Frontberichte 08/2021: H&M, Orpea, Primark & EU-Mindestlohnrichtlinie

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Presseschau: Betriebsratsbehinderung und Union Busting in Deutschland

MediaPhoto.Org, H&M, CC BY 3.0
  • H&M / Deutschland: Flexibilisierung als oberstes Gebot
  • Orpea / Bremen: Kündigungsversuche scheitern
  • Primark / Hannover: Datenschutz als Vorwand für Union Busting
  • EU / Diskussionen über EU-Mindestlohnrichtlinie

H&M: Flexibilisierung als oberstes Gebot

Bereits im vergangenen Jahr kündigte der schwedische Modekonzern H&M und sein Deutschlandchef Thorsten Mindermann an, mehrere hundert Stellen abzubauen. Der als unchristliches „Weihnachtsgeschenk“ am 20.11.2020 angekündigte Stellenabbau von rund 800 Arbeitsplätzen könnte auch ganze Filialschließungen beinhalten. Der Konzern bezeichnet den Stellenabbau euphemistisch als „Transformationsphase“.

Betroffen von den Kündigungen sind vor allem junge Mütter, Langzeitkranke und Schwerbehinderte. Das alles fand offiziell im Rahmen eines „Freiwilligenprogramms“ statt. Hinter den Kulissen übte der Konzern auf die besagten Beschäftigten jedoch massiven Druck aus und drohte mit Kündigungen ohne Abfindung, sollte nicht „freiwillig“ eingewilligt werden. Am Ende fielen so 600 Stellen ganz weg. Immer wieder berichten Mitarbeiter und Betriebsratsmitglieder zudem von systematischem Mobbing. „Wer sich an die Gruppenregeln anpasst, kann sich wie in einer Familie fühlen. Doch wer die Regeln infrage stellt, kann rasch zum Gruppenfeind erklärt werden“, so die Gesamtbetriebsratsvorsitzende Saskia S.

Dabei will H&M nun noch einen Schritt weitergehen und nicht nur hunderte Mitarbeiter entlassen, sondern auch den geregelten Schicht-Dienst in Deutschland weitgehend abschaffen. Die Beschäftigten sollen künftig vor allem zu Stoßzeiten am späten Nachmittag und am Wochenende „flexibel“ arbeiten.

Leidtragende der Maßnahme sind auch hier vor allem junge Mütter. Interne H&M-Dokumente belegen, dass die Konzernführung die Mitarbeiterinnen direkt nach der Elternzeit in die Wochenend- und Nachmittagsschichten schicken will – im Zweifel per Zwang und durch Versetzung. Für sie soll keine Chance bestehen wieder in das planbare Schichtsystem zurückkehren. Sie sollen also genau in den Zeiten arbeiten, in denen sich junge Eltern um ihre Kinder kümmern müssen und wollen, also in den frühen Abendstunden und an Wochenenden.


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Geht es nach dem H&M Management sollen neue Verträge ab jetzt nur noch den Umfang der Arbeitszeit regeln, aber nicht deren zeitlichen Einsatz festlegen. Diese würden dann in den Filialen jeweils von der Personalabteilung einseitig festgesetzt. Ähnliche Pläne hat H&M für die Urlaubsplanung: zu Peak-Zeiten, also zum Beispiel um Weihnachten herum, soll es schwieriger werden, überhaupt Urlaub zu bekommen.

Die Gewerkschaft Verdi hat H&M im vergangenen Jahr bereits mehrfach zu Tarifverhandlungen über die Arbeitsbedingungen im Rahmen eines Tarifvertrags Digitalisierung aufgefordert. H&M hat diese Aufforderungen stets ignoriert und soll nach der Veröffentlichung eines öffentlichen Briefes der Gewerkschaft, die Tarifverhandlungen mündlich kategorisch abgelehnt haben. 

In den vergangen Monaten und Jahren stach H&M immer wieder aufgrund besonders schlechter Arbeitsbedingungen im Einzelhandel heraus. H&M war daher auch bereits am 13. Oktober 2017 Ziel unserer Aktionstags #Freitag13. Schon damals standen sogenannte Flexverträge im Mittelpunkt unserer Kritik. Sie führten dazu, dass Beschäftigte nur Verträge über wenige feste Stunden hatten und nie wussten, wie viele Stunden sie in einem Monat zusätzlich arbeiten und wie viel sie verdienen würden. Das machte sie zudem extrem erpressbar. Denn wer sich beschwerte, musste fürchten keine zusätzlichen Stunden mehr zugeteilt zu bekommen.

Quellen:

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Orpea scheitert mit Kündigungsversuchen

Orpea scheiterte am 27.04.2021 vor dem Arbeitsgericht Bremen mit dem Versuch die Betriebsratsvorsitzende der Senioren Wohnpark Weser GmbH zu kündigen. Auch ihre Stellvertreterin bleibt im Amt. Das Unternehmen kündigte Beschwerde gegen das Urteil an. Wir berichteten bereits in den Frontberichten 04/2021 über den Fall. 

Insgesamt hatte das Unternehmen vor Gericht fünf Anträge gestellt, welche das Gericht allesamt abgewiesen hat (Az.: 12 BV 1201/21 und 12 BV 1202/21). Die Betriebsratsvorsitzende und ihre Stellvertreterin sollten nach den Wünschen der Geschäftsleitung aus dem Betriebsrat ausgeschlossen und der Betriebsrat aufgelöst werden.

Trotz des verlorenen Verfahrens behauptet die Residenz-Gruppe weiter, dass ihre massiven Anschuldigungen gegen die Betriebsratsmitglieder stimmen würden. Dazu zählen unter anderem „Arbeitszeitbetrug, zweifelhafte Urkunden, die selbstständige Tätigkeit einer Bremer Rechtsanwaltskanzlei (…) und unzulässige gewerkschaftliche Werbung.“

Michael Nacken, der Rechtsanwalt des Betriebsrates, bestätigte hingegen: „Alle Verdächtigungen des Arbeitgebers haben sich vor Gericht in Luft aufgelöst.“ Die Gewerkschaft Verdi betitelte die Reaktion der Residenz-Gruppe auf das Urteil passender Weise als einen „besorgniserregenden Fall von Realitätsverweigerung“ und die Entscheidung des Arbeitsgerichtes als eine krachende Niederlage für die Residenz-Gruppe und ihren Union Busting Anwalt. Da die Residenz-Gruppe Beschwerde gegen das Urteil eingelegt hat, dürfte sich das Verfahren noch mindestens bis ins Jahr 2022 ziehen und die Betriebsratsmitglieder dadurch weiterhin massivem Stress ausgesetzt sein, so Verdi.

Die Behinderung der Betriebsratsarbeit in Bremen wird durch den Rechtsanwalt Franz Michael Koch begleitet. Franz-Michael Koch ist uns bereits aus anderen Fällen bekannt. Er war an der Behinderung der Betriebsratsarbeit beim Novita Seniorenzentrum Siegen GmbH (Frontberichte 07/2019) beteiligt und bei der Pflegestern Seniorenservice gGmbH (Frontberichte 06/2020) als Union Buster tätig. 

Anwalt droht mit Bespitzelung durch Privatdetektive

Doch die versuchten Kündigungen sind und waren nicht die einzigen Mittel mit denen Orpea gegen die engagierten Betriebsratsmitglieder vorgeht. Die Gewerkschaft Verdi berichtet zusätzlich von willkürlichen Hausverboten, Gehaltskürzungen, die Ausspähung von Betriebsratshandy und Laptop, sowie einer Schadensersatzklage wegen angeblicher Rufschädigung. Jedoch bisher alles ohne Erfolg, die Betriebsratsmitglieder bleiben standhaft.

Ein weiterer Höhepunkt der Schikanen ist nun die öffentlich angedrohte Bespitzelung der Betriebsratsmitglieder. In der Kammerverhandlung am 27.04.2021 hat der Anwalt der Residenz-Gruppe laut Verdi gedroht die Betriebsräte durch eine Detektei lückenlos überwachen zu lassen, um dadurch die behaupteten Fehltritte beweisen zu können.

Zu dem Mittel einer solchen dauerhaften professionellen Bespitzelung von engagierten Betriebsratsmitglieder, oft bis ins private Leben hinein, greifen manche Unternehmen, wenn sie ihren Willen, unkündbare Betriebsratsmitglieder loszuwerden unter allen Umständen umsetzen wollen und es auf anderen Wegen nicht schaffen. Dabei dürfte auch der Zermürbungsfaktor einer Dauerbeobachtung eine wesentlich Rolle spielen.

Aufgrund der anhaltenden massiven Behinderung der Betriebsratsarbeit hat der Betriebsrat zwischenzeitlich Anzeige wegen Behinderung der Betriebsratsarbeit gegen die Unternehmensgruppe gestellt. 

Die weltweit tätige Orpea Gruppe (Orpea S.A.) ist ein französisches Unternehmen. Orpea betreibt 1.114 Pflege- und Gesundheitseinrichtungen mit 111.801 Betten in 23 Ländern. In Deutschland gehört neben vielen weiteren Unternehmen die Residenz Gruppe (Orpea Residenz Holding GmbH) zu Orpea. Die Gruppe ist nochmals in zahlreiche einzelne GmbH’s unterteilt und aufgespalten. 

Nach eigenen Angaben ist Orpea europäischer Marktführer in der Altenpflege. An der ebenfalls zum Konzern gehörenden Celenus Reha-Klinik im thüringischen Bad Langensalza versuchte das Management 2018, zwei Gewerkschafterinnen fristlos zu kündigen. Diese blieben standhaft, am Ende eines langen Konflikts stellte das Unternehmen die Einschüchterungsversuche ein.

Wenn eine Kette wie Orpea so mit Beschäftigten umgeht, wie mag die Geschäftsleitung dann mit den ihnen anvertrauten älteren Menschen umgehen?

Quellen:

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Primark: Datenschutz als Vorwand für Union Busting

Ein positives Image wird der irische Textilhändler Primark wohl so oder so nicht mehr für sich kreieren können. Seit Jahren steht die Modekette für ihren Umgang mit ihren Angestellten und insbesondere den bisweilen tödlichen Arbeitsbedingungen bei der Herstellung ihrer Produkte in Asien in der öffentlichen Kritik. Doch auch von Mitbestimmungs- und Gewerkschaftsrechten scheint der Konzern nichts zu halten. 

Nach einem Umsatzeinbruch von rund 40 Prozent im Corona-Jahr 2020 will das Management des Textildiscounters offenbar eine „Restrukturierung“ des Unternehmens ohne störende Mitbestimmung und auf dem Rücken der Belegschaft durchdrücken. Anders lässt sich der konzentrierte Angriff auf gleich drei Betriebsratsgremien in den Filialen Hannover, Berlin und Weiterstadt wohl kaum erklären. In allen Fällen müssen angebliche Datenschutzverstöße für den Angriff herhalten und sollen dem Rauswurf von engagierten Betriebsratsmitgliedern dienen. 

Engagierte und erfolgreiche Betriebsratsmitglieder als Zielscheibe

Einer der Betroffenen ist der Hannoveraner Betriebsratsvorsitzende Ralf S. Er engagiert sich bereits seit Jahren für bessere Arbeitsbedingungen bei Primark und initiierte auch den örtlichen Betriebsrat. Der gewerkschaftliche Organisationsgrad seiner Filiale dürfte mit rund 70 Prozent wohl mit zu den höchsten bei Primark gehören und war sicher eine notwendige Voraussetzung für einen siebentägigen Streik 2016, mit dem die Belegschaft eine Tarifbindung für die heute 32 Primark-Filialen in Deutschland erkämpfte.

Der Betriebsrat konnte zudem die Videoüberwachung der Beschäftigten in Hannover einschränken (67 von 128 Überwachungskameras musst Primark abbauen) und die Einführung des branchenüblichen Feiertagszuschlags von 100 Prozent durchsetzen. 

Das das Primark Management gerade gegen Ralf S. vorgeht dürfte auch an seinem internationalen Engagement liegen. Im Rahmen einer internationalen Gewerkschaftskooperation setzt er sich für menschenwürdige Arbeitsbedingungen für die Näherinnen, die in Ländern wie Bangladesch die Mode für die Primark-Läden in aller Welt nähen, ein.

Datenschutz als Vorwand für Union Busting

Das sich Primark ausgerechnet angebliche Verstöße gegen den Datenschutz ausgesucht hat, um gegen die engagierten Betriebsratsmitglieder vorzugehen, dürfte dabei ebenfalls kein Zufall sein. Diese Methode nimmt immer weiter zu, insbesondere in Zeiten in denen Betriebsratsmitglieder ihre Betriebsratsarbeit wegen der Corona-Pandemie oftmals aus dem Homeoffice machen müssen, auch ohne das die Betriebe entsprechende Technik dafür bereitstellen. So ist dies auch im Fall von Ralf S. geschehen. 

Ralf S. hat als Beisitzer im Rahmen der Einigungsstelle zur Betriebsvereinbarung Arbeitszeit einen Vorschlag zur Personaleinsatzplanung erarbeitet und an die Einigungsstelle per E-Mail verschickt. Primark wirft ihm dabei vor seinen privaten Rechner benutzt zu haben, auf dem sich dadurch zwischenzeitlich personenbezogene Daten von Mitarbeitern befunden haben sollen. Darin soll laut Primark ein Datenschutzverstoß bestehen, den sie nun durch die fristlose Kündigung ahnden wollen.

Breite Unterstützung gegen Kündigungsversuch

Gegen den Versuch der Geschäftsführung den konstruierten Kündigungsversuch gegen Ralf S. durchzusetzen gibt es breiten Widerstand. Nachdem der Betriebsrat seine Zustimmung zur Kündigung verweigerte, erhob Primark Klage beim Arbeitsgericht. 

Am 16.04.2021 begleiteten rund 120 UnterstützerInnen Ralf S. zur Güteverhandlung vor dem Arbeitsgericht Hannover. Da der Gütetermin ohne Einigung endete, geht der Prozess am 19.05.2021 mit dem ersten Kammertermin weiter. 

André Schmidt, Primarks Partner für alle Fragen rund ums Arbeitsrecht, will hingegen weiter an der Kündigung des Betriebsratsvorsitzenden festhalten, da diese „unausweichlich“ sei. Für Sabine Gatz, Verdi-Landesfachbereichsleiterin Handel, geht es bei dem konstruierten Kündigungsversuch viel mehr um eine Signalwirkung die Primark aussenden will: „Das ist auch eine Drohgebärde in Richtung der Betriebsräte an anderen Standorten.“

Primark Mode Ltd. & Co. KG ist eine Tochter von Primark Stores Limited und diese ist ein Teil des britischen Lebensmittelkonzerns Associated British Food plc (ABF). 2019 Beschäftigte Primark weltweit rund 78.000 Angestellte, davon rund 6.500 in Deutschland und betrieb 373 Filialen in 30 Ländern. 

Quellen:

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Diskussionen über EU-Mindestlohnrichtlinie

Seit Oktober 2020 liegt dem EU-Parlament der Entwurf einer Richtlinie für angemessene Mindestlöhne und Tarifbindung vor. Seitdem diskutieren alle Lager aus Wirtschaft und Politik kontrovers über den Entwurf.  

Die niederländische Sozialdemokratin Agnes Jongerius und der CDU-Abgeordnete Dennis Radtke, der sozialpolitische Sprecher der christdemokratischen EVP-Fraktion, sind als sogenannte Berichterstatter für die Richtlinie zuständig und wollen mit zahlreichen Verschärfungen der Richtlinie auf EU-Ebene mehr Tarifbindung und höhere Mindestlöhne durchsetzen.

So fordern die beiden EU-Parlamentarier, dass es den EU-Regierungen verboten werden soll gewerkschaftsfeindliche Gesetze zu erlassen, wie zum Beispiel in Ungarn. Gleichzeitig sollen die Regierungen dazu verpflichtet werden nationale Aktionspläne zur Erhöhung der Tarifbindung aufzustellen und der Anteil der ArbeiterInnen, deren Betrieb von Gehaltstarifverträgen erfasst wird, deutlich erhöht werden.

Geht es nach den beiden Abgeordneten, sollen solche Pläne alle EU-Länder mit einer Tarifbindung von unter 90 Prozent verabschieden. Diese 90 Prozent erreichen bislang bloß die fünf EU-Staaten Österreich, Frankreich, Belgien, Finnland und Schweden. Alle anderen Staaten wie etwa Deutschland, wo der Anteil der Tarifbindung bei 51 Prozent liegt, müssten dann entsprechende Maßnahmen treffen. 

Radtke und Jongerius setzten sich zudem für eine Festschreibung höherer „angemessener“ Mindestlöhne ein. Sie ergänzten den betreffenden Paragrafen im Entwurf um den Zusatz, dass Mindestlöhne immer unangemessen sind, wenn sie nicht 60 Prozent des nationalen Medianeinkommens erreichen. Für Deutschland würde das heißen, dass der Mindestlohn auf zwölf Euro steigen müsste. Bislang haben in der EU nur Frankreich, Portugal und Schweden einen Mindestlohn oberhalb der 60 Prozent Marke. Die EU hat nach Ansicht von Juristen rechtlich jedoch nicht die Möglichkeit einen verpflichtenden Mindestlohn festzuschreiben. 

Radtke und Jongerius müssen nach der Vorstellung ihrer Änderungsvorschläge nun auch die der anderen Fraktionen im EU-Parlament einholen. Auch der DGB hat in einer Stellungnahme eigene Änderungsvorschläge an der Richtlinie veröffentlicht. 

Im September soll der zuständige Ausschuss über die Richtlinie und die diversen Anpassungen abstimmen, im Oktober das Plenum des Parlaments. Nachdem das EU-Parlament der Richtlinie zugestimmt hat, müsste auch der Ministerrat diese billigen. Sollte es zu einer Einigung der beiden Gremien kommen, könnte die Richtlinie wohl frühestens im Sommer 2022 in Kraft treten. 

Der CDU Mann und ehemalige IG BCE Sekretär Radtke dürfte mit seinen verhältnismäßig weitgehenden Vorschlägen wohl auf deutlichen Widerstand in seinen eigenen Parteireihen und denen der EVP-Fraktion stoßen. 

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