Frontberichte 13/2021: Cycle Logistics, Gorillas, Entsorgung Dortmund GmbH

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Das Lastenrad ansich ist nun wirklich nichts Neues. Die Branche und auch die Proteste gegen die schlechten Arbeitsbedingungen der Lieferanten boomen allerdings weltweit (Bild von sippakorn yamkasikorn auf Pixabay)

Presseschau: Betriebsratsbehinderung und Union Busting in Deutschland

  • Cycle Logistics / Berlin: Cycle Logistics scheitert mit Betriebsratsbehinderung
  • Gorillas / Berlin: Klagen gegen befristete Verträge
  • Entsorgung Dortmund GmbH / Dortmund: Gewerkschafter als Geschäftsführer zieht Organisationsgrad runter und öffnet Türen für Konkurrenzgewerkschaft Komba
  • LAG Hamm / Hamm: Gericht stärkt Rechte des Betriebsrats bei der Forderung nach korrekter Arbeitszeiterfassung

Cycle Logistics scheitert mit Betriebsratsbehinderung

Seit langem beschweren sich die Mitarbeiter des Berliner Lastenelektrorad-Lieferdienstes Cycle Logistics CL GmbH über die unhaltbaren Zustände bei dem Unternehmen. Als sich die Angestellten im Frühjahr 2021 zusammenschlossen um einen Betriebsrat zu gründen, ließ Geschäftsführer Martin Schmidt die Situation eskalieren.

Fließendes Wasser, funktionierende Toiletten, Arbeitstage innerhalb der gesetzlichen Grenzen sowie ein Ende der Zahlungsunregelmäßigkeiten und der sich unerklärlich anhäufende Minusstunden sind die einfachen und grundsätzlichen Forderungen, die in der Belegschaft schon mindestens seit dem Jahr 2020 offen auf dem Tisch liegen.

Nachdem sich die Unternehmensleitung um den Geschäftsführer Martin Schmidt nicht bereit gezeigt hatte, die Anliegen der Kuriere anzuhören oder darauf einzugehen, beschlossen diese im Februar 2021 einen Betriebsrat zu gründen, um mit diesem ihre Rechte kollektiv durchzusetzen.

Kaum war der Plan einen Betriebsrat zu gründen der Geschäftsführung bekannt geworden, versuchte diese mit allen Mitteln des Union Bustings die Wahl zu verhindern. Kurz nach dem die Kolleg*innen per Aushang zur Wahlversammlung eingeladen hatten, hat die Geschäftsführung einen Kurier, den sie scheinbar als „Rädelsführer“ ausgemacht hatte, unter fadenscheiniger Begründung am 17. März 2021 fristlos entlassen. Als Grund für die Entlassung musste das vage Argument herhalten, er habe gegen seinen Vertrag verstoßen. Bereits zuvor sollen Vorgesetzte ihn zum „freiwilligen“ Verlassen des Unternehmens gedrängt haben. 


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Kündigungsversuch verpufft wirklungslos

Doch die Kuriere ließen sich durch die Schikanen des Unternehmens nicht einschüchtern. Auch das wochenlange Zurückhalten von notwendigen Unterlagen durch Cycle Logistics konnte die Betriebsratswahl nicht verhindern. 

Die KollegInnen wählten im April 2021 vier Kuriere in den Betriebsrat, darunter auch den gekündigten Kurier. Der Betriebsrat nahm sofort seine Arbeit auf und konnte damit bereits weitere willkürliche Kündigungsversuche des Unternehmens abwehren. 

Betriebsratsinitiatoren lassen sich nicht kündigen!

Schließlich landete nach sechs Monaten am 16. September 2021 auch die Kündigung des Betriebsratsinitiators vor dem Arbeitsgericht Berlin. Das Gericht lehnte die außerordentliche und hilfsweise ordentliche Kündigung des Kuriers durch das Unternehmen voll umfänglich ab (Az. 41 Ca 3718/21)

Die Geschäftsführung habe die Kündigung dem Kurierfahrer erst nach dem dieser durch einen Aushang zu einer Betriebsratswahl eingeladen hatte zugestellt. Dadurch sei diese schon alleine wegen dem nach § 15 Kündigungsschutzgesetz eingetretenen Sonderkündigungsschutz unrechtmäßig. 

Das Gericht lehnte weiter jedoch auch die Begründung der Kündigung wegen „Vertragsverletzung“ ab. Es stellte fest, dass die von Cycle Logistics behauptete Verweigerung der Arbeit nicht stattgefunden habe, da es durch das Unternehmen keine konkrete Arbeitsaufforderung gegeben habe. Die Kündigung war damit offensichtlich konstruiert um die Betriebsratswahl zu verhindern. Cycle Logistics kann jetzt noch Berufung beim Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg gegen das Urteil einlegen. 

Cycle Logistics ließ sich vor Gericht durch Corinna Wolf vom Allgemeinen Verband der Wirtschaft für Berlin und Brandenburg e. V. (AWB) vertreten. Auf Seiten des Riders nahm der Anwalt Nikolai Rupay Dahm am Prozess teil. 

2019 vereinigten sich die Cycle Logistigs CL GmbH (Geschäftsführung Martin Schmidt) und die Velogista GmbH (Geschäftsführung Martin Seißler 2014-2018) zu einem Unternehmen und vergrößerten damit ihre Versandmenge auf damals rund 600 Sendungen pro Tag. Die Lastenräder des Unternehmens können bis zu 250 kg oder rund 2 m³ Volumen transportieren.

Die Dokumentation des gescheiterten Versuchs der Verhinderung einer Betriebsratsgründung bei Cycle Logistics finden Sie auch in unserem Union Busting-Wiki: Cycle Logistics – Mehr Infos zum Union Busting-Wiki

Quellen:

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Gorillas lässt Arbeitsverträge von engagierten Ridern auslaufen

Seit Monaten engagieren und streiken zahlreiche Rider beim Essenslieferanten Gorillas Technologies GmbH in Berlin immer wieder gegen miserable und gefährliche Arbeitsbedingungen, Befristung von Verträgen und Unregelmäßigkeiten bei der Lohnzahlung. 

In den vergangenen Monaten hatten wir immer wieder über den Arbeitskonflikt bei Gorillas, die wilden Streiks der Rider berichtet (Frontberichte 10/2021, Schwere Hygienemängel in Berliner Gorillas-Lager?) und Gorillas zum Ziel des Aktionstags Freitag der 13. gemacht (#Freitag13 vs. Gorillas + Lieferando). Nun Klagen zahlreiche Rider vor dem Arbeitsgericht Berlin gegen das Unternehmen.

Klagen gegen digitale Unterschriften

Zur Zeit liegen mindestens 12 Klagen beim Arbeitsgericht Berlin von befristet angestellten Kurieren, die eben gegen diese grundlose Befristung ihres Arbeitsvertrages auf ein Jahr klagen, vor. Sie wollen erreichen, dass die Verträge in unbefristete Arbeitsverträge umgewandelt und sie weiter beschäftigt werden.

Nachdem zwei erste Verfahren am 06.09.2021 begannen, folgten weitere am 20.09.2021. In allen Verfahren geht es letztendlich um die selbe grundsätzliche Frage, die die meisten der rund 3.000 FahrerInnen des Unternehmens betreffen dürfte: Sind die oftmals nur mithilfe von DocuSign eSignature digital unterschriebenen befristeten Verträge überhaupt rechtswirksam befristet oder scheitert die Befristung an der fehlenden Schriftform?

Das zumindest ist die Argumentation der 12 Rider und ihres Anwalts Martin Bechert vor Gericht. Sollten sie vor Gericht recht bekommen, dann könnten hunderte weitere Klagen gegen Gorillas folgen, sollte das Unternehmen nicht von sich aus reagieren. Eine gütliche Einigung im voraus lehnte Gorillas ab. 

Der mit den Fällen betraute Vorsitzende Richter Thomas Kühn betonte jedoch, dass die von Bechert angestrebte „prinzipielle Lösung“ nicht vor Gericht erreicht werden könne, da es nur um Einzelfallentscheidungen gehe. Es sei nicht Sinn und Zweck eines solchen Verfahrens, Gerechtigkeit für die Allgemeinheit zu schaffen, so der Richter.

Gorillas schickt seinen neuen Unternehmensanwalt Clemens Oldhafer ins Rennen. Oldhafer war zuvor Partner bei der Düsseldorf Kanzlei Orth Kluth Partner. Die Kanzlei wirbt damit, je nach Wunsch konfrontativ oder kooperativ gegenüber Betriebsrat und Gewerkschaften auftreten zu können. Im ersten Gerichtsverfahren fiel er vor allem durch fehlende Vorbereitung auf die Fälle auf. 

Während Bechert und die Rider davon ausgehen, dass die digitale Unterschrift der Arbeitsverträge ungültig ist und damit auch die Befristung ungültig ist, versteift sich der Gorillas-Anwalt darauf, dass überhaupt kein gültiger Arbeitsvertrag vorliege. Das Gericht vertagte den ersten Prozess ohne Ergebnis und legte den nächsten Termin auf Februar 2022. 

Mit kalten Kündigungen gegen unliebsame Mitarbeiter

Ab September und Oktober 2021 laufen jedoch viele der befristeten Jahresverträge der betroffenen Rider aus. Das gibt Gorillas die Möglichkeit unliebsame, besonders engagierte Fahrer*innen und Initiator*innen der Betriebsratswahl einfach durch eine „kalte Kündigung“, also das Auslaufenlassen der Verträge, loszuwerden. Vor dieser „unternehmerischen Freiheit“ schützt die FahrerInnen auch das Sonderkündigungsrecht des Betriebsverfassungsgesetz nicht.

Probleme durch Imageschaden und zu aggressive Expansion?

Wie das Magazin „Internet World“ berichtet hat Gorillas auch wirtschaftlich immer größere Probleme. Nachdem das Unternehmen zunächst kaum neue Investoren für die weitere aggressive Expansion in Deutschland gefunden hatte, sollen nun auch die aktiven Kundenzahlen zurück gehen. 

Demnach hätte Gorillas Anfang Juli noch 170.000 aktive KundInnen pro Woche gehabt. Seitdem soll die Zahl um rund fünf Prozent geschrumpft sein – und das, obwohl Gorillas neue Standorte eröffnete. 

Mit zu dieser Entwicklung beigetragen haben dürfte sowohl das große Medieninteresse an den Arbeitskämpfen in Berlin, aber auch der von Arbeitsunrecht initiierte Aktionstag #Freitag13 gegen Gorillas und Co. am 13. August 2021 (Einschätzung. #Freitag13 vs. Gorillas + Lieferando. Bunte Aktionen in 10 Städten).

Alleine in Berlin arbeiten rund 1800 Rider für Gorillas Technologies GmbH, deutschlandweit sind es ca. 3000. Die ganz überwiegende Teil von ihnen hat befristete Verträge, die lediglich digital unterschrieben sind. Der Ausgang der jetzigen Verfahren dürfte also einen Großteil von ihnen unmittelbar betreffen. 

Die Dokumentation des gescheiterten Versuchs der Verhinderung einer Betriebsratsgründung bei Gorillas finden Sie auch in unserem Union Busting-Wiki: Gorillas – Mehr Infos zum Union Busting-Wiki

Quellen:

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Klima der Angst: verdi-Gewerkschafter als Geschäftsführer zieht Organisationsgrad runter und öffnet Türen für Konkurrenzgewerkschaft Komba

Zahlreiche Mitarbeiter der Entsorgung Dortmund GmbH (EDG) scheinen mit den Arbeitsbedingungen und der Leitung des Betriebs nicht zufrieden zu sein. Während sich der Konzern, der Betriebsrat und die Gewerkschaft Verdi in Schweigen hüllen gehen die Mitarbeiter und die Gewerkschaft Komba mit einem offenen Brief als „Hilfeschrei“ an die Öffentlichkeit und Kommunalpolitik. 

Gewerkschafter als Geschäftsführer?!

Bereits seit mehr als drei Jahren soll es in dem kommunaler Abfallwirtschaftsbetrieb brodeln. Im Juni 2018 entließ die EDG den damaligen Arbeitsdirektor Wolfgang Birk, zur Überraschung vieler Mitarbeiter. Ausgerechnet die damals neue Betriebsratsvorsitzende Bianca Herrmann stellte einen Misstrauensantrag gegen den ehemaligen langjährigen Betriebsratsvorsitzenden Birk. Es gäbe kein Vertrauensverhältnis mehr so die Begründung.  

Bei der folgenden Abstimmung über die Abberufung aus dem Aufsichtsrat der EDG stimmten vier Mitglieder des EDG-Betriebsrates, ein Betriebsratsmitglied des Unternehmensverbundes (EDG Holding GmbH), sowie Bastian Prange, damals noch Verdi-Sekretär, gegen Birk. Wolfgang Birk klagt sich seitdem durch die verschiedenen Instanzen gegen die EDG, mit noch ungewissem Ausgang. 

Ausgerechnet der Verdi-Sekretär Bastian Prange ist nun der Nachfolger von Wolfgang Birk als Arbeitsdirektor. Bereits seit 2013 sitzt Prange im Aufsichtsrat der EDG und ist mittlerweile auch noch einer der beiden Geschäftsführer des Unternehmens. Die Gewerkschaft bejubelte diese Situation im Januar 2020. Ob Prange als Geschäftsführer wirklich noch die Interessen der rund 1000 Angestellten im Blick hat oder nicht viel mehr die des Unternehmens darf wohl bezweifelt werden. 

Drohungen erzeugen Klima der Angst

Mitarbeiter berichten in verschiedenen Zeitungen, dass sich das Arbeitsklima und die Arbeitsbedingungen bei dem kommunalen Unternehmen in den vergangenen Jahren stark verschlechtert haben. Dies soll soweit gehen, dass die Vorgesetzten ein Klima der Angst schaffen und Kritik nur noch mit Drohungen beantworten, so erzählen es einige Mitarbeiter. Den Ruhr Nachrichten berichteten Mitarbeiter, dass bereits „ein Kaffee zu viel in einer Pause“ oder das nicht ordnungsgemäße Tragen einer Warnweste zu Abmahnungen führe. 

Auch sollen Vorgesetzte den Arbeitern immer wieder damit drohen, dass man das Unternehmen an den privaten Konkurrenten und bekannten Union Buster Remondis verkaufen müsse, wenn die Ergebnisse nicht stimmen. 

Mit Videoauswertung gegen unliebsame Kollegen?

Um auf die Arbeitsbedingungen, das schlechte Betriebsklima und vermeintliche Unstimmigkeiten im Zusammenhang mit der Stelle des Arbeitsdirektors aufmerksam zu machen verteilten Mitarbeiter, die der Gewerkschaft Komba (Kommunalgewerkschaft für Beamte und Arbeitnehmer) nahe stehen sollen, Flugblätter an ihre Kollegen. Laut dem Entsorgungsmagazin sollen mindestens ein Viertel der Arbeiter bei der EDG sehr unzufrieden mit der Situation im Unternehmen sein. Gleichzeitig werfen die Mitarbeiter dem Verdi-Betriebsrat vor, nicht mehr auf Seiten der Arbeiter zu stehen. 

Dabei tut das Gremium scheinbar auch so einiges um diesen Eindruck zu erhärten. So hat der Betriebsrat nun dem Verlangen der Geschäftsführung zugestimmt, die Videoüberwachung des Unternehmens auszuwerten, um die Kollegen zu identifizieren, welche das Flugblatt verteilt haben. Die Geschäftsführung will mit arbeitsrechtlichen Maßnahmen gegen diese Vorgehen, da sie mit den Flyern den Betriebsfrieden gestört haben sollen. 

Für den 2. Vorsitzenden der Komba, Friedhelm Borgstädt, ist die Zustimmung des Betriebsrates zur Auswertung „höchst befremdlich“. Er geht zudem davon aus, dass die Auswertung „weder mit der Datenschutzgrundverordnung noch mit dem Betriebsverfassungsgesetz in Einklang steht“ und damit rechtswidrig sei. 

Konkurrenz zwischen zwei Gewerkschaften 

Tatsächlich bleibt es von außen sehr schwierig die Situation innerhalb der Belegschaft der EDG einzuschätzen. Fest steht jedoch, dass hier neben Problemen im Betrieb auch die Konkurrenz zwischen Verdi und der Gewerkschaft Komba und damit dem DGB und dem Deutschen Beamtenbund (DBB) eine große Rolle spielt. 

Die Komba will bei den Betriebsratswahlen im Frühjahr 2022 erstmals mit einer eigenen Liste gegen Verdi antreten und hat nach eigenen Aussagen ihre Mitgliederzahl unter der Belegschaft deutlich ausweiten können. Selbst der heutige Geschäftsführer und ehemalige Verdi-Sekretär Bastian Prange bestätigte öffentlich, dass die ehemalige Verdi-Organisierungsquote von 97% bei der EDG deutlich geschrumpft sei. Dies dürfte sicher auch mit seiner Personalie zusammenhängen. 

Bei der Entsorgung Dortmund GmbH (EDG) sind rund 1.000 Menschen beschäftigt. Die EDG-Eigentümer ist die Stadt Dortmund. Offiziell teilt sich dabei das Eigentum auf die Stadt Dortmund direkt mit 51 Prozent und die Dortmunder Stadtwerke AG (DSW21) mit 49 Prozent auf.

Im Mai 2020 musste sich der damalige Hauptgeschäftsführer wegen einer
schweren Erkrankung aus dem Unternehmen zurückziehen. Seitdem wird das Unternehmen alleine durch den kaufmännischen Geschäftsführer Frank Hengstenberg und den
Geschäftsführer und Arbeitsdirektor Bastian Prange geleitet.

Die Dokumentation des Rauswurfs des ehemaligen Betriebsratsvorsitzenden und das Vorgehen des Ex-Verdi-Sekretärs Sebastian Prange bei der EDG finden Sie auch in unserem Union Busting-Wiki: Entsorgung Dortmund GmbH – Mehr Infos zum Union Busting-Wiki

Quellen:

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LAG Hamm stärkt Rechte des Betriebsrats bei der Forderung nach korrekter Arbeitszeiterfassung

Immer wieder spielen nicht korrekt abgerechnete Arbeitszeiten bzw. die Möglichkeit die geleisteten Arbeitsstunden im Zweifelsfall auch dem eigenen Unternehmen gegenüber nachweisen zu können eine große Rolle in Arbeitskonflikten und landen daher immer wieder vor den Arbeitsgerichten. Eine besondere Rolle spielen hierbei auch die Mitbestimmungsrechte des Betriebsrat und die Möglichkeit ob dieser etwa die elektronische Zeiterfassung einfordern kann. 

Nun hat das Landesarbeitsgericht Hamm entschieden (Az.: 7 TaBV 79/20), dass dem Betriebsrat sogar ein Initiativrecht für die Einführung einer elektronischen Zeiterfassung der Arbeitszeit zustehe und widerspricht damit auch einer bisherigen Rechtsauffassung des Bundesarbeitsgerichts. Setzt sich diese Rechtsauffassung auch vor dem Bundesarbeitsgericht durch, könnten Betriebsräte zukünftig von Unternehmen die elektronische Zeiterfassung für die gesamte Belegschaft einfordern. 

Hintergrund des Verfahrens war eine jahrelange Auseinandersetzung zwischen den Betreibern einer vollstationären Wohneinrichtung zur Eingliederungshilfe und dem dortigen Betriebsrat über die Gestaltung und Aufzeichnung der Arbeitszeit der Beschäftigten. Gerade im Gesundheits- und Pflegebereich kommt es wegen zu wenig Personal oft zu einer enormen Anhäufung von Überstunden oder der Überschreitung der zugelassenen Höchstarbeitszeit. Eine elektronische Zeiterfassung könnte diese zumindest dokumentieren und damit sicher auch eindämmen. 

Im besagten Fall brach das Unternehmen nach einem halben Jahr Verhandlungen mit dem Betriebsrat im Mai 2018 die Verhandlungen über eine Betriebsvereinbarung zur Zeiterfassung ab. Der Betriebsrat erzwang danach die gerichtliche Einsetzung einer Einigungsstelle, die jedoch das Unternehmen als nicht zuständig ablehnte. So kam der Fall vor das Arbeitsgericht Minden, welches zunächst am 15.09.2020 im Sinne des Unternehmens entschied und das Initiativrecht des Betriebsrats ablehnte (Az. 2 BV 8/20). Der Betriebsrat ließ sich davon jedoch nicht beirren und legte Beschwerde beim Landesarbeitsgericht Hamm ein. Dieses entschied am 27.07.2021 zu seinen Gunsten und stärkte damit die Mitbestimmungsrechte des Betriebsrats. Vermutlich wird der Fall im kommenden Jahr dann vor dem Bundesarbeitsgericht höchstinstanzlich verhandelt. 

Bereits vor zwei Jahren hat der Europäische Gerichtshof beschlossen dass Unternehmen grundsätzlich die Arbeitszeiten ihrer Mitarbeiter erfassen müssen. Bisher ist dies in Deutschland jedoch gesetzlich nicht umgesetzt und vor allem in kleineren und mittleren Unternehmen weiterhin ein großes Problem. 

Das Bundesarbeitsgericht wird in diesem Zusammenhang im nächsten Jahr wohl auch über ein weiteres Urteil des Arbeitsgerichts Emden entscheiden müssen (Az. 5AZR 359/21). Hier hatte eine Angestellte 20.000 Euro für geleistete Überstunden erstritten. Die Überstunden waren zwar im elektronischen Zeiterfassungssystem eingetragen, aber das Unternehmen hatte diese nicht kontrolliert bzw. deren Ansammlung verfolgt. Jetzt musste es dafür zahlen.

Quellen:


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