Deutschlands größter Windrad-Hersteller will konstruierte Kündigung erstreiten
Am 21. Januar 2015 fand am Arbeitsgericht in Magdeburg ein Kammertermin im Beschlussverfahren gegen den Betriebsrat der WEA Service Ost GmbH statt. Die WEA Service Ost gehört zum Windkraftanlagen-Hersteller enercon und führt Montage- und Wartungsdienstleistungen durch. Das firmeneigene Subunternehmen will in diesem Beschlussverfahren vor dem Arbeitsgericht Magdeburg die Zustimmung zur Kündigung des Betriebsratsvorsitzenden Nils-Holger B. erstreiten und damit den Weg zu dessen Kündigung frei machen (wir berichteten hier). Nils-Holger B. hatte sich für Leiharbeiter eingesetzt, die unentgeltlich an einer Sicherheitsschulung an einem Samstag teilnehmen sollten. Rechtsanwalt Matthes Schröder von der internationalen Großkanzlei Hogan Lovells vertritt enercon bei seinem aggressiven Vorgehen gegen den Nils-Holger B. vor Gericht. Schon bei der BR-Wahl im Herbst 2013 versuchte er erfolglos, ein Hausverbot für die IG-Metall zu erwirken.
Vor dem Gericht protestierten rund 200 Menschen gegen die Union Busting– Methoden von Enercon. Darunter waren Betriebsratsmitglieder aus verschiedenen Produktionsstätten und solidarische IG-Metall-Gewerkschafter, die bei Volkswagen in Wolfsburg, Hannover, Salzgitter und Zwickau arbeiten. Wulff Gallert (Die Linke) und Andreas Steppuhn (SPD), Mitglieder des Landtags Sachsen-Anhalt, waren ebenfalls vor Ort.
Ärger auch an anderen Enercon-Standorten
Rund 19.000 Menschen haben sich bisher der Forderung angeschlossen, den Kündigungsversuch gegen Nils-Holger B. zurück zu nehmen und das gezielte Bossing von gewerkschaftlich organisierten Betriebsratskandidaten und Aktiven im Betrieb GZO GmbH am Standort Aurich zu unterlassen.
Auf dem Solidaritäts-Blog www.windstaerke 13.info haben sich derweil auch die Mitglieder des Bundestags Jutta Krellmann, gewerkschaftspolitische Sprecherin der Linksfraktion, und Klaus Ernst, stellv. Fraktionsvorsitzender, solidarisch mit den enercon-Angestellten erklärt.
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Wie gewerkschaftsfeindlich enercon tatsächlich agiert, ist im Artikel: „Enercon – absolut gewerkschaftsfeindlich“ nachzulesen.
Das Urteil in dem Beschlussverfahren zur Kündigung von Nils-Holger B. wird am 11. Februar 2015 verkündet.