ArbeitsUnrecht und Union-Busting in Deutschland vom 30.01.- 10.02.2013
Eine Auswahl von Berichten über folgende Unternehmen/Themen:
Halle/Sparkassen-Call-Center-S-Direkt +++ Mobbing +++ Winnenden/Kärcher
Beim Sparkasse-Call-Center-S-Direkt in Halle haben 250 von 800 Mitarbeitern mit einem 126 Tage dauernden Streik Ende 2012 einen Haustarifvertrag und damit eine 15%ige Lohnsteigerung durchsetzen können. Nun werden die Gewerkschafter im Betrieb laut Presse systematisch gemobbt.
So seien einige Betroffene von ihren bisherigen Aufgaben entbunden oder versetzt worden – zum Teil mit Lohneinbußen. Zudem seien Streikteilnehmer bei der Dienstplanung benachteiligt worden. Eine im Tarif ausgehandelte Zahlung von 250 Euro „Befriedungsgeld“ sei den Streikteilnehmern nicht wie vereinbart netto, sondern brutto ausgezahlt worden.
Zu diesem Bericht passt auch unser heutiges erstes Gerichtsurteil, wonach eine Maßregelungs-Kündigung als Strafe für die Wahrnehmung von Arbeitnehmerrechten vom Arbeitsgericht Bonn für ungültig erklärt wurde. (ArbG Bonn, Urteil v. 28.11.2012, Az.: 5 Ca 1834/12 EU)
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http://www.mz-web.de/servlet/ContentServer?pagename=ksta/page&atype=ksArtikel&aid=1358491054544
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Laut Presse geht die IG-Metall den Betriebsrat der Reinigungsfirma Kärcher nun gerichtlich an. Statt der vorgeschriebenen 4 Betriebsversamlungen jährlich wird nur eine Versammlung im Jahr abgehalten. Außerdem sollen die Löhne zum Teil deutlich, bis zu 20%, unter denen der Konkurrenz (Stihl und Bosch) liegen.
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Zum Thema Mobbing hier zwei schöne Fundstücke, die belegen, wie sehr die bewusste Benachteiligung und das auf eine Kündigung ausgerichtete Quälen von ungeliebten Mitarbeitern schon Teil betrieblicher Alltagskultur in Deutschland ist:
Für alle, die glauben, die Mobbing-Anleitung der Deutsche Post AG wäre Ausgeburt einer Verschwörungstheorie, hier der „Motzbrüder- und Sozialfälle-Skandal“ aus 2012:
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Interessante Urteile:
(Wichtig: Wir übernehmen keine Gewähr für die inhaltlich korrekte Darstellung in den verlinkten Artikeln. Außerdem werden viele Urteile durch Berufungen und Revisionen kassiert.)
http://openjur.de/u/589216.html
Wenn ein Arbeitnehmer schlüssig darlegen kann, dass er gekündigt wurde, weil er zuvor seine Arbeitnehmer-Rechte wahrgenommen hat, dann ist diese Maßregelungs-Kündigung nicht haltbar. Hier wird der Fall dargelegt: http://www.welt.de/finanzen/ratgeber-recht/arbeitsrecht/article113416793/Kuendigung-wegen-rechtmaessigen-Verhaltens.html