Foot Locker: Kündigungswelle gegen Betriebsratsvorsitzende

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Foot Locker sind Betriebsräte ein Dorn im Auge.

Vier Kündigungsversuche gegen Düsseldorfer Betriebsratsvorsitzende – Stellvertretender BR-Vorsitzender als Komplize der Geschäftsleitung

Die amerikanische Sportbekleidungsmarke Foot Locker betreibt in Deutschland 82 Filialen.

In nur zwölf deutschen Filialen soll ein Betriebsrat bestehen, der die Rechte und Interessen der Mitarbeiter vertritt. Warum sich lediglich ein geringer Teil der Belegschaft zur Gründung eines Betriebsrates entscheidet und in welchem Verhältnis Foot Locker zu den demokratisch gewählten Mitarbeitervertretungen steht, zeigt sich darin, dass das Unternehmen sich zurzeit in mindestens zwei Fällen in gerichtlichen Auseinandersetzungen mit engagierten Betriebsratsmitgliedern befindet.

Kündigungsversuch gegen Düsseldorfer Betriebsratsvorsitzende

Ein weiterer Fall, in dem die Geschäftsleitung den besondere Kündigungsschutz für Betriebsratsmitglieder aushebeln will, wird am 05. November 2019 vor dem Arbeitsgericht in Düsseldorf verhandelt. Wir rufen zur solidarischen Begleitung der Verhandlung auf:

Datum: 05.11.2019, 12.20 Uhr


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Ort: Saal 008, Arbeitsgericht Düsseldorf, Ludwig-Erhard-Allee 21, 40227 Düsseldorf

In dem arbeitsrechtlichen Verfahren wird es um den Versuch der außerordentlichen Kündigung der engagierten Betriebsratsvorsitzenden in einer Düsseldorfer Foot Locker Filiale gehen. Die Belegschaft wählte die Kollegin erstmals 2016 in den Betriebsrat. Aufgrund ihrer überzeugenden Betriebsratsarbeit bestätigten die Kolleginnen und Kollegen die Betriebsratsvorsitzende im April 2018 im Amt. Die Betriebsratsvorsitzende – die sich auch als stellvertretende Vorsitzende des Gesamtbetriebsrats engagiert hatte – galt bis zum Kündigungsversuch als einer der dienstältesten Betriebsratsmitglieder im Unternehmen.

Die engagierte Betriebsratsvorsitzende setzte in ihrer Filiale eine Vielzahl von Entfristungen und Anpassungen von Arbeitsverträgen durch. Der Betriebsrat konnte mehrere Betriebsvereinbarungen zu Gunsten der Belegschaft abschließen und die Einstellung einer Reinigungskraft für die Sanitäranlagen in ihrem Betrieb durchsetzen.

Stellvertreter stimmt Kündigung der Kollegin zu

In den mittlerweile vier außerordentlichen Kündigungen, die die Geschäftsführung bis zum jetzigen Zeitpunkt gegenüber der jetzigen Betriebsratsvorsitzenden aussprach, konstruierte sie als wichtige Gründe nach §626 BGB falsche Abrechnung der Arbeitszeit, Beleidigung, Störung des Betriebsfriedens und die Verletzung des Arbeitsvertrages.

Am 23. Juli 2019 fertigte der für Deutschland zuständige Personalleiter das erste Kündigungsschreiben mit dem Vorwurf der falschen Abrechnung von Arbeitszeit an. Gleichzeitig enthielt das Schreiben die Aufforderung bis zum 1. August 2019 Stellung zu den Vorwürfen zu nehmen.

Tatsächlich räumte Foot Locker der Betriebsratsvorsitzenden keine Zeit zur Stellungnahme ein. Denn bereits am 24. Juli 2019 beantragte der Personalleiter beim stellvertretenden Betriebsratsvorsitzenden die notwendige Zustimmung zur außerordentlichen Kündigung. Der stellvertretende Betriebsratsvorsitzende, der offensichtlich mit der Geschäftsleitung kooperiert, stimmte der Kündigung seiner Kollegin zu.

Am 25. Juli 2019, erhielt die Betriebsratsvorsitzende sodann persönlich das Anhörungsschreiben vom 23. Juli 2019 und einige Minuten später die außerordentliche Kündigung.

Am 6./9. August 2019 legte Foot Locker mit einer erneuten außerordentlichen Kündigung nach. In dieser wirft das Unternehmen der Betriebsratsvorsitzenden – neben dem Arbeitszeitbetrug – nun auch eine Beleidigung vor. Am 19. August 2019 sprach Foot Locker eine weitere außerordentliche Kündigung aus. Neben dem Arbeitszeitbetrug und Beleidigung konstruierte man nun auch noch einen Vertragsbruch.

Das Manadat für das juristische Trommelfeuer hat Rechtsanwalt Matthias Köhler von der Kanzlei Baker & McKenzie Partnerschaft von Rechtsanwälten, Wirtschaftsprüfern und Steuerberatern mbB in Berlin.

Schikanen für Unterstützer*innen

Parallel zu den Entwicklungen im Fall der Betriebsratsvoristzenden, hat Foot Locker nunmehr drei weiteren Mitarbeitern in der Düsseldorfer Filiale, die sich für ihre von Union Busting (Was ist das?) betroffene Kollegin einsetzten und/oder ihr offenkundig nahestanden, ebenfalls gekündigt oder sie bis auf Weiteres in andere Filialen versetzt. Hierunter auch einer Kollegin, die sich bei den vergangenen Betriebsratswahlen im Wahlvorstand engagierte.

Diese Kollegin war zudem das Ersatzmitglied des früheren Betriebsratsvorsitzenden der durch Manöver im Zusammenarbeit mit der Geschäftsleitung zum Betriebsratsvorsitzenden in der Düsseldorfer Filiale aufrücken konnte.

Die Betriebsratsvorsitzende geht mit ihrem Rechtsanwalt Daniel Labrow gegen die Kündigungen vor.


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