Frontberichte 09/2019: Klostermann, Obi, Madsack und Landkreis Miltenberg

0
3310

Presseschau: Betriebsratsbehinderung und Union Busting in Deutschland

Solidarität als Waffe gegen Union-Busting, Foto: Thomas Range
  • Klostermann / Gelsenkirchen: Kündigung gescheitert – Belegschaft gespalten
  • OBI / Hamburg: Kündigung wegen dem Einsatz für korrekten Arbeitsschutz
  • Madsack / Hannover: Versuchte Kündigung von Betriebsratsmitglied gescheitert
  • Personalräte / Landkreis Miltenberg: Mitarbestimmung nur auf dem Papier

Klostermann: Kündigung gescheitert, Belegschaft gespalten

„Wir sind unbequem und hartnäckig, haben auf Lohnungerechtigkeiten hingewiesen.“ So beschreibt Frank S., Betriebsratsvorsitzender bei der Klostermann GmbH in Gelsenkirchen, das Engagement des dortigen Betriebsrats. Dieser setzt sich für eine einheitliche Bezahlung der Mitarbeiter und die Einführung eines Tarifvertrags, sowie für die Durchsetzung der Mitbestimmungsrechte des Betriebsrats ein. Dies dürfte auch der eigentliche Grund für die versuchte außerordentliche Kündigung von Frank S. sein.

Bereits seit einiger Zeit ist die engagierte Arbeit des Betriebsrats ein Dorn im Auge des patriarchal geführten Familienunternehmens unter der Leitung der Geschäftsführer Ludger Klostermann und Wilhelm Nierhoff.  

Am 13. August 2019 fand die Verhandlung über die Kündigung von Frank S. vor dem Arbeitsgericht Gelsenkirchen statt. Die Klostermann GmbH ließ sich dabei vor Gericht von der Verbandsanwältin des Arbeitgebervebandes Emscher-Lippe Veronica Jonas vertreten. Frank S. hatte den IG Metall Rechtssekretär Jörn Meiners und als Vertretung des Betriebsrats den Rechtsanwalt Benjamin Zundel an seiner Seite.

Als Kündigungsgrund musste ein angeblich von Frank S. gesagter Satz herhalten. Er soll in einer Betriebsratssitzung einen Ausbilder als pädophil bezeichnet haben. Ob dieser Satz tatsächlich je gefallen ist, konnte der Vorsitzende Richter Stefan Kröner in der Verhandlung zwar nicht klären. Für ihn hatte dies jedoch auch keine Relevanz, da sich dadurch keine Kündigung rechtfertigen lasse. Auch den zweiten Antrag der Geschäftsführung, Frank S. aus dem Betriebsrat auszuschließen lehnte der Vorsitzende Richter ab.


Aus erster Hand informiert sein? Profis lesen Emails.
Jetzt den kostenlosen Email-Newsletter der aktion ./. arbeitsunrecht ► bestellen

Die IG Metall Gelsenkirchen kommentiert die versuchte Kündigung von Frank S. in einem Flugblatt an die Belegschaft wie folgt: „Franks Arbeit war immer tadellos. Nur weil er sich seit einiger Zeit verstärkt für die Schwächsten bei euch und für die Einhaltung der Gesetze einsetzt, soll er nun nicht nur mundtot, sondern direkt ganz aus dem Betrieb entfernt werden. Hier werden eure demokratischen Grundrechte der Betriebsverfassung mit Füßen getreten und das dürfen wir uns nicht gefallen lassen!

Spaltung der Belegschaft und Neuwahlen

Auf den juristischen Erfolg legte sich an diesem Tag jedoch auch ein Schatten. So organisierte nicht nur die IG Metall eine Solidaritätskundgebung mit Frank S., sondern auch Kollegen aus dem Betrieb demonstrierten mit einem gedruckten Transparent der Klostermann GmbH gegen Frank S. Laut Informationen der Gewerkschaft ist diese Gegendemonstration mindestens mit Duldung der Geschäftsführung organisiert worden, welche den beteiligten Kollegen das Fernbleiben vom Arbeitsplatz genehmigte. 

Die IG Metall berichtet weiter, dass die Geschäftsführung es in den vergangenen Monaten geschafft hat, eine starke Stimmung gegen den Betriebsrat im Unternehmen zu erzeugen. Die Geschäftsführung schaffte eine Atmosphäre der Angst und Unsicherheit, so dass sich auch ehemalige Betriebsratsmitglieder zurückzogen. Das sind Union-Busting Methoden (Was ist das?) wie aus dem Lehrbuch.

Aufgrund dieser Maßnahmen ist nicht nur die Belegschaft gespalten, sondern auch der Betriebsrat hat nicht mehr genügend Mitglieder, so dass in den kommenden Monaten Neuwahlen durchgeführt werden müssen. Damit könnte es die Geschäftsführung dann eventuell doch noch schaffen Frank S. als Betriebsratsvorsitzenden loszuwerden. 

Die Klostermann GmbH ist ein seit 1911 existierendes Familienunternehmen, welches 240 Mitarbeiter beschäftigt. Nach eigenen Angaben gehört es zu den großen deutschen Unternehmen in der Lichtwerbung und Reklame. 

Quellen:

>zurück zum Anfang


Obi kündigt Betriebsratsmitglied wegen seinem Einsatz für einen Tarifvertrag und Arbeitsschutzmaßnahmen

Engagierte Betriebsräte haben es bei der bekannten Baumarkt-Kette Obi seit Jahrzehnten nicht leicht und immer wieder mit Union-Busting Methoden (Was ist das?) und Betriebsratsverhinderung zu kämpfen. Einen aktuellen Fall gibt es nun bei Obi in Hamburg-Eppendorf.

Kündigung im Urlaub

Obi kündigte vor kurzem überraschend das Betriebsratsmitglied Martin B. während seines Urlaubs. Dafür sollen der örtliche Marktleiter Dragan Djordan und aus der Personalabteilung Antje Hanemann eigens zur Privatwohnung des Betriebsratsmitglieds gefahren und die Kündigung persönlich übergeben haben. Einen sachlichen Grund für die Kündigung wurde Martin B. bis heute nicht genannt. 

Fest steht jedoch, dass Martin B. in der Vergangenheit immer wieder in Konflikt mit der Marktleitung kam, da er seine Verantwortung und Aufgaben als Betriebsratsmitglied ernst nahm. So setzte er sich mit der Kampagne „Wir sind OBI wir fordern den Tarifvertrag“ dafür ein, dass Obi wieder in Verhandlungen mit der Gewerkschaft tritt, um einen Tarifvertrag abzuschließen. Auch meldete er bei Sicherheitsbegehungen der Filiale regelmäßig massive Vergehen beim Arbeits- und Gesundheitsschutz und forderte den Marktleiter Dragan Djordan auf diese zu beheben. Ohne Erfolg. Als die Situation unhaltbar wurde informierte er die zuständigen Behörden über die Sicherheitsmängel. Dies dürfte der eigentliche Grund für die Kündigung sein. 

Gelbe Betriebsratsmitglieder

Ein Teil der Betriebsratsmitglieder in der Hamburger Obi-Filiale steht leider offen auf der Seite der Marktleitung und sind dafür auch in der Belegschaft bekannt. In der Vergangenheit sollen diese auch Abmahnungen der Personalleitung mit unterzeichnet haben. Sie interessierten sich zudem nicht für die Mängel beim Arbeitsschutz. Nun haben sie der ungerechtfertigten Kündigung von Martin B. zugestimmt. 

Bereits in der Vergangenheit viel Obi immer wieder durch brachiale Methoden auf, wenn es darum ging einen Betriebsrat zu verhindern oder zu zerschlagen. 2017 war Obi daher bereits einmal für den Schwarzen Freitag nominiert. Hintergrund waren Marktschließungen und Verkäufe um Betriebsratsmitglieder und engagierte Gewerkschafter loszuwerden. 

TERMIN-ÄNDERUNG: Ein erster Gütetermin ist für den 10. Oktober 2019, 11.15 Uhr vor dem Arbeitsgericht Hamburg, Osterbekstraße 96, Saal 206 angesetzt.

Obi Deutschland ist der europaweit tätigen Baumarkt-Kette OBI Group Holding GmbH und gehört überwiegend der Tengelmann Warenhandelsgesellschaft KG. In Deutschland gibt es mehr als 350 Obi Baumärkte. 

Quellen:

>zurück zum Anfang


Madsack scheitert mit versuchter Kündigung eines Betriebsratsmitglieds

Die Madsack Mediengruppe (Verlagsgesellschaft Madsack GmbH & Co. KG) ist Deutschlands viert größtes Verlagshaus, gehört zu großen Teilen der SPD und geht aktiv gegen Betriebsratsmitglieder vor.

Nach mehr als 30 Jahren Betriebszugehörigkeit und 15 Jahren aktiver Arbeit im Betriebsrat versuchte die Geschäftsführung der MDG Medien Dienstleistungesellschaft mbH (Frank Kobusch, Matthias Piering), die Teil der Madsack Mediengruppe ist, das engagierte Betriebsratsmitglied Beate S. zunächst wegen einer Bagatelle fristlos zu entlassen und dann mit einer Abfindung von mehr als 100.000 € zu kaufen. Doch Beate S. blieb standhaft und setzte sich nach zwei Jahren Auseinandersetzungen durch und hat nun ihren Arbeitsplatz wieder. 

Madsack scheitert in allen Gerichtsinstanzen

Im Dezember 2017 kündigte die MDG Geschäftsführung Geschäftsführung Beate S. fristlos. Als Grund nennt der Konzern das Erschleichen von 3,60 € Briefporto genannt, die Beate S. durch die Benutzung der Hauspost für drei Briefe ihrer Betriebsratsliste erschlichen haben soll. 

Doch Madsack und ihr Anwalt Sebastian Melz (Melz Gercke Rechtsanwälte Partnerschaft mbB) blieben mit der Vorstellung allein, dass dieses Konstrukt für eine außerordentliche Kündigung von Beate S., die als ehemaliges Betriebsratsmitglied und Mitglied des Wahlvorstandes unter besonderem Kündigungsschutz stand, reichen sollte.

Sowohl das Arbeitsgericht, als auch das Landesarbeitsgericht wiesen die Ansicht des Unternehmens bei ihren Verhandlungen im Mai und Dezember 2018 eindeutig zurück. Zuletzt hatte das Bundesarbeitsgericht Ende März entschieden, den Fall nicht neu zu verhandeln und das Urteil des Landesarbeitsgericht bestätigt.

Der eigentliche Grund für die Kündigung von Beate S. dürfte sowieso in ihrer jahrelangen Arbeit im Betriebsrat gelegen haben. Deshalb hatte sie in den vergangenen Jahren bereits neun Abmahnungen bekommen, gegen die sie jeweils vorging.

In den vergangenen Jahren spitzte sich die Situation in der Madsack Mediengruppe enorm zu, da das Unternehmen mit dem Konzept „Madsack 2018“ einen radikalen Sparkurs fährt. Zahlreiche Unternehmensteile wurden in diesem Zuge aufgespalten, Arbeiten outgesourct und die Tarifbindung für viele Angestellte aufgehoben. 

Beate S. lässt sich nicht kaufen!

Mehrfach machte die Geschäftsführung des Unternehmens und auch die Vorsitzende Richterin des Landesarbeitsgerichts Roswitha Stöcke-Muhlack das Angebot, dass Beate S. doch gegen die Zahlung einer Abfindung von 100.000 € aus dem Arbeitsverhältnis ausscheiden soll. Doch Beate S. blieb standhaft.

Auch ihr Anwalt Walter Lübking riet ihr davon ab das Geld anzunehmen. „Meine Mandantin hätte eine Arbeitslosengeldsperre bekommen, Steuern und Krankengeld nachzahlen müssen und wäre das Risiko eingegangen, sich mit 57 Jahren einen neuen Arbeitsplatz suchen zu müssen“, sagte Lübking.

Doch auch nach den gewonnenen Arbeitsgerichtsprozessen ließ das Unternehmen Beate S. zunächst nicht wieder zur Arbeit zu. Da sie sich weiter weigerte gegen die Zahlung einer Abfindung auszuscheiden, stellte die Geschäftsführung sie gegen Anrechnung ihrer Urlaubszeiten von der Arbeit frei. Erst Anfang Juli änderte sich diese Situation und Madsack beendete die Blockade der MDG-Geschäftsführung, so berichtet das Verdi-Magazin „Menschen machen Medien“. Seit dem 5. Juli arbeitet Beate S. wieder auf ihrem alten Arbeitsplatz.

Zur Madsack Mediengruppe gehören heute 15 Tageszeitungen und 28 Anzeigenblätter. Täglich erreicht das Unternehmen laut Firmenangaben mit rund 800.000 verkauften Zeitungen 2,5 Millionen Leser. Hinzu kommen monatlich 5 Millionen Besucher auf Webseiten und über mobile Endgeräte. Madsack beschäftigt rund 4.000 Mitarbeiter. Größter Anteilseigner der Mediengruppe ist die der SPD gehörende Deutsche Druck- und Verlagsgesellschaft mbH.

Quellen:

>zurück zum Anfang


Landkreis Miltenberg: Rechte der Mitarbeiter bestehen oft nur auf dem Papier

Verbriefte Menschen- und Arbeitsrechte sind eine feine Sache, doch wenn sie nicht eingefordert und umgesetzt werden, bleiben sie zahnlose Papiertiger. Das gilt auch für die Existenz von Betriebs- und Personalräten. Dort wo sie existieren, können sie ein erfolgreiches Mittel zur Durchsetzung der Interessen der Angestellten sein. Doch nicht nur Betriebsräte fehlen heute all zu häufig, auch gesetzlich vorgeschriebene Personalvertretungen werden oftmals nicht eingerichtet. So ist die Situation auch im unterfränkischen Landkreis Miltenberg.

Mehr als die Hälfte der 32 Kreisgemeinden im bayerischen Landkreis Miltenberg haben keinen Personalrat, obwohl dieser gesetzlich vorgeschrieben ist. Damit verstoßen diese Gemeinden gegen das Bayerische Personalvertretungsgesetz und die Rechte der Mitarbeiter bleiben dort allein auf dem Papier existent. Ähnlich miserabel sieht es bei der Existenz von Schwerbehindertenvertretungen (SBV) aus. 

Es gibt keine offiziellen Statistiken in wie vielen öffentlichen Betrieben, Ämtern und Gemeinden die gesetzlich vorgeschriebenen Personalvertretungen nicht existieren. Das Beispiel aus dem Landkreis Miltenberg lässt allerdings nichts Gutes erahnen.

Quelle:


Schön, dass Sie da sind!

Der Verein aktion ./. arbeitsunrecht e.V. stellt alle Inhalte kostenfrei und ohne Werbung zur Verfügung. Wir sind unabhängig von Stiftungen, Parteien, Gewerkschaften und staatlicher Förderung. Helfen Sie uns dabei, sorgenfrei über die Runden zu kommen!
Damit wir auch in Zukunft unbequeme Nachrichten verbreiten können: Bitte spenden Sie! !
Vorheriger ArtikelTönnies: Fußball & Wurst. Ausbeutung & Profit. Aufruf zur Recherche
Nächster ArtikelSmyths Toys: Dreister Angriff auf Meinungsfreiheit und Betriebsrat