Frontberichte 07/2019: Zara, SKB, Imo, Novita, Eurogate, Sun Express

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Presseschau: Betriebsratsbehinderung und Union Busting in Deutschland

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      • Zara / München: Schwarze Listen aufgetaucht
      • Klinikum SKB / Brandenburg an der Havel: Neue Union Busting Fälle
      • IMO / Königsbach-Stein: Drei Kündigungen wegen Betriebsratsgründung
      • Novita / Siegen: Zwei Kündigung von Betriebsratsmitgliedern
      • Eurogate / Hafenarbeiterin gewinnt gegen Eurogate
      • Sun Express / Deutschland: Betriebsratsgründung bei Airline

Modekette Zara führt schwarze Listen mit unliebsamen Mitarbeitern

Immer wieder steht die spanische Modekette Zara wegen schlechter Arbeitsbedingungen im Rampenlicht. Nun tauchte in der Zara-Filiale in der Münchener Leopoldstraße eine „schwarze Liste“ mit unliebsamen Mitarbeitern und deren Bewertung durch die Filialleitung auf.

Betriebsratsmitglieder und Schwangere zum Abschuss freigegeben

Auf der Liste sind unter anderem besonders einzelne Mitglieder des Betriebsrats rot angestrichen. Auch Mitarbeiterinnen die schwanger sind, sind in der Liste gesondert aufgeführt und rot markiert. Gleichzeitig stehen auf der Liste Mitarbeiter mit Kommentaren wie „will nicht“, „Aufhebung“ oder „Aufhebung in Vorbereitung“.

Die Filialleitung hat den örtliche Betriebsrat unterdessen nicht über die scheinbar geplanten Entlassungen informiert. Ein klarer Verstoß gegen die Mitbestimmungsrechte des Betriebsrats.


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Ebenso tauchen auf der Liste Mitarbeiterinnen auf, die nur für drei Monate neu eingestellt worden sind. Der Verdacht: Das Management will sie als Streikbrecher in den aktuellen Tarifverhandlungen im Einzelhandel eingesetzen. 

Zara erzeugt ein Klima der Angst

Laut dem Gewerkschaftssekretär von Verdi München Dominik Datz sind die Methoden der Filialleitung in der Münchener Filiale kein Einzelfall. Insbesondere die brutalen Versuche junge Mütter und schwangere Mitarbeiterinnen zu entlassen, scheint gängige Praxis bei Zara zu sein. 

Mitarbeiter berichten anonym über ein Klima der Angst in den Zara Filialen. Dadurch ensteht ein immenser psychischer Druck auf die Mitarbeiterinnen. In den 80 deutschen Zara Filialen arbeiten mehr als 4.000 MitarbeiterInnen. 80 Prozent von ihnen sind Frauen. 

Protest-Aufkleber gegen Zara

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Immer neue Union Busting Fälle beim Städtischen Klinikum Brandenburg

Die Städtische Klinikum Brandenburg GmbH (SKB) geht erneut gegen den dortigen Betriebsrat vor und versucht den engagierten Vize-Betriebsratsvorsitzenden Andreas K. mit einer fadenscheinig konstruierten fristlosen Kündigung aus dem Betrieb zu drängen. Andreas K. konnte mit einem aktiven Betriebsrat in der Vergangenheit Verbesserungen wie einen Pflegevertrag und Tarifsteigerungen durchsetzen. Im Mittelpunkt der Betriebsratsarbeit steht die hohe Arbeitsbelastung der Kolleg*innen.

Als vermeintlicher Grund für die Kündigung muss die angeblich falsche Abrechnung der Mitarbeit von Andreas K. im Aufsichtsrat des Klinikums als Arbeitszeit herhalten. Die Geschäftsführerin des Klinikums Gabriele Wolter und der Personalchef Bert Stresow werfen ihm mutwilligen Arbeitszeitbetrug vor.

Andreas K. ist sich sicher, dass er rechtmäßig gehandelt hat. „Seit zehn Jahren bin ich im Aufsichtsrat und das wurde von mir immer so gehandhabt. Wir sind auch genau so geschult“, so Andreas K. Er selbst hatte bei einer Betriebsversammlung die Eintragung der Aufsichtsratssitzungen als Arbeitszeit offen gelegt. Ein Termin für die Arbeitsgerichtsverhandlung über die Kündigung von Andreas K. steht noch nicht fest. 

Klinikum geht gegen Unterstützer vor

Nicht nur gegen Andreas K., sondern auch gegen seine Unterstützer fährt das Klinikum große Geschütze auf. Der Lokalpolitik der Linkspartei René Kretzschmar sprach Andreas K. und dem gesamten Betriebsrat seine Solidarität aus. Er wirft der Klinikleitung laut der Märkischen Allgemeinen Zeitung (MAZ) vor,  „nichtöffentliche Sachverhalte in die Öffentlichkeit tragen, mit dem Ziel, den Betriebsrat öffentlich zu diskrfaditieren“.

Die Klinik-Geschäftsführung beauftragte den Berliner Rechtsanwalt Christian Oliver Moser, dessen Medienrechts-Kanzlei Irle Moser direkt Unter den Linden in Berlin residiert, gegen diese Äußerung Kretzschmars vorzugehen. Christian Oliver droht mit Unterlassungsaufforderungen.

Geld spielt bei Union Busting keine Rolle

Immer wieder geht die Klinikleitung gegen Mitarbeiter und Betriebsratsmitglieder mit typischen Union Busting-Methoden (Was ist das?) vor. Dazu gehören auch teure Arbeitsgerichtsprozesse: die Geschäftsführung soll allein zwischen den Jahren 2011 und 2015 rund 1,12 Millionen Euro für Einigungsstellenverfahren und rechtliche Auseinandersetzungen ausgegeben.

Im März 2014 hatte die Geschäftsführung erfolglos die damalige Betriebsratswahl angefochten. Die vorgebrachten groben Verstöße gegen die Wahlordnung konnte das Arbeitsgericht jedoch nicht feststellen und bestätigte die Rechtmäßigkeit der Wahl.

Im Juni 2015 kündigte die Klinikleitung an, die Büroräume des Betriebsrats nicht mehr reinigen zu lassen. Im August 2015 versuchte die Leitung den Tarifkampf mit einer Streikbrecherprämie zu unterlaufen.

In den Jahren 2016 und 2017 schoss sich die Geschäftsleitung dann auf den Betriebsratsvorsitzenden Renato S. ein (Mehr Infos hier). In diesem Prozess ging die Klinik mit der Rechtsanwältin Tatjana Ellerbrock aus der aggressiven Steuerprüfungs- und Wirtschaftskanzlei Mazars gegen den Betriebsratsvorsitzenden vor, scheiterte jedoch am Landesarbeitsgericht. 

Im Städtischen Klinikum Brandenburg sind 769 Mitarbeiter beschäftigt. Die Städtische Klinikum Brandenburg GmbH hält zudem bedeutende Anteile an der Klinikum Westbrandenburg GmbH (50%) und an der Medizinische Hochschule Brandenburg Campus GmbH (33,33%).

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IMO: Kündigungen wegen geplanter Betriebsratsgründung

Bernd, Armin und Kay Müller gehen als Unternehmensspitze der IMO Oberflächentechnik GmbH im baden-württembergischen Königsbach-Stein ebenso rabiat wie plump gegen eine Betriebsratsgründung in der seit 1973 existierenden Firma vor.

Die Geschäftsführung kündigte sechs Betriebsratswahl-Initiatoren. In der patriarchal geführten Firma arbeiten laut Firmenseite 430 Beschäftigte, die ihre gesetzliche verbrieften Mitbestimmungsrechte bisher nicht wahrnehmen.

Die Betriebsratswahl-Initiatoren wollten sich schlicht für die Belange der Beschäftigten einsetzen. „So, wie es bei den meisten Firmen dieser Größe eigentlich normal und rechtens ist,“ so Larissa K. Nun müssen sie nicht nur um die Betriebsratsgründung, sondern auch gegen ihre Kündigung kämpfen. Trotzdem bleibt Maria U. bei ihrer Meinung: „Wir haben das Richtige getan. Es wird endlich Zeit, dass die Leute bei IMO einen Betriebsrat wählen!“

Mit allen Mitteln gegen eine Betriebsratsgründung

Die IG Metall Pforzheim wirft der IMO Geschäftsführung vor, dass sie „alle Versuche, eine Betriebsratswahl durchzuführen, aktiv und mit Gewalt zu unterdrücken“ versucht. Der Gewerkschaftssekretär der IG Metall Pforzheim Kai Müller berichtet, dass im Betrieb ein Klima der Angst herrsche wenn es um das Thema Betriebsrat gehe. Viele Mitarbeiter wollten deshalb nicht mit der Gründung eines Betriebsrats in Verbindung gebracht werden, da sie um ihren Arbeitsplatz fürchten.

Die InitiatorInnen der Betriebsratswahl halten weiter an ihrem Ziel fest und werden gemeinsam mit der IG Metall gegen ihre unrechtmäßigen Kündigungen gerichtlich vorgehen. Die IMO Geschäftsführung wird sich gerichtlich von der Pforzheimer Kanzlei Stangier – Regel – Borchard vertreten lassen. Termine für die ersten Arbeitsgerichtsprozesse stehen noch nicht fest.

Unternehmen mit schlechtem Ruf bei Beschäftigten

Nicht nur die aktuellen Kündigungen scheinen ein Problem in der Firma zu sein. Auf dem Arbeitsplatz-Bewertungsportal kununu berichten ehemalige Mitarbeiter von massiven Problemen. So sollen Vorgesetzte die Mitarbeiter massiv zu Überstunden, insbesondere am Wochenende, gedrängt haben. Weiter berichteten ehemalige Mitarbeiter, dass Fortbildungen nur mit „Vitamin B“ genehmigt werden. Umziehzeiten werden nicht als Arbeitszeit angerechnet und die Mitarbeiter müssen ihre Arbeitskleidung privat waschen.

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Kündigung von zwei Betriebsratsmitgliedern bei Novita

Seit seiner Insolvenz im Jahr 2015 gehört das Pflegeheim Christofferhaus (Novita Seniorenzentrum Siegen GmbH) in Siegen zur Novita-Gruppe. Es ist das einzige Haus der zwölf Seniorenzentren der Novita Leben im Alter GmbH mit Betriebsrat und das nicht in Süddeutschland liegt.

Gezieltes Fertigmachen von Betriebsratsmitgliedern

Über Monate hinweg hagelte es Abmahnungen und Rechtsbelehrungen der Hausleitung unter der Führung von Theresa Leake auf die Mitglieder des Betriebrates. Schließlich küdnigte die Geschäftsleitung der Betriebsratsvorsitzenden sowie einem weiteren Mitglied des fünfköpfigen Gremiums außerordentlich. Als Grund führte die Hausleitung Konstrukte wie angebliche Beschwerden von Bewohnern der Einrichtung und inkorrekte Abmeldungen für Betriebsratsarbeit an.

Der Verdi-Rechtssekretär Thomas Melin sieht dieses Vorgehen als Teil von Union Busting-Methoden, mit denen die Hausleitung die Betriebsratsmitglieder zermürben und zur eigenen Kündigung drängen möchte. „Hier werden mit kriminellen Methoden Menschen systematisch kaputt gemacht„, so der Gewerkschafter.

Die Gewerkschaft vermutet als Motiv für die juristischen Attacken, dass Novita das Gehaltsniveau der Beschäftigten weiter senken will. Die Altbeschäftigten erhalten noch höhere Gehälter aus der Zeit vor der Novita-Übernahme, als sich die Gehälter noch an den Tarifverträgen im öffentlichen Dienst orientierten.

Arbeitsgerichtsprozess endet mit üppiger Abfindung

Am 19. Juni 2019 verhandelte schließlich Arbeitsrichter Sebastian Schulte den Fall vor dem Siegener Arbeitsgericht. Zum Prozess war auch der Geschäftsführer der Novita Leben im Alter GmbH, Christoph Hofmann, aus Filderstadt angereist.

Bei dem Prozess ging es jedoch letztendlich gar nicht um die Rechtswirksamkeit der Kündigung, sondern vor allem um das Aushandeln einer Abpfindungssumme.

Das erste Angebot des Novita-Anwalts, Franz-Michael Koch aus Berlin in Höhe von 30.000 Euro wurde noch vehement abgelehnt. Später einigte man sich auf die Zahlung von 100.000 Euro Abfindung um die seit acht Jahren im Betrieb arbeitenden ungeliebte Betriebsratsvorsitzende loszuwerden. Für das zweite Betriebsratsmitglied, einigte man sich schnell auf eine Abfindung in Höhe von lediglich 9.000 Euro.

Abfindungen? Verbrannte Erde

Es gibt Fälle, in denen es auch für Betriebsräte richtig sein kann, eine Exit-Strategie zu haben. Grundsätzlich bleibt jedoch ein übler Nachgeschmack. Das erfolgreiche Herauskaufen von Betriebsratsmitgliedern aus einem Unternehmen hinterlässt auf Jahre verbrannte Erde. Unternehmen können so gleich auf mehreren Ebenen erfolgreich Exempel zu statuieren. Kolleg*innen, die sich zuvor mit Betriebsratsmitgliedern solidarisiert haben, bleiben oft konsterniert, enttäuscht und eingeschüchtert zurück. Sie werden sich in der Regel zukünftig weder für aktivte Betriebsratsarbeit, noch für Solidaritäts-Aktionen begeistern lassen.

Beschäftigte, die ohnehin ein schlechtes Bild von Betriebsräten haben, fühlen sich durch Abfindungsmanöver oft im Verdacht bestätigt, dass es beim Ehrenamt Betriebsrat am Ende doch um persönlichen Vorteil geht.

Die Novita Leben im Alter GmbH wurde 2007 gegründet und übernimmt und saniert seit dem immer mehr bestehende Alten- und Pflegeheime von anderen Trägern. Hinter der GmbH steht seit 2014 die von Christoph Hofmann und Johannes Hofmann gegründete gemeinnützige Novita Stiftung. Warum 109.000,- Euro + Anwaltskosten in die Betriebsratsbehinderung investiert wurden bleibt unklar. Denn laut Siegener Zeitung soll GEschäftsführer Christoph Hoffmann geäußert haben: „Wir können uns auch ein Modell vorstellen, wo Mitarbeiter des Hauses Verantwortung übernehmen und wir uns als Betreiber zurückziehen.“

Kernkompetenz von Rechtsanwalt Franz-Michael Koch ist laut eigener Website Kostenanalyse und –optimierung im Bereich Personaleinsatz bei Altenheimträgern. Er ist gleichzeitig Partner der Firma Haile Management & Beratung die sich auf Firmenübernahmen und Beratungen im Gesundheitswesen spezialisiert hat. Zudem wirbt er damit Partner der PricewaterhouseCoopers Rechtsanwaltschaftsgesellschaft und einem der weltgrößten Wirtschaftsberatungsunternehmen PricewaterCoopers zu sein. 

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Hafenarbeiterin gewinnt gegen Eurogate

Mehr als zwei Jahre stellte sich der Container-Terminal Betreiber Eurogate GmbH gegen die Forderung einer Hafenarbeiterin nach Teilzeitarbeit und Beschränkung auf eine Schicht. Nun gab das Landesarbeitsgericht Hamburg der Mutter eines sieben Jahre alten Sohnes recht. Sie stützte sich bei ihrer Forderung auf § 8 des Teilzeit- und Befristungsgesetzes (TzBfG), in dem es heißt, der Arbeitgeber habe einem Teilzeitwunsch zu entsprechen, „soweit betriebliche Gründe nicht entgegenstehen“.

Das Unternehmen brachte in dem Rechtsstreit zahlreiche Argumente vor, warum dem Begehren der Arbeiterin nicht zugestimmt werden könne. Als Hauptargument führte Eurogate den im Drei-Schicht-Betrieb organisierten Hafenbetrieb, der keine Beschränkung auf eine Schicht und auch keine Verkürzung der Frühschicht zulasse, an. 

Folgte das Arbeitsgericht in erster Instanz der Argumentation von Eurogate noch, so entschied das Landesarbeitsgericht Hamburg in der Berufungsverhandlung am 24.06.2019 zugunsten der Arbeiterin (Az.: 5 Sa 61/18). Eine schriftliche Urteilsbegründung liegt noch nicht vor.

Betriebsrat gegen Arbeiterin

Bemerkenswert ist in diesem Fall, dass sich scheinbar der Betriebsrat bei Eurogate offen auf die Seite des Unternehmens stellte. In einem gemeinsamen Gespräch soll ein Vertreter des Betriebsrats der Arbeiterin geraten, von ihren Forderungen abzurücken und „der Firma doch mal entgegenkommen“, ansonsten stünden ihr „viele Unannehmlichkeiten bevor“. Im Prozess merkte das Unternehmen immer wieder an, dass sogar der Betriebsrat auf seiner Seite stehen würde.

Laut dem Anwalt der Arbeiterin, Rolf Geffken, hat mindestens ein Betriebsratsmitglied die Arbeiterin mehrfach schwer beleidigt und verunglimpft.

Geffken berichtet weiter, dass der Anwalt von Eurogate erklärt habe, das Unternehmen werde die Arbeiterin nach der erfolgreichen Berufung vor dem Landesarbeitsgericht freistellen; man könne sie dann mit einer Änderungskündigung loswerden.

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Betriebsrat bei Sun Express Deutschland

Die Mitarbeiter der Sun Express Deutschland werden nach langem Kampf bald erstmals einen Betriebsrat wählen können. Sun Express ist ein Joint-Venture aus Lufthansa und Turkish Airlines.

Änderung des Betriebsverfassungsgesetz stärkt Rechte der Angestellten

Noch im September 2018 stoppte das hessische Landesarbeitsgericht unter dem Vorsitzenden Richter Peter Gegenwart den Kampf um einen Betriebsrat. Der Richter entschied, dass das Betriebsverfassungsgesetz nicht für Beschäftigte im Flugbetrieb gelte.

Kurz darauf, im vergangenen November, änderte der Bundestag den betreffenden § 117 des Betriebsverfassungsgesetzes (BetrVG). Zuvor galt die Möglichkeit einen Betriebsrat zu gründen, für das fliegende Personal von Fluggesellschaften, nur dann, wenn die Airlines sich auf einen entsprechenden Tarifvertrag einließen. Seit dem 1. Mai gilt die neue Regelung, die nun auch ohne einen Tarifvertrag das Recht auf einen Betriebsrat auch für Beschäftigte im Flugbetrieb garantieren soll. Näheres zeigt sich in der Praxis.

Sun Express lenkt ein

Seit Jahren kämpfen die Sun Express-Belegschaft und die Gewerkschaften UFO und Vereinigung Cockpit für einen Betriebsrat und einen Tarifvertrag, bisher mit starkem Gegenwind des Unternehmens. 

Unter dem Druck der neuen Gesetzeslage hat sich die Airline jetzt mit den Gewerkschaften auf einen Tarifvertrag Personalvertretung und ein 16 köpfiges Mitbestimmungsorgan geeinigt. Künftig sollen neun Flugbegleiter und sechs Piloten die Interessen der rund 1.000 Beschäftigten vertreten. Ein solcher Tarifvertrag ist nun auch im Interesse von Sun Express, da durch ihn etwa die *starren Regelungen zur Arbeitszeitbestimmung* und der Ortsbindung im BetrVG an den Arbeitsalltag des fliegenden Personals angepasst werden können. 

Noch im Sommer 2019 sollen die Betriebsratswahlen bei Sun Express Deutschland stattfinden.

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