhne. 

Besonders zugespitzt hat sich die Lage in den vergangenen Monaten in der Ameos Region Ost in Sachsen-Anhalt unter der Leitung des Regionalgeschäftsführers Lars Timm. In den dortigen Standorten von Ameos im Salzlandkreis kämpft die Gewerkschaft Verdi seit November 2019 mit Warnstreiks und „aktiven Mittagspausen“ für die Angleichung der Bezahlung der Mitarbeiter an den Tarif im öffentlichen Dienst. Seit 2012 sind die Gehälter hier eingefroren. Im Durchschnitt verdienen hier zum Beispiel Pflegekräfte 500 Euro weniger im Monat. 

Ameos verweigert jegliche Gespräche mit Verdi

„Verhandlungen mit Verdi wird es mit uns nicht geben.“ Deutlicher kann Geschäftsführer Lars Timm seine gewerkschaftsfeindliche Haltung kaum ausdrücken. Stattdessen legt er den Beschäftigten ein einseitiges Angebot vor und droht, wenn dieses nicht angenommen wird, 800 Mitarbeiter zu entlassen. 

Das Angebot, welches bis zum 27. Dezember 2019 von 85 Prozent der Mitarbeiter unterschrieben sein sollte, so die Forderung der Geschäftsführung, sieht eine Gehaltssteigerung bis 2024 um neun Prozent und Sonderzahlungen vor. Nicht einmal 20 Prozent der Beschäftigten hatten das sogenannte „Zukunftspaket“ bis Ende der Frist unterschrieben. Ameos verlängerte die Frist daraufhin bis zum 10. Januar 2020.

Gleichzeitig machte Timm seine Drohung war und kündigte 14 Mitarbeitern eine Woche vor Weihnachten. Vier Mitarbeiter wurden bei Ameos in Aschersleben, vier in Bernburg, drei in Schönebeck und drei in Haldensleben entlassen. Darunter sowohl Ärzte, Krankenschwestern als auch Sekretärinnen. 

Kündigungen wegen Teilnahme am Streik?

Aus dem Anhörungsbogen welche die Geschäftsführung an die Betriebsräte der jeweiligen Standorte schickte, wird der eigentliche Grund der Kündigungen nicht ersichtlich. Vielmehr deutet alles daraufhin, dass Ameos sie wegen ihrer Teilnahme an den Warnstreiks kündigte: „Aufgrund des unakzeptablen und respektlosen Verhaltens gegenüber Patienten, Mitarbeitern und Vorgesetzten, der wiederholten Vorkommnisse, die die Sicherheit der Patienten, die Qualität der Arbeit und das Ansehen des gesamten Klinikums massiv schaden, ist das Vertrauensverhältnis (…) massiv gestört. Trotz mehrerer Aussprachen besteht keine Einsicht bezüglich des Fehlverhaltens und keinerlei Kooperationsbereitschaft.“ Dabei enthielten alle Kündigungen den selben Wortlaut (Volksstimme, 23.12.2019).

Die Betriebsräte an den Standorten haben allen Kündigungen widersprochen und den betroffenen Mitarbeitern geraten, sich gerichtlich gegen die Kündigungen zu wehren. Zudem hat die Geschäftsführung auch den stellvertretenden Betriebsratsvorsitzenden vom Standort Aschersleben Holger W. gekündigt weil er am 9. Dezember 2019 an einem Warnstreik teilgenommen hat. Auch er will gegen die Kündigung und seine aktuelle Freistellung vorgehen, um wieder an seinen Arbeitsplatz zurück zu kehren und weiter im Betriebsrat für die Interessen der Beschäftigten streiten zu können.

Den eigentlichen Grund für die Kündigungen nennt der Geschäftsführer dann der Presse gegenüber auch ganz offen: „Natürlich sorgt ein Streik für Erlösausfälle in den Kliniken, dem wir schweren Herzens mit Kostensenkungsmaßnahmen begegnen müssen. Verdi zwingt uns zu diesem Handeln.“ so Timm gegenüber der Volksstimme.

Lars Timm bekannt für Union Busting

Der Regionalgeschäftsführer Lars Timm ist zudem kein unberschriebenes Blatt. Bereits im Jahr 2016 soll Timm als Regionalgeschäftsführer bei Ameos West am Krankenhaus Hildesheim mehrere Beschäftigte mit Kündigungen und Versetzungen drangsaliert haben. „Am Ende musste Ameos alle Kündigungen zurücknehmen und einen Tarifvertrag auf dem Niveau des öffentlichen Dienstes schließen“, so Verdi-Sprecher Bernd Becker. „Auch dieses Mal wird Herr Timm mit seinen vordemokratischen Manövern eine Bruchlandung erleiden.“ Timm selbst bestreitet diese Darstellung (Volksstimme, 04.01.2020).

Was Timm jedoch nicht bestreiten kann ist, dass im Jahr 2017 nach der Anzeige durch den Betriebsrat ein Ermittlungsverfahren wegen einem Verstoß gegen das Neutralitätsgebot nach dem Betriebsverfassungsgesetz gegen ihn eingeleitet wurde. Er soll versucht haben eine Betriebsratswahl entscheidend zu beeinflussen.

Laut der Staatsanwaltschaft Stade wurde ihm vorgeworfen auf einer Betriebsversammlung im Klinikum Geestland sinngemäß gesagt zu haben: „Wenn ihr einen bestimmten Kreis wählt, klappt das hier alles, wenn nicht, kann es dazu führen, dass Leute entlassen werden.“ Oberstaatsanwalt Kai Thomas Breas bestätigte im März 2018 dass das Verfahren „mangels hinreichenden Tatverdachts“ eingestellt wurde (Cuxhavener Nachrichten, 18.03.2018).

Vorerst keine weiteren Kündigungen?

Am 10. Januar 2020 fand unter Vermittlung von Markus Bauer (SPD) Landrat des Salzlandkreises ein Gespräch zwischen der Ameos Geschäftsführung und den Betriebsratsgremien statt. Ameos nahm an diesem Treffen jedoch nur unter der Bedingung Teil, dass die Gewerkschaft Verdi von dem Gespräch ausgeschlossen sei. 

Timm kündigte hier an, keine weiteren Kündigungen auszusprechen, wenn sich die Betriebsräte der einzelnen Standorte gesprächsbereit zeigen und auf weitere Streiks verzichten würden. Sollte der Arbeitskampf weitergehen droht Ameos weiter schrittweise 800 Beschäftigte zu kündigen. Davon sollen 500 an den Kliniken im Salzlandkreis, 200 am Krankenhaus in Haldensleben und 100 in Halberstadt betroffen sein (Volksstimme, 14.01.2020). 

Die Ameos AG betreibt an 49 Standorten 93 Einrichtungen im Pflege- und Gesundheitsbereich. Insgesamt arbeiten rund 15.500 Menschen bei der Ameos AG. Allein in Sachsan-Anhalt sind es rund 4.000. Juristisch vertreten wird die Ameos AG durch ihrem Justiziar Henning-Alexander Seel. Seit 2012 gehört die Ameos AG mehrheitlich dem Private Equity-Investor Carlyle Group.

Quellen:

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Chef der Stadtwerke Pinneberg geht gegen Betriebsratsmitglieder vor

Seit Sommer 2016 haben die Stadtwerke Pinneberg einen neuen Chef. Sven Hanson ist angetreten um aufzuräumen und Umstrukturierungen bei den Stadtwerken vorzunehmen, dabei ist ihm wohl der Betriebsrat ein Dorn im Auge.

Umstrukturierung mit eisernem Besen?

Laut der Gewerkschaft Verdi habe Hanson einen autoritären und strengen Führungsstil. Dies soll nicht nur zu einem extrem schlechten Betriebsklima, sondern auch zum Weggang zahlreicher Mitarbeiter geführt haben. So soll die gesamte erste Führungsebene unter der Geschäftsführung und ein Teil der zweiten Ebene das Unternehmen verlassen haben. Mindestens zwölf weitere Mitarbeiter haben ebenfalls gekündigt, weitere sollen auf der Suche nach neuen Stellen sein. Die Folge sind mindestens vier Überlastungsanzeigen von Mitarbeitern (Zeitung für kommunale Wirtschaft, 19.12.2019). 

Auseinandersetzung um Betriebsvereinbarung zur Arbeitszeit

Ein bereits seit langem schwelender Konflikt ist die Auseinandersetzung um eine Betriebsvereinbarung zum Thema Rufbereitschaft und Arbeitszeit. Im Rahmen der Umstrukturierungen beschloss Hanson die bisherige Regelung zu Gleitzeit und Bezahlung des Bereitschaftsdienstes nicht zu verlängern, sondern auf feste Arbeitszeiten und schlechtere Bezahlung zu bestehen. Es folgten anderthalb Jahre erfolglose Verhandlungen zwischen Hanson und dem Betriebsrat. 

Schließlich entschied eine Einigungsstelle unter Leitung des Präsidenten des Arbeitsgerichts Hamburg, Esko Horn, die Auseinandersetzung zugunsten der Geschäftsführung. Der Einspruch des Betriebsrats gegen den aus seiner Sicht „besonders schlechten“ Einigungsspruch wurde abgewiesen. 

Mit Abmahnungen, Kündigung und Gehaltskürzung gegen Betriebsratsmitglieder

Besonders hart trifft es die sieben Betriebsratsmitglieder. Allein neun Abmahnungen soll die Geschäftsführung gegen sie ausgesprochen haben. „Der Chef der Stadtwerke Pinneberg geht massiv gegen Arbeitnehmervertreter vor. Unter der neuen Führung regiert die Angst, und es werden Abmahnungen wie Knöllchen verteilt“, sagt Verdi-Gewerkschaftssekretär Andreas Riedl (Pinneberger Tageblatt 12.12.2019).

In der Folge landen zahlreiche Verfahren vor dem Arbeitsgericht Elmshorn. Seit Ende 2018  sollen sich hier mindestens eine zweistelligen Anzahl an laufenden oder erledigten Verfahren angehäuft haben.

Höhepunkt der Auseinandersetzungen ist unter anderem die Kündigung eines Betriebsratsmitglieds. Da der Betriebsrat der Kündigung nicht zustimmte und ein Gütetermin ohne Erfolg verlief, findet nun am 27. Februar 2020 der Kammertermin im Zustimmungsersetzungsverfahren statt. Wir rufen zur solidarischen Begleitung auf!

Zudem hat Hanson dem Betriebsratsvorsitzenden Tobias H. sein monatliches Gehalt um 1.500 € netto gekürzt. Laut Hanson habe sich Tobias H. vom Betriebsrat komplett für die Betriebsratsarbeit freistellen lassen, ohne plausibel erklären zu können, dass dies erforderlich sei. Tobias H. widerspricht dieser Darstellung ausdrücklich.

Für den Verdi Sekretär Riedl ist das Ziel dieser Maßnahmen klar: „Wir erkennen hier einen klaren Fall von Union Busting: Das heißt, die Arbeitnehmervertretung soll mit Repressionen mundtot gemacht werden, denn sie ist der letzte Schutzwall für die Belegschaft.

Jens JähneStadtwerke engagieren bekannte Union Buster

Die Stadtwerke Pinneberg setzen in der juristischen Auseinandersetzung auf die Unterstützung der Großkanzlei Graf von Westphalen und ihrem Anwalt Malte Evers. Die Kanzlei wird immer wieder im Kampf gegen Betriebsräte eingesetzt, so zum Beispiel bei der Bio-Supermarktkette Alnatura. Malte Evers betrieb auch das Union Busting beim glücklosen Burger King Franchise-Nehmern Yi-Ko Holding GbmH.

Der Betriebsrat wird durch die Anwälte Till Ehmke und Jens Jähne vertreten.

Bei der Stadtwerke Pinneberg GmbH arbeiten aktuell rund 100 Mitarbeiter.

Quellen:

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Gerichtlicher Erfolg gegen Union Busting bei Playmobil

Seit vielen Jahren gibt es nicht nur zweifelhafte Arbeitsbedingungen, sondern auch offenes Union Busting beim fränkischen Spielzeughersteller Geobra Brandstätter (Playmobil). In den vergangenen Jahren mussten wir immer wieder über die aggressiven Maßnahmen gegen Betriebsratsmitglieder und Gewerkschaften durch das Management um Marianne Albert berichten (2016, 2018). Nun konnte die Gewerkschaft IG Metall einen weiteren Sieg in einem der zahlreichen jahrelangen Gerichtsverfahren erzielen. 

Kein Ausschluss wegen Erfüllung der Betriebsratsarbeit

Bereits mehr als zwei Jahre zog sich die aktuelle Auseinandersetzungen um Hitzepausen hin. Die Mitglieder der Betriebsratsliste der IG Metall hatten im Hitzesommer 2018 durch einen Aushang darauf hingewiesen, dass die Regeln des Bundesamts für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin bei Temperaturen über 35°C u.a. Hitzepausen vorschlagen (Technische Regeln für Arbeitsstätten). Während die Betriebsratsmitglieder mit diesem Aushang lediglich ihren Aufgaben als gewählte Vertreter der ArbeiterInnen nachkommen, hat das Management dies als Anlass genommen um einen gerichtlichen Ausschluss der acht Betriebsratsmitglieder der IG Metall Liste zu beantragen.

Arbeitsgericht Nürnberg: Verhandlung erst nach 15 Monaten

Nachdem eine Güteverhandlung am 17.09.2018 keine Einigung brachte und nach nur 15 Minuten ohne Ergebnis abgebrochen wurde, dauerte es mehr als ein Jahr, bis sich das Arbeitsgericht Nürnberg mit dem Fall beschäftigte und am 28.12.2019 ein Urteil fällte (Beschl. v. 18.12.2019, Az. 10 BV 76/18). 

Das Gericht sah in der Handlung der Betriebsratsmitglieder zwar „die Grundsätze der vertrauensvollen Zusammenarbeit durch Handlungen und Äußerungen“ verletzt (§ 2 Abs. 1 BetrVG), konnte jedoch keinegrobe Pflichtverletzung“ (§ 23 Abs. 1 BetrVG) feststellen. Damit lehnte das Gericht den Ausschluss der Betriebsratsmitglieder ab. Worin das Gericht allerdings überhaupt eine Verletzung der vertrauensvollen Zusammenarbeit feststellen konnte, führte es nicht weiter aus. 

Geobra Brandstätter ließ sich gerichtlich durch den Rechtsanwalt Arndt Reckler vertreten. Die Betriebsratsmitglieder wurden durch die Kanzlei Manske & Partner und den DGB Rechtsschutz vertreten. 

Union Busting hat hier Tradition

Immer wieder fährt die Geschäftsführung von Geobra Brandstätter härteste Geschütze gegen aktive Gewerkschafter und Betriebsratsmitglieder auf. Ehemalige Beschäftigte berichten von einem Klima der Angst. Die IG Metall spricht gar von feudalistischen Verhältnissen, in denen Arbeiterrechte von der Gunst des Managements abhängen (PM IG Metall 16.08.2018). Die IG Metall und der Betriebsrat müssen sich regelmäßig ihre Rechte vor Gericht einklagen. 

Das Familienunternehmen Geobra Brandstätter mit Sitz im fränkischen Zirndorf produziert heute in vielen Ländern der Welt Spielzeug, Pflanzgefäße und Gartenmöbel. Von den weltweit mehr als 4.600 Angestellten arbeiten rund 2.500 in Deutschland für die Firma. Ein Großteil davon in den fränkischen Städten Zirndorf und Dietenhofen. 

Quellen:

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Initiative für einfachere Gründung von Betriebsräten

Bundesarbeitsminister Hubertus Heil (SPD) hat am 27.12.2019 in einem Interview mit der Zeitung Rheinische Post angekündigt im laufen Jahr einen Gesetzentwurf zur einfacheren Gründung von Betriebsräten vorzulegen. 

Konkret geht es darum, dass vereinfachte Wahlverfahren, welches bisher auf Betriebe mit bis zu 50 Angestellten beschränkt war, auf alle Betriebe mit bis zu 100 wahlberechtigten ArbeiterInnen verpflichtend auszuweiten. Durch das schnellere und unbürokratischere Wahlverfahren sollen mehr Betriebsräte entstehen. Heil will gleichzeitig ein „Initiativrecht von Betriebsräten für Weiterbildung und Qualifizierung“ schaffen. Ob diese beiden gesetzlichen Änderungen tatsächlich kommen bleibt abzuwarten. 

Auch die Ausweitung des vereinfachten Wahlverfahrens wir allerdings das eigentliche Problem, nämlich die Behinderung der Gründung von Betriebsräten durch z.B. massive Maßnahmen gegen die Initiatoren, Verweigerung der Listen der Wahlberechtigten und Umstrukturierungen nicht lösen.

Vorschläge, wie Initiatoren von Betriebsratsgründungen und Betriebsratsmitglieder besser geschützt werden können, hat aktion ./. arbeitsunrecht in dieser Broschüre zusammengestellt: https://arbeitsunrecht.de/betriebsraete-staerken-kriminelle-unternehmer-bekaempfen/

Darin fordern wir u.a. eine Meldepflicht für Strafanzeigen nach §119 BetrVG, eine Ausweitung des Kündigungsschutzes auf Initiatoren einer Betriebsratswahl, sowie die Erhebung zum Offizialdelikt, das von jeder Person angezeigt und von Staatsanwaltschaften auch auf eigene Initiative verfolgt werden muss.

Vor allen Dingen aber ist auch im Zusammenhang mit Betriebsratsgründungen per Gesetz genauer zu definieren, was strafbare Maßnahmen des Arbeitgebers im Rahmen des §119 Betriebsverfassungsgesetz sind. Unsere Vorschläge dazu lauten:

• die Anleitung, Förderung, Bildung, Begünstigung und Finanzierung von Betriebsratslisten durch die Unternehmensleitung bzw. deren Beauftragte,

• die Anleitung, Förderung, Begünstigung von Unterschriftensammlungen gegen Betriebsräte und Gewerkschaftsmitglieder durch die Unternehmensleitung bzw. deren Beauftragte,

• juristisches Stalking durch Wellen substanzloser, konstruierter und aus Motiven der Vergeltung oder Maßregelung eingesetzter Abmahnungen und Kündigungsversuche,

• Schikanen am Arbeitsplatz,

• Ungleichbehandlung am Arbeitsplatz, die systematische Verweigerung zustehender Leistungen wie Lohn, Urlaub etc.

Quellen:


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